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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

30.12.2022 um 12:04
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb am 03.09.2022:Der Anwalt von BT hat vor wenigen Jahren immerhin etwas bemerkenswertes gesagt, was ihm früher so wohl nicht über die Lippen gekommen wäre. Siehe hier ab ca. 39:28 Minute: "Ich kann doch nicht sagen er war nicht der Täter. Wie denn? Ich weiß es nicht.".
Allerdings muss man dazu sagen, dass es auch nicht die Aufgabe eines Anwaltes ist, zu beurteilen, ob sein Mandant schuldig ist oder nicht. Und schon gar nicht ist es seine Aufgabe, seine Meinung oder gar sein Wissen öffentlich kund zu tun.
Die Aufgabe eines Anwaltes ist es, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und dafür zu sorgen, dass dessen Rechte gewahrt werden. Das heißt eben nicht, ständig und unermüdlich einfach zu behaupten, der Mandant sei unschuldig.
Viele Anwälte sagen ja sogar, dass sie das gar nicht wissen wollen, ob ihr Mandant eine bestimmte Tat begangen hat. Es ist für eine gute Verteidigung auch gar nicht nötig, dass der Anwalt das weiß. Im Gegenteil, es kann sogar hinderlich sein, denn im Gegensatz zu dem Angeklagten darf ein Anwalt vor Gericht nicht lügen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Mandanten die Schuld nachzuweisen und nicht die Aufgabe des Anwaltes, die Unschuld des Mandanten zu beweisen. (Auch wenn das in Krimis und/oder Anwaltsserien gerne anders dargestellt wird....)
Zitat von outsiderzoutsiderz schrieb:Ja da habt ihr beide recht, aber das hilft mir nicht bei meinem Problem :)
Vielleicht helfen Dir ja folgende Überlegungen bei Deinem Problem:#

In der Presse und ganz besonders von den Angehörigen und Unterstützern der angeblichen Justizopfer wird immer wieder gerne und oft der Formulierung "in einem reinen Indizienprozess verurteilt" benutzt. In dem Zusammenhang, in dem diese Formulierung verwendet wird, hat das immer einen mehr als deutlichen Beigeschmack im Sinne von "es gibt gar keine handfesten Beweise" und "der Richter/die Anklage sind zwar von der Schuld überzeugt, aber sicher wissen tun sie das nicht" bis hin zu "das ist alles an den Haaren herbeigezogen" und "die Anklage hat da ein Konstrukt zusammengetragen, nur damit man einen Schuldigen hat".
In der juristischen Realität ist es aber so, dass es sehr selten einen REINEN Indizienprozess gibt, und vor allem, dass es noch viel seltener ein Urteil gibt, das ausschließlich auf BEWEISEN gründet. Meist ist es immer eine Mischung aus beiden, die in der Gesamtheit dazu führen, dass der oder die Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt sind.

Vieles, was wir als Laien immer als "Beweis" bezeichnen, ist eben auch nur ein Indiz. Nicht mal ein Geständnis ist, wie @muscaria oben anmerkte, eine Beweis. Ein Geständnis kann falsch sein, teilweise falsch sein, kann richtig sein, aber vor Gericht nicht verwendet werden dürfen.
Auch der viel zitierter DNA-Beweis ist oft auch nur ein Indiz, denn entscheidend ist immer die Frage, wie die DNA an einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Stelle gekommen ist. Und da gibt es in der Regel mehr als eine Möglichkeit. (Egal wie abstrus die Konstellation zwischen Opfer und Täter ist und wie abwegig das in Anbetracht der Tatsituation erscheint, kommt es z.B. in Vergewaltigungsprozessen, in denen am Opfer oder in seiner Kleidung an eindeutiger Stelle DNA des Angeklagten nachgewiesen wurde, oft zu der Behauptung des Angeklagten, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen. Man kann das glauben oder eben nicht, aber das zeigt eben auch, dass es durchaus eine alternative Erklärung geben kann, wie das Sperma des Angeklagten in die Unterhose des Opfers gelangt ist. Und so betrachtet ist der Nachweis von Sperma in der Unterhose eben ein Beweis dafür, dass Sperma in der Unterhose gelangt ist. Aber eben nur ein Indiz dafür, dass der Angeklagte das Opfer vergewaltigt hat. Für wie schwerwiegend das Indiz bewertet wird hängt dann von den Gesamtumständen ab.)
Insofern ist dieses ewige Herumreiten auf dem "reinen Indizienprozess" eigentlich nur eine Nebelkerze, die man gründlich hinterfragen muss und die an sich erst mal überhaupt nichts über die Qualität, die Glaubwürdigkeit und Belastbarkeit des Urteils aussagt.

