1: Tatmotiv »
2: Angehörige sind als Täter ausgeschlossen »
3: Kein Motiv anderer »
4: Kein Alibi »
5: Bargeld »
6: Zeitungen »
7: Spuren im Büro »
8: Spuren auf dem Sakko »
9: Nachtatverhalten »
10: Kenntnis der Gewohnheiten »
11: Schockzustand, Erkältung »
12: Schuhspuren »
13: Spur-Spur-Treffer »
14: Linkshändigkeit »
Quelle:
https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.phpHier nochmal eine kurze Übersicht der Indizien.
Zunächst einmal muss uns bewusst sein, dass Indizien in diesem Fall nicht gleich Indizien sind.
Indiz Nr. 4 zum Beispiel.
Die Widerlegung diesen einen Indizes könnte den gesamten Fall zum Einsturz bringen, hätte BT ein Alibi gehabt, dann wären ALLE anderen Indizien hinfällig gewesen.
Nun gilt dieser Sachverhalt aber tatsächlich ausschließlich für Indiz Nr. 4.
Die Widerlegung (dazu später mehr) ALLER anderen Indizien, besitzt diese „Kraft“ nicht.
Des Weiteren erschließt sich mir aus dem sog. Indizienring nicht – und ja, hier kritisiere auch ich das Urteil- was der Spur-Spur-Treffer dort verloren hat.
Es ist ein Fakt, dass dieser Spur-Spur-Treffer BT NICHT belastet.
Auch das Indiz der "Händigkeit", sehe ich auf wackeligen Füßen. Scheinbar ist die Tat, soweit man das beurteilen kann, mit rechts durchgeführt worden. BT ist Linkshänder.
Also überzeugt mich auch dieses Indiz nicht.
Auch Indiz 2 „Kein Motiv anderer“ kann man so pauschal nicht BT anlasten.
Da man das niemals zu 100% beurteilen kann.
Bleiben also von 14 aufgeführten Indizien, meiner Meinung nach, noch 11 Indizien übrig.
Wie ich bereits oben aufgeführt haben, kann überhaupt nur die Widerlegung von alleine Indiz Nr. 4 für sich alleine betrachtet, den Indizienring zum Einsturz bringen. Da BT allerdings nachweislich kein Alibi hat, entfällt diese Option.
Welche „Kraft“ besitzt nun aber die Wiederlegung von irgendwelchen anderen Indizien? Oder gehen wir noch einen Schritt weiter.
Lassen sich die anderen Indizien überhaupt widerlegen?
Ganz schwer zu beantworten.
Beispiel Zeitungen:
Bei BT wurden nachweislich im Altpapier Zeitungen gefunden, die am Morgen nach dem Mord an der Tante, an deren Wohnungstür gehängt worden waren.
Die Unterstützer sagen dazu folgendes:
Benedikt Toth, der ein begeisterter Zeitungsleser ist, sagt dazu Folgendes: Er habe regelmäßig verschiedene Tageszeitungen vom Tankstellenshop des Parkhauses mitgenommen. Manchmal bezahlte er dafür, manchmal nicht; zahlte er nicht dafür, legte er die gelesenen Zeitungen zu den Remittenten, die innerhalb einer Woche zurück an den Pressegrossisten gingen. Am Morgen des sogenannten Auffindungstages zahlte er für diese Zeitungen nicht und nahm sie zum Lesen mit nach Hause.
Noch bevor er sie zu den Remittenten legen konnte, stellte die Polizei diese Zeitungen bei ihm sicher und ging davon aus, es handele sich dabei um die Zeitungen von Charlotte Böhringers Wohnungstür. Die Tüte, in die jene Zeitungen verpackt worden waren, fand man allerdings nicht.
Wären es tatsächlich jene Zeitungen von Charlotte Böhringers Tür gewesen - hätte man darauf dann nicht die Fingerabdrücke des Angestellten P. finden müssen? Hatte er doch die Zeitungen gefaltet und verpackt. Auf den Zeitungen fanden sich jedoch weder daktyloskopische noch humanbiologische Spuren des Angestellten P..
