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Mordfall Charlotte Böhringer

28.946 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.03.2022 um 09:13
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Okay. Ist mir jetzt so aus dem Urteil nicht erinnerlich, dass die eingezahlten Summen immer genau mit den entnommenen übereinstimmen. Aber ist natürlich möglich, dass ich das falsch in Erinnerung habe.
Da muss wohl eher ich mich korrigieren. ;)

Ich gehe allerdings davon aus, dass er das komplette Geld zumindest für sich behalten, sprich, seine Tante davon nicht einen Cent gesehen hat.

BTW: Wann ihm der Schlüssel abgenommen wurde, scheint nicht verifiziert zu sein? Wir haben dazu nur seine Aussage? Das kann dann stimmen oder auch nicht. Ich tendiere ja eher zu der Annahme, dass Frau Böhringer die Entleerungen bemerkt und ihm den Schlüssel erst daraufhin abgenommen hat...aber letztendlich ist das Spekulation.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.03.2022 um 09:22
Ich grätsche jetzt mal dazwischen mit ein paar Copies aus dem Urteil:
Der Angeklagte bestreitet auch diese Taten und gibt an, er habe das Geld mit Einverständnis der Tante aus ihrem Automaten genommen und ihr übergeben. Er wird hinsichtlich dieser Taten im Wesentlichen durch den Umstand überführt, dass er zeitnah zur jeweiligen Tag grössere Bareinzahlungen auf sein Konto tätigte.
III. Zeitlich frühere Diebstähle des Angeklagten zulasten des Opfers im Februar 2006:
Im Februar 2006 hatte der Angeklagte weiter Straftaten zum Nachteil seiner Tante verübt. Der Angeklagte begann jedenfalls ab 18.06.02 den Parkkassenautomaten der Parkgarage in der Baaderstrasse 6 in München unbefugt und ohne Wissen seiner Tante zu entleeren und die aus dem Automaten entnommenen Barmittel für sich zu behalten.
Es handelte sich dabei um folgende Einzelfälle:

(1)
Am Samstag, den 18.02.06, ging der Angeklagte seiner Tätigkeit als Kassierer im Laden der von seiner Tante betriebenen Parkgarage nach. Gegen 14.28 Uhr entleerte er unberechtigt den dortigen Parkkassenautomaten mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel. Aus dem Automaten entnahm er 1379 E, um das Geld für sich zu behalten. Einen Teil der Tatbeute, nämlich 995 E, zahlte er am Montag, den 20.02.06, bei der Filiale der … auf sein Konto mit der Nummer … ein.

(2)
Am Samstag, den 25.02.06, ging der Angeklagte wieder seiner Tätigkeit als Kassierer der von seiner Tante betriebenen Parkgarage nach. Gegen 14.06 Uhr entleerte er unberechtigt den dortigen Parkkassenautomaten mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel. Aus dem Automaten entnahm er 1326 E, um das Geld für sich zu behalten. Einen Teil der Tatbeute, nämlich 1000 E, zahlte er noch am Tag der Wegnahme am Einzahlautomaten der … auf sein Konto mit der Nummer … sein.
(3)
Am Faschingsdienstag, den 28.02.06, entleere der Angeklagte gegen 15.17 Uhr unberechtigt den Parkkassenautomaten der Parkgarage seiner Tante mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel. Aus dem Automaten entnahm er 1141 E, um das Geld für sich zu behalten. Noch am Tag der Wegnahme zahlte er 1200 E am Einzahlungsautomaten der …. Auf sein Konto mit der Nummer … ein. (S. 18)

Im Rahmen einer regulären Entleerung des Kassenautomaten durch den Zeugen R. am 02.03.06 war die unberechtigte Geldentnahme durch den Angeklagten entdeckt worden. Der Zeuge R. sprach den Angeklagten hierauf an. Der Angeklagte meinte hierauf, im Kassenautomat sei ein Schein hängen geblieben. Deshalb habe er die Zwischenentleerung gemacht. Der Angeklagte hob daraufhin 1000 E vom Konto seiner Verlobten bei der … für das er Kontovollmacht besass, ab. Anschliessend legte er 1141 E in bar in die Registrierkasse der Parkgarage ein.
Bei den jeweiligen Taten war der Angeklagte voll schuldfähig im Sinne der §§ 20 und 21 des StGB. (S. 19)
(iv.)
Der Zeuge R. führte glaubhaft aus, er habe am Faschingsdienstag einen Fehlbetrag festgestellt. Er habe den Angeklagten darauf angesprochen. Dieser habe ihm nichts darüber erzählt, dass Frau Böhringer ihn mit einer Zwischenentleerung beauftragt habe. Vielmehr habe er erklärt, es seien Scheine im Schacht hängen geblieben und deshalb habe er eine Zwischenentleerung durchgeführt. (S. 195)



