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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

02.05.2023 um 14:06
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ich zitiere mal Thomas Darnstädt, Jurist, der in der Doku sagte, der Spur Spur Treffer bringt den Indizienring förmlich zum Platzen. Genauso ist es, eröffnet er doch die Möglichkeit eines alternativen Täters, den das Gericht jedoch kategorisch ausschloss und es lieber so darstellte, als wenn kontaminierte Spuren an der Tagesordnung wären.
macht überhaupt keinen Sinn diese Aussage.
Du willst also, wie so viele vor dir, so tun, als ob der Spur-Spur-Treffer alleine ausreichend ist, um sämtliche BElastenden Indizien gegenüber BT fallen zu lassen?
Bitte verlinke doch mal vernünftig deine Quelle.
Welche Doku, wo wird das gesagt?

Zum Spur-Spur-Treffer wurden hier gefühlt 100te Beiträge geschrieben, und du hast ernsthaft immer noch nicht verstanden, dass er irrelevant ist?


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02.05.2023 um 14:32
Die Aussage von Thomas Darnstädt stammt aus der Doku "Ich war es nicht! Zwei Urteile und viele Zweifel" von Gunther Scholz:

Der Jurist Thomas Darnstädt hat sich mit dem vom Gericht behaupteten Indizienring gegen Toth auseinandergesetzt.

"Wir haben ja hier die einmalige Situation das wir nicht nur ein Indiz haben das sich nicht zuordnen lässt sondern wir haben ein Indiz DAS sich zuordnen lässt, nur einem ganz anderen Sachverhalt zuordnen lässt, der bekannt ist. Und das ist sozusagen eine doppelte Sprengkraft dieses Indizes, das nicht nur ein Beweisring in Frage stellt sondern diesen Beweisring förmlich zerstört."

Ab Zeitindex 36.00 Minute
Youtube: Ich war es nicht! Zwei Urteile und viele Zweifel (26.04.2016 37 Grad ZDF)
Ich war es nicht! Zwei Urteile und viele Zweifel (26.04.2016 37 Grad ZDF)
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02.05.2023 um 14:43
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Genauso ist es, eröffnet er doch die Möglichkeit eines alternativen Täters, den das Gericht jedoch kategorisch ausschloss und es lieber so darstellte, als wenn kontaminierte Spuren bei der bayerischen Polizei an der Tagesordnung wären. Über sowas kann man einfach nur den Kopf schütteln.
Es eröffnet eben nicht die Möglichkeit eines Alternativtäters. Wie oft soll man Dir das eigentlich noch erklären?
Hätte neben der Leiche ein Hammer mit Blutanhaftungen des Opfers gelegen und am Hammerstiel hätte sich diese ominöse Spur-Spur DNS aus dem Fall Hermann befunden und keine von Bence, dann wäre es in der Tat eine andere Nummer.
Jetzt zum 1000ten Male: Die Spur-Spur DNS fand sich nur an einem Glas in der Spülmaschine und an einer nicht tatrelevanten Kommode.
Dafür fand man Bence´s DNS aber an allen wirklich allen tatrelevanten Gegenständen und am Opfer !!! Er hatte eine große Summe Geldscheine mit Blutanhaftungen aus dem Besitz des Opfers bei sich, und konnte eine alternative Herkunft nicht belegen, sondern verstrickte sich beim Versuch der Erklärung in hanebüchene Widersprüche.
Zudem ist er wegen Diebstahls zum Nachteil seiner eigenen Tante (Kassenautomaten) rechtskräftig verurteilt. Der Mann ist durch und durch inkorrekt, verlogen und ein MÖRDER! Über soviel Ignoranz bei Dir schüttele ich einfach nur den Kopf.


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02.05.2023 um 15:41
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ich zitiere Mal Thomas Darnstädt, bekannter Jurist (unter anderem Spiegel), der in der einen Doku zum Fall Toth sagte, der Spur Spur Treffer zum Fall UH bringt den Indizienring förmlich zum Platzen.
Und nun, sieben Jahre nach Veröffentlichung des Videos, der Ring hält nach wie vor, er hält, und hält, und hält ...
Sachen aufwärmen, die sich längst als untauglich erwiesen haben, ist sinnlos.


