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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 00:50
Es wurde einfach eng , da war der neue MA W , der ihm „ Konkurrenz“ machte , der Streit , ob das mit dem Hausverbot stimmt, weiß ich nicht , aber inoffiziell waren ihm die Schlüssel zum Büro weggenommen .
Das gab es glaub ich noch nie .
Vom Hof gejagt gab es schon vorher ...


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29.11.2019 um 00:50
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Er hat ja jahrelang studiert - von daher wurde sie auch nicht jahrelang aufs übelste belogen.
Wieviel Zeit liegt denn zwischen dem 1. und dem 2. Staatsexamen? Meines Wissens nach, mindestens 2 jahre - das bezeichne ich dann schon als "jahrelang".
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na, es war schon eine üble Lüge, als er ihr ein angeblich bestandenes erstes Staatsexamen auftischte, dreisterweise noch mit "Examensfeier" in der Parkgarage, und dann hinterher die ebenfalls gelogene Absolvierung des Referendariats. Da gibt es nichts zu beschönigen und kleinzureden.
Nein, da kann wahrlich nichts beschönigt werden.


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29.11.2019 um 08:34
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ich hab das übrigens im Prozess so verstanden , daß das Studium beendet war .
Das Jurastudium wird, wie jedes Studium, mit dem erfolgreichen Bestehen der entsprechenden Prüfung beendet, hier mit dem ersten Staatsexamen.

Macht man die Prüfung bzw. das erste Staatsexamen nicht, bricht man das Studium ab bzw. hört auf zu studieren.


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29.11.2019 um 10:07
Zitat von emzemz schrieb:So ganz verstanden habe ich immer noch nicht, was er für einen Aufgabenbereich hatte.
Das steht alles im Wiki. Er war ja schon seit Jahren als kommender GF eingebunden und in sehr vielen Bereichen des Betriebs eingesetzt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Jurastudium wird, wie jedes Studium, mit dem erfolgreichen Bestehen der entsprechenden Prüfung beendet, hier mit dem ersten Staatsexamen.
Moment, das ist interessant. Das heißt wenn man das Erste Staatsexamen abschließt ist man mit dem Studium fertig? Warum nicht erst nach dem zweiten Staatsexamen?


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29.11.2019 um 10:39
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Sie glauben also das ein renommierter Anwalt mit einem exzellenten Ruf sich hergibt für einen Mörder? Das er sich mit sowas seinen guten Ruf zerstört - und das pro bono?
Wenn ich für jemanden arbeite (bezahlt oder auch nicht), tute ich in dessen Horn...alles andere wäre doch sehr kontraproduktiv.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Die Tante wird nicht begeistert gewesen sein, ob der Tatsache, vom Lieblingsneffen jahrelang in einer ihr äußerst wichtigen Angelegenheit, aufs übelste belogen worden zu sein. Wie mag sie reagiert haben?
Hat sie ihm auf die Schulter geklopft, ihn in den Arm genommen und ihm wissen lassen, dass das abgebrochene Jurastudium im Grunde doch gar keine Rolle spielt?
Es war ja nicht nur das abgebrochene Studium.

Selbst wenn man mal annimmt, dass sie davon gewusst hat (was ich nicht glaube), bleibt der Griff in die Parkautomaten...und es ist anzunehmen, dass zu den ganzen Lügen im Vorfeld noch mal ne Menge Vertrauen zerstört worden wäre, hätte Frau Böhringer von den Diebstählen erfahren.

Sowohl die Erbschaft, als auch die Aussicht auf den Posten des GF wären damit vermutlich hinfällig gewesen. Wer würde sein Vermögen und seine Firma jemandem anvertrauen, von dem er bestohlen wurde?


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29.11.2019 um 10:46
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Moment, das ist interessant. Das heißt wenn man das Erste Staatsexamen abschließt ist man mit dem Studium fertig? Warum nicht erst nach dem zweiten Staatsexamen?
Soweit ich weiß, ist man mit dem ersten Staatsexamen kein Volljurist, könnte also nicht Anwalt oder Richter werden.

Und wenn ich mich recht erinnere, hatte Bence nicht mal das erste Staatsexamen?


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29.11.2019 um 11:01
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Es ist keineswegs so, dass Rechtsanwälte morgens jeden Tag im Gericht bei Terminen sind.
Ich korrigiere mich: Auswärtstermine.