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Mordfall Charlotte Böhringer

09.03.2022 um 09:39
Der Parkautomat und der Schlüssel - zitiert aus dem Urteil:
Sie sei mit der Arbeitsleistung ihrer Arbeitnehmer regelmässig unzufrieden gewesen und habe gestritten. Insbesondere die nach ihrer Ansicht unzureichende Leistung des seit über 30 Jahren in der Garage beschäftigten Geschäftsführers R. hätte das Opfer gestört. Sie habe den Geschäftsführer entlassen wollen. Ihr sei aber klar gewesen, das sie hierfür einen ausreichenden Kündigungsgrund haben müsse. Die Tante habe eine Intrige „aufgezogen“. Sie wollte den Geschäftsführer einer Unterschlagung oder Veruntreuung beschuldigen und dadurch einen „sofortigen Kündigungsgrund“ schaffen. Sie – die Tante – habe ihn mehrmals beauftragt, die Kassenautomaten ihres Parkhauses zu entleeren. Für die Mankobeträge habe sie den Geschäftsführer verantwortlich machen wollen. Sie habe ihm – dem Angeklagten – deshalb auch den Büroschlüssel abgenommen, so dass Herr R. für eventuelle Fehlbeträge allen verantwortlich gewesen wäre. Allerdings verfüge auch der Mitarbeiter W. über einen Büroschlüssel. Er – der Angeklagte – habe sich der Tante gegenüber bereit erklärt, die vereinbarten Entleerungen durchzuführen. Die aus dem Automaten entnommenen Gelder habe er bei der Tante abgeben müssen. Er habe die Vorgehensweise seiner Tante missbilligt und habe deshalb eine im Auftrag der Tante durchgeführte Automatenentleerung am Faschingsdienstag 2006 so durchgeführt, dass Herr R. die Leerung durch ihn habe bemerken müssen. Auf diese Weise habe er ihn auf das Vorgehen der Tante (S. 22) aufmerksam machen wollen.
Hat er nicht ein gutes Herz, unser Bence, er wollte den Herrn R. warnen.


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09.03.2022 um 09:47
Bearbeitungszeit abgelaufen, es geht aber weiter im Urteil:
Für die im Auftrag der Tante durchgeführten Entleerungen habe er den Büroschlüssel immer von der Tante geholt. Er habe etwa 5-6 Mal absprachegemäss den Kassenautomaten entleert. Er habe die Entnahmen immer seiner Tante ausgehändigt und habe dafür 100 E erhalten. Am Faschingsdienstag 2006 sei Herrn R. die Entleerung aufgefallen. Er habe ihn darauf angesprochen. Er – der Angeklagte – habe daraufhin das fehlende Geld und den Abrechnungsbeleg nicht der Tante, sondern Herrn … ausgehändigt. Zu Herrn R. habe er gesagt, er habe im Auftrag der Tante gehandelt, da sich diese unversteuerte Privatentnahmen habe verschaffen wollen.



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09.03.2022 um 11:00
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich tendiere ja eher zu der Annahme, dass Frau Böhringer die Entleerungen bemerkt und ihm den Schlüssel erst daraufhin abgenommen hat...aber letztendlich ist das Spekulation.
würde ich genauso sehen.
Aber natürlich haben wir dafür keine Belege.

Und ich bleibe dennoch dabei.
Für mich persönlich (Achtung die ist nur meine persönliche Meinung) ist nicht ausgeschlossen, dass Bence nicht dennoch im Besitz von einem bzw. mehreren unterschiedlichen Schlüsseln war. Sowohl für die Automaten als auch für die Wohnung von CB.
Der hat solange dort gearbeitet, wer weiß was sich Bence dort alles "Unter der Hand" besorgen konnte.