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02.05.2023 um 16:01
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Zudem ist er wegen Diebstahls zum Nachteil seiner eigenen Tante (Kassenautomaten) rechtskräftig verurteilt. Der Mann ist durch und durch inkorrekt, verlogen und ein MÖRDER! Über soviel Ignoranz bei Dir schüttele ich einfach nur den Kopf.
In dem Zusammenhang will ich noch mal den oben von @dots zitierten Abschnitt aus dem Urteil hervorkramen:
Benedikt Toth, der ein begeisterter Zeitungsleser ist, sagt dazu Folgendes: Er habe regelmäßig verschiedene Tageszeitungen vom Tankstellenshop des Parkhauses mitgenommen. Manchmal bezahlte er dafür, manchmal nicht; zahlte er nicht dafür, legte er die gelesenen Zeitungen zu den Remittenten, die innerhalb einer Woche zurück an den Pressegrossisten gingen. Am Morgen des sogenannten Auffindungstages zahlte er für diese Zeitungen nicht und nahm sie zum Lesen mit nach Hause.
Wie skurril ist das, dass er sich bei der Zeitungen sogar damit rausredet, ein notorischer Betrüger zu sein!?!

Oder als was kann man so ein Handeln sonst sehen? Sich als "begeisterter Zeitungsleser" am Kiosk des Parkhauses Zeitungen "auszuleihen" und sie ein paar Tage später, wenn sie durchgelesen und veraltet sind, zurücktragen und als Remittenten verbuchen.
Das ist in meinen Augen ein weiterer Betrug an der Tante und den Pressegrossisten.

Wer würde da nicht zum "begeisterter Zeitungsleser", wenn einem täglich die freie Auswahl des ganzen Kiosk zur Verfügung stünde und noch dazu für lau?!

Ich kann da @Freewing nur zustimmen. Der Mann hat damals gelogen wie gedruckt und zwar gegenüber allem und jedem: Eltern, Verlobte, Freunde, Polizei, den eigenen Anwalt und seine Tante natürlich. Selbst gegenüber dem Gericht war es ihm nicht zu blöd, irgendwelche Räuberpistolen von ihn "bedrohenden, hungern und dursten lassenden Polizisten" zu erzählen.


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02.05.2023 um 16:09
@Stefan1477
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Genauso ist es, eröffnet er doch die Möglichkeit eines alternativen Täters, den das Gericht jedoch kategorisch ausschloss und es lieber so darstellte, als wenn kontaminierte Spuren bei der bayerischen Polizei an der Tagesordnung wären. Über sowas kann man einfach nur den Kopf schütteln.
Auch wenn der Herr Jurist ist ist seine Aussage falsch.
Ebenso wie Dein Rückschluss, dass Kontaminationen wie hier im Fall Böhringer unwahrscheinlich seien.
Gerade wenn es nicht gelingt, den Spurenverursacher zu finden und wenn es eine örtliche/zeitliche/organisatorische Nähe zur Vergleichsspur gibt, muss man das in Betracht ziehen.
Ich weiß von zweien solcher weiteren Kontaminationen: das Heilbronner Phantom (hier war es eine Dame, die für einen Hersteller von Spurensicherungsequipment arbeitete und eine Vielzahl von Spuren setzte, die über Jahre hinweg in verschiedenen Kriminalfällen auftauchten) sowie im Fall Peggy (wo am Leichenfundort ein Stofffetzen sichergestellt wurde, der eindeutig dem Fahrzeug vom NSU-Anführer Böhnhardt zugeordnet werden konnte. Die Untersuchungen ergaben auch hier eine Trugspur, diesmal durch an beiden Tatorten genutztes Spurensicherungsgerät).