Und hier was zum Thema aus der Urteilsbegründung:
Tatsächlich gab auch der Zeuge L. glaubhaft an, er sei an diesem Tag am Vormittag auf dem Arbeitsamt in München und nicht in Augsburg in der Arbeit gewesen. Im Übrigen ist es bei dem als Anwalt tätigen Zeugen L. ohnehin immer möglich, dass er Auswärtstermine wahrzunehmen hatte, so dass er in der Kanzlei nicht angetroffen werden konnte. (S. 163)
Es macht(e) also überhaupt keinen Sinn, diesem Freund einen "Überraschungsbesuch" abzustatten.


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29.11.2019 um 11:32
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wenn ich für jemanden arbeite (bezahlt oder auch nicht), tute ich in dessen Horn...alles andere wäre doch sehr kontraproduktiv.
Schätzchen, Du hast aber ein sehr negatives Bild von der Welt. Vielleicht bin ich zu naiv... aber ein bisschen Glaube an das Gute in (einigen) Menschen möchte ich mir gerne erhalten. Dieser Mann war ein renommierter Richter im Ruhestand. Vielleicht hat er Respekt und Anerkennung verdient und auch eine eigene Meinung zum Thema.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:hätte Frau Böhringer von den Diebstählen erfahren.
Es ist ja möglich das sie davon erfuhr. Allerdings von wem? Und wen sollten die Diebstähle belasten? War das der Betrug von dem sie sprach?
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Soweit ich weiß, ist man mit dem ersten Staatsexamen kein Volljurist, könnte also nicht Anwalt oder Richter werden.

Und wenn ich mich recht erinnere, hatte Bence nicht mal das erste Staatsexamen?
Andante sagte das Studium sei mit dem ersten Staatsexamen "beendet". Und der Steuerberater gab an das der Angeklagte das Studium beendet/abgebrochen habe. Da der B. den Abschluss des ersten Staatsexamens feierte obwohl er dieses nicht angetreten hatte, liegt doch nahe das diese Sachverhalte zusammengehören können.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es macht(e) also überhaupt keinen Sinn, diesem Freund einen "Überraschungsbesuch" abzustatten.
Das hätte nur keinen Sinn gemacht wenn der B. vom Besuch auf dem Arbeitsamt wusste. Es war aber ein Überraschungsbesuch! Eine Überraschung macht man um zu überraschen.


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29.11.2019 um 11:40
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Das hätte nur keinen Sinn gemacht wenn der B. vom Besuch auf dem Arbeitsamt wusste. Es war aber ein Überraschungsbesuch! Eine Überraschung macht man um zu überraschen.
Klar, kann man mal machen. Auch ohne Adresse, ohne Navi einfach mal nach Augsburg fahren und dann plötzlich merken, dass man dafür gar keine Zeit hat. Passiert ja ständig sowas.
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Schätzchen
Sowas solltest du dir verkneifen.


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29.11.2019 um 11:45
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:emz schrieb:
So ganz verstanden habe ich immer noch nicht, was er für einen Aufgabenbereich hatte.

phoenix schrieb:
Das steht alles im Wiki. Er war ja schon seit Jahren als kommender GF eingebunden und in sehr vielen Bereichen des Betriebs eingesetzt.
Gefunden habe ich diesen Satz: "Er wurde von ihr in der Parkgarage zum Teil auch mit Aufgaben aus dem Bereich der Geschäftsleitung betraut." Aber konkret ist das nun auch nicht, in welchen Bereichen er verantwortlich zeichnete.


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29.11.2019 um 12:24
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Moment, das ist interessant. Das heißt wenn man das Erste Staatsexamen abschließt ist man mit dem Studium fertig? Warum nicht erst nach dem zweiten Staatsexamen?
Das ist wie beim der Lehrerausbildung: Im ersten Teil der Ausbildung wird an der Uni stuudiert, also die theoretischen Grundlagen erlernt. Dieses Studium schließen Jura- und Lehramtsstudenten mit dem ersten Staatsexamen ab. Während des Studiums sind sie ganz normale Studenten.

Nach dem theoretischen Teil mit dem ersten Staatsexamen folgt dann die Praxis. Das heißt, es wird das Referendariat absolviert. Dieses findet komplett außerhalb der Universität statt, bei Lehrern also an der Schule, bei Juristen jeweils für einige Monate an Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft, bei Verwaltungsbehörden, bei Rechtsanwälten, bei Industie- und Handelskammern und dergleichen.

