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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 19:06
Zitat von fantomiasfantomias schrieb:Ich meine er sollte ja keine Kanzlei von der Tante übernehmen sondern nur ein Parkhaus, welches jetzt sein Bruder ohne Jura Studium führt. So gesehen hätte Bence das Parkhaus auch mit dem Wissen was er durch das Jura Studium hätte leiten können, ohne Examensabschluss.
Dafür hat sein Bruder BWL studiert (so viel ich weiß), da dürfte er das schon hinbekommen ;)
Die Tante wollte einen eigenen Juristen, weil Anwälte teuer sind und aus Prestigegründen.
Allein schon die Peinlichkeit im Freundeskreis, wo sie ihren Kronprinzen schon vorgeführt hatte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 19:10
Zitat von fantomiasfantomias schrieb:Mag schon sein.
Rein von der Persönlichkeit, wie in den Dokus kam er mir sehr merkwürdig vor, ohne ihn des Mordes zu bezichtigt zu haben.
Diesen Eindruck haben ja sogar seine Freunde und seine damalige Verlobte zum Ausdruck gebracht. Es wurden Worte benutzt wie "absolutes Arschloch", um seine Persönlichkeit zu umschreiben.
Dass was @BoobSinclar schrieb, traf es sehr gut. Arroganz, Selbstüberschätzung und bescheidenes Potential haben den Kerl so handeln lassen, wie er handelte.
Erinnert sei an seinen Blog, den ich persönlich als das Sammelsurium gequirlten Unsinns bezeichnen würde. Ich denke, er wusste selber nicht so recht, was er da zum Ausdruck bringen wollte.


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29.11.2019 um 19:26
@Andante
@Jamegumb

Ich verstehe jetzt nicht ganz, was Ihr damit meint, dem Opfer soll etwas angehängt werden. Meint ihr, Steuern und Sozialabgabenbetrug, den ihr aus der Frage, ob sie vom Studienabbruch wusste und der Frage der Krankenversicherungspflicht herleiten wollt?
Wenn ich jetzt nicht etwas wesentliches verpasst oder überlesen habe, ich bin schon etwas müde, hat kein Mensch irgendetwas Negatives über CB geschrieben. Ganz im Gegenteil, es wurde sogar geschrieben, dass sie unterschätzt wird in ihrer Leistung mit Geschick das Parkhaus weiter geführt zu haben.
Und nirgendwo haben wir Anhaltspunkte, dass fehlerhafte Abgaben getätigt wurden, die im Übrigen auf die Kappe von BT gegangen wären wegen seiner Falschangaben.
Es ging vorher nur um den Zeitpunkt, an dem man Nachfrage zum Punkt, wie zb noch studentische Hilfskraft etc, hätte halten müssen und da bin ich auch der Auffassung, dass CB die, ob direkt oder indirekt durch Dritte, gehalten hat.
Und als BT tatsächlich nicht mehr Student war, hat er ja behauptet, er hat das erste Examen bestanden. Dh ab dem Zeitpunkt wurde er mit Sicherheit nicht mehr als Studentische Hilfskraft geführt, so dass sich hier aber auch rein gar nichts zu Lasten Abgabenverkuerzung ergibt, was auch keiner CB unterstellt hat.

Was mich vielmehr betroffen macht, ist es, vor allem im Hinblick auf das Opfer, sollte BT tatsächlich doch nicht der Täter sein, dann läuft da draussen seit 13 Jahren ein Mensch rum, der sich die Hände reibt, weil er nie wieder als Täter gesucht wird und der sich vielleicht auch noch ein gutes Leben leisten konnte, weil er sich die angeblich von CB in der Wohnung versteckten Gelder eingesackt hat und der vielleicht auch noch ein Doppelmoerder ist, weil er an der Entführung im Fall Herrmann beteiligt war.
Den Gedanken finde ich viel schlimmer, abgesehen von einem Menschen, der unschuldig im Knast sitzt.


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29.11.2019 um 19:27
Zitat von NegusNegus schrieb:Hier kam der Wunsch auf, mal ein Urteil zu lesen, das auf Freispruch gelautet hätte. Ich habe das mal in aller Kürze versucht
Ich dachte ja, dass SirMarvel Fräulein @phoenix das macht, aber dein Versuch ehrt dich.