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02.05.2023 um 16:31
@jaska
was in dem Zusammenhang auch noch interessant ist.
Die "Verbindung" zwischen Peggy und NSU ist ja schon erstaunlich, wenn man drüber nachdenkt.
Beides sehr "große" Fälle.
Oder ist das vielleicht eben ein Grund, warum solche "Übereinstimmungen" zu Stande kommen?
An solchen großen Fällen dürfte halt eine Vielzahl von Personen herangezogen werden und dies bestimmt auch überregional.
Dass hier Beweismittel unter Umständen durch viele Hände gehen und/oder Verunreinigungen entstehen, halte ich menschlich nicht für ausgeschlossen.
Dazu kommt noch.
Vielleicht kommt sowas häufiger vor als man denkt.
Bei kleineren Fällen liest man davon aber halt nichts in der BILD Zeitung.

Nun kommt ja bei der Böhringer/Herrmann-Geschichte noch die örtliche Nähe hinzu.
Wenn man Verbindungen ziehen will, dann wird man die natürlich immer finden.
Und sicherlich gibt es auch hinsichtlich den Ermittlungsbehörden usw. Personen, die in beiden Fällen auftauchen.
Wie man hier jetzt dann aber über so viele Jahre so dermaßen unehrlich argumentieren kann, ist mir ein Rätsel.
Es ist eine Farce in meinen Augen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wie skurril ist das, dass er sich bei der Zeitungen sogar damit rausredet, ein notorischer Betrüger zu sein!?!
Warum skurril?
Solange die Unterstützer auf einem kindlichen Level ala "Ein Dieb ist ja kein MÖRDAAA" unterwegs sind, dann juckt das doch keinen.
Was mich schockt, ist das diese ganzen Ausreden von BT noch nicht mal wirklich "gut" sind.
Sie sind erschreckend plump und unglaubhaft.
Zitat von jaskajaska schrieb:Auch wenn der Herr Jurist ist ist seine Aussage falsch.
Die Leute, die BT verknackt haben, sind übrigens auch Juristen:)
Das vergessen die Unterstützer immer ganz gerne.


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02.05.2023 um 16:40
Zitat von dotsdots schrieb:Die Leute, die BT verknackt haben, sind übrigens auch Juristen:)
Das vergessen die Unterstützer immer ganz gerne.
Und selbst unter den Unterstützern befinden sich doch wohl Juristen. Denn dieser Unterstützerkreis setzte sich doch wohl aus BTs damaligen freunden zusammen, unter denen auch einige waren, die er aus dem Jura-Studium kannte.

Ich meine, die müssten doch wissen, wie man sich vor Gericht benehmen darf und wie nicht. Und auch den Verlauf eines Prozesses müssten die doch besser einschätzen können als ein Laie.
Und dann falle alle, inkl. BT aus allen Wolken, wenn er am Ende schuldig gesprochen wird....


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02.05.2023 um 17:46
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wie skurril ist das, dass er sich bei der Zeitungen sogar damit rausredet, ein notorischer Betrüger zu sein!?!

Oder als was kann man so ein Handeln sonst sehen? Sich als "begeisterter Zeitungsleser" am Kiosk des Parkhauses Zeitungen "auszuleihen" und sie ein paar Tage später, wenn sie durchgelesen und veraltet sind, zurücktragen und als Remittenten verbuchen.
Machen wir uns mal nichts vor: Diese drei Zeitungen bzw. zwei davon mit Stadtteilausgaben, die am Wohnort des BT nicht erhältlich waren (und angeblich hatte er ja, infektionsbedingt, seine Wohnung nicht verlassen), sollten ganz gewiss nicht als Remittenten zurück an den Pressegrossisten:
Zitat von dotsdots schrieb:Bei BT wurden nachweislich im Altpapier Zeitungen gefunden, die am Morgen nach dem Mord an der Tante, an deren Wohnungstür gehängt worden waren.
Was natürlich von den Unterstützern unterschlagen wird. Und stattdessen der Betrug mit Remittenten, versteckt unter der Story von BT als "begeisterten Zeitungsleser", aufgetischt wird.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Nach SZ-Informationen geht es beim Vorwurf der Bestechung um eine Flasche Schnaps, die T. dem Wachpersonal der JVA im vorigen Herbst mitgebracht haben soll, als er sich im offenen Vollzug befand. Der Schnaps sei als Gegenleistung gedacht gewesen für eine Kiste Spezi, die Wärter nach einem Fußballspiel den siegreichen Gefangenen spendiert haben sollen.
Geht es hier um eine Flasche Schnaps als Gegenleistung für eine Kiste Spezi oder um Sex als Gegenleistung für ein Handy? Oder wird nur das eine zugegeben, um das andere zu vertuschen?


