jaska schrieb:Du formulierst vorsichtig. Weißt Du das nun oder ist das eine Vermutung?
Wissen ist so eine Sache, es ist aber schon mehr als eine Vermutung.
Man sollte bei solchen Sachen immer vorsichtig formulieren. Erbrecht ist sehr komplex.
Ich habe damit persönlich mit Vermächtnissen schon zu tun gehabt (ja wir haben ein Testament),
Beim zweiten Kind machte mich mein Vater drauf aufmerksam, dass der Pflichtteil auf eine Zahlung als Geldanteil
gerichtet ist. Das kann dann zu Versteigerung/Verkauf etc. führen. Eine (zu frühe) Versteigerung/Verkauf will man
aber als Erblasser möglichst verhindern.
Damals hatte ich mich tief reingekniet und auch beraten lassen, wie man das meistens vermeiden kann, dass
vorzeitig dieser Fall eintritt. Ob es für solche Vermächtnisse jedoch (zeitliche)Grenzen gibt, das weiß ich nicht.
So gibt es bei Schenkungen z.B. die 10 Jahres Regel, aber das wäre ein ganz anderer Fall, diese Regel dient nur dazu,
dass man den Pflichtanteil durch eine Schenkung unterlaufen kann.