An diesem Versuch merkt man doch ganz gut, wie ein wirkliches Scheuklappenurteil aussieht, das über alle Indizien stumpf hinweggeht und auf eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Beweiserhebung wegen der Vorgabe „Freispruch“ verzichtet (oder vielmehr verzichten muss!)

Was ist mit all den Zeugenaussagen und den Sachverständigenaussagen? Dafür aber den Diebstahl mit in die Anklage nehmen :)

Nehmen wir mal das Beispiel Augsburgfahrt.

Aus dem Profi-Urteil zum Sachverhalt:
Am Dienstag, den 16.05.06, sei er mit seinem Auto zur Garage gefahren und sei dort ca. zwischen 08.45 Uhr und 09.00 Uhr angekommen. Zu einem späteren Zeitpunkt der Vernehmung führte er aus, es könne auch sein, dass er mit dem Fahrrad dorthin gefahren sei. Er wisse es nicht mehr. Auf die gegen Ende der Vernehmung gestellte Frage, wann er letztmals ein Fahrrad mit einem Hochdruckreiniger gereinigt habe, gab der Angeklagte an, dass er dies an jenem Dienstag letztmals gemacht hätte. Auf die Frage, warum er dies bislang noch nicht erwähnt habe, obwohl doch der Tagesablauf abgefragt worden sei, meinte der Angeklagte, es sei ihm entfallen und man habe ihn nicht danach gefragt. Er habe das Rad gereinigt, weil es geliehen gewesen sei. Er habe es sauber zurückgeben wollen. Nach der Reinigung habe er es noch zum Reparieren gebracht. Als er an diesem Morgen erstmals an der Garage angekommen sei, habe er gewusst, dass Herr W. und Herr R. die beiden Büroschlüsselinhaber, an diesem Tag nicht in der Arbeit sein würden.

Da er nichts zu arbeiten gehabt habe, sei er wieder nach Hause gefahren, weil er dort irgendetwas liegen gelassen habe. Auf die Frage führte er weiter aus, er wisse nicht mehr, was er liegen gelassen habe. Es könnten der Geldbeutel, Zigaretten oder Schlüssel gewesen sein. Nach diesen Ausführungen führte er aus, er müsse sich nun korrigieren, er sei nicht nach Hause gefahren, sondern mit seinem Auto Richtung Augsburg, um dort seinen bei einer Anwaltskanzlei arbeitenden Freund L. dem am Vortag von seinem Arbeitgeber gekündigt worden war, einen Überraschungsbesuch abzustatten. Gegen 11.00 Uhr sei er in Augsburg angekommen. Er habe aber dann ausgerechnet, dass es ihm zeitlich nicht mehr möglich sein würde, seinen Freund zu treffen. Er habe nämlich zu Beginn der Mittagspause des Parkhausangestellten P. um 12.00 (S. 28) Uhr wieder in der Garage zurück sein wollen. Er habe deshalb wieder umgedreht und sei gegen 11.45 Uhr an der Garage angekommen.