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02.05.2023 um 20:04
Zitat von jaskajaska schrieb:Auch wenn der Herr Jurist ist ist seine Aussage falsch.
Genau. Es kommt ja noch hinzu, dass er nicht einmal begründet, warum dadurch der Indizienring “gesprengt“ sein soll, was sich auch beim besten Willen nicht erschließt. Kann man also getrost abhaken.
Zitat von dotsdots schrieb:Die Leute, die BT verknackt haben, sind übrigens auch Juristen:)
Und noch dazu im Straf- und Strafprozessrecht erfahrene. Wobei das hier nicht einmal erforderlich ist, an sich ist das rein juristisch ein leichter Fall. Das schwierige war mehr die Menge an Sachverhaltselementen, weniger die abschließende Würdigung.


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02.05.2023 um 21:58
@Ray. - Erinnerung

Ich befürchte, da fehlt noch eine Antwort von dir:
Beitrag von emz (Seite 1.343)

Du weißt doch, wer behauptet, der belegt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.05.2023 um 23:37
Hallo Zusammen.
In einer der zahlreichen Dokus zu diesem Fall hat der Verteidiger von BT mal erwähnt, dass man ihm den "Totschlag" angeboten hatte. Kann mir vlt jemand erklären, was es damit auf sich hatte? War sich die Staatsanwaltschaft ihrer Sache evtl. nicht sicher? Ich verstehe da den Hintergrund nicht so ganz.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 02:03
@sushimeister

Das bezieht sich auf eine Aussage des Staatsanwalts, hier ab Minute 11:10:

Youtube: Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Freundschaft (1/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 11
Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Freundschaft (1/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 11
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Der Kumpel von BT interpretiert die Aussage dann aber falsch, was leider typisch ist für Äußerungen der Unterstützer in den letzten 17 Jahren. Der Staatsanwalt hätte ihm auch im Falle eines Geständnisses der Tat - so, wie sie im Urteil dargestellt wurde - keine andere Strafe oder eine Verurteilung aufgrund eines anderen Straftatbestands „gegeben“ (wie der Kumpel so schön sagt). Erstens ist das nicht die Aufgabe des Staatsanwalts, sondern des Gerichts, und zweitens - und da hat sein Kumpel recht - bleibt ein Mord auch bei einem Geständnis ein Mord und um die dafür vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe kommt man nicht einfach herum.

Worauf der Staatsanwalt mit seiner Äußerung genau hinauswollte, ist nicht ganz klar. Mir fällt es bei der Spuren- und Motivlage schwer, mir eine - nicht widerlegbare - Einlassung von BT vorzustellen, mit der er den Mordvorwurf ausgeräumt hätte und “nur“ wegen Totschlags verurteilt worden wäre. Aber der Staatsanwalt hatte einen anderen Wissensstand und vielleicht hätte BT ja wirklich behaupten können, dass er mit CB verabredet war, es zum Streit kam, sie ihn schwer demütigt hat und ihm daraufhin die Sicherungen durchgebrannt sind und er sie erschlagen hat. Zunächst erschrocken über sich selbst, ist ihm, als er sie tot dort liegen sah, dann die Idee gekommen, doch noch schnell einen Blick ins Testament zu werfen, damit die Sache vielleicht auch einen Nutzen hat.

Wenn man das geschickt dargestellt hätte, hätte man Heimtücke und Habgier evtl. infrage stellen können. Ich glaube zwar nicht, dass er damit durchgekommen wäre, aber es ist auch nicht völlig ausgeschlossen.

Es wäre dann mit Totschlag ein anderes, milderes Tötungsdelikt gewesen und bei Annahme eines minder schweren Falles auch ein nochmal niedrigeres Strafmaß (§ 213 StGB). Ich vermute, darauf wollte der Staatsanwalt hinaus.


