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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

10.03.2022 um 20:04
Zitat von emzemz schrieb:Möglich wäre doch, dass die Bücher einfach nicht ordentlich geführt worden waren.
Man hat einfach nur die laufenden Ein- bzw. Entnahmen verbucht.
Erst durch einen Abgleich durch die Ermittler traten die Differenzen zutage.
Dazu gibt es bestimmt noch Akten, die das genauer ausführen, steht bloß nicht alles im Urteil.
Kann natürlich sein.
Dennoch war es ja, zumindest dem Zeugen R., möglich die Differenzen zu erkennen.
Eine gewisse klare Nachvollziehbarkeit muss also vorhanden gewesen sein.

Ich will jetzt aber nicht zu sehr weiter auf dem Punkt rumreiten.


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10.03.2022 um 20:15
@MisterEko
Wir wissen ja noch nicht mal, wer die Buchhaltung gemacht hat, also ob das Zeuge R. war.
Es ist wirklich müßig, dem nachgehen zu wollen. Uns fehlen die Unterlagen.


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10.03.2022 um 20:43
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Ich glaube du hast mich total missverstanden.
Ja, sorry, da habe ich dich wirklich falsch verstanden. Sorry dafür.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Vielleicht einfach meinen Post nochmal lesen (ist nicht böse gemeint).
Hab ich auch nicht so verstanden, als sei es böse gemeint :-). Ich finde es ja gut, hier auch einmal kontrovers zu diskutieren, das macht doch Spaß. Und wie gesagt, Arguemente austauschen finde ich immer gut, egal ob ich sie nachvollziehen kann oder nicht, was ich halt nur nicht gut vertrage ist, wenn BT-Unterstützer mit dem üblichen "er war´s nicht"-Lamentieren kommen und entweder gar keine Argumente bringen, warum er es nicht war oder Fakten verschweigen. Aber andere Meinungen zu haben, finde ich prinzipiell sehr gut und interessant.
Zitat von emzemz schrieb:Es ist wirklich müßig, dem nachgehen zu wollen. Uns fehlen die Unterlagen.
So ist es. Uns fehlen hier einfach Infos.

Nur nochmal kurz zu dem Thema: ich habe es bisher so verstanden, dass BT zwar mehrmals Einzahlungen auf sein Konto aufgrund von Entnahmen getätigt hat, aber eben nur einmal erwischt wurde von dem Geschäftsführer. Und dann hat er zurückgezahlt. So habe ich das im Kopf, aber ich muss auch noch einmal genau lesen.

Und jetzt gehe ich gleich auch mal den Podcast hören... :-)


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10.03.2022 um 20:48
@Philippe

Genau, so habe ich das auch verstanden.

Nein, den Podcast, den schaffe ich nicht.


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11.03.2022 um 12:06
Ich bin absolut überzeugt, dass BT die Kassenautomaten entleert hat und CB nichts davon wusste. Ich gebe zwar zu, dass mir auch nicht ganz klar ist, welche Schlüssel er dafür verwenden konnte, aber:
(i) Er hatte auch nach dem Mord definitiv mehr Schlüssel verfügbar als anfänglich zugegeben. Vielleicht war darunter ein geeigneter Schlüssel, um diese Diebstähle durchzuführen.
(ii) Wir wissen nicht, wann genau die Tante ihm die Schlüssel abgenommen hat. (Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege.)

