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Mordfall Charlotte Böhringer

28.599 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

27.04.2023 um 19:16
Apropos DNA.
Wie erklärt BT eigentlich, dass man nach der Tat bei ihm einen 500€ Schein sichergestellt hat, auf denen Blutspuren von CB waren?
Oder ist das Blut vom Opfer, an einem 500€ im Besitz des Tatverdächtigen auch völlig egal?
Übrigens.
Jemand der knapp 1000€ verdient und mit 500€ Scheinen durch die Gegend läuft, macht sich alleine dadurch schon verdächtig Geld irgendwo geklaut zu haben.

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Mordfall Charlotte Böhringer

27.04.2023 um 19:19
Zitat von dotsdots schrieb:Die Herrmann Schraube kann im Prinzip relativ zeitnah zum Böhringer Fall verunreinigt worden sein.
Oder kannst du das ausschließen?
Wenn ja, wie?
Zitat von JuliaMariaJuliaMaria schrieb:Beweislastumkehr. Juristisch gesehen ein absolutes No-Go. Moralisch gesehen auch. Nach dieser Logik müsste ein Angeklagter verurteilt werden, solange er nicht beweisen kann, dass die Spuren einer anderen Person nicht irgendwie anders an den Tatort gekommen sein könnten... Absolut absurd. Da ist der Weg zur absoluten Willkür nicht mehr weit.
Das ist mit Abstand so ziemlich die absurdeste Antwort, die ich hier in diesem Forum je gelesen haben....!

Wir sind hier nicht vor Gericht, sondern in einem Diskussionsforum für Kriminalfälle. Diejenigen, die davon überzeugt sind, BT sei der Mörder seiner Tante, brauchen nichts und niemandem etwas zu beweisen. Er wurde wegen des Mordes an seiner Tante verurteilt. Jeder darf ihn also als "verurteilten Mörder" bezeichnen, ohne dass er dazu erst mal irgendwelche abstrusen Pseudo-Indizien, die angeblich auf BTs Unschuld hindeuten, entkräftigen muss.

Umgekehrt haben natürlich auch die Menschen, die immer noch von seiner Unschuld überzeugt sind, das recht, hier ihre Argumente auszubreiten, ohne dass sie verpflichtet sind, Beweise dafür zu liefern.

Aber welchen Zweck verfolgst Du,@JuliaMaria, denn bitte mit Deinen Statements? Du willst doch offenbar andere von BTs Unschuld überzeugen. Das gelingt aber eben nicht, in dem man hier windige Theorien ausbreitet, und sich, wenn jemand diese anzweifelt, oder um eine Konkretisierung eines bestimmten Aspektes bittet, empört gibt und etwas von unfairer Beweislastumkehr hinausposaunt.... Klar kan man sich damit rethorisch aus dem Schneider winden und sich vor einer Antwort drücken. Aber dann muss man es halt auch schlucken, dass man auf diese Art und Weise niemanden von BTs Unschuld überzeugen können wird.


