Cassandra71 schrieb:Selbst wenn die Anklage auf Totschlag lautet, kann das Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass es Mord war - und entsprechend verurteilen.
Nein, es KANN nicht nur zu der Erkenntnis kommen, es MUSS. Wenn Mordmerkmale vorliegen, kann ein Gericht nicht einfach trotzdem für Totschlag verurteilen.
Ein Geständnis kann sich in einigen Fällen strafmildernd auswirken, v.a. auch weil es die Bereitschaft des Angeklagten zeigt, sich mit der Tat auseinanderzusetzen und auch auf eine gewisse Reue hindeutet. Aber diese Milderung reicht bei einem Mord nicht so weit, dass der Straftatbestand von Mord auf Totschlag "runterstuft" wird.
Wie schon geschrieben: meiner Meinung nach hat BT selbst diese Legende in die Welt gesetzt, um zu zeigen, was für ein aufrechtes Kerlchen er ist. Er hat einfach zu viele amerikanische Anwaltsserien gesehen - oder als "begeisterter Zeitungsleser" darüber in einer der offenbar regelmäßig von ihm ergaunerten Zeitungen gelesen. Da mag es vorkommen, dass der brillante Anwalt regelmäßig einen Deal mit der Staatsanwaltschaft aushandelt und der Angeklagte dann anstatt mit lebenslang, mit zwei Jahren auf Bewährung nach Hause geht. Zum einen ist das aber ein vollkommen anderes Rechtssystem und zum anderen eben Fiktion.
Er scheint da also was durcheinander gebracht zu haben, was für mich zeigt, dass er das Jurastudium wohl schon von Angang an nicht wirklich ernsthaft betrieben hat....