Watt schrieb:Eine gerechte Lösung gibt es nicht. Wie könnte diese aussehen?
Schwierig, muss man generell feststellen. Kinder, deren Eltern in Bezug auf Zahlungsunwiligkeit oder -fähigkeit vom Unterhaltpflichtigen im Regen stehen, können Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Das Jugendamt versucht natürlich, sich das gezahlte Geld vom Erzeuger bzw. der Mutter wiederzuholen, aber wenn da nichts ist wg Pfändungsfreigrenzen und fehlendem anderem Vermögen, zahlt halt der Steuerzahler, wer denn sonst?
Ansonsten: Wer eine titulierte Forderung, sprich einen Zwangsvollstreckungstitel gegen jemanden hat, kann 30 Jahre lang versuchen, sein Geld beim Schuldner bzw. dessen Erben einzutreiben. Im Fall BT heißt dass, dass der Freistaat Bayern 30 Jahre lang die Kosten des Strafprozesses, zu deren Tragung BT verpflichtete ist (Zeugenentschädigung, Gutachterkosten etc.) versuchen kann, sich diese bei BT wiederzuholen. Warum nur habe ich das Gefühl, dass da bei BT nichts zu holen sein wird und natürlich der Steuerzahler wieder mal löhnt?
Was nun Gläubiger betrifft, die rein privatrechtlich Forderungen gegen andere haben, zB Handwerkerrechnungen oder unbeglichene Forderungen aus Kaufverträgen, können die zwar versuchen, 30 Jahre beim Schuldner oder dessen Erben an ihr Geld zu kommen. Wenn da aber nichts zu holen ist, zahlt der Steuerzahler nicht, solche Gläubiger gucken in die Röhre.
Man könnte natürlich für solche Fälle überlegen, einen staatlichen Fonds zu schaffen, aus dem solche privaten Gläubiger befriedigt werden. Man ahnt aber schon, dass jemand so einen Fonds finanzieren muss. Und wer kann/soll das sein? Richtig, der Steuerzahler.