Ich habe bis heute z.B. noch ein uraltes Firmenhady, vertrauliche Unterlagen und auch einen Büroschlüssel von einer Firma bei der ich mal gearbeitet habe.
Ich hatte das irgendwo in einem Karton verstaut und völlig vergessen.
Jahre später habe ich das dann bei einem Umzug entdeckt.

Oftmals gehen Dinge einfach unter.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Diese Intrige war ( unterstellt Bence sagt die Wahrheit), irgendwie nicht zu Ende gedacht. Denn trotz der Leerungen hätte es ja keinen konkreten Beweis gegen den Geschäftsführer geben können. Er hätte vor einem Arbeitsgericht wahrscheinlich Recht bekommen, da ja CB nur Vermutungen hätte äußern können, dass er das war.
Ich kann mirbzwar schon vorstellen, dass CB tatsächlich dachte sie würde das so hinbekommen. Letztendlich wäre der Plan aber in der Vollendung gescheitert.
wie gesagt, wir wissen ja nicht, was vielleicht sonst noch so geplant war.
Außerdem kann so eine Vorgehensweise auch dazu dienen einen unliebsamen Mitarbeiter halt einfach "mürbe" zu machen.
Am Ende sagt man dann als Mitarbeiter vielleicht selbst "Also hier in diesem Laden, bleib ich keinen Tag länger".

Vielleicht hatte die Tante oder Bence oder beide halt auch einfach keine wirkliche Ahnung von dem was sie da machen.
Dennoch haben Sie es getan.

Kolumbus war auch urpsrünglich auf der Suche nach einer Westroute nach Ostasien.
Das dazwischen halt der Amerikanische Kontinent liegt, wusste er halt nicht.
Dennoch hat er diese Reise geplant und durchgeführt.
Ich denke ihr versteht was ich sagen will.

Was wir auch nicht vergessen dürfen.
Wenn die Story stimmt, das Bence die Automatenleerungen im Auftrag der Tante durchgeführt hat, dann hat er hier zumindest bei einer Steuerhinterziehung mitgewirkt.
Da hatte die Tante ihn im Prinzip ja wieder in der Hand.

Ist ja im Grunde wieder ein Motiv mehr für Bence.


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09.03.2022 um 11:00
@emz
Ich bin immer wieder erstaunt, wie schnell du immer entsprechende Urteilspassagen findest. Eigentlich brauchen wir hier das Wiki garnicht mehr. Einfach @emz fragen ;)


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09.03.2022 um 11:22
@LaBaLiLaDy
Das ist aber kein Hexenwerk, das ich hier vollbringe.
Ich rufe das im Wiki stehende Urteil auf und dann hüpfe ich mit strg F und dem entsprechenden Begriff (hier waren es Konto und Schlüssel) durch die Seiten.


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09.03.2022 um 12:27
Witzig wie BT im Podcast die Frage nach dem Geld umgeht indem er CB unterstellt sie wolle Schwarzgeld besitzen.
Dass er die Kohle auf sein Konto eingezahlt hat anstatt wie behauptet bei ihr abzuliefern, das wird leider nicht behandelt.


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10.03.2022 um 06:51
Habe mir den Podcast auch abgehört. Wie da mit Fakten umgegangen wird ist schon fragwürdig, insbesondere aber auch, wie Fakten offenbar willkürlich weggelassen werden. Statt Fakten setzt man auf „persönliche Eindrücke“ und die Wahrnehmung/ Einschätzung einzelner Personen. Auch die Einlassungen von Rechtsvertretern sind polemisch und teilweise sogar bizarr klamaukig. Es wird m.E. kein einziges Indiz nachhaltig bzw. vollends schlüssig widerlegt und dennoch der Eindruck vermittelt, hier sitzt jemand, der eigentlich aufgrund aller objektiven Hinweise hätte freigesprochen werden müssen.


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10.03.2022 um 17:35
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:LaBaLiLaDy schrieb:
So wie ich seine Einlassung in dem Podcast verstanden habe, soll ihm seine Tante extra für diese besagten Leerungen immer direkt den Schlüssel gegeben haben.

Ja so hatte ich das auch verstanden.
Wenn das tatsächlich so ist, dann bedeutet das für mich, dass Bence, zumindest in diesem konkreten Punkt, die Wahrheit sagt.
Aber das ist doch völlig unerheblich für irgendwas. Toth hat ausgesagt, er habe die Parkautomaten auf Geheiß der Tante geleert und ihr das Geld übergeben. Das stimmt aber doch nachweislich nicht. Oder wie erklärt er sich den zufälligerweise dreimal hintereinander passenden Geldeingang auf seinem Konto?

