Mordfall Charlotte Böhringer
07.05.2020 um 15:17emz schrieb:Da täte ich schon sagen, ja.Das ist doch blanke Annahme. Es geht um Mord einer Familienangehörigen. Dazu gehört Hass bis Habgier. Sollte es um eine Streitphase gehen (Hörensagen), so war der in einer Liebesbeziehung lebende BT sicherlich empathisch genug zu realisieren, dass Streit vorrüber geht.
Nachdem er den Ticketautomaten geplündert hatte, das Geld zurückzahlen musste, da musste er es sich vom Konto seiner Freundin "leihen", und da er seinen Job bei Tantchen verloren hatte und eigentlich keine Chance hatte, irgendeiner Arbeit nachzugehen, weil er nichts gelernt hatte, da möchte ich Ausweglosigkeit nicht von der Hand weisen.
Insofern wo sind die Beweise? Gibt es Drohbriefe, mitgehörte Kommunikation, Termine beim Notar zur Testamentsänderung?
Alles nein. Hass kann nur entstehen wenn CB TB immer gegängelt und gedemütigt hätte und chronisch in Minderwertigkeitskomplexen rumgebohrt hätte. Gab es das, wieder keine Beweise. Die Aussagen heissen aber, BT hätte CB geliebt.
Also ist ein Gericht mMn stärker gefragt in Sachen Wahrheitsfindung und bei dem Anlegen von Indizienketten. Es begründet die Tat mit der Furcht um einen Streit. Hm.
Nur den Standard abspulen Motiv Geld, Täuschung ja, Alibi nein = Mörder ist doch etwas einfach.
Hardfacts? 2 500er mit der DNA von CB und Blutanhaftungen (Herkunft unbekannt).
Ich will gar nicht die DNA Befunde in Frage stellen (nachdem im Labor ja offensichtlich einiges schief lief).
Hat jemand die Blutanhaftungen auf den Banknoten gesehen. Sichtbar mit blossem Auge?
Ohne Zuordnung zu CB kein Tatbezug. Wenn Toth Geld brauchte, warum hat er sie oder die Parkhauskasse nicht blos bestohlen. Wo sind die 500er her? Laut BT von der Tante. Somit ist die DNA bestätigt.
falstaff schrieb:Frau Böhringer wurde gewohnheitsmäßig um 19 Uhr an ihrem Stammtisch erwartetWas sagt denn das rechtsmedizinische Gutachten wörtlich dazu? Alles andere fällt auseinander, wenn CB von einem Mann aufgesucht wurde, der unbekannte Fussspuren und DNA in ihrer Wohnung hinterliess. Wein konsumierte. Und ihren Ehering gestohlen hat.
Sie hat den Stammtisch nicht abgesagt, wurde dort aber nicht gesichtet
Ihre Leiche wurde ausgehfertig im Eingangsbereich ihrer Wohnung gefunden
Wenn der rechtsmedizinische Befund dann auch noch eine Tat um diese Zeit zulässt, dann ist das Tatzeitfenster auf wenige Minuten genau eingegrenzt.
Die Versuche der Verteidigung das Tatzeitfenster mit aller Gewalt zu verbreitern sind so nachvollziehbar, wie verzweifelt.
Der könnte nicht zum Eintritt sondern bei Austritt aus der Whg im Streit sie umgebracht haben. Und das zu einer Zeit die das Gutachten nicht minutiös sicherstellen kann.