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03.05.2023 um 03:51
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber tatsächlich gelingt es Ermittlern, Staatsanwaltschaft und Gerichten höchst selten, einen Tatablauf genau nachzuvollziehen. Selbst bei einem Geständnis des Angeklagten bleibt immer noch die Möglichkeit, dass er lügt. Und selbst wenn es Videoaufzeichnungen, z.B. durch Überwachungskameras, der Tat gibt, fehlt z.B. der Ton und v.a. auch das Vor und Nach der Tat.

Es ist auch nicht der Sinn eines Prozesses, die "Wahrheit" herauszufinden, sondern Recht zu sprechen. Und dafür ist eine 100 % Aufklärung aller mit der Tat in Zusammenhang stehenden Umstände nicht notwendig und meist ja auch gar nicht möglich.
So ist es. Ganz einfaches Beispiel: Der Theodor beschliesst einen Geldtransport von der Bayerischen Vereinsbank in Landshut zur Zentralbank zu überfallen. Dazu parkt er sein Radl, das als Fluchtfahrzeug vorgesehen ist, im an die Bank angrenzenden Parkhaus. Von dem gibt es zwei Wege zum Hinterausgang der Bank. Vor diesem wartet er auf den Geldboten, der freundlicherweise auch pünktlich erscheint. Er zieht die Pistole aus der Tasche und hält sie dem Geldboten vor die Nase. Dabei fällt ihm unbemerkt sein Personalausweis aus der Tasche. Voller Freude über den netten Geldboten, der ihm sofort das Geld überreicht, schaut er auch noch 30 Sekunden lang direkt in die Überwachungskamera, die vor seinem Gesicht angebracht ist und filmt. Er flieht zu seiner Freundin Zenzi um den Coup zu feiern. Da wartet bereits die Gendarmerie auf ihn, da ihr der Personalausweis sagte, mit wem man es zu tun hatte. Er hat die Geldtasche bei Eintreffen noch bei sich.

So. Das königliche bayerische Landgericht sagt nun, dass Theodor den rot markierten Zugangsweg vom Parkhaus zum Hinterausgang der Bank nahm, um dann vor diesem auf den Geldboten zu warten. Und so weiter. Und verurteilt ihn. Nun kommt nach Jahren ein Zeuge und sagt, nein, nein, ich habe gesehen, wie er den grün markierten Weg nahm. Das Urteil ist falsch. Sofort Wiederaufnahme und Freispruch bitte!

Es ist angesichts aller anderen Indizien vollkommen wurscht, ob Theoder den roten oder grünen Aufgang vom Parkhaus nahm.
Zitat von dotsdots schrieb:Es wurde bis zum heutigen Tage, noch keines der BT tatsächlich belastenden Indizien, entkräftet.
Das hat noch kein Unterstützer geschafft.
Nicht ein einziges, geschweige denn alle.

Also was genau ist die konkrete Kritik am Urteil?
Ich kann das aufrichtig nicht verstehen, was genau man überhaupt kritisiert.

Es muss doch jedem klar sein, dass BT sowohl Motiv wie auch Gelegenheit hatte um die Tat durchzuführen.
Wenn nicht, dann muss es doch zumindest einen einzigen unumstößlichen Fakt geben, der aufzeigt, dass BT gar nicht der Täter sein kann.
Wie gesagt, nur die Wiederlegung von Indiz Nr. 4 hat diese "Kraft".
Wie kann man überhaupt als Unterstützer tatsächlich ausschließen, dass BT die Tat begangen hat, und wie kommt man um Gottes willen darauf, dass dieses Urteil "so" nicht hätte ergehen dürfen?
Ich verstehe es einfach nicht.
Lach so ist es. Aber ich bin ja nur aus Bayern stammender Jurist, und man weiss ja hier, dass in Bayern die Justiz vollkommen korrupt und unfähig ist, daher bitte auf meine Meinung keinen Wert legen :) :)