Ergo: Wir können nicht ausschließen, dass er geeignete Schlüssel hat. Das reicht natürlich nicht für eine Beschuldigung, aber die Angaben von BT zu den Diebstählen sind - mit Verlaub - völlig hanebüchen:
Urteil schrieb:Die Unglaubhaftigkeit der Ausführungen des Angeklagten ergibt sich aus der Widersprüchlichkeit seiner Angaben. In seiner Vernehmung vom 16.05.06 schob er die Initiative für die angeblich gesponnene „Intrige“ gegen Herrn R. noch seiner Tante zu. So führte er aus, sie habe gesagt, sie würde ihn eher der Unterschlagung bezichtigen, bevor sie ihm eine Abfindung zahle. Sie habe diese
Intrige aufgezogen, wobei er darin nur „eine Rolle“ spiele. Sie habe die Mankobeträge R. in die Schuhe schieben wollen. Das habe er nicht richtig gefunden und deshalb habe er die Zwischenentleerung am Faschingsdienstag so eingerichtet, dass R. sie habe bemerken müssen. In seiner zweiten Vernehmung stellte er dar, dass die Tante ihn gefragt habe, wie sie Herrn R. trotz seiner langen Firmenzugehörigkeit entlassen könne. Er – der Angeklagte – sei dann auf die Idee mit der Entleerung der Kassenautomaten gekommen. Auch hinsichtlich der Entdeckung der Tat am Faschingsdienstag durch Herrn R. erwähnte der Angeklagte in seiner zweiten Vernehmung nicht, dass er es auf die Entdeckung angelegt habe. Vielmehr führte er lediglich aus, R. sei die Zwischenentleerung aufgefallen und er habe ihn darauf angesprochen.
Wenn er auf die Idee mit der Entleerung kommt, halte ich es für völlig fernliegend, dass er sich bei den Entleerungen erwischen lassen will. Außerdem hat er ja laut Urteil erfolgreich mindestens 5-6 Entleerungen vorgenommen. Schlüssel hin oder her, aber bei diesen Widersprüchen halte ich seine Version mit der Intrige für ausgesprochen abwegig.

Wahrscheinlich brauchte er einfach Geld, schließlich "arbeitete" er ja auch als Referendar und bei einem Finanzberater. Er dachte vermutlich, dass er das Geld einfach entnehmen könnte, weil alle außer ihm dämlich seien und beim Auffliegen er im Zweifel auch den Geschäftsführer R. beschuldigen könne. Vielleicht dachte er auch, dass seine Tante sich schon vor ihn stellen würde, sollte es auffliegen. Deswegen ist ihm bei der Polizei wahrscheinlich spontan die Idee mit der Intrige gegen R gekommen, weil er sich im Vorfeld schon überlegt hat, dass er es notfalls auf ihn schieben könnte.

Er brauchte einfach dringend Geld. Er hat ja dann auch einfach 1000 Euro vom Konto seiner Verlobten abgehoben, um die entdeckten Fehlbeträge auszugleichen. Er hat mindestens vier 500 Euro Scheine von der Tante geraubt. Sorry, es passt einfach alles zusammen.

Weiß jemand, ob R der Tante von den Fehlbeträgen erzählt hat? Einerseits wäre das ja naheliegend. Andererseits hat BT dem R erzählt, dass die CB Steuern hinterziehen wolle, sodass man von einer Berichterstattung vielleicht absieht, solange man den Wahrheitsgehalt der Aussage nicht sicher kennt. Im Urteil steht allerdings auch, dass das Verhältnis zwischen BT und CB ab Faschingsdienstag schlechter geworden sei. Ich habe aber nichts gefunden, ob R mit der Tante gesprochen hat. Dabei wäre das natürlich eine sehr naheliegende Frage...


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11.03.2022 um 15:43
Zitat von König_ArtusKönig_Artus schrieb am 07.03.2022:Bin über diesen Podcast gestolpert, da wird der Fall auch nochmal von A bis Z durchgekaut.
Und noch ein überflüssiger Podcast. Über den jetzt ja schon viel hier geschrieben wurde.

Hauptsache Witting erhielt mal wieder die Gelegenheit, vor einem Mikrofon seine lautstarke Empörungsshow abzuziehen.
"Gehts noch? Gehts noch? Kann ich so was als Richter in Deutschland in ein Urteil aufnehmen?"

Mit allen möglichen Leuten wurde gesprochen, bloß nicht mit einem Normalbürger, der von der Schuld Bences überzeugt ist und das auch argumentativ untermauern könnte. Aber:
"Gerne hätten wir mit dem Bundesgerichtshof ... gesprochen. Doch auf unsere Anfrage erhielten wir keine Rückmeldung."
Gehts noch? :P:


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11.03.2022 um 20:33
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Gehts noch
Da ist wirklich das i-Tüpfelchen 😂
Keine weiteren Fragen


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12.03.2022 um 12:03
Auch ich habe den Podcast jetzt gehört. Ich fand ihn relativ anstrengend, da die Vortragsweise sehr monoton war und ich es auch nicht mag, als Hörer direkt angesprochen zu werden ("wenn du aufgepasst hast" usw.). Was ich positiv fand war, dass zumindest der Wille da war, objektiv zu berichten.

