Mordfall Charlotte Böhringer
29.11.2019 um 23:32Negus schrieb:Mein“ Urteil glaubt dem Angeklagten nicht. Bitte genau lesen.Ja, da stellen die Richter völlig haltlose Spekulationen an, hab ich wohl mitbekommen. ;)
Negus schrieb:Mein“ Urteil glaubt dem Angeklagten nicht. Bitte genau lesen.Ja, da stellen die Richter völlig haltlose Spekulationen an, hab ich wohl mitbekommen. ;)
Seps13 schrieb:völlig haltlose SpekulationenNein, „mein“ Urteil greift die Schlussfolgerung an, dass eine Lüge den Angeklagten der Tat überführt. Das ist nicht logisch. Nur weil jemand lügt, ist er nicht unbedingt ein Mörder.
Negus schrieb:Nein, „mein“ Urteil greift die Schlussfolgerung an, dass eine Lüge den Angeklagten der Tat überführt. Das ist nicht logisch. Nur weil jemand lügt, ist er nicht unbedingt ein Mörder.
Negus schrieb:Nein, „mein“ Urteil greift die Schlussfolgerung an, dass eine Lüge den Angeklagten der Tat überführt. Das ist nicht logisch. Nur weil jemand lügt, ist er nicht unbedingt ein Mörder.Jessas, das Profi-Gericht hat viele, viele Seiten zu allen erhobenen Beweisen und deren Würdigung geschrieben, und du kommst mit der Binsenweisheit, dass ein Lügner nicht unbedingt ein Mörder sein muss. Nein, muss er nicht, aber natürlich schließen Lügen eine Mörder-Eigenschaft nicht aus.
Andante schrieb:Jessas, das Profi-Gericht hat viele, viele Seiten zu allen erhobenen Beweisen und deren Würdigung geschrieben, und du kommst mit der Binsenweisheit, dass ein Lügner nicht unbedingt ein Mörder sein muss.Ein Angeklagter hat das Recht zu lügen, wenn er sich sonst selber belasten würde. Was auch immer die Belastung wäre. Es muss nicht direkt mit der Tat zusammenhängen. Schon alleine, dass man glaubt, keinen anderen Ausweg zu sehen als zu lügen, gibt es.
Seps13 schrieb:Dein Argument ist, dass du Lügen grundsätzlich immer unverdächtig findest?Nicht immer, aber bei einem notorischen Lügner wie BT hat eine weitere Lüge wenig Aussagekraft.
SunziChris schrieb:Ein Angeklagter hat das Recht zu lügen, wenn er sich sonst selber belasten würde. Was auch immer die Belastung wäre. Es muss nicht direkt mit der Tat zusammenhängen. Schon alleine, dass man glaubt, keinen anderen Ausweg zu sehen als zu lügen, gibt es.Wir dürfen festhalten, dass BT nicht deshalb verurteilt worden ist, weil er als Zeuge im Ermittlungsverfahren oder später als Beschuldigter gelogen hat. Als Angeklagter hat er nicht gelogen, weil er da von Anfang an geschwiegen hat.
Negus schrieb:Nicht immer, aber bei einem notorischen Lügner wie BT hat eine weitere Lüge wenig Aussagekraft.Ganz im Gegenteil. Er ist ein notorischer Zwecklügner. Da muss man sich nur fragen, in welcher Form er sich mit der Lüge gerade Ungemach vom Leib halten will. Und zack- hat man einen Tatbezug.
Andante schrieb:Es geht auch nicht ausschließlich darum, was BT selber getan oder nicht getan hat. Es geht darum, was die Beweisaufnahme im Prozess ergeben hat, was also Zeugen gesagt haben, was die Spurensicherung festgestellt hat und dergleichen.Und wieso werden dann aber auf gewisse Zeugen kein Gewicht gelegt, sondern nur die, die B.T. belasten? Ist das nicht so wie, eine Verurteilung auf Zuruf von Zeugen?
Seps13 schrieb:Und zack- hat man einen Tatbezug.Oder einen Bezug dazu, dass jemand nicht lebenslang einfahren will und deshalb zu dem Verteidigungsmuster greift, dass man am besten beherrscht.