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27.04.2023 um 19:23
Also er hält dieses Angebot aufrecht solange ich mit keinem Anwalt spreche und ich meine ich habe von der Praxis keine Ahnung gehabt, auch damals, aber von der Theorie schon ein bisschen das ich wusste ich werde hier... also die Verarschung geht halt weiter, natürlich, also wir hatten halt Gewalt am Abend davor jetzt ist es Lis
Tja, mit echtem Jurastudium und echtem Staatsexamen und echter Arbeit als Referendar und echtem Alibi und echter Grippe - hätte er das ja abwenden können.
Er konnte ja nicht mal die unsinnige Augsburgfahrt erklären, obwohl er doch angeblich den GF an dem Tag vertreten sollte und ist ohne seinen Freund zu kontaktieren los, zwischendurch die Apfelschorle (standesgemäß mit 500er bezahlt) und am Zielort abgedreht und zurück. Um dann dramaturgisch die tote Tante zu finden.
Wieso lässt man sich ein falsches Alibi geben, wenn gar nichts ist?
Wieso meint man mit einem Kräuterbad - ich wette, die Rohre werden noch heute von der ProBence Fraktion untersucht - trüge einen Zeitstempel, nee, der Wasserverbrauch im Haus sollte ja Aufschluss darüber geben. Ob das Wasser ins Leere gelaufen ist, geschenkt - es lief, also war er da.
Ach, es gibt so unendlich viele Fakten, die Bence der Täterschaft überführen. Ich wette ne Weißwurst darauf und bin gespannt, wie diese Punkte in einem Wiederaufnahmverfahren erklärt werden würden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.04.2023 um 19:32
Zitat von JuliaMariaJuliaMaria schrieb:Ich gehe darauf bisher nicht ein, weil Zeitungen doch kein Beweis für einen Mord sind. War Benedikt Toth innerhalb seiner Familie ein rücksichtsloser Zeitungsdieb? Es gibt doch oft so kleine Dinge innerhalb einer Familie... Gab es eine Abmachung mit der Tante, dass ab einer gewissen Uhrzeit die Zeitungen weggenommen werden durften? Weil sie sie erfahrungsgemäß dann eh nicht mehr las und sich Bence so das Zeitungsabo ersparen würde?
Das hat er - bis zum heutigen Tag - ja nichtmal selbst behauptet…
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Aufgabe eines Gerichts sollte nicht sein, ein Urteil zu fällen, das mehr Fragen aufwirft als sonst was.
Welche Fragen wirft es denn auf? (Abgesehen von Spur-Spur-Treffer)
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Bleib doch Mal bei den Fakten.
BT hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und wird es auch nicht.
Aus welchen Fakten ergibt sich, dass er sich nichts zu schulden kommen lassen hat?

Das eine ist, zu behaupten, dass er nicht hätte verurteilt werden dürfen. Aber Fakten, die belegen, dass er unschuldig ist? Dass solche vorlägen, sagt nicht einmal sein Anwalt.


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27.04.2023 um 19:35
Zitat von dotsdots schrieb:Apropos DNA.
Wie erklärt BT eigentlich, dass man nach der Tat bei ihm einen 500€ Schein sichergestellt hat, auf denen Blutspuren von CB waren?
Oder ist das Blut vom Opfer, an einem 500€ im Besitz des Tatverdächtigen auch völlig egal?
Übrigens.
Jemand der knapp 1000€ verdient und mit 500€ Scheinen durch die Gegend läuft, macht sich alleine dadurch schon verdächtig Geld irgendwo geklaut zu haben.
noch eine Anmerkung zum Thema Blut.
Da ich kein Dexter bin, versuche ich es mal mit gesundem Menschenverstand.
BT hat die Leiche knapp 24Stunden nach der Tat aufgefunden.
Ich gehe davon aus, dass nach diesen 24 Stunden kaum bzw. überhaupt kein flüssiges Blut mehr großartig vorhanden gewesen war.
Wie kommt also die Blutspur an den Geldschein?

BT muss also Kontakt mit dem Blut von CB gehabt haben, als dieses noch flüssig bzw. frisch war.
Es liegt nahe, dass er sich unmittelbar bzw. zeitnah nach diesem Blutkontakt diesen 500€ Schein gegriffen hat.
Alles andere macht keinen Sinn.

Oder anders gefragt, an die Unterstützer von BT:
Wie kommt das Blut an den Schein?
Ich würde darauf wetten, dass BT auf all diese Themen, in seinen künftigen Interviews nicht im Geringsten eingehen wird.
Da wird man bis zum Erbrechen auf der DNA Spur rumreiten.
Themen wie Blut oder Zeitungen wird man unter den Tisch fallen lassen.


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27.04.2023 um 19:36
GUTEN ABEND in die Runde
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 05.04.2023:Und was soll wobei herauskommen?
Das meinte ich: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkhausmord-benedikt-t-frei-charlotte-boehringer-neffe-1.5818205?reduced=true

Mir persönlich ist es egal, worüber hier diskutiert wird. Aus der Vielzahl der Beiträge zu diesem Fall entnehme ich, dass man hier überwiegend davon ausgeht, unsere Justiz hat den Mann zu Recht verurteilt. Meiner Meinung nach sollte man dann aber auch akzeptieren, wenn das gleiche System diesen Mann wieder aus dem Strafvollzug entlässt.