Tatsächlich ist nach Auswertung der Liefer- und Remissionsscheine des Pressegrossisten sowie des Kassenjournals der Tankstelle für den 16.05.2006 jedenfalls der Verbleib eines Exemplars der Bildzeitung ungeklärt. Die Bildzeitung, die Frau Böhringer an ihre Wohnungstüre verbracht worden war, wurde im Kassenjournal gebucht. Demnach lässt sich die These des Gerichts, Benedikt Toth habe die Zeitungen entwendet, nur dann erklären, wenn man davon ausgeht, dass ein Unbekannter ein Exemplar der Bildzeitung aus dem Tankstellen-Shop entwendet hat.
Quelle:
https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.phpDas Urteil führt dazu folgendes aus:
Am Morgen des Auffindetages der Leiche wurden von der Wohnungstüre des Opfers eine Bild-Zeitung, eine Abendzeitung und eine Süddeutsche Zeitung entwendet. Genau diese Kombination von Zeitungen mit den Stadtteilausgaben der AZ und der SZ für den Tatort wurde in der Wohnung des Angeklagten nicht vertrieben. Eine „Ausleihe“ dieser Zeitungen durch den Angeklagten im Tankstellenshop fand nicht statt.
Quelle:
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte BöhringerDas Urteil führt dazu noch im Detail mehr aus, aber ich möchte den Rahmen nicht sprengen.
Worauf ich hinaus will ist, dass die "Theorien" der Unterstützer, faktisch nicht mit dem Urteil in Einklang zu bringen sind.
Fakt bleibt.
Die Zeitungen waren in seinem Besitz.
Nun hat sich BT diese angeblich „ausgeliehen“ (ein anderes Wort, fällt mir für die Aktivitäten in seiner Story nicht ein).
Warum lagen die Zeitungen dann im Altpapier?
Auch ein interessantes Detail, dass auf "FehlerHAFT" nicht erwähnt wird, dass man die Zeitungen im Altpapier gefunden hat.
Warum lässt man so ein Detail denn weg?
Noch dazu kommt.
Wie lange lassen sich eigentlich Fingerabdrücke auf Papier nachweisen, die vom Angestellten P. hätten kommen sollen?
Außerdem kann BT auch die Zeitungen, zumindest die Außenflächen abgewischt haben, wer weiß das schon.
Um Spuren musste er sich ja keine Sorgen machen, da Zeitungen aus seinem Besitz, ja natürlich seine eigenen Spuren aufweisen.
D.h. entkräftet wurde hinsichtlich dieses Indizes überhaupt nichts.
Und bei allen anderen Indizien verhält es sich im Prinzip ja genauso.
Ich will nur nicht jetzt jedes einzelne Indiz durchkauen, da das den Rahmen sprengt.
Es wurde bis zum heutigen Tage, noch keines der BT tatsächlich belastenden Indizien, entkräftet.
Das hat noch kein Unterstützer geschafft.
Nicht ein einziges, geschweige denn alle.
Also was genau ist die konkrete Kritik am Urteil?
Ich kann das aufrichtig nicht verstehen, was genau man überhaupt kritisiert.
Es muss doch jedem klar sein, dass BT sowohl Motiv wie auch Gelegenheit hatte um die Tat durchzuführen.
Wenn nicht, dann muss es doch zumindest einen einzigen unumstößlichen Fakt geben, der aufzeigt, dass BT gar nicht der Täter sein kann.
Wie gesagt, nur die Wiederlegung von Indiz Nr. 4 hat diese "Kraft".
Wie kann man überhaupt als Unterstützer tatsächlich ausschließen, dass BT die Tat begangen hat, und wie kommt man um Gottes willen darauf, dass dieses Urteil "so" nicht hätte ergehen dürfen?
Ich verstehe es einfach nicht.