Das ist doch völlig gaga, was der erzählt, das stimmt in jeglicher Hinsicht hinten und vorne nicht. Klar, kann er ihr das übergeben haben, das Geld. Und sie gibt ihm dann stets zur Belohnung fast genau den Betrag wieder mit, oder was? Ok, aber was macht dann die Schwarzgeldaussage für einen Sinn?

Nein, Toth ist ein passionierter Lügner. Ich würde dem kein einziges Wort glauben, schon gar keines, was ihn entlastet.


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10.03.2022 um 17:51
Was mir persönlich einfach immer so sauer aufstößt ist, dass immer so getan wird als würde die bloße Existenz von Unterstützern bzw. deren Anzahl, irgendetwas über die Schuld bzw. Unschuld eines Verurteilten Aussagen.

Toth und Darsow sind Paradebeispiele für diese seltsame Logik.
Schuld und Unschuld hat ja etwas mit einer begangenen bzw. nicht begangenen Tat zu tun und dem Nachweis, den ein Gericht über diese Tat erbringt.
Ob da nun fünf, zehn oder tausend Leute auftauchen, denen das Urteil nicht "passt" ist völlig irrelevant hinsichtlich der "Schuld"-Frage.

Das perfide im Falle Toth ist einfach, dass hier einfach sehr viel Geld zur Verfügung steht und man die Werbetrommel einfach immer weiter rühren kann.
Nur der "Wahrheit" nähert man sich so auch keinen Millimeter an.
Aber ich denke, dass es hier schon ganz lange nicht mehr um Wahrheit geht.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Aber das ist doch völlig unerheblich für irgendwas. Toth hat ausgesagt, er habe die Parkautomaten auf Geheiß der Tante geleert und ihr das Geld übergeben. Das stimmt aber doch nachweislich nicht. Oder wie erklärt er sich den zufälligerweise dreimal hintereinander passenden Geldeingang auf seinem Konto?
Ich habe dafür auch keine Erklärung.
Auch ich finde das alles "gaga".
Nenne mir bitte eine weitere Möglichkeit, wie BT die Leerungen, ohne Wissen der Tante, hätte durchführen können?

Ich habe die einzigen beiden Möglichkeiten aufgezählt, die mir einfallen.
-Die Tante war involviert
-Toth hatte einen "inoffiziellen" Schlüssel

Mehr Optionen gibts ja nicht.
Wenn dir eine weitere einfällt, dann teile Sie mir bitte mit.
Ist durchaus möglich, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.

Sicherlich ist das hinsichtlich des Mordes völlig unerheblich.
Aber nachdem ich selbst (und auch viele andere hier) BT mehrfach hier im Forum einen Dieb genannt habe, stelle ich diese Aussage, weil ich erkannt habe, dass das so nicht haltbar ist, (zumindest für mich) halt richtig.
Das gebietet der Anstand und auch die Fairness.

Die Gesprächskultur hier könnte durchaus davon profitieren, wenn man auch hin und wieder mal bereit ist, als User, auch mal einen Fehler einzugestehen.


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10.03.2022 um 19:04
@MisterEko

Aber ein "Dieb" ist er doch so oder so, weil die Kohle halt ohne Erklärung auf SEINEM Konto gelandet ist. Da ist es völlig wurscht, wie er da rangekommen ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.03.2022 um 19:05
@MisterEko: Da gebe ich dir vollkommen Recht, dass es durchaus gut ist, seine Meinung ändern zu können und mich würde es sogar freuen, wenn ich etwas finde, das BT entlastet, denn wie gesagt, ich war anfangs mit der Überzeugung an die Sache gegangen, er sei unschuldig. Es heißt nicht, dass ich meine Meinung nicht ändern kann, das habe ich ja bereits komplett getan.