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27.04.2023 um 19:37
Zitat von JuliaMariaJuliaMaria schrieb:Ich gehe darauf bisher nicht ein, weil Zeitungen doch kein Beweis für einen Mord sind.
Damit machst du es dir verdammt leicht. Aber ich habe, ehrlich gesagt, nichts anderes erwartet.

Nein, Zeitungen sind nicht generell ein Beweis für einen Mord. Zeitungen eines Mordopfers im Altpapier eines Verdächtigen sind dann schon eine ganz andere Sache und ich bin mir sicher, dass du das auch weißt.

Wären die Zeitungen das einzige Indiz gewesen, wäre dieses dennoch schwerwiegend gewesen. Innerhalb einer geschlossenen Indizienkette rundet es die Sache nochmals ab.

Ich kann mich hier nur @dots anschließen
Zitat von dotsdots schrieb:Und weil einem keinerlei Begründung einfällt und man nicht ehrlich genug ist um zu sagen "das ist tatsächlich etwas, das BT ganz objektiv massiv belastet" tut man so als ob das unbedeutend ist.



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27.04.2023 um 19:38
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Meiner Meinung nach sollte man dann aber auch akzeptieren, wenn das gleiche System diesen Mann wieder aus dem Strafvollzug entlässt.
Seine Entlassung auf Bewährung bedeutet nicht, dass er unschuldig ist.
Ist die Bewährung eigentlich kein Teil des Strafvollzuges?


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27.04.2023 um 19:39
Zitat von dotsdots schrieb:Es liegt nahe, dass er sich unmittelbar bzw. zeitnah nach diesem Blutkontakt diesen 500€ Schein gegriffen hat.
Es waren vier 500er und nicht einer.
Das Geld wurde auch unterschiedlich erklärt. Zwischendrin fiel ihm auch mal ein, dass Tantchen es ihm für ein Rennrad gegeben hätte, weil er so dick geworden war. Und weil Geld einem so egal ist, hat er einfach vergessen, dass er die Scheine im Seitenfach versteckt hatte. ^^


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27.04.2023 um 19:41
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wenn CB als tatsächlich am Tage ihrer Todes eine Person empfangen hätte, die diese Spur am Weinglas hinterlassen hat, dann könnte das niemand aus ihrem sozialen Umfeld gewesen sein, denn diese Personen wurden alle ausgeschlossen. Man muss sich dann also fragen, warum eine ihr fremde Person sie an dem Tag mit 24 Hammerschlägen hätte erschlagen sollen, und zwar kurz nachdem Frau Böhringer das von dieser Person benutze Weinglas in die Spülmaschine gestellt hat. Welches Motiv hätte eine ihr fremde Person haben sollen? Und woher soll diese Person plötzlich einen Hammer gehabt haben?
Vor allem hätte diese Person erst mit CB in der Wohnung oben Wein getrunken, dann hätte diese Person die Wohnung verlassen und unten vor der Tür gelauert, bis CB die Wohnungstür öffnet, um sie dann am Fuß der Treppe zu erschlagen.
Warum geht diese Person erst raus, wo man sie hätte beobachten können, statt CB gleich in der Wohnung zu töten?
Das ist wahrlich an Logik nicht zu überbieten.


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27.04.2023 um 19:42
Zitat von InterestedInterested schrieb:Es waren vier 500er und nicht einer.
Stimmt, da hast du recht.
Mir ging es aber um speziell diesen einen 500€ Schein an dem sich Blut von CB befunden hatte.
Oder bringe ich gerade etwas durcheinander und es befand sich an allein 4 Scheinen Blut des Opfers?
Ich erinnere mich nur an einen Schein.
Was auch Sinn macht, wenn man sich ein Bündel Scheine greift, der der außen ist, bekommt halt Blut ab.


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27.04.2023 um 19:43
Zitat von dotsdots schrieb:Ist die Bewährung eigentlich kein Teil des Strafvollzuges?
Dann ist er von mir aus, aus der Haft entlassen. Das scheint aber, besonders bei Teilnehmern der Diskussion, die unsere Justiz loben, auf Missfallen zu stoßen. Das ist aber nur meine persönliche Meinung. Man sollte beide Entscheidungen akzeptieren, wenn man dem Gesetz vertraut. Dabei ist es unerheblich, was dem Mann jetzt für Gelder zuflie?en.