Der zweite Schachzug, der immer wieder genutzt wird, um Zweifel an der Schuld der angeblichen Justizopfer zu säen ist, dass man sich ein einzelnes im Prozess eingebrachtes Indiz herausgreift und zerpflückt. Gerne, in dem man für dieses eine Indiz andere mögliche Täter ins Spiel bringt oder alternative Möglichkeiten aufzeigt, wie eine Spur entstanden sein könnte.
Im Fall Charlotte Böhringer gibt es davon ja mittlerweile eine ganze Reihe von Indizien, von denen die Unterstützer nacheinander oder gleichzeitig versuchen, die zu zerpflücken. Angefangen von der DNA-Spur am Weinglas, die angeblich vom Täter im Fall Ursula Herrmann stammen soll, über den Arzt, der angeblich ebenfalls ein Motiv für einen Mord an CB hatte und einer Person gleichen soll, die im Parkhaus gesehen wurde, bis hin zu den DNA-Spuren und Fingerabdrücken am Opfer und auf dem Testament.

Aber so arbeitet ein Gericht eben nicht, wenn es darum geht, ein Urteil zu fällen. Natürlich wird jedes vorgebrachte Indiz einzeln erörtert und im Hinblick auf Plausibilität und entlastende Momente bewertet. Das Urteil wird dann aber immer im Anbetracht der Gesamtheit der Indizien gefällt. Für jedes einzelne Indiz gibt es einen gewisse Wahrscheinlichkeit, mit der es zutrifft oder eben nicht, diese ist nie 100%, denn sonst wäre es ein Beweis und kein Indiz. Der von den Unterstützern oft strapazierte juristische Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt eben nicht für jedes einzelne Motiv, sondern kommt erst bei der Gesamtschau zum tragen, wenn sich die Richter fragen, wie Wahrscheinlich es im Anbetracht aller vorgelegten Beweise und Indizien für die Schuld UND die Unschuld des Angeklagten ist, dass er der Täter ist. Bleiben da berechtigte Zweifel, dann ist er frei zu sprechen (oder für eine weniger gewichtige Tat schuldig zu sprechen, z.B. für Todschlag, wenn eine Mord nicht bewiesen werden kann).

BT hatte ein Motiv, die Gelegenheit und, um es mal vorsichtig auszudrücken, auch die psychische Konstellation, diese Tat zu begehen. In der Gesamtheit sprechen halt sehr viele Indizien ZUSAMMEN gegen seine Unschuld und für seine Schuld. Und nur weil einzelne dieser Indizien uns weniger wahrscheinlich erscheinen oder weil es für ihr Vorliegen auch alternative Erklärungen gibt, bedeutet das eben nicht, dass dadurch die Gesamtbewertung seiner Schuld anders ausfallen müsste.

Kurzum, ich bin überzeugt, dass das der richtige im Gefängnis sitzt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.12.2022 um 12:54
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb am 03.09.2022:Der Anwalt von BT hat vor wenigen Jahren immerhin etwas bemerkenswertes gesagt, was ihm früher so wohl nicht über die Lippen gekommen wäre. Siehe hier ab ca. 39:28 Minute: "Ich kann doch nicht sagen er war nicht der Täter. Wie denn? Ich weiß es nicht.".
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Allerdings muss man dazu sagen, dass es auch nicht die Aufgabe eines Anwaltes ist, zu beurteilen, ob sein Mandant schuldig ist oder nicht. Und schon gar nicht ist es seine Aufgabe, seine Meinung oder gar sein Wissen öffentlich kund zu tun.
Die Aufgabe eines Anwaltes ist es, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und dafür zu sorgen, dass dessen Rechte gewahrt werden. Das heißt eben nicht, ständig und unermüdlich einfach zu behaupten, der Mandant sei unschuldig.
Viele Anwälte sagen ja sogar, dass sie das gar nicht wissen wollen, ob ihr Mandant eine bestimmte Tat begangen hat. Es ist für eine gute Verteidigung auch gar nicht nötig, dass der Anwalt das weiß. Im Gegenteil, es kann sogar hinderlich sein, denn im Gegensatz zu dem Angeklagten darf ein Anwalt vor Gericht nicht lügen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Mandanten die Schuld nachzuweisen und nicht die Aufgabe des Anwaltes, die Unschuld des Mandanten zu beweisen. (Auch wenn das in Krimis und/oder Anwaltsserien gerne anders dargestellt wird....)
Dann hat Herr RA Witting seine Aufgabe früher wohl "falsch" wahr genommen, da das Unschuldsgedöns bzw. seine diesbezügliche Überzeugung doch lange Zeit eine seiner Hauptäußerungen war. Von daher ist sein gewisses Zurückrudern doch bemerkenswert!