Aber speziell die Sache mit den Automatenentleerungen überzeugt mich leider nach wie vor nicht. Zu vorhandenen Schlüsseln hatte BT einfach schon zuviel gelogen, welche Schlüssel er nun hatte oder angeblich nicht hatte, die dann doch plötzlich mit seltsamen Erklärungen bei ihm auftauchten. Ich zitiere hier mal das Urteil an andere Stelle:

In seiner Vernehmung anlässlich der Haftbefehlseröffnung am 19.05.06, deren Inhalt durch die Ermittlungsrichterin A. glaubhaft eingeführt wurde, gab der Angeklagte selbst und über seinen Verteidiger an, ein Vernehmungsbeamter habe ihn dazu aufgefordert, alle Schlüssel der Parkgarage, die sich in seinem Besitz befunden hätten, zur Vernehmung mit zubringen. Auf die Frage, warum er trotz seiner gegenteiligen Angaben in der polizeilichen Vernehmung dann doch im Besitz von Schlüsseln für Schlösser im Tatortanwesen gewesen sei, habe der Angeklagte gemeint, er habe auf Aufforderung eines Beamten zuhause alle Schlüssel zusammengesucht. Die Tante habe immer wieder Schliesszylinder austauschen lassen, so dass er den Überblick über Schlüsselbestand und welche Schlösser diese gesperrt hätten, verloren habe. Die Schlüssel seien bei ihm und auch bei der Tante in Vergessenheit geraten.

Also angeblich hat er komplett den Überblick verloren (so sagte er zur Polizei), welche Schlüssel er hatte, war dann aber doch im Besitz von Schlüsseln. Und ausgerechnet hier will er genau wissen, diesen Schlüssel hatte die Tante ihm aus einer Scharade heraus extra abgenommen? Zudem die Einzahlungen auf das Konto. Wäre es mit der Tante abgesprochen gewesen und hätte sie ihm das Geld belassen wollen, hätte er das Geld dann auch nicht wieder abholen müssen, dann hätte CB ihm einfach das Geld geben können und er hätte es in die Kasse gelegt. Das passt für mich nicht zusammen. Das ist vielmehr für mich ein Indiz, dass er das Geld eben nicht mit dem Wissen seiner Tante entleerte. Sonst hätte CB doch eher wie folgt reagiert: "Mist, Benny, hat nicht geklappt. Hier hast du Geld, leg es zurück." Aber den Umweg über das Konto zu gehen macht doch überhaupt keinen Sinn.

Außerdem war doch zur Tatzeit bzw. zur Zeit der Geldentwendung die Entlassung vom Geschäftsführer gar kein Thema mehr. Das lag zeitlich alles viel früher, das war im Urteil nachzulesen. Ich suche die Stelle noch raus.

Mich überzeugt das leider nicht. Ich halte ihn bei den Geldentnahmen nach wie vor für überführt.

Den Podcast werde ich mir auch noch anhören, das habe ich bisher noch nicht geschafft.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.03.2022 um 19:11
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass die Tatsache das BT das Geld zeitnah zu den Entnahmen auf sein Konto eingezahlt hat, ein Beleg dafür ist, dass die Tante eingeweiht gewesen sein muss.

Nehmen wir an, BT hätte tatsächlich, ohne Absprache, das Geld aus den Automaten entnommen.
Wäre es da nicht schon fahrlässig, ja geradezu wahnsinnig, dann dieses Geld bzw. einen Teil davon, immer zeitnah auf sein Konto einzuzahlen?
Er legt so ja quasi eine Spur die ihn direkt entlarvt, sobald die Leerungen/Diebstähle entdeckt werden.

Das einzige Szenario das mir einfällt, indem BT sich sicher genug fühlt, das Geld auf sein Konto einzuzahlen ist, wenn er weiß, das die Tante, im Falle des Falles, schützend die Hände über ihn hält bzw. ihn nicht rausschmeißt und/oder anzeigt.

Diese Leerungen sind ca.3 Monate vor dem Mord passiert.
D.h. zu einem Zeitpunkt, zu dem BT unter Umständen noch nicht den konkreten Entschluss gefasst hatte die Tante zu töten.
Solange eine lebende eingeweihte Tante da war, konnte BT sich sicher sein, dass ihm im Hinblick auf die Leerungen nicht viel passieren wird.

Eventuell hat die Tante BT dazu angemahnt das Geld auf sein Konto einzuzahlen. Eben damit Sie eine gewisse "Sicherheit" in der Hand hat, dass BT sie nicht "auffliegen" lässt.
So hatte man sich quasi gegenseitig in der Hand.