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27.04.2023 um 20:15
Zitat von dotsdots schrieb:Apropos DNA.
Wie erklärt BT eigentlich, dass man nach der Tat bei ihm einen 500€ Schein sichergestellt hat, auf denen Blutspuren von CB waren?
Oder ist das Blut vom Opfer, an einem 500€ im Besitz des Tatverdächtigen auch völlig egal?
Übrigens.
Jemand der knapp 1000€ verdient und mit 500€ Scheinen durch die Gegend läuft, macht sich alleine dadurch schon verdächtig Geld irgendwo geklaut zu haben.
Im Urteil (siehe Wiki) findet sich zu den Geldscheinen folgendes:
(2.)
Auch der Umstand, dass der Angeklagte die drei 500 € Schiene gesondert und relativ versteckt in seinem Geldbeutel verwahrte, weist darauf hin, dass er den Besitz dieser Scheine möglichst verheimlichen wollte. Dies wiederum deutet auf eine unrechtmässige Herkunft der Scheine hin.
(iii.)
Der Angeklagte verschwieg zunächst das Mitsichführen von 1500 € die bei einer genaueren Durchsuchung seines Geldbeutels, in der Stückelung von drei 500-€ Scheinen, dort aufgefunden wurden.
...
(e.)
Auf zwei 500-€ Scheinen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, konnte DNA des Opfers nachgewiesen werden. Nicht zu klaren war, ob es sich dabei in einem Fall, bei dem es sich um eine Blutmischspur handelt, sogar um Blut des Opfers handelte. Diese Umstände wurden in dieser Gesamtschau nicht zulasten des Angeklagten gewertet, da nicht zu klären war, ob die DNA Spur vom Angeklagten nicht erst nach der Tat auf die Scheine gesetzt worden war. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte sich bei der Auffindung der Leiche mit (Blut-)DNA des Opfers z.B. an den Hände oder unter den Fingernägeln kontaminierte und die DNA-Muster des Opfer dann ach der Auffindung der Leiche unabsichtlich auf die zunächst lose in der Hosentasche getragenen 500-€ Scheine übertragen hat.



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27.04.2023 um 20:16
Zitat von InterestedInterested schrieb:So egal war ihm Geld, dass er die Parkautomaten manipulierte. Ach nee, warte, das war ja im Auftrag von Tantchen, den GF loszuwerden. So egal, dass die 500er die er mit zum Verhör genommen hat, nicht erklärt werden konnten.
So egal, dass er mit nem 500er die Apfelschorle gezahlt hat.
So egal, dass die Zeitungen in seinem Altpapier lagen und er sich die regelmäßig für lau aus der Parkgarage mitgenommen hat.
So egal, dass er statt sein eigenes Leben zu leben, für schlappe 1000 bei der Tante angestellt war.
So egal, dass er die Parkautomatenkohle von Fraukes Konto zahlen musste.
So egal, dass die Tante dafür sterben musste.
...
Geld war ihm möglicherweise nicht völlig egal. Um das Geld was er hatte, wird er sich schon gesorgt haben. Jedenfalls nehme ich an, daß keine Bedenken bestanden, solange Geld flie?t. Sein Umgang damit ist seine Sache. Das ist aber genau so unerheblich, wie Geld, was er möglicherweise erwartet. Ich habe diesen Mann nie kennen gelernt und halte mich zurück, ihn sympathisch oder unsympathisch zu finden. Soweit mir bekannt ist, wurde er auf Grund von Indizien verurteilt. Beweise lagen nicht vor und bei Indizien gibt es einen viel größeren Deutungsspielraum. Daher bin ich auch der Meinung, daß man hier durchaus den Hebel für eine Wiederaufnahme ansetzen kann. Die DNA-Spur, welche der aus dem Fall H gleicht, ist für mich vielversprechend. Hier liegt aus meiner Sicht mehr Potential, wie bei der Auswertung der Geldscheine, mit welchen der Mann zu zahlen pflegte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.04.2023 um 20:28
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Daher bin ich auch der Meinung, daß man hier durchaus den Hebel für eine Wiederaufnahme ansetzen kann.
Den von dir postulierten Hebel, hat man 17 Jahre lang nicht ansetzen können, weil es einfach substanzloser Nonsens ist.
Sorry, aber ist leider so.
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Die DNA-Spur, welche der aus dem Fall H gleicht, ist für mich vielversprechend.
Da kommst du ungefähr 17 Jahre zu spät.
Die Spur ist aus ermittelt.
Das ist kalter Kaffee.