Ich bin zudem der Ansicht, dass es nicht Aufgabe eines Strafverteidigers ist, jedes Indiz bis ins Lächerliche zu verdrehen um "die Rechte des Angeklagten" zu wahren. Hierzulande herrscht ein falsches Verständnis von Strafverteidigung: Das beste für einen Angeklagten heraus zu holen heißt nicht, sich bis zur Selbstverblödung zu verbiegen, und damit oft genug das Opfer und deren Angehörige implizit zu verhöhnen! Ich habe Strafverteidiger erlebt. Oft genug ein schwieriges Klientel, meist hart an der Grenze zur Seriösität ... Ich stelle aber nicht in Abrede, dass sie in einem funktionierenden Rechtsstaat benötigt werden. Das rechtfertigt aber nicht jeden Klamauk.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.12.2022 um 13:34
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Dann hat Herr RA Witting seine Aufgabe früher wohl "falsch" wahr genommen, da das Unschuldsgedöns bzw. seine diesbezügliche Überzeugung doch lange Zeit eine seiner Hauptäußerungen war. Von daher ist sein gewisses Zurückrudern doch bemerkenswert!
Die Rolle von BTs Anwalt oder Anwälten ist ja auch noch mal eine andere. Sie sind zwar offiziell Strafverteidiger, aber es gibt in diesem Fall ja eigentlich akut nichts mehr zu verteidigen. Das Urteil ist gefällt, die Rechtsmittel ausgeschöpft. Sicher braucht es einen Strafverteidiger, um einen Wiederaufnahme zu erreichen, aber, wenn es keine konkreten Anlässe gibt, ist das ja nicht gerade ein zeitfüllender Job für einen Anwalt.
Ich sehe BTs Anwalt durchaus in einer Rolle als eine Art PR-Agent, dessen Aufgabe es ist, den Mandanten in der Öffentlichkeit gut darzustellen.

Und da BT ja weiterhin seine Unschuld beteuert, wäre es auch ein Unding, wenn sich sein Anwalt hinstellen würde und seine persönliche, anders lautende Meinung verkünden würde. Das wäre nicht im Interesse seines Mandanten.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Das beste für einen Angeklagten heraus zu holen heißt nicht, sich bis zur Selbstverblödung zu verbiegen, und damit oft genug das Opfer und deren Angehörige implizit zu verhöhnen!
Das empfinde ich genau so. Und gerade in diesem Fall, in dem das Opfer auch Mitglied der Familie des Täters war und sowohl den Täter als auch dessen direkte Angehörige lange und großzügig unterstützt hat, finde ich das besonders geschmacklos.
Auch hier stellt sich doch die Frage, warum alle Angehörigen ganz fest und immer wieder BTs Unschuld verkünden, von ihnen aber offenbar niemand eine größeres Interesse daran zu haben scheint, dass der den wahre Mörder der Schwester, Schwägerin bzw. Tante gefunden und Rechenschaft gezogen wird.

Und genauso schlimm finde ich es, wenn unbeteiligte Dritte, die immerhin ein enges freundschaftliches Verhältnis zum Opfer hatte, mit Dreck beworfen werden, nur um vom Täter abzulenken und mal wieder irgendwo ein kleines Körnchen Zweifel zu sähen.... Selbst wenn die Vorwürfe noch so abstrus und konstruiert sind, öffentlich mit solchen Vorwürfen konfrontiert zu werden, ist sicher ein sehr sehr übles Gefühl.
Und als weitere Aspekt finde


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30.12.2022 um 20:21
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und als weitere Aspekt finde
Da fehlt etwas von Deinem Text? 🤔

Ansonsten bringt es Dein Beitrag mal wieder auf den Punkt. 👍


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31.12.2022 um 01:18
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Auch hier stellt sich doch die Frage, warum alle Angehörigen ganz fest und immer wieder BTs Unschuld verkünden, von ihnen aber offenbar niemand eine größeres Interesse daran zu haben scheint, dass der den wahre Mörder der Schwester, Schwägerin bzw. Tante gefunden und Rechenschaft gezogen wird.
Die Frage stellt sich eigentlich überhaupt nicht. Weil auch die Familie eins und eins zusammenzählen kann! Da gibt es dann auch kein Interesse den “wahrenTäter“ zu finden. Aber natürlich muss man ins gleiche Horn blasen wie BT.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.12.2022 um 10:38
Vermutlich wird der Familie längst klar sein wo der wahre Mörder von CB ist - nämlich da wo er hingehört, im Gefängnis !

