Mordfall Charlotte Böhringer
07.06.2021 um 20:51Es wurden vom Bundesgerichtshof schon viele Fälle bestätigt, für die es später eine Wiederaufnahme gab.BoobSinclar schrieb:Das BGH sagt ja.
Der BGH entscheidet rein nach Aktenlage.
Es wurden vom Bundesgerichtshof schon viele Fälle bestätigt, für die es später eine Wiederaufnahme gab.BoobSinclar schrieb:Das BGH sagt ja.
Substantiiere das doch mal: Wieviele denn so? Und sind meines Wissens zwei Wiederaufnahmeanträge abgewiesen worden.Stefan1477 schrieb:Es wurden vom Bundesgerichtshof schon viele Fälle bestätigt, für die es später eine Wiederaufnahme gab.
Dann lies einmal alles ausführlich!BoobSinclar schrieb:Wir können lesen und können uns auch eine eigene Meinung bilden. Das tun wir. Die kann falsch sein, die kann richtig sein, das ist wurscht.
Gewagte These.Stefan1477 schrieb:Sie hatte ganz klar schon davor anscheinend die Vermutung, es muss der Neffe gewesen sein.
Hab ich. Woher kommt die Unterstellung, man könne nur eine andere Meinung haben, wenn man uninformiert sei.Stefan1477 schrieb:Dann lies einmal alles ausführlich!
Ich schrieb auch anscheinend.Cassandra71 schrieb:Gewagte These.
Stefan1477 schrieb:Sie hatte ganz klar schon davor anscheinend die Vermutung, es muss der Neffe gewesen sein.
Allerdings. Zumal es ja auch zwei Neffen gibt. Nur von einem fand man DNA Spuren, mit direktem Bezug zur Tat.Cassandra71 schrieb:Gewagte These.
Nein, das ist - zum hundertsten Mal - kein Fakt, das ist einzig und alleine Deine durch nichts belegte Unterstellung.Stefan1477 schrieb:Fakt ist, dass sich die Polizei auf BT sehr schnell festgelegt hat und anderes nicht weiter verfolgt hat, die Schuhabdruckspuren beispielsweise.
BoobSinclar schrieb:einzig
Das ist falsch.Interested schrieb:Allerdings. Zumal es ja auch zwei Neffen gibt. Nur von einem fand man DNA Spuren, mit direktem Bezug zur Tat.
Also ICH wollte keine Schuld sehen. Und auch die STA stellt nicht nur belastende Indizien fest, sondern auch entlastende.Stefan1477 schrieb:weil man eben auch die Schuld von BT sehen will.
Der Hausverbot hatte, keinen Schlüssel und - huch - zufälligerweise an dem Tag unbedingt in die Parkgarage musste, als die Tante zu finden war.Stefan1477 schrieb:Denn BT war schließlich der Auffindungszeuge.
Der keinerlei Relevanz für irgendwas hat.Stefan1477 schrieb:Aber hier steht wohl nach wie vor der Abschlussbericht von Axel Petermann aus.
leicht erkennbar gewesen. Lediglich die Spur, die 39.5 cm von der Schwelle entfernt aufgefunden worden sei (2.2.0.01) sei dem blossen Auge nicht aufgefallen. Diese Spur sei vielmehr erst nach der Behandlung mit Adhäsionsmittel gut sichtbar geworden.Quelle: Urteil
(4.)
Nach den Angaben des Spurensicheres KK F. und des Sachverständigen für Formspuren Dipl. Ing. E. befand sich demnach im Tatraum lediglich eine einzige Schuhspur, die nicht zugeordnet werden konnte. Diese nicht zuordenbare Schuhspur befindet sich nicht unmittelbar an der Leiche, sondern ca. 2 m davon entfernt. Die Spur weist daher keinen unmittelbaren örtlichen Bezug zur Leiche und damit zur Tat auf. Vielmehr ist sie nur 39.5 cm von der Türschwelle entfernt. Sie konnte in diesem Raum nur ein einziges Mal gesichert werden. Nahe liegt, dass diese Spur erst nach Auffindung der Leiche durch eine Person gesetzt wurde, die sich an der Wohnung befand und einen Schritt in die Wohnung machte. Hierfür spricht auch der Umstand, dass diese Spur – anders als alle anderen Spuren im Tatraum - nicht in Blut gesetzt worden ist, sondern erst nach der Behandlung mit Adhäsionsmittel sichtbar wurde.
