phoenix_ schrieb:Moment, das ist interessant. Das heißt wenn man das Erste Staatsexamen abschließt ist man mit dem Studium fertig? Warum nicht erst nach dem zweiten Staatsexamen?
Das ist wie beim der Lehrerausbildung: Im ersten Teil der Ausbildung wird an der Uni stuudiert, also die theoretischen Grundlagen erlernt. Dieses Studium schließen Jura- und Lehramtsstudenten mit dem ersten Staatsexamen ab. Während des Studiums sind sie ganz normale Studenten.
Nach dem theoretischen Teil mit dem ersten Staatsexamen folgt dann die Praxis. Das heißt, es wird das Referendariat absolviert. Dieses findet komplett außerhalb der Universität statt, bei Lehrern also an der Schule, bei Juristen jeweils für einige Monate an Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft, bei Verwaltungsbehörden, bei Rechtsanwälten, bei Industie- und Handelskammern und dergleichen.
Das Referendariat für Juristen dauert meist so um die zweieinhalb Jahre. Es endet mit dem erfolgreich absolvierten zweiten Staatsexamen. Während des Referendariats lernt man, Urteilsentwürfe zu schreiben und Anklageschriften und Anwaltsschriftsätze. Man darf unter Aufsicht auch kleine Gerichtsverhandlungen leiten und als Staatsanwalt auftreten oder als Rechtsanwalt und Mandantengespräche führen.
Während des Referendariats ist man kein Student mehr, sondern je nach Bundesland Beamter auf Widerruf oder Angestellter des Bundeslandes, in dem man das Referendariat absolviert, und bekommt Gehalt vom Staat.