Aus diesem Grunde heisst es ja auch nur noch " Die zweifel am Urteil" - von Zweifeln an der Schuld liest man nichts mehr


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31.12.2022 um 14:42
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Aber natürlich muss man ins gleiche Horn blasen wie BT.
Außer bei der Erbwürdigkeit.

Das liebe Geld ....


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31.12.2022 um 15:04
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Außer bei der Erbwürdigkeit.

Das liebe Geld ....
Ganz genau, ich halte das Verhalten der Familie Toth für moralisch ausgesprochen zweifelhaft.

Habe vor längerer Zeit auch mal eine Aussage vom Vater der beiden Brüder gehört, es ging in die Richtung, das er seinen Söhnen früher gesagt haben soll :" Ihr müsst nach ihrer Pfeiffe tanzen um Erben zu können" - das liebe Geld.....


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31.12.2022 um 15:29
Was ich ganz besonders verwerflich erachte, dass über die Ermordete nur schlecht geredet wird.
War das nicht sogar selbiger Vater (sprich der Schwager) der mal in einem Interview äußerte, CB sei Alkoholikerin gewesen?
Was will man damit rechtfertigen? Dass es um so Menschen nicht schade ist?


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31.12.2022 um 15:33
Zitat von emzemz schrieb:Was will man damit rechtfertigen? Dass es um so Menschen nicht schade ist?
Gut möglich, dass die regelmäßig angeschickert war. So what? Es war ihr Leben.

Von daher finde ich solche Äußerungen wie die des Schwagers auch unerträglich. Der soll sich lieber mal überlegen, was er zum Werdegang seines älteren Sohnes bei getragen hat!


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31.12.2022 um 15:41
Es wäre besser gewesen, wenn man nicht so fixiert aufs Erbe gewesen wäre. Dann würde CB noch leben und BT nicht im Knast vor sich hinrotten.
Geld ist nicht alles im Leben.


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03.01.2023 um 19:47
Zitat von kittykakittyka schrieb am 31.12.2022:Geld ist nicht alles im Leben.
In München spielt es wohl eine größere Rolle, als in Osnabrück oder Wanne-Eickel. Offenbar spielt es auch keine Rolle, wie man an das Geld gekommen ist. Wäre der Plan BTs aufgegangen, dann wäre er zwar finanziell gut ausgestattet gewesen, aber Stolz hätte er nur insofern empfinden können, als dass er erneut alle Menschen erfolgreich verarscht hat. Erneut.
Aber die Menschen sind nicht so viel dümmer als er. Das zumindest scheint er zu glauben.
Blöd, wenn so ein Realschüler wie Josef Wilfling (Möge er in Frieden ruhen) ihm in die Parade fährt. Das ist für jemandem mit dem Ego eines BT schwer auszuhalten.


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03.01.2023 um 21:48
Zitat von veicorveicor schrieb:Realschüler wie Josef Wilfling
Ich sehe das ähnlich
Selbst nix auf die Reihe bekommen aber über den anderen Stand mokieren. Peinlich


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2023 um 16:59
https://web.de/magazine/wissen/psychologie/muenchener-parkhaus-mord-sitzt-unschuldiger-jahren-gefaengnis-37588098

Viel klarer wird es mit diesen Erkärungen von Axel Petermann jetzt aber auch nicht, wie sich der nunmehr dritte Wiederaufnahmeantrag von den bisherigen abhebt, dass man nunmehr denkt, mit diesem jetzt den Durchbruch bei Gericht erzielen zu können, so dass das Verfahren erneut aufgerollt wird.
Neue Erkenntnisse im Münchener Parkhaus-Mord: Sitzt ein Unschuldiger seit Jahren im Gefängnis?
Von Sven Weiss
Aktualisiert am 28.12.2022, 11:06 Uhr

... Seit 2008 sitzt dieser [Benedikt Toth] mittlerweile im Gefängnis und bestreitet beharrlich, den Mord begangen zu haben. Sagt er die Wahrheit?

