Shemima schrieb:Er kam ja direkt in Untersuchungshaft. Ist es nicht so, dass man bis zum Prozess nichts bzgl. des Falles miteinander kommunizieren oder schreiben darf?
Wenn dem so ist, konnte er sich doch mit seinen Angehörigen erst nach der U-Haft darüber unterhalten?
Genau, wobei mich mit meiner Frage weniger das prozesstaktische Erläutern oder auch Schweigen nach dem Mord vor dem Prozessauftakt oder auch während des Prozesses interessiert, sondern ich mehr mit meiner Frage darauf abziele, dass er irgendwann ja bestimmt Besuch von beispielsweise Frauke - und sei es erst in Haft nach Urteilsverkündung - bekommen hat.
Ich will meine Angabe in der Frage „nach dem Mord“ durchaus als zeitlich weiter gefassten Bereich verstehen.
Irgendwann war sicher dieser Zeitpunkt da, an dem er Frauke wieder in die Augen schauen musste und sich ihr gegenüber rechtfertigen musste.
Ausgehend von seiner „Täterleugnerschaft“, wie er es in der Akte-Doku bezeichnetet, kam ja dennoch auf, dass er Frauke eine Lebenslüge vorgaukelte und dass nicht erst seit gestern.
Sie wollte bestimmt eine Erklärung dafür haben, eine Entschuldigung, eine Rechtfertigung, einen Plan, den er sich zurechtgelegt hatte.
Das gilt auch für seine Eltern, seinen Bruder, seinen besten Freund, seine übrigen guten Freunde.