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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

27.11.2023 um 19:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist gar nicht so selten, dass sich der Arbeitnehmer bei erheblichen privaten Schulden, gerne auch mal bei Unterhaltsverpfluchtungen für die Ex oder Kinder, „offiziell“ nur so viel Netto auszahlen lässt, dass er unter der für ihn maßgeblichen Pfändungsfreigrenze liegt. Die Gläubiger gucken dann in die Röhre.
Das ist tatsächlich so, aber leider nicht gerecht.
Eine gerechte Lösung gibt es nicht. Wie könnte diese aussehen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

28.11.2023 um 00:27
Zitat von WattWatt schrieb:Eine gerechte Lösung gibt es nicht. Wie könnte diese aussehen?
Schwierig, muss man generell feststellen. Kinder, deren Eltern in Bezug auf Zahlungsunwiligkeit oder -fähigkeit vom Unterhaltpflichtigen im Regen stehen, können Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Das Jugendamt versucht natürlich, sich das gezahlte Geld vom Erzeuger bzw. der Mutter wiederzuholen, aber wenn da nichts ist wg Pfändungsfreigrenzen und fehlendem anderem Vermögen, zahlt halt der Steuerzahler, wer denn sonst?

Ansonsten: Wer eine titulierte Forderung, sprich einen Zwangsvollstreckungstitel gegen jemanden hat, kann 30 Jahre lang versuchen, sein Geld beim Schuldner bzw. dessen Erben einzutreiben. Im Fall BT heißt dass, dass der Freistaat Bayern 30 Jahre lang die Kosten des Strafprozesses, zu deren Tragung BT verpflichtete ist (Zeugenentschädigung, Gutachterkosten etc.) versuchen kann, sich diese bei BT wiederzuholen. Warum nur habe ich das Gefühl, dass da bei BT nichts zu holen sein wird und natürlich der Steuerzahler wieder mal löhnt?

Was nun Gläubiger betrifft, die rein privatrechtlich Forderungen gegen andere haben, zB Handwerkerrechnungen oder unbeglichene Forderungen aus Kaufverträgen, können die zwar versuchen, 30 Jahre beim Schuldner oder dessen Erben an ihr Geld zu kommen. Wenn da aber nichts zu holen ist, zahlt der Steuerzahler nicht, solche Gläubiger gucken in die Röhre.

Man könnte natürlich für solche Fälle überlegen, einen staatlichen Fonds zu schaffen, aus dem solche privaten Gläubiger befriedigt werden. Man ahnt aber schon, dass jemand so einen Fonds finanzieren muss. Und wer kann/soll das sein? Richtig, der Steuerzahler.


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28.11.2023 um 01:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was nun Gläubiger betrifft, die rein privatrechtlich Forderungen gegen andere haben, zB Handwerkerrechnungen oder unbeglichene Forderungen aus Kaufverträgen, können die zwar versuchen, 30 Jahre beim Schuldner oder dessen Erben an ihr Geld zu kommen. Wenn da aber nichts zu holen ist, zahlt der Steuerzahler nicht, solche Gläubiger gucken in die Röhre.
Falls nicht Handwerksbetriebe u.a., deren Kunden nicht zahlen und bei denen nichts zu holen ist, solche Forderungsausfälle nicht steuermindernd geltend machen können. Vom Steuerrecht habe ich keine Ahnung. Aber was ich weiß, ist, dass jede Steuerminderung bei Steuerpflichtigen halt automatisch zu weniger Staatseinnahmen führt. Was bei Schuldnern jeglicher Art nicht generell zu schlaflosen Nächten führt, nehme ich mal an, eher bei Finanzministern von Ländern und Bund.