Darauf deuten neue Erkenntnisse des Profilers Axel Petermann hin. ...
Wirklich neue Erkenntnisse?
... Doch das Urteil basiert ausschließlich auf Indizien. Und deren Stichhaltigkeit zweifelt Axel Petermann an.
Das Glück hat man bei Morden halt selten, dass da einer daneben steht und mitfilmt. Und das, was er gegen diese Indizien anzuführen hat, das sind auch nur weitere Indizien, deren Stichhaltigkeit nun das Gericht nicht gegeben sieht.

Die von ihm dann ausgeführten Kritikpunkte sind:

- die fehlende Rektalmessung der Körpertemperatur
- die Abgabe der tödlichen Schläge nicht am Eingang sondern im Flurbereich
- der Täter hat keine Handschuhe getragen
Die neuen Erkenntnisse bringen Petermann zu der Überzeugung, dass das Gericht von falschen Annahmen ausging. "Ich sage klar, dass Benedikt Toth mit den vorliegenden Beweisen, die im Urteil angeführt sind, nicht verurteilt hätte werden dürfen", so Petermann. "Weil die Angaben zum Todeszeitpunkt, zum Ort des ersten Angriffs und zur Herkunft seiner DNA am Blazer nicht zutreffen oder eine andere, durchaus logischere Erklärung zulassen."
Wie seine logischeren Erklärungen aussehen könnten, bleibt wohl dem WAA vorbehalten.
Die Erfahrung zeigt, dass die Chancen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gering sind. Das weiß auch Petermann. Zumal es in diesem Fall bereits die dritte Wiederaufnahme wäre. Trotzdem zeigt sich der Profiler optimistisch: "Normalerweise würde ich denken, die Beweise müssten als sogenannte Novitäten ausreichen, um das Verfahren wieder aufzunehmen. Auch, weil jetzt gegenüber damals überlegene Untersuchungsmethoden angewandt worden sind."

Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Augsburg zeigt sich jedoch zurückhaltend. "Fest steht, es gibt ein rechtskräftiges Urteil", so der Sprecher. "Und es gab schon zwei Wiederaufnahmen, die negativ beschieden wurden."

Generell sind die Hürden für eine Wiederaufnahme hoch, schon aus Respekt vor einem gefällten Urteil. Um ein solches Verfahren einzuleiten, müssen wesentliche neue Erkenntnisse vorliegen. Dies könnte nun der Fall sein.



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2023 um 17:17
Zitat aus dem vorgenannten Artikel:
Auch die Theorie, dass der Täter Handschuhe getragen haben soll – ein Beweis für Heimtücke – entkräftet Petermann. Auf dem Sakko der Getöteten war eine vermeintliche Handschuhspur gefunden worden – darin DNA-Abdrücke von Benedikt Toth. Das Gericht schloss daraus, dass der blutige Handschuh mit DNA des Angeklagten kontaminiert war.

Petermann zieht Experten aus einem Textilkundeinstitut hinzu. Das Ergebnis: Die scheinbaren Handschuhabdrücke sind lediglich der Struktur des Stoffes zuzuschreiben. "Es gibt aus meiner Sicht und aus Sicht der Experten aus den jeweiligen Fachdisziplinen, die ich angefragt habe, keine Hinweise, dass Benedikt Toth Handschuhe getragen hat", sagt Petermann.
Ist dieses Gutachten aus einem Textilkundeinstitut der umwerfend neue Beweis, mit man wenigstens die Schwere der Schuld aus dem Weg räumen könnte, wenn die Heimtücke wegfallen würde?

Mit dieser Spur hatte ich mich noch nicht allzusehr beschäftigt. Ich bin also mit der SuFu durchs Urteil gesprungen und habe herauszitiert, was man dort zu der Handschuhspur am Sakko findet:
(a.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F. berichtete glaubhaft, das Opfer sei ausgehfertig bekleidet im Eingangsbereich seiner Wohnung tot aufgefunden worden. Die Handtasche des Opfers sei ausgeleert neben der Leiche gefunden worden. Am Tischchen neben der Leiche sei ein in Blut gesetzter Abdruck eines Handschuhs (Spur: 2.2.0.11) gesichert worden. Auch an der rechten Seite des vom Opfer getragenen Sakkos seien in Blut gesetzte Handschuhspuren (Spuren: 4.3.04.04, 4.3.04.05, 4.3.04.06) gefunden worden.