Außerdem dachte ich immer, dass für ein WAV neue Beweise oder dergleichen notwendig sind und nicht die immer gleichen Kamellen, die bereits mehrfach in WAV-Anträgen abgewiesen worden sind.
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Das ist aber genau so unerheblich, wie Geld, was er möglicherweise erwartet
Genau.
Geld, das man erwartet (ein Erbe) ist so dermaßen unerheblich, dass es in der Geschichte der Menschheit ein absolutes Novum darstellt, dass heftigste familiäre Konflikte um dieses Thema entbrennen.
Macht total Sinn.
Das beginnt schon bei vergleichsweise geringen Beträgen.
Ein Millionerbe, das der Verurteilte zu erben erwartet hatte, ist "unerheblich".
Ich glaube, ich spinne.
Es ist die eine Sache, wenn man meint jemanden für unschuldig halten zu wollen, aber es ist eine ganz andere Sache, dies auf so eine unehrliche Art und Weise der Argumentation und Diskussion zu tun.

Es wird auf Seiten von BT und seinen Unterstützern erstaunlich kreativ mit der Wahrheit umgegangen, obwohl man doch angeblich genau diese Wahrheit der ganzen Welt begreiflich machen will.


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27.04.2023 um 20:29
Zitat von emzemz schrieb:Mordfall Charlotte Böhringer
um 20:15
dots schrieb:
Apropos DNA.
Wie erklärt BT eigentlich, dass man nach der Tat bei ihm einen 500€ Schein sichergestellt hat, auf denen Blutspuren von CB waren?
Oder ist das Blut vom Opfer, an einem 500€ im Besitz des Tatverdächtigen auch völlig egal?
Übrigens.
Jemand der knapp 1000€ verdient und mit 500€ Scheinen durch die Gegend läuft, macht sich alleine dadurch schon verdächtig Geld irgendwo geklaut zu haben.
Im Urteil (siehe Wiki) findet sich zu den Geldscheinen folgendes:
(2.)
Auch der Umstand, dass der Angeklagte die drei 500 € Schiene gesondert und relativ versteckt in seinem Geldbeutel verwahrte, weist darauf hin, dass er den Besitz dieser Scheine möglichst verheimlichen wollte. Dies wiederum deutet auf eine unrechtmässige Herkunft der Scheine hin.
(iii.)
Der Angeklagte verschwieg zunächst das Mitsichführen von 1500 € die bei einer genaueren Durchsuchung seines Geldbeutels, in der Stückelung von drei 500-€ Scheinen, dort aufgefunden wurden.
...
(e.)
Auf zwei 500-€ Scheinen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, konnte DNA des Opfers nachgewiesen werden. Nicht zu klaren war, ob es sich dabei in einem Fall, bei dem es sich um eine Blutmischspur handelt, sogar um Blut des Opfers handelte. Diese Umstände wurden in dieser Gesamtschau nicht zulasten des Angeklagten gewertet, da nicht zu klären war, ob die DNA Spur vom Angeklagten nicht erst nach der Tat auf die Scheine gesetzt worden war. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte sich bei der Auffindung der Leiche mit (Blut-)DNA des Opfers z.B. an den Hände oder unter den Fingernägeln kontaminierte und die DNA-Muster des Opfer dann ach der Auffindung der Leiche unabsichtlich auf die zunächst lose in der Hosentasche getragenen 500-€ Scheine übertragen hat.
Ich habe früher auch die Tausender, später die Fünfhunderter getrennt von dem anderen Geld untergebracht. dafür gibt es in manchen Brieftaschen extra ein Fach. Das hat den Vorteil, daß nicht bei jedem Bezahlen die großen Kaliber sichtbar werden.

