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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

30.11.2023 um 06:49
Zitat von WattWatt schrieb:Familie Todt nutzt jedes rechtliche Schlupfloch um möglichst keine Schulden des BT zu zahlen.
Das gleiche rechtliche Schlupfloch haben sie auch genutzt, damit BTs Erbteil nicht an den Staat verfällt.


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30.11.2023 um 08:21
Zitat von WattWatt schrieb am 26.11.2023:Gar nicht so schlecht. Wenn ich nachrechne: 1400€ : durch Mindestlohn 12,41€ ergibt 112.8 Stunden pro Monat, geteilt durch 8 Stunden pro Tag ergibt 14,1 Arbeitstage pro Monat.
Im Durchschnitt fallen 20,6 Arbeitstage pro Monat, in 2023 in Bayern, an.
Bleiben noch 6 Arbeitstage für einen Minijob.
Das ist aber eine Milchmädchen-Rechnung. Die 1400 Euro sind netto. Die 12 Euro Mindestlohn sind brutto. Als Lediger ohne Kinder ist Bence Toth in Steuerklasse 1. Also brutto kommt da deutlich mehr als die 1400 Euro. Mit einem Vollzeitjob in Steuerklasse 1 und Mindestlohn dürfte man bei rund 1400 Euro netto landen.

Und mal generell, weil hier im Thread immer wieder auf das Erbe Bezug genommen wird, das Mate Toth durch die Tat zugeflossen ist (und von dem Bence mittelbar auch profitiert). Beispielsweise hier:
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:SIE ist es, die am Starnberger See ihren Lebensabend verbringen sollte!
Warum sollte Mate Toth nicht am Starnberger See leben? Er hat ja mit dem Mord nichts zu tun, und Frau Böhringer hatte das Geld auch nicht durch eigene Leistung erlangt, sondern ebenfalls nur durch Erbe. Insofern hat Mate diesen exklusiven Wohnsitz nicht mehr und nicht weniger verdient als seine Tante.


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30.11.2023 um 08:43
Zitat von kittykakittyka schrieb:Das gleiche rechtliche Schlupfloch haben sie auch genutzt, damit BTs Erbteil nicht an den Staat verfällt.
Nein, es war kein Schlupfloch.

Die ursprüngliche Rechtsprechung, welche zu dem Einzug des Erbteils führte, wurde - so wie ich es interpretiere - aufgegeben.
Die Anordnung der Einziehung hat keinen Bestand. Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist ausgeschlossen, weil die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Fall einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben vorrangig und abschließend in § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB geregelt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2020 – 5 StR 518/19 Rn. 4 ff. sowie vom 29. September 2020 – 5 StR 230/20 Rn. 4). Die Einziehungsanordnung ist daher aufzuheben; sie entfällt entsprechend § 354 Abs. 1 StPO. Infolgedessen hat die Staatskasse die im Verfahren vor dem Landgericht entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten, die die Einziehung betreffen, zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 – 1 StR 423/20 Rn. 6 ff.).
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d681ec02c9aa30842023af8fc17baae8&nr=118528&pos=10&anz=17


Ich denke das ist auch vollkommen richtig. Der Staat soll sich niemals an einem solchen Verbrechen bereichern, wenn es andere Erben gibt.


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30.11.2023 um 08:53
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Warum sollte Mate Toth nicht am Starnberger See leben? Er hat ja mit dem Mord nichts zu tun, und Frau Böhringer hatte das Geld auch nicht durch eigene Leistung erlangt, sondern ebenfalls nur durch Erbe. Insofern hat Mate diesen exklusiven Wohnsitz nicht mehr und nicht weniger verdient als seine Tante.
Er kann wohnen wo er will und das habe ich auch nicht gesagt. Ich wollte ausdrücken, dass die Frau heute noch ihr Leben genießen könnte, wäre sie nicht bestialisch erschlagen worden.