Einer zahlt schließlich immer, und die Familie Toth wusste ganz genau, warum BT erbunwürdig war und auch heute kein pfändbares Arbeitseinkommen hat. Der Freistaat Bayern soll halt keinen Cent an zu erstatzenden Prozesskosten sehen, erst recht nichts an laut Urteil einzuziehendem Vermögen betreffend Tante Charlottes Erbe. Letzteres soll schließlich ungeschmälert in der Familie bleiben, wir kennen die Geschichte vom Versäumnisurteil gegen BT wegen Erbunwürdigkeit, so dass Bruder Mate nun alles hat und BT hübsch nur unter der Pfändungsfreigrenze bezahlt.


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29.11.2023 um 10:37
@JosephConrad

Ja. Es ist ein Elend, ihm gehört ja nichts. Nichts. Nicht mal ein Jodeldiplom hat er. Dabei hat das Erbe so viel Kraft gekostet. Bei dem schlechten Leben, das er jetzt hat, mag man ja gar nicht an das Opfer denken, ohne sich zu schämen. IHM geht es doch viel schlechter. So nehme ich ihn jedenfalls wahr und könnte kotzen.


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29.11.2023 um 10:42
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ja. Es ist ein Elend, ihm gehört ja nichts. Nichts. Nicht mal ein Jodeldiplom hat er. Dabei hat das Erbe so viel Kraft gekostet. Bei dem schlechten Leben, das er jetzt hat, mag man ja gar nicht an das Opfer denken, ohne sich zu schämen. IHM geht es doch viel schlechter. So nehme ich ihn jedenfalls wahr und könnte kotzen.
Es ist aber alles die Entscheidung des Bruders / der Familie. Sie könnten seine Schulden ja auch tilgen. Machen sie aber nicht.


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29.11.2023 um 10:48
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es ist aber alles die Entscheidung des Bruders / der Familie. Sie könnten seine Schulden ja auch tilgen. Machen sie aber nicht.
Ganz schön mutig von seinen Angehörigen. Immerhin hat man den jetzigen Reichtum der brutalen Tat von Bence zu verdanken. Andernfalls würde man sich immer noch in der Abhängigkeit von Tante Charlotte befinden.
Denjenigen den man alles zu verdanken hat, den lässt man jetzt in völliger Abhängigkeit leben - ich kann mich nur wiederholen

"Ganz schön mutig"


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29.11.2023 um 11:53
Zitat von KölnerKölner schrieb:Denjenigen den man alles zu verdanken hat, den lässt man jetzt in völliger Abhängigkeit leben - ich kann mich nur wiederholen
Das machen sie doch nur, damit ihm der Staat nichts pfändet. Für die, hieß es eine 1/4 Million? soll dann doch lieber der Steuerzahler aufkommen. Wäre ja unerhört wenn das von dem riesigen Erbe abginge.


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29.11.2023 um 15:48
Der zitierte Beitrag von Frau.N.Zimmer wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Ein Anhaltspunkt, wie hoch B. Toths Erbe von der Tante war, das nun Mate hat, wäre der Streitwert des Versäumnisurteils. Nach diesem Streitwert richten sich Gerichts- und gesetzliche Abwaltsgebühren, und dafür setzt das Gericht den Streitwert durch Beschluss fest.
Leider werden wir wohl nicht erfahren, wie hoch in diesem Fall der Streitwert war…..

Auch für den Erbschein, den Mate ganz gewiss bekommen hat, weil Immobilien im Spiel sind und die Grundbücher ohne Erbschein nicht zugunsten von Mate berichtigt worden wären, gibt es eine gerichtliche Wertfestsetzung. Wir kennen sie aber nicht.


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29.11.2023 um 15:57
Der zitierte Beitrag von JosephConrad wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Klären wir doch mal, von welcher Familie immer die Rede ist, der alles gehören soll.
Denn das Parkhaus gehört einer einzelnen Person, und das ist Mate Toth, der in Starnberg lebt.
https://www.northdata.de/IsarParkhaus+am+Isartorplatz+e.+K.,+M%C3%BCnchen/HRA+70547


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29.11.2023 um 18:07
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Er hat ja auch jahrelang im Knast für einen hungerlohn gearbeitet. Das ihm die Schulden beim Staat egal sind kann ich durchaus nachvollziehen.


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