Das Referendariat für Juristen dauert meist so um die zweieinhalb Jahre. Es endet mit dem erfolgreich absolvierten zweiten Staatsexamen. Während des Referendariats lernt man, Urteilsentwürfe zu schreiben und Anklageschriften und Anwaltsschriftsätze. Man darf unter Aufsicht auch kleine Gerichtsverhandlungen leiten und als Staatsanwalt auftreten oder als Rechtsanwalt und Mandantengespräche führen.

Während des Referendariats ist man kein Student mehr, sondern je nach Bundesland Beamter auf Widerruf oder Angestellter des Bundeslandes, in dem man das Referendariat absolviert, und bekommt Gehalt vom Staat.


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29.11.2019 um 12:32
PS: Sog. "Volljurist" mit der Berechtigung, Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter zu werden, ist man erst, wenn man sowohl das erste wie auch das zweite Staatsexamen hat. Nur mit dem ersten Staatsexamen kann auf dem Arbeitsmarkt im allgemeinen man nicht viel anfangen.


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29.11.2019 um 12:40
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Sowas solltest du dir verkneifen.
Schätzchen ist nett-ironisch gemeint. Zumindest von mir und unter Frauen. Aber die Angriffe gegen diesen Herrn Brießmann, einem renommierten Richter, die sind ganz sicher nicht in Ordnung und vor allem respektlos. Und we
Zitat von emzemz schrieb:Gefunden habe ich diesen Satz: "Er wurde von ihr in der Parkgarage zum Teil auch mit Aufgaben aus dem Bereich der Geschäftsleitung betraut." Aber konkret ist das nun auch nicht, in welchen Bereichen er verantwortlich zeichnete.
Da steht sehr viel mehr. Über Vertragsverhandlungen zum Produktportfolio, das er schon als Kind in die GF Position reingewachsen ist, aussagen von Zeugen zu den Tätigkeiten, das er sich überall gut auskannte, auch Buchführung usw.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist wie beim der Lehrerausbildung: Im ersten Teil der Ausbildung wird an der Uni stuudiert, also die theoretischen Grundlagen erlernt. Dieses Studium schließen Jura- und Lehramtsstudenten mit dem ersten Staatsexamen ab. Während des Studiums sind sie ganz normale Studenten.

Nach dem theoretischen Teil mit dem ersten Staatsexamen folgt dann die Praxis. Das heißt, es wird das Referendariat absolviert. Dieses findet komplett außerhalb der Universität statt, bei Lehrern also an der Schule, bei Juristen jeweils für einige Monate an Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft, bei Verwaltungsbehörden, bei Rechtsanwälten, bei Industie- und Handelskammern und dergleichen.

Das Referendariat für Juristen dauert meist so um die zweieinhalb Jahre. Es endet mit dem erfolgreich absolvierten zweiten Staatsexamen. Während des Referendariats lernt man, Urteilsentwürfe zu schreiben und Anklageschriften und Anwaltsschriftsätze. Man darf unter Aufsicht auch kleine Gerichtsverhandlungen leiten und als Staatsanwalt auftreten oder als Rechtsanwalt und Mandantengespräche führen.

Während des Referendariats ist man kein Student mehr, sondern je nach Bundesland Beamter auf Widerruf oder Angestellter des Bundeslandes, in dem man das Referendariat absolviert, und bekommt Gehalt vom Staat.
Das sind alles interessante Details die ich bisher nicht wusste. Danke dafür.

Nochmal gefragt. Wenn B. das Staatsexamen wirklich abgelegt hätte, wäre dann eine neue steuerliche Einschätzung in der Parkgarage vonnöten gewesen?

Und Frage @Stradivari : Du warst in der Sitzung dabeigewesen als der Steuerberater ausgesagt hat? Sagte er aus das - in diesem Kontext - die Tante "verärgert" gewesen sei?


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29.11.2019 um 12:55
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Nochmal gefragt. Wenn B. das Staatsexamen wirklich abgelegt hätte, wäre dann eine neue steuerliche Einschätzung in der Parkgarage vonnöten gewesen?
BT wäre jedenfalls kein Student mehr gewesen und hätte als solcher nicht weitergeführt werden können.

Wäre er Rechtsreferendar gewesen, wäre er nach dem bayerischen Landesbeamtengesetz im "Hauptberuf" Beamter auf Widerruf gewesen. Er hätte also Geld vom Freistaat Bayern bekommen und hätte dieses Geld versteuern müssen.