Woher sie ihr Vermögen hatte, geht uns ja wohl einen feuchten Kehricht an und ist auch unverschämt das zu erwähnen. Wenn einem nur zusteht was man selbst erarbeitet hat, damit man nicht erschlagen wird, leben Lottogewinner aber auch verdammt gefährlich.

Die einzige die hier etwas verdient hätte, ist ja wohl zunächst das Opfer, das hätte einen würdigen Tod zu gegebener Zeit verdient.


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30.11.2023 um 09:15
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Woher sie ihr Vermögen hatte, geht uns ja wohl einen feuchten Kehricht an und ist auch unverschämt das zu erwähnen. Wenn einem nur zusteht was man selbst erarbeitet hat, damit man nicht erschlagen wird, leben Lottogewinner aber auch verdammt gefährlich.
Wieso ist das unverschämt? Es ist eine Tatsache, und es ist auch nicht verwerflich. Was mich stört, ist, dass hier immer wieder der ererbte Reichtum der Familie Toth negativ angemerkt wird. Was kann aber Mate dafür, was sein Bruder getan hat.
Wenn einem nur zusteht was man selbst erarbeitet hat, damit man nicht erschlagen wird,
Das habe ich niemals behauptet. Mir ging es darum, dass quasi geschrieben wurde (oder ich es so gelesen habe), dass es Mate nicht zusteht, am Starnberger See zu wohnen, sondern dass es nur seiner Tante zugestanden hätte. In diesem Zusammenhang wollte ich nur zu bedenken geben, dass beide ihren Wohlstand ererbt hatten bzw. haben und es darum keinem von beiden mehr oder weniger zusteht, so exklusiv zu wohnen.


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30.11.2023 um 10:13
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Wieso ist das unverschämt?
@Frau.N.Zimmer bezieht sich offenbar auf diesen Satz.
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Er hat ja mit dem Mord nichts zu tun, und Frau Böhringer hatte das Geld auch nicht durch eigene Leistung erlangt, sondern ebenfalls nur durch Erbe.
...und sie hat recht. Das ist schon starker Tokak. Was willst du damit überhaupt ausdrücken?


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30.11.2023 um 10:56
@trevish
Wie gesagt, ich will damit ausdrücken, dass es Mate Toth nicht weniger als Charlotte Böhringer zusteht, am Starnberger See zu leben, da auch sie durch Erbschaft zu ihrem Vermögen gekommen ist. Was ist daran starker Tobak? Ich hatte den Eindruck, dass es ins Negative gezogen werden soll, dass Mate dort wohnt.


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30.11.2023 um 13:11
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke das ist auch vollkommen richtig. Der Staat soll sich niemals an einem solchen Verbrechen bereichern, wenn es andere Erben gibt.
Der Punkt ist bei § 73 StGB ja nicht, dass der Staat sich bereichern will. Sondern der Täter, der durch eine Straftat etwas erlangt hat, soll dieses rechtswidrig Erlangte nicht behalten dürfen. Beim Dieb wird ja auch das Diebesgut, das bei ihm gefunden wurde und bei dem man den rechtmäßigen Besitzer nicht finden konnte, eingezogen, einige Zeit auf bewahrt und irgendwann, um Platz zu schaffen, öffentlich versteigert.

Im Fall der Tötung des Erblassers durch den Erben soll das nach Ansicht des BGH aber nicht gelten, weil, die Rechtslage vorrangig durch §§ 2339, 2340 geregelt sei.
Der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der sämtliche Rechtsgebiete übergreifende Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (vgl. BT-Drucks 18/9525, S. 58, 66; BVerfGE 110, 1, Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241). Soll die durch die rechtswidrige Tat entstandene Störung der Vermögenslage nach der Rechtsordnung erkennbar mit anderen Mitteln als der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beseitigt oder gar hingenommen werden, hat die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB daher ausnahmsweise zu unterbleiben, sofern diese rechtliche Wertung dadurch unterlaufen würde.

b) Danach ist die Einziehung des Nachlasses gemäß § 73 Abs. 1 StGB nicht zulässig, weil die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben vorrangig und abschließend in § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB geregelt ist….
https://blog.burhoff.de/2020/05/einziehung-i-einziehung-des-nachlasses-oder-erbrecht-geht-vor/

Wer mag, kann sich ja mal mit der weiteren Begründung des BGH (siehe Link) befassen.