Ich habe den Eindruck, dass BT alles schönredet in Phrasen, die er schon 100mal eingeübt hat. Auch halte ich seine Aussagen bisher nicht für valide, da ihm zwar Fragen gestellt werden, aber er eben alles einfach souverän beantworten kann, weil er mittlerweile jahrelang darüber nachgedacht hat und sich Antworten zurecht gelegt hat. Den Eindruck macht es jedenfalls auf mich. Ich will ihm keineswegs unterstellen, dass er nicht auch teilweise die Wahrheit sagt. Aber er ist eben auch nicht in einer Vernehmungssituation, wo Menschen mit Hintergrundwissen sitzen, die ihm kritische Fragen stellen. In diesen Situationen hat er ja auffällig häufig immer wieder seine Aussagen abgewandelt. Hier kann er ja ganz entspannt seine Geschichte erzählen, auf die er sich auch noch vorbereitet hat.

Mich überzeugt sein Argumentation zu den Geldentnahmen nicht, ebenso nicht, er sei als Familienmitglied weniger von seiner Tante abhängig gewesen als ein normaler Arbeitnehmer. Ich meine, es ist genau umgekehrt. Natürlich ist ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber abhängig, da er seinen Job nicht verlieren will. Aber die Arbeitnehmer von CB hatten alle ihre Erwerbsbiographie. Hätte sie einen von denen rausgeworfen, wäre das sicher erst einmal ein herber Schlag gewesen, aber sie hätten sich woanders bewerben können, denn sie hatten ja eine entsprechende Ausbildung.
Bei BT hingegen sehe ich Folgendes: er hatte nicht nur keine Ausbildung (CB verlangte ja ausdrücklich ein Jurastudium, das haben ja mehrere Zeugen bestätigt) - wäre er rausgeflogen wäre er von jetzt auch gleich ohne irgendwas dagestanden. Zugleich wäre er aber auch bei seiner Familie blamiert gewesen bis in alle Ewigkeit. Klar wäre er wahrscheinlich nicht verstoßen worden. Aber selbst sein Bruder und seine Eltern und Freunde erfuhren ja erst im Zuge des Strafprozesses, dass er alle angelogen hatte. Er hatte ja allen erzählt, dass er kurz vor dem 2. Staatsexamen stand. Das heißt, sein Risiko war viel größer als bei einem normalen Arbeitnehmer. Es ging um den Job, den totalen Gesichtsverlust bei Familie und Freunden und um Enterbung. Es ist ja festgestellt worden, dass CB mehrfach ihr Testament änderte. Ich bin mir sicher, BT fürchtete zumindest die Enterbung, wenn er aufgeflogen wäre. Ob CB wirklich soweit gegangen wäre, steht ja auf einem anderen Blatt, aber dass er es befürchten musste, finde ich naheliegend.

Dass CB die einzig Vertraute gewesen sein soll, die von seiner beruflichen Lage wusste, halte ich für fernliegend. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Klar wusste sie über seine Personalakte, dass er nicht mehr studierte, aber das haben wir ja schon mehrfach geschrieben, das musste so sein, da er ja angeblich Referendar war. Aber wieso sollte er ausgerechnet sie und keinen anderen eingeweiht haben, wo sie doch das abgeschlossene Studium als Voraussetzung für die Geschäftsführerposten verlangte? Das passt für mich nicht zusammen und das glaube ich BT schlichtweg nicht. Zudem hätte sich CB nicht beim Geschäftsführer nach dem Stand der Dinge bei BT erkundigt, wenn sie eingeweiht gewesen wäre.

Was ich in der Tat auch merkwürdig finde, ist, dass sich die Verteidigung an alle Details im Prozess erinnert, aber sich nicht erinnern will, was zu den Geldentnahmen letztlich alles vorgetragen wurde. Das haben ja auch die beiden Podcasterinnen zurecht bemängelt.

Meines Erachtens hat dieser Podcast nichts Neues gebracht - jedenfalls konnte mich BT nicht überzeugen, ich bin mir sogar sicher, dass er an einigen Stellen gelogen hat. z.B. dass der Zusammenzug mit seiner damaligen Verlobten verhindert worden sein soll von CB, weil die Wohnung nichts standesgemäß gewesen sein soll. Das hat doch selbst die Verlobte nicht so dargestellt, sondern dass CB und sie eine tiefe Abneigung verband.