Gegenüber Bence kann das so verkauft worden sein. "Hey lieber Benni, wenn du das Geld da aus den Automaten raus holst, dann darfst du das natürlich behalten"

Kann natürlich auch sein, dass Bence das Geld für sich quasi als "Belohnung" für sein Mitwirken eingefordert hat.
Eventuell erzählt er deswegen die Story etwas anders, um selbst nicht ganz so "gierig" dazustehen.

Natürlich alles nur Spekulation.

Nochmal ein kurzer Nachtrag zu meinem vorherigen Post.

Wenn wir den Unterstützern von Bence immer vorwerfen, dass diese die Augen vor der Wahrheit verschließen, dann müssen auch wir hier, immer offen dafür sein, unsere Standpunkte teilweise anzupassen.
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Aber speziell die Sache mit den Automatenentleerungen überzeugt mich leider nach wie vor nicht. Zu vorhandenen Schlüsseln hatte BT einfach schon zuviel gelogen, welche Schlüssel er nun hatte oder angeblich nicht hatte, die dann doch plötzlich mit seltsamen Erklärungen bei ihm auftauchten.
Ich persönlich bin davon überzeugt, dass Bence einen Schlüssel zur Wohnung von CB oder zumindest vom Büro hatte.
Beweise habe ich dafür freilich nicht, das ist nur meine persönliche Meinung.

Falls Bence tatsächlich einen Schlüssel hatte, kann er natürlich auch ohne Wissen der Tante die Automaten entleert haben.
Nur fehlen mir dazu die Belege.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.03.2022 um 19:12
Hier ist die Stelle aus dem Urteil. Mehrere Zeugen haben ausgesagt, dass es wohl seit 2004 kein Thema mehr war, den Geschäftsführer zu entlassen. Selbst MT hat das so gesagt:

Das Opfer hatte immer wieder einmal darüber nachgedacht, Herrn R. zu entlassen. Rechtsanwalt H. berichtete in diesem Zusammenhang glaubhaft, er berate das Opfer seit dem Jahre 2001. Schon damals habe sich Frau Böhringer immer wieder mit der Arbeitsleistung ihres Geschäftsführers R. unzufrieden gezeigt. Herr R. sei im August 2004 einmal abgemahnt worden. Grund hierfür sei gewesen, dass er nach einem Krankenhausaufenthalt längere Zeit kein Attest vorgelegt habe. Das Opfer habe aber im Hinblick auf eine mögliche Entlassung von Herrn R. keine konsequente Linie vertreten. Als sie sich einmal bei ihm über R. Arbeitsleistungen beschwert habe, habe er gesagt, sie solle doch den Gedanken an die Kündigung weiterverfolgen. Dies sei ihr dann aber nicht mehr wichtig gewesen. Er habe mit dem Opfer am Todestag ein Treffen vereinbart gehabt. Dazu sei es aber nicht gekommen, da er Terminprobleme gehabt habe. Es hätte bei dem Treffen um Fehlabrechnungen in der Parkgarage gehen sollen. Das Opfer habe aber keine (S. 89) genannt, wer dafür nach ihrer Meinung verantwortlich sei. Wenn er in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt habe, dass es um Herrn R. gehen solle, so sei dies ausschliesslich seine Interpretation gewesen. Aus dem in der Hauptverhandlung verlesenen Schreiben des Opfers vom 23.09.04 ergab sich, dass Frau Böhringer ihn zu diesem Zeitpunkt nochmals abmahnte. Dass die Entlassung R. für das Opfer schon längere Zeit kein Thema mehr war, ergab sich jedoch aus der Gesamtschau der glaubhaften Aussagen der Zeugen L., S. W. und M.T.