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03.05.2023 um 08:56
Zitat von sushimeistersushimeister schrieb:In einer der zahlreichen Dokus zu diesem Fall hat der Verteidiger von BT mal erwähnt, dass man ihm den "Totschlag" angeboten hatte. Kann mir vlt jemand erklären, was es damit auf sich hatte? War sich die Staatsanwaltschaft ihrer Sache evtl. nicht sicher? Ich verstehe da den Hintergrund nicht so ganz.
Das ist eine Legende, um zu unterstreichen, dass BT ja gar nicht schuldig sein könne. Denn dann hätte er lieber den Totschlag genommen. In Wahrheit gab es kein konkretes Angebot. Das hat selbst RA Witting in diesem Interview gesagt:
Von einem Deal kann man nicht sprechen. Aber der Staatsanwalt hat damals Andeutungen gemacht: Mit einer Affekttat hätte man auf Totschlag kommen können mit dem Ergebnis einer zeitigen Freiheitsstrafe, also keiner lebenslangen. Für Benedikt Toth war das aber zu keinem Zeitpunkt ein Thema.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/toth-anwalt-peter-witting-die-haft-hat-ihn-hart-gemacht-art-484084

Es gab also höchstens Andeutungen.

Wie @Smoover glaube ich ebenfalls nicht, dass BT mit Totschlag durchgekommen wäre:
- Spuren am Testament
- Raub von vier 500 Euro Scheinen
- Er wurde zuvor quasi aus dem Parkhaus rausgeschmissen und stand also ohne Beruf, Ausbildung und Tätigkeit da
- CB war, als sie erschlagen wurde, ausgehbereit. Keine Anzeichen von Gegenwehr. Die Tat fand nicht im Wohnzimmer statt, sondern unmittelbar vor der Wohnungstür. Zusammen mit den Handschuhspuren sieht alles danach aus, dass CB von BT überrascht wurde.

Am Ende entscheidet zudem nicht der Staatsanwalt, sondern das Gericht. Götzl war nicht für Deals bekannt, sondern wollte aufklären und die Wahrheit erforschen.


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03.05.2023 um 09:11
Vielleicht hätte BT einen illegalen Deal mit der Staatsanwalschaft machen können: Geständnis, dafür keine Mordanklage. Legal ist das in D aber nicht.


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03.05.2023 um 09:23
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Vielleicht hätte BT einen illegalen Deal mit der Staatsanwalschaft machen können: Geständnis, dafür keine Mordanklage. Legal ist das in D aber nicht.
Welches Interesse hätte eine Staatsanwaltschaft an so einem "Deal"?


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03.05.2023 um 09:25
@dots
Schneller Prozess, Geständnis, Klarheit, sichere Verurteilung, etc.


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03.05.2023 um 09:30
Naja BT hat die höchstmögliche Strafe bekommen.
Das Urteil steht selbst heute noch, nach 17 Jahren, felsenfest.
So ein "Deal" hätte lediglich BT genutzt.
Aber warum einem Mörder da entgegen kommen?


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03.05.2023 um 09:53
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Erstens ist das nicht die Aufgabe des Staatsanwalts, sondern des Gerichts, und zweitens - und da hat sein Kumpel recht - bleibt ein Mord auch bei einem Geständnis ein Mord und um die dafür vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe kommt man nicht einfach herum.
Es ist nur nicht die Aufgabe des Staatsanwalts, sondern er ist dazu weder berechtigt noch ist er in der Lage, solche "Deals" zuzusagen oder auch nur anzubieten.
Natürlich könnte der Staatsanwalt theoretisch anbieten, in der Anklage nur auf Totschlag statt auf Mord zu plädieren. Allerdings ist der Staatsanwalt nicht derjenige, der am Ende über den Straftatbestand und auch nicht das Strafmaß entscheidet, sondern der Richter. Selbst wenn der Staatsanwalt also einen Totschlag angeklagt hätte, hätte das Gericht BT immer noch für Mord verurteilen können.