Der Vernehmungsbeamte KOK L. führte zur Entwicklung der Verdachtslage während der Vernehmung bis zu der von ihm am 18.05.06 um 19.40 erteilten Beschuldigtenbelehrung glaubhaft Folgendes aus: Am 18.05.06 habe er nach seiner dienstfreien Zeit wieder seinen ersten Arbeitstag gehabt. Er sei daher in die Ermittlungen noch überhaupt nicht eingebunden gewesen und sei über den Sachverhalt lediglich bei der alltäglichen Morgenbesprechung informiert worden. Die Zeugenvernehmung des Angeklagten vom 16.05.06 habe er vor der Vernehmung gekannt. Er habe zum Zwecke der Informationsgewinnung den späteren Angeklagten ausführlich und detailliert befragt. Der Angeklagte sei als naher Angehöriger des Opfers und gleichzeitig als Mitarbeiter im Betrieb des Opfers eine wichtige Auskunftsperson gewesen. Er – L. habe am Ende der Vernehmung im Wege einer Gesamtwürdigung und unter Berücksichtigung des fehlenden Alibis den Eindruck gewonnen, „da stimme etwas nicht“. Deshalb habe er den Angeklagten dann als Beschuldigten belehrt. Nicht nachvollziehbar sei für ihn z.B. gewesen, dass der Angeklagte eine exakte, fast minutengenaue Erinnerung an Telefonverbindungen am Tattag gehabt habe. Andere Zeitangaben seien dagegen eher vage ausgefallen. Auffällig seien Widersprüche bzw. Ungenauigkeiten in der Aussage gewesen. So habe der Angeklagte seine Fahrt nach Augsburg am Auffindetag des Opfers in seiner ersten Vernehmung am 16.05.06 nicht erwähnt und sich erst bei der Vernehmung am 18.05.06 daran erinnert. Bei der Schilderung dieser Fahrt sei der dann nervös geworden. Nicht schlüssig sei für ihn auch gewesen, dass der Angeklagte Details entweder falsch oder erst auf Nachfragen geschildert habe.
Daraus folgert das Laien-Gericht:
-Keine Auffälligkeiten, keine Anhaltspunkte, keine Feststellungen in irgendeine Richtung möglich, zusätzlich eigene Spekulationen ohne Faktengrundlage und ohne Heranziehung der Aussagen.
Zitat von NegusNegus schrieb:Die Fahrt nach Augsburg war eine Fahrt nach Augsburg, nicht mehr und nicht weniger. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Fahrt der Beseitigung der Tatwaffe oder anderer Tatmittel diente. Insbesondere wurden solche Tatmittel nicht in Augsburg oder auf dem Weg dahin aufgefunden. Es kann dahin stehen, ob die vom Beklagten gegebene Begründung für die Fahrt zutrifft oder sinnvoll erscheint. Denn es mag noch andere Gründe für die Fahrt nach Augsburg gegeben haben, eine Verbindung zur vermeintlichen Tat ergibt sich aus der Fahrt jedoch nicht. Es wäre für den Angeklagten einfacher gewesen, die Tatwaffe und weitere Tatgegenstände auf andere Weise zu beseitigen. Auch insofern setzt die von der Staatsanwaltschaft angenommene Indizwirkung (Beseitigung von Tatmitteln) eine Täterschaft des Angeklagten voraus, ohne dass diese bereits erwiesen wäre.
Daraus folgert das Profi-Gericht:
-Fahrt ist verdächtig, Würdigung der Aussagen von Angeklagtem und Zeugen, keine plausible Erklärung durch den Angeklagten und in Anbetracht der Gesamtumstände nicht nachvollziehbar.
Obwohl der Angeklagte vor der Auffindung der Toten den Geschäftsführer angeblich hätte vertreten sollen, war er an diesem Tag entgegen sonstiger Übung auffallend leger gekleidet. Obwohl er den Geschäftsführer angeblich hätte vertreten sollen, hielt er sich praktisch nicht in der Parkgarage auf. Er fuhr am Vormittag nach Augsburg und den Grossteil des Nachmittags verbrachte er daheim. Obwohl er den Geschäftsführer angeblich hätte vertreten sollen, verfügte er nicht über den hierfür nötigen Büroschlüssel und kümmerte sich auch nicht darum, einen solchen Schlüssel zu bekommen. Obwohl sich die Angestellten in der Garage Sorgen um die Tante machten, wiegelte der Angeklagte ab und zeigte kein Interesse, den Verbleib der Tante zu klären. Die Fahrt nach Augsburg ist mit der gegebenen Begründung und den besonderen Begleitumständen nicht plausibel erklärt.