Beinahe witzig fand ich die Bemerkung, man habe auch gern den BGH befragen wollen. Was bitte soll der sagen? Der BGH ist keine Tatsacheninstanz. Der schaut nur auf Rechts- und Verfahrensfehler. Der würde doch nie im Leben den Fall neu aufrollen. Dafür ist der BGH nicht da. Selbst wenn einer vom BGH interviewt worden wäre, wäre die Antwort vermutlich gewesen: "Das Urteil war aus unserer Sicht frei von Rechts-, Sach- und Verfahrensmängeln." Mehr prüft der BGH doch nicht. Insoweit wäre es doch auch Quatsch, den BGH überhaupt zu seiner werten Meinung zu befragen.

Regelrecht zum Kotzen finde ich BTs Lamentieren dazu, es sei damals "geschachert" worden um seinen Fall und er - hoch entrüstet - könne doch so einen Deal nicht machen. Es ging doch nie darum, dass der Staatsanwalt nicht überzeugt war, dass er nicht der Täter war. Die Überzeugung hatte er immer. Es ging doch nur darum, dass der Staatsanwalt auch einen Totschlag statt eines Mordes hätte annehmen können. Was sehr nachvollziehbar ist. Aber gedealt wurde doch weder über die Schuld noch die Täterschaft von BT.

Ich würde mir wünschen, dass einmal der Ermittlungsführer Wilfing oder sonst einer der Ermittlungsbehörden zu Wort kommt. Das wäre mal interessant.

Aus meiner Sicht: Nichts Neues, BT hat mich persönlich nicht überzeugt, aber der Podcast war schon einmal besser als z.B. dieser Radiogong-Podcast. Den fand ich ausnehmend schlecht.


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12.03.2022 um 23:11
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Nur nochmal kurz zu dem Thema: ich habe es bisher so verstanden, dass BT zwar mehrmals Einzahlungen auf sein Konto aufgrund von Entnahmen getätigt hat, aber eben nur einmal erwischt wurde von dem Geschäftsführer. Und dann hat er zurückgezahlt. So habe ich das im Kopf, aber ich muss auch noch einmal genau lesen.
Ja, lies nochmals genau. BT hat das gestohlene Geld nicht zurückgezahlt, nein, er hat sich Geld von dem Konto seiner Verlobten geholt und dieses in die Parkhauskasse gelegt. Aus dem Urteil unter II (3):
Im Rahmen einer regulären Entleerung des Kassenautomaten durch den Zeugen R. am 02.03.06 war die unberechtigte Geldentnahme durch den Angeklagten entdeckt worden. Der Zeuge R. sprach den Angeklagten hierauf an. Der Angeklagte meinte hierauf, im Kassenautomat sei ein Schein hängen geblieben. Deshalb habe er die Zwischenentleerung gemacht. Der Angeklagte hob daraufhin 1000 E vom Konto seiner Verlobten bei der … für das er Kontovollmacht besass, ab. Anschliessend legte er 1141 E in bar in die Registrierkasse der Parkgarage ein.
BT hat nicht nur seine Tante ermordet und sie bestohlen, sondern auch seine Verlobte bestohlen (genauer: Untreue § 266 StGB, meist verständlicher "Veruntreuung" genannt). Im Ausleben seiner kriminellen Neigungen kannte und kennt er keine Grenzen. Und jetzt führt er seit Jahren seinen Unterstützerkreis an der Nase herum.....

Die längste Vollstreckung der Strafe "lebenslang" in Deutschland dauerte 59 Jahre und viele "Lebenslange" sind auch im Gefängnis (bzw. Gefängniskrankenstation/ Krankenhaus) verstorben. BT ist für mich ein Kandidat einer seeehr langen Vollstreckung.


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13.03.2022 um 10:30
Zitat von frankysinatrafrankysinatra schrieb:Ja, lies nochmals genau. BT hat das gestohlene Geld nicht zurückgezahlt, nein, er hat sich Geld von dem Konto seiner Verlobten geholt und dieses in die Parkhauskasse gelegt.
Stimmt. War mir schon wieder entfallen. Umso mehr ein Indiz, dass CB nichts wusste. BT hatte das Geld wahrscheinlich ausgegeben, musste es aber schnell zurückzahlen. Wäre es abgesprochen gewesen, hätte er zu CB gehen können und sagen können, er habe das Geld nicht mehr und sie hätte bei einer von ihr aufgezogenen Intrige dann sicher ausgeholfen und ihm das Geld gegeben.


