Andante schrieb:Der Punkt ist bei § 73 StGB ja nicht, dass der Staat sich bereichern will. Sondern der Täter, der durch eine Straftat etwas erlangt hat, soll dieses rechtswidrig Erlangte nicht behalten dürfen. Beim Dieb wird ja auch das Diebesgut, das bei ihm gefunden wurde und bei dem man den rechtmäßigen Besitzer nicht finden konnte, eingezogen, einige Zeit auf bewahrt und irgendwann, um Platz zu schaffen, öffentlich versteigert.
Es ist ziemlich egal, ob er sich nicht bereichern will, es stellt sich die Frage, ob er sich bereichert.
Im Fall von Diebesgut ohne erkennbaren Besitzer, weiß der Staat nicht, wem der Teil zusteht, dann bleibt ihm nichts anderes übrig. Das war im vorliegenden Fall ganz anders, trotzdem hat er das Geld erstmal eingezogen und das sehe ich als sehr kritisch an.
Andante schrieb:Wenn also damals die Strafkammer BTs Erbe nicht eingezogen hötte, hätte BT es behalten, auch durch die ganze Zeit der Haft hindurch. Natürlich hötte Bruder Mate trotzdem zivilrechtlich Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit von BT erheben können und wäre damit durchgekommen, weil ja nun mal feststeht, dass BT die Erblasserin getötet hat. Aber hätte Mate es gemacht?
Dem BGH-Urteil ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Frage, ob der Bruder vom BT eine Erbunwürdigkeitsklage nicht versucht hätte, kann man hier nicht beantworten und wäre dann auch nur Sache der Beiden. Außerdem solche Geldsachen treiben dann sehr leicht Keile zwischen die Erben. Ich denke, es wäre genauso erfolgt, der Vorteil wäre gewesen, dass BT kein Versäumnisurteil hätte ergehen lassen müssen, damit sicher war, da sein Erbteil dann nicht an den Staat verfiel. Die Folge der damaligen Rechtsprechung ist die, dass er immer auch noch heute öffentlich behaupten kann, dass Zivilgericht die Klage sicher abgewiesen hätte. Das ist ein Nährboden für die, welche das Strafurteil als falsch ansehen.
Trotzdem wäre hier die Frage zu stellen, was wäre gewesen, wenn – wie das Zivilgericht laut rechtlichen Hinweises – BT das Verfahren weiter getrieben hätte (also kein Versäumnisurteil) und das Gericht die Klage abgewiesen hätte und so wie gehabt die Wiederaufnahme abgewiesen wurde? Aus meiner Sicht hätte sich der Staat dann definitiv und quasi endgültig bereichert. Man sieht, mit was wäre kommt man hier nicht weiter, man kommt dabei sogar so noch zu deutlich seltsameren Konstellationen und es ist sehr wichtig, dass die Rechtsprechung ihre frühere Position aufgegeben hat.