Der Angeklagte fuhr wenige Stunden vor der Auffindung der Leiche am Vormittag des 16.05.06, nach Augsburg. Er gibt an, er habe dort seinen besten Freund N., einen Rechtsanwalt, besuchen wollen. Der Angeklagte nimmt dann aber, als er sich schon in Augsburg befindet, davon Abstand, den Besuch durchzuführen. Er informiert niemanden von dieser Fahrt. Auch in der Vernehmung verschweigt er diese Fahrt nach Augsburg zunächst. Die Fahrt ist mit der gegebenen Begründung an sich und den besonderen Begleitumständen nicht plausibel. Die Fahrt liesse sich allerdings zwanglos erklären, wenn es für den Angeklagten einen Anlass gab, eine Überlandfahrt anzutreten, um auf dieser Tatmittel ohne realistische Chance der Auffindung durch die Ermittlungsbehörden zu beseitigen.
(1.)
Der Angeklagte berichtete in seiner Vernehmung zunächst, er sei am Morgen des 16.05.06 in die Parkgarage gekommen. Da er in der Früh nichts zu tun gehabt habe, sei er wieder nach Hause gefahren, weil er etwas dort liegen gelassen habe. Auf Frage, was er denn dort liegen lassen habe, meint er zunächst, er wisse es nicht mehr. Anschliessen korrigierte er dann seine Angaben und führte nunmehr aus, er sei entgegen seinen ursprünglichen Ausführungen doch nicht nach Hause gefahren, sondern nach Augsburg, um dort seinen Freund N.L. in der Arbeit zu besuchen. Diesem sei nämlich von seinem Arbeitsgeber gekündigt worden. Er habe Herrn L. von seinem Kommen jedoch nicht informiert. Er habe ihn erst von Augsburg aus anrufen wollen. Nachdem er bei Augsburg die Autobahn verlassen habe, habe er festgestellt, dass er wieder umkehren müsse, weil er um 12.00 Uhr wieder in der Garage hätte sein müssen, da der Angestellte P. um diese Zeit Mittag mache und er ihn währenddessen vertreten habe müssen. (S. 162)
(2.)
Die Fahrt des Angeklagten nach Augsburg fand nach dem Ergebnis der Ermittlungen tatsächlich statt, da festgestellt werden konnte, dass der Angeklagte in der R-Tankstelle in Augsburg einen 500-€ Schein wechselte.
(a.)
Nicht verständlich ist der Umstand, dass der Angeklagte die Fahrt nach Augsburg in den polizeilichen Vernehmungen ganz bzw. in der zweiten Vernehmung zunächst verschwiegen hat. In der ersten polizeilichen Vernehmung stellte der Angeklagte den Tagesablauf und auch den Vormittag des Auffindetages dar. Seine Augsburgfahrt erwähnte er mit keinem Wort. Auch in der zweiten Vernehmung verschwieg der die Fahrt zunächst und korrigierte sich dann aber. Ein Vergessen dieser Fahrt ist nicht plausibel. Die Fahrt hatte am Tag der ersten Vernehmung bzw. zwei Tage vor der zweiten Vernehmung stattgefunden und dauerte ca. 2-3 Stunden. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Vergessen der Fahrt lebensfremd, weil der Zeitablauf zur Fahrt nur kurz und die Fahrt an sich auch zeitintensiv war. Zudem will der Angeklagte sie, ohne den geplante Besuch durchgeführt zu haben, am Ziel, aber vor dem Besuch, abgebrochen haben. Gerade diese Besonderheit lässt ein Vergessen nach einem nur kurzen Zeitablauf nicht wahrscheinlich erscheinen.
(b.)
Nicht plausibel ist auch, dass der Angeklagte die Fahrt antrat, ohne vorher ein Treffen mit dem Zeugen L. vereinbart zu haben. Dem Angeklagten war bekannt, dass seinem Freund L. in der Anwaltskanzlei, in der er beschäftigt war, gekündigt worden war. Es war für den Angeklagten deshalb nicht naheliegend, dass er den Zeugen L. ohne Vereinbarung eines Treffens tatsächlich in den Räumen seines Arbeitgebers, einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei, die ihm gekündigt hatte, antreffen würde. Tatsächlich gab auch der Zeuge L. glaubhaft an, er sei an diesem Tag am Vormittag auf dem Arbeitsamt in München und nicht in Augsburg in der Arbeit gewesen. Im Übrigen ist es bei dem als Anwalt tätigen Zeugen L. ohnehin immer möglich, dass er Auswärtstermine wahrzunehmen hatte, so dass er in der Kanzlei nicht angetroffen werden konnte. (S. 163)
(c.)
Nicht nachvollziehbar ist auch der Umstand, warum der Angeklagte, wenn er schon in Augsburg war, seinen Freund L. nicht wenigstens kurz anrief und ihm mitteilte, dass er ihn habe besuchen wollen, er bereits in Augsburg sei, aber nunmehr wegen Terminschwierigkeiten doch nicht komme könne. Der Zeuge L. berichtet glaubhaft darüber hinaus noch, dass er mit dem Angeklagten an diesem Tag noch am späten Nachmittag telefoniert habe. Der Angeklagte habe ihn zu sich nach Hause für den Abend eingeladen. Von der gescheiterten Besuchsfahrt nach Augsburg habe der Angeklagte nichts erwähnt.
Man erkennt (hoffentlich) welche Beweiswürdigung genauer, gewissenhafter und folgerichtiger ist. Und das ist nur ein kleiner Aspekt von sehr vielen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 19:35
Zitat von emzemz schrieb:Dafür hat sein Bruder BWL studiert (so viel ich weiß), da dürfte er das schon hinbekommen ;)
Die Tante wollte aus Prestigegründen.
Stimmt mit dem Bruder, fällt mir auch gerade ein BWL.
Auch an den Prestigeanforderungen der Tante, weil sie Bences Freundin eine Sonderschullehrerin als minderwertig ansah