Edelstoff schrieb:Ich habe zur Tatzeit auf halbem Weg zwischen Wohnung und Tatort gewohnt. Die Strecke ist verseucht von Ampen, Verkehr, Fussgängern etc... Als Kampfradler aber machbar. Ganz schön sportlich, der Bence, trotz überliefertem Übergewicht.Ui, das stimmt. Wieviel Kilo muss der B. um die Tatzeit draufgehabt haben? Nach den Videoaufnahmen zu urteilen sicherlich so um die 100kg. Da wäre das Fahrradfahren zur Hauptverkehrszeit doch recht schweißtreibend. Dann noch hoch hechten durchs Parkhaus-Treppenhaus in den vierten Stock, natürlich ohne gesehen werden. Jetzt lauern vor der Stahltür mit Fenster, hinter dem dutzende Parkgäste sich befinden. Danach die Tür aufreißen, die Tante mit 24 anstrengenden Schlägen mit der falschen Hand niederstrecken, dann wieder eine Treppe hoch... uff.. jetzt noch alle Schubladen rausziehen, das Testament suchen, es akurat öffnen, lesen, mit Tesa akurat verschließen, runter die Treppe und das Treppenhaus und zurück nach Hause durch die Rushhour, dann ganz vorsichtig irgendwo mit Fahrrad herschleichen, damit die Mitbewohner und Nachbarn im Haus einen nicht sehen. Dann wieder 2 Treppen hoch bis die erlösende Eingangstür in Blick kommt. Dann noch rein in die Wohnung und sich überlegen "Hm... hat mich vielleicht jemand gesehen"? Das muss ein Heidenstress gewesen sein.
SunziChris schrieb:Und wieso werden dann aber auf gewisse Zeugen kein Gewicht gelegt, sondern nur die, die B.T. belasten? Ist das nicht so wie, eine Verurteilung auf Zuruf von Zeugen?Wenn nun mal bezüglich der Augsburgfahrt der Zeuge L., den BT angeblich besuchen wollte, von diesem Besuch nichts wusste und zudem ausgesagt hat, dass er am vorgeblichen Besuchstag abends noch mit BT telefoniert hat und BT da von dem Besuchsversuch nichts erwähnt hat: Was willst du daraus anderes schließen als dass das Gericht BTs Story von dem Besuch auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen wollte, also gerade untersuchen wollte, ob die Story BT ENTlastet, dass das aber nicht gelungen ist, weil der Zeuge das Gegenteil von dem sagte, was BT erzählte?
Andante schrieb:Wenn nun mal bezüglich der Augsburgfahrt der Zeuge L., den BT angeblich besuchen wollte, von diesem Besuch nichts wussteAlso @Andante, das ist nun wirklich etwas schwach. Es war ein spontaner Überraschungsbesuch. Erwarten Sie einen Anruf a la "Ich komme jetzt nach Augsburg. Tu bitte überrascht?"
phoenix_ schrieb:Es war ein spontaner ÜberraschungsbesuchWobei der Besucher dann sehr überrascht gewesen wäre, wenn der berufstätige Besuchte überraschend "spontan" zu Hause gewesen wäre, jaja. Und in seinen beiden ersten Vernehmungen hat der Besucher, polizeilich befragt nach seinem Tagesablauf, den Überraschungsbesuchsversuch nicht erwähnt. Und am vorgeblichen Besuchsversuchstag abends beim Telefonat mit dem Besuchten den Besuchsversuch nicht erwähnt.
Seps13 schrieb am 31.03.2019:Ja, ich denke, damit hätten wir den wohnungsinternen Fahrstuhl gefunden.Ich lese gerade nämlich alte Beiträge seit Jahresanfang. Da gibt es noch so Vieles vergessen wurde - oder das noch zu diskutieren wäre.
Ein Angriff von dort aus wäre natürlich möglich und stünde ebenfalls im Einklang mit den ersten Blutspritzern. Der Täter kommt aus Richtung Tür oder Fahrstuhl, überrascht CB, sie dreht sich um und versucht noch zurück in die Wohnung zu fliehen, er schlägt sofort von hinten auf sie ein.
Der Fahrstuhl hätte auch den Vorteil, dass sich der Täter noch unbeobachtet hätte maskieren können, für den Fall, dass etwas schiefgeht und CB überlebt.
phoenix_ schrieb:Da wäre das Fahrradfahren zur Hauptverkehrszeit doch recht schweißtreibend.Er war auf einem Leihfahrrad eines Freundes unterwegs, d.h. er hat nicht über ein eigenenes Fahrrad verfügt? Da könnte man auf die idee kommen, er ware eher langsamer als der durchschnittliche Kampfradler unterwegs gewesen - oder?
Edelstoff schrieb:Er war auf einem Leihfahrrad eines Freundes unterwegs, d.h. er hat nicht über ein eigenenes Fahrrad verfügt? Da könnte man auf die idee kommen, er ware eher langsamer als der durchschnittliche Kampfradler unterwegs gewesen - oder?Nicht zu vergessen das das Fahrrad auch noch kaputt war und repariert werden musste.
phoenix_ schrieb:Und selbst wenn er keinen Anlass gehabt hätte könnte man keinen direkten Bezug zu einem Mord herstellen, denn es gibt keine Beweise dafür. Kein Blut am Türgriff oder am Lenker, kein Blut im Kofferraum, keine gefundenen Tatwaffen oder blutige Kleidung, Nichts.Noch mal: Es geht um den Indizienring, nicht um jedes einzelne Indiz, was man immer entkräften kann und was stereotyp herausgegriffen und zu entkräften versucht wird. Man kann sich jetzt totreden an der Augsburgfahrt, aber diese ist ein Indiz unter vielen, was in der Gesamtbetrachtung zur Täterschaft von BT führt.