LittleBird schrieb:In der Bild steht, dass Bence Toth bis 2028 im Gefängnis bleiben muss, also noch gut 5 Jahre vor sich hat.
Ich glaube, dass sich da eine Schätzung von Witting aus Interviews während des Prozesses verselbstständigt haben. Ich erinnere mich noch, dass er in der Doku "Anklage Mord", die leider nicht mehr auf Youtube verfügbar ist, sinngemäß gesagt hat, dass lebenslänglich + besondere Schwere der Schuld geschätzt eine Haftzeit von 22-23 Jahre bedeuten würde. 22 + 2006 = 2028.
Vielleicht ist das der Ursprung von 2028. Jedenfalls wurde auch 2014 behauptet, dass er 2028 wieder entlassen werden könne, siehe zum Beispiel hier:
Böhringer Belohnung - TV BAYERN LIVE* am 11.05.2014
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.
Laut Wikipedia wird die Mindestverbüßungsdauer bei "lebenslang + besondere Schwere der Schuld" nach ca. 13 Jahren entschieden. Es dürfte also um 2019 herum die Mindestverbüßungsdauer festgesetzt worden sein. Interessant hierbei ist, dass ein 2. Wiederaufnahmeantrag im Februar 2019 eingereicht wurde.
Ich vermute, dass die Mindestverbüßungsdauer recht hoch angesetzt wurde. Denn bemerkenswert ist, dass im 2. Wiederaufnahmeantrag auch versucht wurde, das Mordmerkmal der Heimtücke wegzudiskutieren (Handschuhspuren...), um zumindest die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld anzugreifen. Und jetzt will man sich anscheinend die dritte Klatsche abholen. Könnte natürlich alles PR sein und vielleicht versucht man der Justiz mit ständigen Anträgen und dieser albernen Website auf die Nerven zu gehen...