Scarbi schrieb:Bauernschläue erkenne ich da nicht. Jemand, der über Bauernschläue verfügt, begeht nicht so viele dumme Fehler oder weiß sie besser zu erklären. Bestes Beispiel ist die Fahrt nach Augsburg. Da hätte er sich etwas Besseres einfallen lassen müssen. Hat er aber nicht.
Er ist nicht dumm, aber er schafft es halt nicht, etwas konsequent weiter zu verfolgen. Jura nicht, Theaterwissenschaften nicht, und als er den Tod von Charlotte Böhringer plante, meinte er, es sei schon damit getan, den ultimativen Treff- und Zeitpunkt gefunden zu haben, wo ihm Tantchen keinesfalls entwischen, er aber kaum erwischt werden konnte, und als er dann die geniale Idee hatte, die Zeitungen zu entfernen, um unmittelbare Nachforschungen zu ihrem Verbleib hinauszuschieben, da machte er sich über etwaige polizeiliche Fragen keine Gedanken mehr.
Was er dann bei der Vernehmung zum Ablauf des nächsten Tages und seiner Augsburgfahrt sagt, ist wirklich atemberaubend wirr. Ich zitiere mal wieder aus dem Wiki:
(e)
Am Dienstag, den 16.05.06, sei er mit seinem Auto zur Garage gefahren und sei dort ca. zwischen 08.45 Uhr und 09.00 Uhr angekommen. Zu einem späteren Zeitpunkt der Vernehmung führte er aus, es könne auch sein, dass er mit dem Fahrrad dorthin gefahren sei. Er wisse es nicht mehr. Auf die gegen Ende der Vernehmung gestellte Frage, wann er letztmals ein Fahrradmit einem Hochdruckreiniger gereinigt habe, gab der Angeklagte an, dass er dies an jenem Dienstag letztmals gemacht hätte. Auf die Frage, warum er dies bislang noch nicht erwähnt habe, obwohl doch der Tagesablauf abgefragt worden sei, meinte der Angeklagte, es sei ihm entfallen und man habe ihn nicht danach gefragt. ...
Da er nichts zu arbeiten gehabt habe, sei er wieder nach Hause gefahren, weil er dort irgendetwas liegen gelassen habe. Auf die Frage führte er weiter aus, er wisse nicht mehr, was er liegen gelassen habe. Es könnten der Geldbeutel, Zigaretten oder Schlüssel gewesen sein. Nach diesen Ausführungen führte er aus, er müsse sich nun korrigieren, er sei nicht nach Hause gefahren, sondern mit seinem Auto Richtung Augsburg, um dort seinen bei einer Anwaltskanzlei arbeitenden Freund L. dem am Vortag von seinem Arbeitgeber gekündigt worden war, einen Überraschungsbesuch abzustatten. Gegen 11.00 Uhr sei er in Augsburg angekommen. Er habe aber dann ausgerechnet, dass es ihm zeitlich nicht mehr möglich sein würde, seinen Freund zu treffen. Er habe nämlich zu Beginn der Mittagspause des Parkausangestellten P. um 12.00 (S. 28) Uhr wieder in der Garage zurück sein wollen. Er habe deshalb wieder umgedreht und sei gegen 11.45 Uhr an der Garage angekommen. Er habe einen Kontrollgang durch das Parkhaus gemacht und dabei festgestellt, dass die Tüte mit den Zeitungen seiner Tante nicht mehr am Türknauf zu ihrer Wohnung gehangen hätten. ...
Er weiß nicht mehr, ob er mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs war, die Fahrradreinigung ist ihm entfallen, was er deheim vergessen hat, weiß er auch nicht mehr, aber dass die Zeitungen nicht mehr da waren, daran erinnert er sich, na klar doch.