Meiner Meinung nach ist das eine Legende, die von BT, der zu viele amerikanische Gerichtsfilme und Anwaltsserien geschaut hat, in die Welt gesetzt wurde und die jetzt von den Unterstützern immer wieder freudig aufgegriffen wird. Nach deutschem Recht ist so ein "Deal" schlichtweg gar nicht möglich.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Das ist eine Legende, um zu unterstreichen, dass BT ja gar nicht schuldig sein könne. Denn dann hätte er lieber den Totschlag genommen.
Die Legende soll vor allem belegen, was für ein aufrechter Mensch mit wie viel Rückgrat BT ist. Selbst wenn ein Staatsanwalt ihm mit dem verlockenden Würstchen "Totschlag" vor der Nase rumfuchtelt, gesteht der keinen Mord, den er angeblich nicht begangen hat...
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Erstens ist das nicht die Aufgabe des Staatsanwalts, sondern des Gerichts, und zweitens - und da hat sein Kumpel recht - bleibt ein Mord auch bei einem Geständnis ein Mord und um die dafür vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe kommt man nicht einfach herum.
Wenn das Gericht einmal festgestellt hat, dass ein Mord vorlag, also ein oder mehrer Mordmerkmale vorlagen, dann hat selbst der Richter nur einen sehr sehr kleinen Spielraum beim Strafmaß. Um ein "lebenslang" kommt man da wirklich nur mit sehr anstrengenden juristischen Verrenkungen drumrum.
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Worauf der Staatsanwalt mit seiner Äußerung genau hinauswollte, ist nicht ganz klar.
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Es wäre dann mit Totschlag ein anderes, milderes Tötungsdelikt gewesen und bei Annahme eines minder schweren Falles auch ein nochmal niedrigeres Strafmaß (§ 213 StGB). Ich vermute, darauf wollte der Staatsanwalt hinaus.
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Worauf der Staatsanwalt mit seiner Äußerung genau hinauswollte, ist nicht ganz klar. Mir fällt es bei der Spuren- und Motivlage schwer, mir eine - nicht widerlegbare - Einlassung von BT vorzustellen, mit der er den Mordvorwurf ausgeräumt hätte und “nur“ wegen Totschlags verurteilt worden wäre. Aber der Staatsanwalt hatte einen anderen Wissensstand
Ich denke, dass der Staatsanwalt vielleicht vor Gericht - also öffentlich, ganz bestimmt nicht im stillen Kämmerlein und unter vier Augen - mal an BT appelliert hat, dass BT doch endlich die Wahrheit sagen soll und dass das auch für ihn selbst von Nutzen sein könnte. Er wird gemerkt haben, dass BT sich mit seinen Lügereien um Kopf und Kragen schwätzt, das das Verhältnis zur Tante sicher nicht einfach war und dass BT sich durch die Tante einem enormen Druck ausgesetzt sah.

Die Unterstützer stellen das ja zudem gerne so dar, als haben der Staatsanwalt Angst um seine Beweisführung gehabt, weil ihm klar gewesen sei, dass er gegen BT eigentlich gar nichts in der Hand hatte. Das ist natürlich quatsch, denn das BT der Täter war, dafür hatten die Ermittler natürlich mehr als genug Indizien zusammengetragen , die keinen anderen Schluss zulassen. Aber gerade beim Motiv und bei den genauen Tatumständen ist die Beweislage selten so sicher, dass da nicht verschiedene Alternativen denkbar sind.

Ich denke, dass - wenn es so einen Appell, der jetzt als "Angebot eines Deals durch die Staatsanwaltschaft" - es ihm tatsächlich darum ging, einen gerechten Prozess zu führen. Es ist natürlich nicht Aufgabe des Staatsanwaltes, einem Angeklagten solche Brücken zu bauen - das ist eigentlich Aufgabe der Verteidigung - aber es ist eben auch nicht so, dass eine Staatsanwalt irgendeinen Selbstzweck darin sieht, ein möglichst hohes Strafmaß für einen Angeklagten durchzusetzen. Egal wie unsympathisch und verlogen dieser vor Gericht auftritt, kein Staatsanwalt freut sich heimlich, wenn er denkt, dass ein Angeklagter eigentlich nur einen Totschlag begangen hat, vom Gericht dank seiner "Beweisführung" aber wegen Mordes verurteilt wurde.
Umso unrühmlicher, dass BT jetzt in Interviews behauptet, er sei Opfer des Belastungseifers von Staatsanwaltschaft und Ermittlern geworden und die Justiz würde ihm halt gerne faule Eier unterschieben und nachtreten.
Der Mann nimmt sich einfach persönlich viel zu wichtig!


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