Im Bereich des Sakkos, wo der Täter sein Opfer mit behandschuhten Händen berührte, findet sich die DNA Spur des Angeklagten. Eine Erklärung dieser Spuren durch Geschehnisse in der Auffindesituation der Leiche scheidet aus. Sowohl eine DNA Übertragung durch Sprechen als auch eine DNA Übertragung durch normales Abschuppen der Haut liegen wegen der Lage der Spuren und der betroffenen Grössenverhältnisse fern.
(vgl. unten 9 h)

(h.)
Aus der Spurenlage ist zu schliessen, dass der Täter mit Handschuhen an den Händen die Tat beging und am Sakko der Leiche hinten und seitlich rechts mehrere in Blut gesetzte Handschuhspuren hinterliess. Im Bereich dieser Handschuhspuren wurde eine DNA-Spur gesichert, die ohne vernünftigen Zweifel vom Angeklagten stammt. Dies weist darauf hin, dass die Leiche im Zuge des Tatgeschehens mit einem blutigen Handschuh berührt wurde, auf dem sich die DNA-Spur des Angeklagten befand. Dies wiederum weist auf den Angeklagten als Täter hin, da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine DNA auf einen Handschuh vertragen wurde. Die eine von ihm personenverschiedener Täter bei der Tat dann benutzte. Es besteht zwar die theoretische Denkmöglichkeit, dass diese DNA-Spur im Zuge der Leichenauffindung durch den Angeklagten durch Berühren der Leiche, durch blosses Sprechen oder durch herabfallende Hautschuppen gesetzt wurde. Diese Erklärungsmöglichkeiten können jedoch im Wege einer Gesamtwürdigung als fern liegend ausgeschlossen werden.
(i.)
Die Spurenlage führt zu dem Schluss, dass der Täter bei der Tat zumindest zeitweise Handschuhe trug.
(1.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F. führte glaubhaft aus, am Sakko der Leiche seien seitlich rechts oberhalb des Taschenbereichs (4.3.04.04.) ein und an der Rückseite rechts zwei Bereiche (4.3.04.05+ 4.3.04.05) festgestellt worden, an denen Handschuhspuren in Blutgesetzt worden seien. An dem Tischchen direkt neben dem Auffindeort der Leiche sei am vorderen linken Eck ebenfalls eine in Blut gesetzte Handschuhspur (2.2.0.11) gesichert worden. Zusätzlich seien an der Wohnungseingangstür des Opfers aussen in Höhe des Spions (2.1.0.31), Büro auf dem Schreibtisch auf der dort abgelegten Armani-Schachtel (2.6.0.53) und im Badezimmer auf der Ablage zwischen den Waschbecken (2.11.0.10) je eine Handschuhspur gesichert worden.
(2.)
Der Sachverständige für Formspuren, Dipl. Ing (FH) E, führte überzeugend aus, er habe diese Handschuhspuren unter Einsatz von lupenvisuellen Hilfsmitteln untersucht. Dabei habe er feststellen können, dass alle genannten Spuren entweder von einem Strickhandschuh oder einem Haushaltshandschuh mit punktförmige oder quadratischen Noppen an der Greifflächen gesetzt worden seien. Lediglich bei der Spur im Badezimmer komme als drittes spurensetzendes Medium zusätzlich auch noch Textilmaterial in Frage. Da keine Spuren vorhanden seien, die den Handschuh einmalig individualisierbar machen würden, könne lediglich ausgesagt werden, dass „nicht ausgeschlossen“ werden könne, dass alle Spuren durch ein und denselben Handschuh verursacht worden seien. Die ebenfalls begutachteten (S. 150) Haushaltshandschuhen, die in der Wohnung des Opfers aufgefunden worden seine, würde jedoch als Spurenverursacher ausscheiden. Es seien zusätzlich auch noch die Gartenhandschuhe aus der Opferwohnung untersucht worden. Es könne jedoch ausgeschlossen werden, dass die erwähnten Spuren durch die Greifflächen dieser Gartenhandschuhe gesetzt worden seien. Lediglich wenn die Spuren mit dem Bund oder der Rückseite des Gartenhandschuhs gesetzt worden seien, könne er diese Handschuhe für die Spuren auf dem Sakko (4.3.04.04. + 4.3.04.05 + 4.3.04.05) nicht ausschliessen.
(3.)