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10.03.2022 um 19:21
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass die Tatsache das BT das Geld zeitnah zu den Entnahmen auf sein Konto eingezahlt hat, ein Beleg dafür ist, dass die Tante eingeweiht gewesen sein muss.
Das Argument verstehe ich nicht. Sie soll doch immer Unmengen von Bargeld mit sich rumgeschleppt haben, da fällt doch ca. 1.000 € mehr oder weniger nicht auf, wieso sollte sie das Geld dann bei BT "verstecken" sollen? Finde ich persönlich einfach nicht logisch. Schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass er dann das Geld wieder abholt und einlegt. Wie gesagt, wäre es eine Intrige gewesen, wie er behauptet, dann wäre CB sicher nicht so schrappig gewesen und hätte gesagt "na, dann hole es sofort wieder zurück". Das macht man meines Erachtens nur, wenn man Angst vor der Entlarvung hat. Was wäre denn die Alternative gewesen? Der Geschäftsführer hätte Strafanzeige stellen können, wenn das Geld nicht zurückgekommen wäre. Und die Staatsanwaltschaft hätte das Geld auf dem Konto gefunden - was sie ja jetzt auch tat, allerdings in einem völlig anderen Zusammenhang. Das hätte er erklären müssen, wenn die Tante nicht eingeweiht gewesen wäre. Wäre die Tante eingeweiht gewesen, hätte CB dies im Falle einer Strafanzeige bestätigen können, dass sie ihm gesagt habe (aus welchen Gründen auch immer), er könne das Geld einzahlen. Aber ich denke, BT wusste, dass die Tante das nicht sagen würde. Also: schnell wieder das Geld abholen und einzahlen. Nur so herum macht es für mich Sinn. CB hatte aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund, das Geld bei BT zu verstecken. Bei den Geldsummen, mit denen sie umgegangen ist, wären die 1.000 € doch wie bei unsereins 10 €. Das hätte sie doch locker aus der "Portokasse" einlegen können, wäre sie eingeweiht gewesen und hätte BT das Geld haben sollen. Und dass BT sie quasi erpresst und für die Intrige das Geld einfordert, glaube ich nicht. Hätte er CB verraten, hätte sie ihn enterbt. Also nichts gewonnen. So ein Risiko geht doch auch BT nicht für 1.000 €.

Wie gesagt, ich lasse mich gern eines Besseren überzeugen, aber mich überzeugt das leider gar nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.03.2022 um 19:23
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Das Argument verstehe ich nicht. Sie soll doch immer Unmengen von Bargeld mit sich rumgeschleppt haben, da fällt doch ca. 1.000 € mehr oder weniger nicht auf, wieso sollte sie das Geld dann bei BT "verstecken" sollen? Finde ich persönlich einfach nicht logisch
Ich glaube du hast mich total missverstanden.
Das Argument, dass BT das Geld für die Tante "versteckt" hat, habe ich gar nicht gemacht.
Zitat von PhilippePhilippe schrieb:Und dass BT sie quasi erpresst und für die Intrige das Geld einfordert, glaube ich nicht.
Auch dieses Argument habe ich nicht gemacht.

Vielleicht einfach meinen Post nochmal lesen (ist nicht böse gemeint).
Eventuell habe ich mich auch unklar ausgedrückt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.03.2022 um 19:41
Nochmal zur Erinnerung aus dem Urteil:
Zitat von emzemz schrieb:(1)
Am Samstag, den 18.02.06, ging der Angeklagte seiner Tätigkeit als Kassierer im Laden der von seiner Tante betriebenen Parkgarage nach. Gegen 14.28 Uhr entleerte er unberechtigt den dortigen Parkkassenautomaten mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel. Aus dem Automaten entnahm er 1379 E, um das Geld für sich zu behalten. Einen Teil der Tatbeute, nämlich 995 E, zahlte er am Montag, den 20.02.06, bei der Filiale der … auf sein Konto mit der Nummer … ein.

(2)
Am Samstag, den 25.02.06, ging der Angeklagte wieder seiner Tätigkeit als Kassierer der von seiner Tante betriebenen Parkgarage nach. Gegen 14.06 Uhr entleerte er unberechtigt den dortigen Parkkassenautomaten mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel. Aus dem Automaten entnahm er 1326 E, um das Geld für sich zu behalten. Einen Teil der Tatbeute, nämlich 1000 E, zahlte er noch am Tag der Wegnahme am Einzahlautomaten der … auf sein Konto mit der Nummer … sein.
(3)
Am Faschingsdienstag, den 28.02.06, entleere der Angeklagte gegen 15.17 Uhr unberechtigt den Parkkassenautomaten der Parkgarage seiner Tante mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel. Aus dem Automaten entnahm er 1141 E, um das Geld für sich zu behalten. Noch am Tag der Wegnahme zahlte er 1200 E am Einzahlungsautomaten der …. Auf sein Konto mit der Nummer … ein. (S. 18)