(iii.)
Die nicht zuordenbaren Schuhspuren in der Wohnung weisen zudem keinen engen zeitlich Zusammenhang mit der Tat auf:
(1.)
Stefan1477 schrieb:Fakt ist, dass sich die Polizei auf BT sehr schnell festgelegt hat und anderes nicht weiter verfolgt hat, die Schuhabdruckspuren beispielsweise
Das ist der Anspruch an einen fairen Strafprozess.Stradivari schrieb:Also ICH wollte keine Schuld sehen. Und auch die STA stellt nicht nur belastende Indizien fest, sondern auch entlastende.
Das ist doch auch wieder nur eine durch nichts belegte Behauptung.Stefan1477 schrieb:Man hat die Identifizierung der Person des Spur-Spur-Treffers probiert, mehr oder weniger motiviert.
Und das ist hier auch wieder eine durch nichts belegte Unterstellung. Nichts wäre dann geplatzt. Da wäre halt irgendeiner durch die Wohnung spaziert, der n Glas angefasst hat. Macht ihn das automatisch zum Mörder und, viel wichtiger, entlastet das BT? Nein, denn der ganze Indizienring gegen bleibt ja bestehen.Stefan1477 schrieb:Ich meine ist ja auch logisch: Wäre die Person identifiziert worden, wäre der Indizienring geplatzt.
Das trifft im Übrigen lustigerweise auf einen Großteil derer zu, die sich öffentlich empören. Sei es in tendentiösen Dokus, oder in Reaction Videos auf diese Dokus oder in podcasts oder sonstwo.Interested schrieb:Aber scheinbar wurde das Urteil und die umfassende Spurensicherung zu allen Indizien gar nicht gelesen.
Du machst tatsächlich das, was Du anderen unterstellst: sehr einseitig und voreingenommen sein. Dabei hast Du keinerlei richtige Argumente. Du kannst den Ermittlern und Richtern nur Versäumnisse vorwerfen und ihre Arbeit schlecht reden. Dass Du auf Rückfragen nicht antwortest oder keine Begründungen liefern kannst und nun schon mehrere Deiner Behauptungen widerlegt wurden spricht Bände.Stefan1477 schrieb:Man hat die Identifizierung der Person des Spur-Spur-Treffers probiert, mehr oder weniger motiviert.
Das ist falsch.BoobSinclar schrieb:das ist hier auch wieder eine durch nichts belegte Unterstellung. Nichts wäre dann geplatzt. Da wäre halt irgendeiner durch die Wohnung spaziert, der n Glas angefasst hat. Macht ihn das automatisch zum Mörder und, viel wichtiger, entlastet das BT? Nein, denn der ganze Indizienring gegen bleibt ja bestehen.
Ich bin nicht voreingenommen.jaska schrieb:Du machst tatsächlich das, was Du anderen unterstellst: sehr einseitig und voreingenommen sein. Dabei hast Du keinerlei richtige Argumente.
Es führte aber eben zu nichts.Interested schrieb:Es steht ja explizit im Urteil, dass man diesen Spuren mehr als zur Genüge nachgegangen ist, hat etliche Zeugen dazu befragt, die mit der Spurensicherung betraut waren und hat diese Spur für beide Fälle - Hermann und Böhringer mit Bezug zur jeweiligen Tat ausgeschlossen. Aber scheinbar wurde das Urteil und die umfassende Spurensicherung zu allen Indizien gar nicht gelesen.