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13.03.2022 um 10:36
Die Userbezogenen Zickereien werden jetzt beendet. Auch unterschiedliche Meinungen kann man normal diskutieren

Hier muss keine Diskussion entstehen, ob BT in Haft bleiben sollte oder nicht, ob er Rückfällig werden könnte um an irgendwelche
Erbgüter ran zu kommen und es muss sich auch nicht darüber ausgelassen werden, ob BT für immer im Gefängnis bleiben soll!"
Bleibt beim Thema


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16.03.2022 um 01:04
Zitat von muscariamuscaria schrieb am 11.03.2022:Hauptsache Witting erhielt mal wieder die Gelegenheit, vor einem Mikrofon seine lautstarke Empörungsshow abzuziehen.
"Gehts noch? Gehts noch? Kann ich so was als Richter in Deutschland in ein Urteil aufnehmen?
Damit hat Herr Witting aber recht. Die Begründung des Richters zur Ausführung der Tat mit der rechten Hand war, dass BT im Auto schließlich auch mit der rechten Hand die Schaltung betätigt.
Ich bin nachweislich zu sehr auf meine rechte Körperseite und Hand fixiert, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Schaltung der Autos in Großbritannien mit der rechten Hand bedienen würde.
Den Satz hätte man weglassen müssen.


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16.03.2022 um 11:50
Zitat von ShemimaShemima schrieb:Den Satz hätte man weglassen müssen.
Tatsächlich hätte man einiges anders formulieren müssen.
Zitat von muscariamuscaria schrieb am 13.03.2019:Niemand sonst war bei diesem brutalen Übergriff dabei. Unzählige Überrumplungstaktiken sind vorstellbar. Ich verstehe nicht, warum ein Gericht sich hier bzgl. des Tathergangs zentimetergenau festlegen soll.



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16.03.2022 um 21:31
Zitat von PhilippePhilippe schrieb am 12.03.2022:Dass CB die einzig Vertraute gewesen sein soll, die von seiner beruflichen Lage wusste, halte ich für fernliegend.
Das finde ich gar nicht. Ich bin weder von der Schuld, noch der Unschuld BTs überzeugt, aber da sehe ich ein mögliches Tatmotiv. Es gibt einen Streit und CB droht, die Familie über den Studienabbruch zu informieren. Im Zorn schnappt man sich den nächsten Gegenstand und schlägt zu.


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16.03.2022 um 21:37
Zitat von frankysinatrafrankysinatra schrieb am 12.03.2022:Die längste Vollstreckung der Strafe "lebenslang" in Deutschland dauerte 59 Jahre und viele "Lebenslange" sind auch im Gefängnis (bzw. Gefängniskrankenstation/ Krankenhaus) verstorben. BT ist für mich ein Kandidat einer seeehr langen Vollstreckung
Meinst du damit, dass er mehr als 30 Jahre inhaftiert bleibt? Das kann ich mir nicht vorstellen, da die RAF Terroristen Mohnhaupt und Klar auch nach 30 Jahren frei kamen.
Eine Wiederholungsgefahr oder Gemeingefährlichkeit besteht ja nicht.


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16.03.2022 um 21:47
Zitat von ShemimaShemima schrieb:Es gibt einen Streit und CB droht, die Familie über den Studienabbruch zu informieren. Im Zorn schnappt man sich den nächsten Gegenstand und schlägt zu.
Aber gleich 24-mal? Und warum durchsucht er danach das Büro nach den Testamenten? Und warum klaut er vier 500 Euro Scheine von ihr nach der Tat? Und wäre es nicht komischer Zufall, wenn so eine Affekttat ausgerechnet in einem Zeitraum stattfindet, wo die Verlobte nicht zuhause war und somit nichts mitkriegt? Ich finde, dass ziemlich wenig für eine Affekttat spricht. Du hast aber Recht, dass so oder so ein triftiges Motiv besteht.
Zitat von ShemimaShemima schrieb:Meinst du damit, dass er mehr als 30 Jahre inhaftiert bleibt? Das kann ich mir nicht vorstellen, da die RAF Terroristen Mohnhaupt und Klar auch nach 30 Jahren frei kamen.
Die genannten 59 Jahre beziehen sich auf ein Beispiel. Und von einem Beispiel kann man nicht auf eine allgemeine Regel schließen. Wie lange BT im Gefängnis bleiben muss, ist (mir) nicht bekannt. Ganz instruktiv wäre es, sich Statistiken für lebenslang + besondere Schwere der Schuld in Bayern anzuschauen. Ich meine, dass die meisten dieser Fälle ca. 25 Jahre sitzen, kann es aber nicht durch Quellen belegen. Insbesondere wäre Median und Mittelwert interessant.


