Smoover schrieb:Erstens ist das nicht die Aufgabe des Staatsanwalts, sondern des Gerichts, und zweitens - und da hat sein Kumpel recht - bleibt ein Mord auch bei einem Geständnis ein Mord und um die dafür vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe kommt man nicht einfach herum.
Es ist nur nicht die Aufgabe des Staatsanwalts, sondern er ist dazu weder berechtigt noch ist er in der Lage, solche "Deals" zuzusagen oder auch nur anzubieten.
Natürlich könnte der Staatsanwalt theoretisch anbieten, in der Anklage nur auf Totschlag statt auf Mord zu plädieren. Allerdings ist der Staatsanwalt nicht derjenige, der am Ende über den Straftatbestand und auch nicht das Strafmaß entscheidet, sondern der Richter. Selbst wenn der Staatsanwalt also einen Totschlag angeklagt hätte, hätte das Gericht BT immer noch für Mord verurteilen können.
Meiner Meinung nach ist das eine Legende, die von BT, der zu viele amerikanische Gerichtsfilme und Anwaltsserien geschaut hat, in die Welt gesetzt wurde und die jetzt von den Unterstützern immer wieder freudig aufgegriffen wird. Nach deutschem Recht ist so ein "Deal" schlichtweg gar nicht möglich.
kegelschnitt schrieb:Das ist eine Legende, um zu unterstreichen, dass BT ja gar nicht schuldig sein könne. Denn dann hätte er lieber den Totschlag genommen.
Die Legende soll vor allem belegen, was für ein aufrechter Mensch mit wie viel Rückgrat BT ist. Selbst wenn ein Staatsanwalt ihm mit dem verlockenden Würstchen "Totschlag" vor der Nase rumfuchtelt, gesteht der keinen Mord, den er angeblich nicht begangen hat...
Smoover schrieb:Erstens ist das nicht die Aufgabe des Staatsanwalts, sondern des Gerichts, und zweitens - und da hat sein Kumpel recht - bleibt ein Mord auch bei einem Geständnis ein Mord und um die dafür vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe kommt man nicht einfach herum.
Wenn das Gericht einmal festgestellt hat, dass ein Mord vorlag, also ein oder mehrer Mordmerkmale vorlagen, dann hat selbst der Richter nur einen sehr sehr kleinen Spielraum beim Strafmaß. Um ein "lebenslang" kommt man da wirklich nur mit sehr anstrengenden juristischen Verrenkungen drumrum.
Smoover schrieb:Worauf der Staatsanwalt mit seiner Äußerung genau hinauswollte, ist nicht ganz klar.
Smoover schrieb:Es wäre dann mit Totschlag ein anderes, milderes Tötungsdelikt gewesen und bei Annahme eines minder schweren Falles auch ein nochmal niedrigeres Strafmaß (§ 213 StGB). Ich vermute, darauf wollte der Staatsanwalt hinaus.
Smoover schrieb:Worauf der Staatsanwalt mit seiner Äußerung genau hinauswollte, ist nicht ganz klar. Mir fällt es bei der Spuren- und Motivlage schwer, mir eine - nicht widerlegbare - Einlassung von BT vorzustellen, mit der er den Mordvorwurf ausgeräumt hätte und “nur“ wegen Totschlags verurteilt worden wäre. Aber der Staatsanwalt hatte einen anderen Wissensstand
Ich denke, dass der Staatsanwalt vielleicht vor Gericht - also öffentlich, ganz bestimmt nicht im stillen Kämmerlein und unter vier Augen - mal an BT appelliert hat, dass BT doch endlich die Wahrheit sagen soll und dass das auch für ihn selbst von Nutzen sein könnte. Er wird gemerkt haben, dass BT sich mit seinen Lügereien um Kopf und Kragen schwätzt, das das Verhältnis zur Tante sicher nicht einfach war und dass BT sich durch die Tante einem enormen Druck ausgesetzt sah.
Die Unterstützer stellen das ja zudem gerne so dar, als haben der Staatsanwalt Angst um seine Beweisführung gehabt, weil ihm klar gewesen sei, dass er gegen BT eigentlich gar nichts in der Hand hatte. Das ist natürlich quatsch, denn das BT der Täter war, dafür hatten die Ermittler natürlich mehr als genug Indizien zusammengetragen , die keinen anderen Schluss zulassen. Aber gerade beim Motiv und bei den genauen Tatumständen ist die Beweislage selten so sicher, dass da nicht verschiedene Alternativen denkbar sind.
Ich denke, dass - wenn es so einen Appell, der jetzt als "Angebot eines Deals durch die Staatsanwaltschaft" - es ihm tatsächlich darum ging, einen gerechten Prozess zu führen. Es ist natürlich nicht Aufgabe des Staatsanwaltes, einem Angeklagten solche Brücken zu bauen - das ist eigentlich Aufgabe der Verteidigung - aber es ist eben auch nicht so, dass eine Staatsanwalt irgendeinen Selbstzweck darin sieht, ein möglichst hohes Strafmaß für einen Angeklagten durchzusetzen. Egal wie unsympathisch und verlogen dieser vor Gericht auftritt, kein Staatsanwalt freut sich heimlich, wenn er denkt, dass ein Angeklagter eigentlich nur einen Totschlag begangen hat, vom Gericht dank seiner "Beweisführung" aber wegen Mordes verurteilt wurde.
Umso unrühmlicher, dass BT jetzt in Interviews behauptet, er sei Opfer des Belastungseifers von Staatsanwaltschaft und Ermittlern geworden und die Justiz würde ihm halt gerne faule Eier unterschieben und nachtreten.
Der Mann nimmt sich einfach persönlich viel zu wichtig!