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29.11.2019 um 19:38
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Arroganz, Selbstüberschätzung und bescheidenes Potential haben den Kerl so handeln lassen, wie er handelte.
Absolut, so kommt er mir rüber. Wie gesagt mal den möglichen Mord beiseite, ich würde mit so jemanden keine Freundschaft haben wollen rein vom Eindruck her.


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29.11.2019 um 19:55
@fantomias

Ich habe auch ein anderes Verständnis von Freunden. Die meisten, die ich initial für ein "absolutes Arschloch" halte, bestätigen den Eindruck hernach auch.
Ich könnte ja noch verstehen, dass man zu einem Freund hält, solange das Verfahren läuft. Aber spätestens, wenn man die gesamten Umstände und die vielen "Zufälle" schwarz auf weiß im Urteil liest, muss doch mal der Groschen fallen.
Hier in München heißt es, dass nur noch einer seiner Freunde, dieser Sänger, mit ihm Kontakt hält. Wer hätte das nach dieser geballten Ladung Loyalität in der Doku "Ein Freund vor Gericht" erwartet...


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 20:45
Wer mir - abgesehen vom Opfer natürlich - am meisten Leid tut, dass ist seine Freundin. Sie hat ihm vertraut und dann, so wie sie in der Doku sagt, ihm immer wieder Brücken gebaut, er solle doch mit ihr reden, denn geahnt, dass was nicht stimmt, hat sie ja wohl.

Mein Eindruck von den Videos mit den Freunden war, dass man in der Hauptsache deshalb so zusammenhielt, um sie zu stützen.


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29.11.2019 um 20:50
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Wer hätte das nach dieser geballten Ladung Loyalität in der Doku "Ein Freund vor Gericht" erwartet...
Kann ich mich auch noch dran erinnern.
Vieleicht ist der Groschen bei dem einen oder anderen gefallen, daß er es doch gewesen sein könnte.


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29.11.2019 um 21:32
@fantomias
Diese Freunde haben vielleicht andere Freunde, oder Familienmitglieder, die sagen: Hey, schalt mal den Wirsing ein. Der Typ hat seine Tante ermordet.
Soetwas würde ich von meinen Freunden erwarten, wenn ich mich derart verrenne. Und die Verlobte zu unterstützen ist gut und recht. Sich im Fernsehen in dieser Art zu äußern, etwas ganz anderes.
Einer der Freunde sagte dich sogar etwas in der Art, dass es auch sein Freund bleibt, selbst wenn er es getan hat.
Für mich komplett unverständlich. Selbst für Münchner Verhältnisse, wo Freundschaften oftmals sehr oberflächlich ausgelebt werden, ist das mehr als seltsam.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 21:41
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Münchner Verhältnisse, wo Freundschaften oftmals sehr oberflächlich ausgelebt werden, ist das mehr als seltsam.
Ach ist das so ? Ich hätte gedacht da wäre es intensiver.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Einer der Freunde sagte dich sogar etwas in der Art, dass es auch sein Freund bleibt, selbst wenn er es getan hat.
Das ist natürlich Hammer, ich könnte es absolut nicht.
Verstehe auch die Freundin nicht, hat sie nicht irgendwo ein Gespür dass er es nicht doch gewesen sein könnte ?