Hier wird ein solches Geheimfach extra beworben: https://www.stilwahl.de/golden-head-scheintasche-mit-geheimfach-1159-61/?sPartner=213&utm_source=kelkoode&utm_medium=cpc&utm_campaign=kelkooclick&utm_term=Golden+Head+Scheintasche+mit+Geheimfach+&from=kelkoo&msclkid=f67948d399091e05708c2c99274b8e0d


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27.04.2023 um 20:52
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Soweit mir bekannt ist, wurde er auf Grund von Indizien verurteilt. Beweise lagen nicht vor und bei Indizien gibt es einen viel größeren Deutungsspielraum.
Wo siehst du den Unterschied zwischen Indiz und Beweis?
Würde verständlicher machen, was du mit Deutungsspielraum meinst.


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27.04.2023 um 20:54
Zitat von emzemz schrieb:Auf zwei 500-€ Scheinen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, konnte DNA des Opfers nachgewiesen werden. Nicht zu klaren war, ob es sich dabei in einem Fall, bei dem es sich um eine Blutmischspur handelt, sogar um Blut des Opfers handelte. Diese Umstände wurden in dieser Gesamtschau nicht zulasten des Angeklagten gewertet, da nicht zu klären war, ob die DNA Spur vom Angeklagten nicht erst nach der Tat auf die Scheine gesetzt worden war. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte sich bei der Auffindung der Leiche mit (Blut-)DNA des Opfers z.B. an den Hände oder unter den Fingernägeln kontaminierte und die DNA-Muster des Opfer dann ach der Auffindung der Leiche unabsichtlich auf die zunächst lose in der Hosentasche getragenen 500-€ Scheine übertragen hat.
Finde diesen Abschnitt deshalb ganz interessant, weil er - neben etlichen anderen im Urteil - zeigt, dass das Gericht eben nicht alles blind zu Lasten des Angeklagten ausgelegt hat, sondern sehr differenziert vorgegangen ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.04.2023 um 21:01
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Finde diesen Abschnitt deshalb ganz interessant, weil er - neben etlichen anderen im Urteil - zeigt, dass das Gericht eben nicht alles blind zu Lasten des Angeklagten ausgelegt hat, sondern sehr differenziert vorgegangen ist.
Danke, das ist nämlich genau das, was ich eigentlich meinem Beitrag noch hinzufügen wollte, dann aber abgelenkt wurde.


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27.04.2023 um 21:36
Zitat von JuliaMariaJuliaMaria schrieb:Das stimmt. Jedoch sollte es so nicht sein. "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten.

Und dann muss man halt als Ermittlungsbehörde noch genauer und vor allem vom Verdächtigenkreis her viel weiter ermitteln, wenn man nicht damit leben möchte, einige Mörder nicht zu fassen. Aber so, wie sich das wohl teilweise eingebürgert hat, dass man trotz größter Zweifel einfach den erstbesten Verdächtigen mal lebenslang einbuchtet, so darf es definitiv nicht sein.
Nein, genau so ist es richtig. Nicht irgendwelche Stammtisch-Ermittler entscheiden über "in dubio pro reo" sondern allein jeder der 5 Richter/Schöffen. Wenn einer von ihnen Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, so muss er gemäß dieses Grundsatzes für "nicht schuldig" stimmen. Hat er keine Zweifel, dann muss er mit "schuldig" stimmen. Es haben ihn aber 4 oder alle 5 (Abstimmung ist geheim) für schuldig gehalten.
Also wurde er nach Recht und Gesetz verurteilt. Nur weil Dre das Urteil nicht passt, gibt es hier keinen Justizirtum. Im Gegenteil: die Ermittlungen wurden mit großem Aufwand betrieben. Also: wenn irgendwelche Leute glauben, sie wissen besser, wer schuldig oder unschuldig ist, dann sollen sie Schöffen werden oder Kriminalromane schreiben. Und wie ich schon sagte: bei Indizienprozessen gibt es keine 1090% Gewissheit, am Ende weiß nur BT selbst, ob er es getan hat, oder nicht.


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