Im Rahmen einer regulären Entleerung des Kassenautomaten durch den Zeugen R. am 02.03.06 war die unberechtigte Geldentnahme durch den Angeklagten entdeckt worden. Der Zeuge R. sprach den Angeklagten hierauf an. Der Angeklagte meinte hierauf, im Kassenautomat sei ein Schein hängen geblieben. Deshalb habe er die Zwischenentleerung gemacht. Der Angeklagte hob daraufhin 1000 E vom Konto seiner Verlobten bei der … für das er Kontovollmacht besass, ab. Anschliessend legte er 1141 E in bar in die Registrierkasse der Parkgarage ein.
Bei den jeweiligen Taten war der Angeklagte voll schuldfähig im Sinne der §§ 20 und 21 des StGB. (S. 19)
(iv.)
Der Zeuge R. führte glaubhaft aus, er habe am Faschingsdienstag einen Fehlbetrag festgestellt. Er habe den Angeklagten darauf angesprochen. Dieser habe ihm nichts darüber erzählt, dass Frau Böhringer ihn mit einer Zwischenentleerung beauftragt habe. Vielmehr habe er erklärt, es seien Scheine im Schacht hängen geblieben und deshalb habe er eine Zwischenentleerung durchgeführt. (S. 195)
Das spricht doch auf für meine These.
Es ist belegt, dass Bence diverse Male Geld aus den Entleerungen auf sein Konto eingezahlt hat. Siehe oben.

Aber.
Es ist nur ein einziges mal belegt, dass Bence dieses Geld dann tatsächlich auch wieder zurück ins Parkhaus (Registrierkasse) gebracht hat. Und zwar, als er von einem Dritten (Zeuge R.) darauf angesprochen worden ist.

Verstehst du was ich meine?

Ich will nicht ausschließen, das er nicht auch zu anderen Gelegenheiten, dann Bargeld direkt bei der Tante "unter der Hand" abgegeben hat, aber belegt ist nur dieses eine Mal, zumindest "offiziell".

Warum musste Bence dann eigentlich nicht auch das Geld der anderen Entleerungen "zurückzahlen"?
Oder hat der Zeuge R. das einfach übersehen? Er hat den Fehlbetrag am Faschingsdienstag entdeckt (28.02.2006). Also genau in dem Monat, als auch die anderen Entleerungen stattgefunden haben.
Warum wurden die anderen Fehlbeträge in diesem Monat "übersehen"?
Vielleicht wurden diese Beträge bereits von irgendjemandem (Tante oder Bence selbst) "korrigiert".
Kannst du meinem Gedankengang folgen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

10.03.2022 um 19:46
by the way.
Widerspricht sich das Urteil hier nicht selbst:
Zitat von emzemz schrieb:Im Rahmen einer regulären Entleerung des Kassenautomaten durch den Zeugen R. am 02.03.06 war die unberechtigte Geldentnahme durch den Angeklagten entdeckt worden.
und
Zitat von emzemz schrieb:Der Zeuge R. führte glaubhaft aus, er habe am Faschingsdienstag einen Fehlbetrag festgestellt.
Faschingsdienstag war der 28.02.2006

Nur mal so am Rande, weil ich es gerade gesehen habe.

Ich hoffe ich habe nicht gerade Witting die entscheidende Munition für ein WAV geliefert:)
Bisschen Spaß muss auch mal sein.


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10.03.2022 um 20:00
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Warum musste Bence dann eigentlich nicht auch das Geld der anderen Entleerungen "zurückzahlen"?
Oder hat der Zeuge R. das einfach übersehen? Er hat den Fehlbetrag am Faschingsdienstag entdeckt (28.02.2006). Also genau in dem Monat, als auch die anderen Entleerungen stattgefunden haben.
Warum wurden die anderen Fehlbeträge in diesem Monat "übersehen"?
Vielleicht wurden diese Beträge bereits von irgendjemandem (Tante oder Bence selbst) "korrigiert".
Möglich wäre doch, dass die Bücher einfach nicht ordentlich geführt worden waren.
Man hat einfach nur die laufenden Ein- bzw. Entnahmen verbucht.
Erst durch einen Abgleich durch die Ermittler traten die Differenzen zutage.
Dazu gibt es bestimmt noch Akten, die das genauer ausführen, steht bloß nicht alles im Urteil.


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