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16.03.2022 um 23:12
Zitat von ShemimaShemima schrieb:Das finde ich gar nicht. Ich bin weder von der Schuld, noch der Unschuld BTs überzeugt, aber da sehe ich ein mögliches Tatmotiv. Es gibt einen Streit und CB droht, die Familie über den Studienabbruch zu informieren. Im Zorn schnappt man sich den nächsten Gegenstand und schlägt zu.
Warum sollte es denn die Familie (Eltern, Bruder) überhaupt interessieren, dass er sein Studium abgebrochen hat?
Es war die Tante, die unbedingt einen Juristen haben wollte.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich meine, dass die meisten dieser Fälle ca. 25 Jahre sitzen, kann es aber nicht durch Quellen belegen.
Ich meine mal was von 23 Jahren in Bayern gelesen zu haben. Aber bis dahin ist es eh noch lang hin. Er hat fast 16 Jahre runter, das könnte man als zwei Drittel sehen.


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16.03.2022 um 23:20
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber gleich 24-mal? Und warum durchsucht er danach das Büro nach den Testamenten? Und warum klaut er vier 500 Euro Scheine von ihr nach der Tat? Und wäre es nicht komischer Zufall, wenn so eine Affekttat ausgerechnet in einem Zeitraum stattfindet, wo die Verlobte nicht zuhause war und somit nichts mitkriegt? Ich finde, dass ziemlich wenig für eine Affekttat spricht. Du hast aber Recht, dass so oder so ein triftiges Motiv besteht.
Wenn man extrem in Rage ist, kann ich mir das schon vorstellen, es ist halt mein persönlicher Gedanke. Bei einer geplanten Tat finde ich es komisch, dass man das Testament mit dem eigenen Namen auf den Präsentierteller legt. Die Verlobte wird ja häufiger nicht daheim gewesen sein, da sie ja auch berufstätig war und sich auch ohne ihren Partner verabredet hat, das ist nicht ungewöhnlich.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Die genannten 59 Jahre beziehen sich auf ein Beispiel. Und von einem Beispiel kann man nicht auf eine allgemeine Regel schließen. Wie lange BT im Gefängnis bleiben muss, ist (mir) nicht bekannt. Ganz instruktiv wäre es, sich Statistiken für lebenslang + besondere Schwere der Schuld in Bayern anzuschauen. Ich meine, dass die meisten dieser Fälle ca. 25 Jahre sitzen, kann es aber nicht durch Quellen belegen. Insbesondere wäre Median und Mittelwert interessant.
Ja, das ist mit der durchschnittlichen Haftzeit bei der besonderen Schwere, habe ich auch so in Erinnerung.


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16.03.2022 um 23:33
Zitat von emzemz schrieb:Warum sollte es denn die Familie (Eltern, Bruder) überhaupt interessieren, dass er sein Studium abgebrochen hat?
Es war die Tante, die unbedingt einen Juristen haben wollte.
Fürsorglichen Eltern ist es mit Sicherheit nicht egal, wenn Kinder ihr Studium abbrechen. Ich würde das als Mutter auch nicht einfach so hinnehmen, sondern Fragen stellen, was er denn die ganzen Jahre getrieben hat, oder warum er sich nicht um eine Alternative gekümmert hat.
Natürlich wusste die Tante vom Studienabbruch, das ist bekannt.


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16.03.2022 um 23:45
Zitat von ShemimaShemima schrieb:Fürsorglichen Eltern ist es mit Sicherheit nicht egal, wenn Kinder ihr Studium abbrechen. Ich würde das als Mutter auch nicht einfach so hinnehmen, sondern Fragen stellen, was er denn die ganzen Jahre getrieben hat, oder warum er sich nicht um eine Alternative gekümmert hat.
Was für eine Alterrnative denn?
Natürlich wusste die Tante vom Studienabbruch, das ist bekannt.
Dass das bekannt ist, das möchte ich heftigst in Zweifel ziehen


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