Die gesicherten Handschuhspuren an Gegenständen, bei denen das Berühren durch den Täter naheliegt, d.h. der Wohnungstüre, der Leiche, dem Tischchen neben der Leiche und einer Schachtel auf dem Schreibtisch im durchsuchten Büro weisen die gleiche Struktur auf. Ein Teil dieser Spuren wurde in Blut gesetzt, was einen Zusammenhang mit der Tat indiziert, da ausserhalb des Tatgeschehens keine Möglichkeit ersichtlich ist, wie an den genannten Stellen Handschuhspuren in Blut gesetzt werden könnten. Die gesicherten Gartenhandschuhe können als Spurenverursacher als fern liegend ausgeschieden werden, da eine Spurensetzung nur bei völlig lebensfremdem und ungewöhnlichem Einsatz – umgedreht oder am Bündchen – möglich gewesen wäre. Aus der Gesamtheit dieser Umstände schliesst die Kammer, dass der Täter zumindest zeitweise während der Tatausführung Handschuhe getragen hat.
(ii.)
Im Bereich der in Blut gesetzten Handschuhspuren am Sakko der Leiche wurde eine DNA-Mischspur gesichert. Neben dem Opfer war der Angeklagte als Mitverursacher ohne vernünftigen Zweifel a dieser Misch-DNA-Spur beteiligt.
(1.)
Der Spurenversicherungsbeamte M.-S. berichtete glaubhaft, er habe den Bereich der in Blut gesetzten Handschutzspuren auf dem Sakko der Leiche mit einem einzigen Klebeband abgeklebt und auf diese Weise in dem gesamten Bereich der Handschuhspuren versucht, DNA-Spuren zu sichern. Insgesamt habe er mit diesem Klebeband einen Bereich von 5 cm x 5 cm, von 7 cm x 6 cm und 13 cm x 17 cm abgeklebt. Dieses Klebeband sei sodann ausgekratzt worden und die Auskratzung sei mit der Bezeichnung „Auskratzung der Folienabtastung, Sakko, Rückseite rechts, Handschuhspuren“ mit der Spurnummer 4.3.04.04. zur DNA-Untersuchung geschickt worden. (S. 151)
(2.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A führte überzeugend aus, diese Spur sei in Institut für Rechtsmedizin untersucht worden. Für die DNA-Spur mit der Spurnummer 4.3.04.04 (Auskratzung Handschutzspuren) sei mit 9 PCR-Systemen eine DNA-Merkmalsmischung dargestellt worden, die sich auf mindestens zwei Verursacher zurückführen liesse. Die Hauptkomponente stimme mit den DNA-Merkmalen des Opfers überein. Unter der Voraussetzung von „Allelic drop out“ bei System D21S11, was bedeute, dass dieses Merkmal nicht darstellbar gewesen sei, könne die Person, der die Speichelprobe DAD-9168 entnommen worden sei, also der Angeklagte, als Mitverursacher nicht ausgeschlossen werden. Die Qualifizierung, der Angeklagte könne nicht ausgeschlossen werden, folge aus dem Umstand, dass das DNA-Muster nicht vollständig dargestellt werden könne. Der Ausdruck bedeute aber nicht, dass jede x-beliebige Person die DNA Spur gesetzt haben könne und es nur nicht möglich sei, den Angeklagten aus der Unmenge der möglichen Verursacher auszuschliessen. Der Ausdruck „nicht-ausschliessbar“ besage vielmehr, dass das DNA-Muster des Angeklagten bis auf das eine nicht darstellbare System vorgelegen habe. Im Hinblick darauf könne nur nicht gesagt werden, ob die Spur wegen der vorhandenen Ähnlichkeiten im Verwandtenkreis nicht auch von der Verwandtschaft gesetzt worden sei. Hier sei allerdings anzumerken, dass die DNA-Muster des Vaters, der Mutter und des Bruders ihr vorgelegen hätten und diese Personen die Spur nicht verursacht hätten. Die Wahrscheinlichkeit, dass daneben noch eine dritte nicht-verwandte Person mit ihren Merkmalen an der Mischung beteiligt sei, liege lediglich bei 1:6,6 Millionen.
(3.)
Vor diesem Hintergrund hat die Kammer keinen Zweifel, dass es sich bei der gesicherten humanbiologischen Spur um die Misch-DNA des Opfers und des Angeklagten handelt.
(iii.)
Hinweise darauf, dass Handschuhe, auf denen sich DNA-Spuren des Angeklagten befanden, von einem anderen Täter bei der Tat benutzt wurden, existieren nicht.
(iv.)
Für das Vorhandensein von DNA des Angeklagten im Bereich der blutigen Handschuhspuren gibt es, isoliert betrachtet, Erklärungsmöglichkeiten, welche nicht auf die Tat hinweisen würden. Diese Erklärungsmöglichkeiten sind allerdings im Wege einer Gesamtwürdigung wegen der dann nötigen Art der DNA-Übertragung, der Lage der Spuren und der betroffenen Flächenverhältnisse als fern liegend auszuschliessen. (S. 152)
...

