Andante schrieb:Wobei der Besucher dann sehr überrascht gewesen wäre, wenn der berufstätige Besuchte überraschend "spontan" zu Hause gewesen wäre, jaja.
Der sollte auf der Arbeit überrascht werden, nicht zu Hause. So hatte ich es verstanden.
Andante schrieb:Und in seinen beiden ersten Vernehmungen hat der Besucher, polizeilich befragt nach seinem Tagesablauf, den Überraschungsbesuchsversuch nicht erwähnt. Und am vorgeblichen Besuchsversuchstag abends beim Telefonat mit dem Besuchten den Besuchsversuch nicht erwähnt.
Und auch das ist völlig nachvollziehbar, denn wer würde so eine blöd gelaufene Fahrt freiwillig erzählen??? Er hat in Augsburg das Firmengebäude nicht gefunden und er hatte keine Karte dabei. Ein Handy mit Google Maps gabs damals auch noch nicht. Würde man es erzählen das man zu doof war die Firma zu finden würde man sich ja selbst lächerlich machen. Es passt zu Bs Charakter das er das lieber unter den Tisch fallen lässt und erst beichtet, wenn er muss.
Vielleicht haben Sie schonmal neben das Klo Ihrer Freundin gepisst. Gehen sie danach zur Freundin und erzählen ihr das? Wohl kaum. Blöd nur wenn die Freundin das dann irgendwann rausbekommt (eigene erfahrung), die Pipireste wegwischen muss und sie zur Rede stellt.
@AndanteEs ist bemerkenswert. Gestern (?) hat ein
@Lichtenberg hier eine riesen Welle gemacht, weil er von mir einen schlüssigen Urteilstext haben wollte, in dem der Verurteilte freigesprochen wird. Ich habe dieser Person die Bitte verwehrt weil ich weder Juristin bin noch Zeit habe ein umfangreiches Urteil (wie das bestehende) zu formulieren. Außerdem war mir klar das das von mir geschriebene Urteil dann eh oberflächig zerrissen worden wäre.
@Negus hat netterweise und spaßeshalber diese Aufgabe von sich übernommen und sich dabei auf die wesentlichen Indizien fokussiert und diese in ihrem Wert anders bewertet als es das wirkliche Gericht getan hat. Für mich nachvollziehbar, auch ohne die ganzen Zeugenaussagen deren Werte und oder Widersprüche wir kaum überschauen können.