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29.11.2019 um 21:45
@fantomias
Wenn sie es ihn absolut nicht zugetraut hätte, wieso hat sie dann anfangs versucht, ihm ein falsches Alibi zu geben? Das ist ja keine Kleinigkeit...


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29.11.2019 um 22:08
Das ist echt schon kriminell, vor allen Dingen bei so einem schweren Verbrechen.
Vieleicht weiss sie das er es war und nur aus Liebe blendete sie alles aus


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29.11.2019 um 22:15
@fantomias
Das will und kann ich nicht beurteilen. Aber ich denke, dass Verdrängung da schon eine gewaltige Rolle spielt. Auch beim Bruder, der offenbar an die Unschuld glaubt.


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29.11.2019 um 22:53
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:An diesem Versuch merkt man doch ganz gut, wie ein wirkliches Scheuklappenurteil aussieht, das über alle Indizien stumpf hinweggeht und auf eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Beweiserhebung wegen der Vorgabe „Freispruch“ verzichtet (oder vielmehr verzichten muss!)
Ein Profi-Gericht hat eben keine "Vorgabe", wieso und von wem auch, sondern schaut sich die gesamte Hauptverhandlung mit allen Einlassungen des Angeklagten (wenn der was sagt), mit allen Zeugenaussagen, mit allen gutachterlichen Aussagen, mit allen Urkunden und Schriftstücken, Film- und Tonaufnahmen, allem was der Verteidiger sagt und was der Staatsanwalt sagt, aufmerksamst an und entscheidet erst nach Schluss der Beweisaufnahme bzw. der Hauptverhandlung über die Frage von Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Das ist mit der freien richterlichen Beweiswürdigung des § 261 StPO gemeint.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Der Clou bei der Sache: Im Urteil muss das Profi-Gericht ausgiebig begründen, warum es welchen erhobenen Beweis wie gewürdigt hat. Laien-Gerichte kriegen genau das meist nicht hin, wie bei Negus zu besichtigen war.


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29.11.2019 um 23:13
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Man erkennt (hoffentlich) welche Beweiswürdigung genauer, gewissenhafter und folgerichtiger ist. Und das ist nur ein kleiner Aspekt von sehr vielen.
„Mein“ Urteil geht von der Möglichkeit aus, dass die Version von BT nicht zutrifft. Deswegen gehen die Zitate aus dem Original-Urteil am Thema vorbei, mit Verlaub... Aus der Lüge über den Zweck der Fahrt kann nicht geschlossen werden, dass der Zweck die Beseitigung von Tatmitteln war. Wenn ein notorischer Lügner lügt, dann ist die Lüge nur eine weitere Lüge, aber kein Indiz für eine Mord-Täterschaft. Das ist das Argument in „meinem“ Urteil.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 23:15
Zitat von NegusNegus schrieb:Mein“ Urteil geht von der Möglichkeit aus, dass die Version von BT nicht zutrifft.
Schon das ist der falsche Ansatz. "Dein" Urteil darf nur davon ausgehen, was die Beweise hergeben, nicht davon, ob die Version der StA oder die des Angeklagten zutrifft.

Entweder ist man unabhängiges Gericht oder man ist es nicht.


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29.11.2019 um 23:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Schon das ist der falsche Ansatz.
Ich habe das unterstellt, was das Gericht als bewiesen festgestellt hat.


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29.11.2019 um 23:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dein" Urteil darf nur davon ausgehen, was die Beweise hergeben, nicht davon, ob die Version der StA oder die des Angeklagten zutrifft.
Es muss sich zumindest mit allen Beweiserhebungen auseinandersetzen. Warum werden sämtliche Fakten bei diesem Indiz (Verschweigen der Fahrt, Vergessen, Umkehren kurz vor dem Ziel, angebliche Überraschung, Planlosigkeit, Nichterwähnen dem Freund gegenüber, Nervosität, ungewöhnlicher Zeitpunkt) als unverdächtig gewertet? Es muss alles erwähnt und bewertet und dann begründet werden, warum dem Angeklagten dennoch geglaubt wird.

Und so dann auch beim nächsten Indiz.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 23:31
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es muss alles erwähnt und bewertet und dann begründet werden, warum dem Angeklagten dennoch geglaubt wird.
„Mein“ Urteil glaubt dem Angeklagten nicht. Bitte genau lesen.


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