(b.)
Dass der Angeklagte die Arglosigkeit des Opfers bewusst ausnutzte, ergibt sich aus dem Umstand, dass er vor der geschlossenen Wohnungstüre ausgerüstet mit dem dann zum Einsatz gebrachten Schlagwerkzeug und mit Handschuhen an den Händen wartete bis das Opfer die Tür öffnete, um zum Stammtisch zu gehen.
Neu ist der Versuch, die Handschuhspur anzuzweifeln, nicht, wie hier nachzulesen:
V. „DNA-Spur am Sakko der Leiche“
(Indiz 9h) 108-124
(1)
Dass der vom Täter eingesetzte blutige Handschuhe mit der DNA
Des Antragstellers kontaminiert gewesen wäre,
ist nicht festzustellen. 109-111



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2023 um 17:17
Zitat von emzemz schrieb:die fehlende Rektalmessung der Körpertemperatur
- die Abgabe der tödlichen Schläge nicht am Eingang sondern im Flurbereich
- der Täter hat keine Handschuhe getragen
Arbeitet dieser Herr Petermann auch beim Zoll?

Das sind Nebelkerzen. Die Körperkerntemperatur wurde gemessen, nur eben nicht am Tatort. Aber selbst wenn, hätte man rund 24 Stunden nach dem Tod keinen Todeszeitpunkt abgrenzen können. Sehr wohl war dies aufgrund der letzten und dann fehlenden Lebenszeichen möglich. Ziemlich genau sogar. Viel genauer, als es über die Temperaturmethode möglich gewesen wäre.

Das sollte ein Herr P. eigentlich wissen. Inwieweit nun der Handschuh wichtig ist, das weiß wohl nur er selbst. Solange der Mörder Toth nicht den Mund aufmacht, bleiben immer Ungenauigkeiten in einem Indizienprozess. Auch das sollte ein Herr Petermann eigentlich wissen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2023 um 18:20
Ach ja, der Herr Petermann mal wieder.

Nun, er ist kein Jurist, daher sollte man ihm nachsehen, dass er m.E. weder viel von der Definition von Heimtücke, noch von den Anforderungen eines WAA zu verstehen scheint.
Zitat von emzemz schrieb:Ist dieses Gutachten aus einem Textilkundeinstitut der umwerfend neue Beweis, mit man wenigstens die Schwere der Schuld aus dem Weg räumen könnte, wenn die Heimtücke wegfallen würde?
M.E. keineswegs. Man sollte die Worte des Gerichts genau lesen: die Heimtücke, juristisch definiert als "Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers," wird vom Gericht keineswegs nur am Tragen der Handschuhe festgemacht. Ich wage mal zu behaupten, auch wenn keinerlei Hinweise auf Handschuhe gefunden worden wären, hätte das Gericht immer noch die Heimtücke festgestellt.

Ich denke der Mörder sollte noch keine Umzugskisten bestellen, da er noch ein Weilchen Gast des Freistaates Bayern sein wird.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2023 um 18:21
@veicor
@emz
Der mega Clou an der Sache ist ja, dass das alles ja schon Inhalt des zweiten WAA war.

Deswegen auch vor ein paar Tagen mein Post;
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb am 28.12.2022:Irgendwie ist das mittlerweile schon fast skurril. Alles, was in den Artikel steht, ist bereits bekannt. Und meines Wissens nach enthielt bereits der 2. WAA die "neuen Erkenntnisse " Petermanns. Wieso tritt man mit den selben Argumenten und "Beweisen" ein drittes Mal an?



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2023 um 18:23
@LaBaLiLaDy

Der einzige Sinn, denn dieses Theater haben könnte, ist, dass man durch diesen permanenten Staub den Weg für ein Leben im Luxus ebnen will. Kaum jemand von den oberen 10000 in M kennen die Details, geschweige denn, das Urteil oder Axel Petermann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.01.2023 um 21:16
Zitat von veicorveicor schrieb:Der einzige Sinn, denn dieses Theater haben könnte, ist, dass man durch diesen permanenten Staub den Weg für ein Leben im Luxus ebnen will. Kaum jemand von den oberen 10000 in M kennen die Details, geschweige denn, das Urteil oder Axel Petermann.
Sehe ich in etwa auch so. Man bereitet ihm, dem personifizierten Justizirrtum, einen Platz in der Münchner Gesellschaft. Wer einen Fürsprecher wie den Ex-OB Ude hat ...


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