@Cassandra71Als Student musst du halt auch krankenversichert sein und zwar auch schon vor 2009. Das bist du, wie ich schon geschrieben habe, über die Familienversicherung, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Da aber auch nur bis 25 Jahre. Sind die Eltern nicht gesetzlich versichert oder du älter als 25, musst du dich privat versichern, was bis 30 Jahre kostengünstig über die studentische Krankenversicherung geht, danach nur in Sonderfällen, Kindererziehung oder Beginn der Studiums später, da Abi etc über zweiten Bildungsweg bis 37 Jahre. Ansonsten musst du eine ganz normale private Krankenversicherung haben, die in der Regel auch günstig ist, weil du wenig oder kaum Einkommen hast.
Und deine Frage, muss man nicht sich bei sozialversicherungspflichtigemJob gesetzlich versichern, bringt mich ja gerade dazu zu fragen, warum war nicht mit angeblichen 1. Examen schon mal die Frage nach steuerlichen und versicherungstechnischen Dingen etc aufgekommen. BT konnte nicht mehr als studentische Hilfskraft geführt werden, da Studium angeblich abgeschlossen und Referendar.
Wenn die Parkgarage offiziell als Nebenjob lief, kein Problem, da Beamtenstatus, kvfrei, und daher private KV im Nebenjob bei Nachweis kein Problem. Er haette nur das Problem des Nachweises Beamtenstatus gehabt. Bei Deklaration als Hauptjob, da er im Referendariat weniger verdient, auch nicht das Problem, weil man bei Übergang Student in Job damals noch bei bereits vorhandener privaten KV bleiben konnte. Ich weiß, dass mir damals die privaten KV die Türe eingerannt und das Telefon haben heiss laufen lassen, inklusiv der eigenen Versicherung, weil du konntest sogar von privater zu privater wechseln und die behalten beim Einstieg in den Job. Da kam es nicht auf die sog Bemessungsgrenze an.
Das ist ja auch einer der Gründe, warum die Versicherungspflicht für die KV eingeführt wurde.
Warst du früher einmal im Leben privat KV versichert, kammst du nur ganz schwierig wieder in die gesetzliche KV zurück und das hatte zur Folge, dass die Leute, bei denen es dann mal nicht mehr so lief, a), mit Schulden bei der privaten KV da saßen, weil sie die wegen Krankheit, einkommensverlust etc nicht mehr zahlen konnten und b) nicht mehr krankenversichert waren, weil die private KV den Vertrag kündigte und sie auch bei versicherungspflichtigem Job doch nicht mehr in die gesetzliche KV rein kamen.
Dh aber gleichwohl, dass bei angeblichen Abschluss Studium Übergang Referendariat mal nachgefragt werden musste und da wären ja unter Umständen Stolpersteine für ihn gewesen. Nur bei Übergang Referendariat / bestandene Examen war da nichts zu klären, weil es änderte sich nichts.