Der Job in der Parkgarage wäre für ihn ein Nebenjob gewesen, für den er als Beamter eine Nebentätigkeitsgenehmigung durch den Freistaat Bayern benötigt hätte. Wie er diesen Nebenjob dann als Zweitbeschäftigung hätte versteuern müssen: das kann besser ein Steuerberater erklären.


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29.11.2019 um 12:58
Zitat von emzemz schrieb:Aber konkret ist das nun auch nicht, in welchen Bereichen er verantwortlich zeichnete.
Hat er nicht bahnbrechende Innovationen umgesetzt, wie etwa die Erweiterung des Getränkesortiments im Kiosk um Energydrinks?


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29.11.2019 um 13:37
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Hat er nicht bahnbrechende Innovationen umgesetzt, wie etwa die Erweiterung des Getränkesortiments im Kiosk um Energydrinks?
ich verstehe diesen Satz nicht. Weder war das bahnbrechend, noch war das seine einzige Tätigkeit im Parkhaus. Das mit ihm persönlich verhandelt wurde, und das nicht die Tante machte, deutet auf jeden Fall auf ein gewisse Handlungsbevollmächtigung und Gestaltungsfreiheiten hin.


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29.11.2019 um 13:44
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:ich verstehe diesen Satz nicht. Weder war das bahnbrechend, noch war das seine einzige Tätigkeit im Parkhaus.
Stimmt: Eine seiner weiteren Aufgaben war die Entleerung der Parkautomaten. Da hat er einen derartig großen Arbeitseifer entwickelt, dass er das ein oder andere Mal sogar noch Arbeit mit nachhause genommen hat...


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29.11.2019 um 14:12
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Stimmt: Eine seiner weiteren Aufgaben war die Entleerung der Parkautomaten
Das wiederrum ist ein interessanter Punkt. Im wiki hab ich das folgende dazu gefunden:

Vom Anwalt:
Ich habe schon gesagt:
Ihr Ziel war, Herrn R. zu entfernen und ihm möglichst wenig oder nichts zahlen zu müssen. Ich habe mehrfach mit ihr besprochen, dass da, was sie mir an Beanstandungen vorgetragen hat, nichts als Kündigungsgrund ausreichen würde.“
Von der Verlobten:
Zu Beginn des Jahres 2006 fiel mir bei Bence eine Geldtasche der Parkgarage auf. Er wollte damit zur Bank (Stadtsparkasse) in der Görresstrasse. Als mir kurz darauf im Februar 2006 die Geldtasche erneut bei Bence auffiel, sprach ich ihn darauf an. Bence erzählte mir vom Plan seiner Tante, Herrn R. mit fingierten, illegalen Automatenentleerungen eines angeblichen Diebstahls zu überführen, um ihm endlich legal kündigen zu können. Dieser Plan überraschte mich keineswegs. Schon einige Jahre hatte sie Bence gebeten, ihr dabei zu helfen, ihren Geschäftsführer möglichst ohne die Zahlung einer hohen Abfindung loszuwerden. Bence hatte über diesen Umstand auch mit Herrn L in seiner Funktion als Experte für arbeitsrechtliche Fragen beraten, ihm dabei sogar geschäftliche Unterlagen gezeigt. Ich äusserte Bence gegenüber mein Unverständnis für einen solch gemeinsamen Plan und bat ihn, sich nicht länger an der Intrige seiner Tante zu beteiligen, bei der er sich letztlich selbst strafbar mache. Am Faschingsdienstag 2006 versicherte Bence mir in einem Gespräch, er wird sich nicht weiter am Plan seiner Tante beteiligen. Da es in meiner Familie üblich ist, offen zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu suchen, berichtete ich auch meinen Eltern und meiner Schwester K. von Bences unglücklicher Beteiligung an der Intrige seiner Tante. Auch sie äusserten ihr Unverständnis für diesen Plan.
Vom Vater der Verlobten:
Im März 2006 hatte ich ein Gespräch mit meiner Tochter F. auf dem Balkon unserer Wohnung. Unter anderen Themen gab es auch eine Nachfrage von meiner Seite nach Bences Arbeit in der Parkgarage? In diesem Zusammenhang erzählte mir Frauke, dass Ihr Bence berichtet habe, seine Tante habe ihn aufgefordert, durch Manipulation der Abrechnung der Kassenautomaten dem derzeitigen Geschäftsführer eine Unterschlagung unterzuschieben. Ziel sei eine fristlose Kündigung. Ich war darüber sehr betroffen, konnte ich mir doch nicht vorstellen, dass Bence sich dazu bereit erklärt.
Ich sagte meiner Tochter sinngemäss, dass aus meiner Sicht eine solche Vorgehensweise unseriös und nicht zu akzeptieren ist. Die Geschichte ist mir wegen Ihrer Gemeinheit dem Betroffenen gegenüber, den ich nicht persönlich kenne, deutlich in Erinnerung geblieben.
Aus der Vernehmung des Anwalts am 17.05.2016
Frage: Als Sie letzte Woche mit Frau Böhringer den Beratungstermin für den 15.05.2006 vereinbart hatte, wussten Sie da, um welche Angelegenheit es gehen würde?
Antwort: Ja
Frage: Was war das für ein Vorgang?
Antwort: Es ging wieder um eine Angelegenheit in Bezug auf den Herrn R. Frau Böhringer hatte nur ganz vage angedeutet, dass wir uns dringend treffen müssten, im Parkhaus. Sie würde mir dort etwas zeigen. Es bestünde der Verdacht oder die Möglichkeit, dass Herr R. im Zusammenhang mit der Erfassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die in die Garage einfahren, ev. Manipulationen vorgenommen haben könnte und sie deutete an, dass – sollte sich diese Manipulation nachweisen lassen – dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte.“
Ernstgemeinte Frage: Glaubt ihr die lügen alle und wollten B. schützen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 14:26
Ich möchte nochmal auf die steuerliche Behandlung von BT in der Parkgarage zurück kommen, weil ich verstehe das hick hack darum nicht. BT hat ja nun sein erstes Examen gefeiert. Spätestens da hätte ja schon eine andere Einordnung erfolgen müssen. Er war kein Student mehr, sondern wäre mit Eintritt in den Referendardienst Beamter auf Widerruf oder Angestellter geworden. Als Beamter hätte er sich privat krankenversichert können, weil keine Versicherungspflicht besteht und hätte die Option gehabt, einen weiteren Job auf Steuerkarte ohne kV zu betreiben, dafür hätte er aber den Beamtenstatus nachweisen müssen, mit kV ohne weiteren Nachweis, oder er hätte als Selbständiger, mit Rechnungen schreiben jeden Monat auf Stundenbasis, das Geld erhalten und selber versteuert mittels Steuerklaerung. Letzteres habe ich während meiner Referendarzeit auch gemacht und die gearbeiteten Stunden bei einer Kanzlei abgerechnet. Ansonsten gab es noch die Möglichkeit, das als Minijob (heute so genannt, aber gab es schon damals genauso) mit allerdings deutlich weniger Entgelt, als er erhalten hat, abzurechnen.
Die Ausbildungsentgelt für Referendare sind ja nun festgelegt und bekannt, hätte er in der Parkgarage mehr brutto verdient, haette er durchaus dort mit Steuerkarte und Klasse 1 antreten können, und für das angebliche Referendariat Klasse 5 verwendet. Und es haette auch keine Probleme mit der privaten KV gegeben. Die wäre anteilig über den Arbeitgeber, also Tante, gelaufen. Weil habe ich da einen Vertrag mit der privaten KV kann ich das auch, das ging zumindest meiner Kenntnis nach in den 2000 er Jahren noch, weiter laufen lassen.
Nach dem Referendardienst mit Ablegen des Examens ändert sich da erst mal gar nichts. Er hätte sich natürlich offiziell arbeitslos melden können, hätte aber da vorher Beamter auf Widerruf keinen Leistungsanspruch gehabt, wäre also auch nicht auffällig gewesen, dass er vom Arbeitsamt kein Geld bekommt, und alles wäre beim Alten geblieben. Den angeblichen in Aussicht stehenden Job bei einer Kanzlei/Wirtschaftsberatung den er behauptet hat, hätte er ja nicht antreten müssen, mit der Begründung, Parkgarage macht mehr Spass, es ist grad viel los etc.

Kurzum ich verstehe es immer noch nicht, wieso ausgerechnet grade zur damaligen Zeit, angebliches 2. Examen, angebliche Steuerfragen, die Nachfragen des Steuerberaters und der Tante zum Platzen der Studien- und Referendarluege hätten führen sollen und das ist ja nun das entscheidende für das Motiv von BT.

Über die angeblichen Steuerfragen wäre da überhaupt nichts aufgeflogen.
Aber wahrscheinlich bin ich da einfach zu blöd um das zu verstehen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 14:27
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Er wollte damit zur Bank (Stadtsparkasse) in der Görresstrasse.
Wessen Konto befand sich denn bei der Stadtsparkasse in der Görrestraße?


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