Wenn also damals die Strafkammer BTs Erbe nicht eingezogen hötte, hätte BT es behalten, auch durch die ganze Zeit der Haft hindurch. Natürlich hötte Bruder Mate trotzdem zivilrechtlich Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit von BT erheben können und wäre damit durchgekommen, weil ja nun mal feststeht, dass BT die Erblasserin getötet hat. Aber hätte Mate es gemacht?


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30.11.2023 um 14:44
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Was mich stört, ist, dass hier immer wieder der ererbte Reichtum der Familie Toth negativ angemerkt wird. Was kann aber Mate dafür, was sein Bruder getan hat.
Naja die Familie T. Hat sich, salopp gesagt ja auch wie der normale „neureiche feine Pinkel“ benommen indem sie getrickst haben wo es geht nur um an den Zaster des Mordopfers CB zu kommen.
Die Familie hat das doch alles nicht aus Nächstenliebe zu BT getan sondern nur um sich aufgrund des Elends noch zu bereichern.


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30.11.2023 um 15:08
Zitat von KerinyaKerinya schrieb:Naja die Familie T. Hat sich, salopp gesagt ja auch wie der normale „neureiche feine Pinkel“ benommen indem sie getrickst haben wo es geht nur um an den Zaster des Mordopfers CB zu kommen.
Nicht an den Zaster des Mordopfers zu kommen. An den Zaster von Bence Erbe zu kommen. Aber ist doch alles völlig legitim.

Mich erschreckt wie viel Neider es gibt.


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30.11.2023 um 15:16
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Mich erschreckt wie viel Neider es gibt.
Das hat wohl weniger mit Neid zu tun. Wenn mal all die Jahre erlebt hat, wie viel Geld für die Aktion "Probence" verballert wurde und für immer neue Aktionen juristischer Art, dann darf man das unappetitlich finden.
Das Geld hat nämlich keiner der Beteiligten vorher angespart und auf die Seite gelegt.
Das ist das Geld des Mordopfers, welches letztlich die Verteidigung ihres Mörders zahlen musste.


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30.11.2023 um 15:39
Zitat von trevishtrevish schrieb:Das hat wohl weniger mit Neid zu tun. Wenn mal all die Jahre erlebt hat, wie viel Geld für die Aktion "Probence" verballert wurde und für immer neue Aktionen juristischer Art, dann darf man das unappetitlich finden.
Wie viel Geld für was auch immer da verballert wurde geht die Öffentlichkeit nichts an. Und kann ihr auch gleich sein. Wenn nicht sehe ich hier Neid. Weiter ist es auch nicht Unappetitlich. Da alles legitim ist. Oder haltest du den Rechtsstaat für unappetitlich?
Zitat von trevishtrevish schrieb:Das ist das Geld des Mordopfers, welches letztlich die Verteidigung ihres Mörders zahlen musste.
Und von woher weisst du das genau. Eine Quelle wäre noch nett.


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30.11.2023 um 15:49
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Und von woher weisst du das genau. Eine Quelle wäre noch nett.
Sorry, aber es gibt Dinge die liegen nunmal ganz offensichtlich auf der Hand.

Woher soll das Geld für das ganze TamTam denn gekommen sein ? - vermutest Du etwa das der vater der beiden das Geld mit Schwimmunterricht von Kindern verdient hat, oder hat man es womöglich im Strassengraben gefunden ?


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30.11.2023 um 16:14
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Was kann aber Mate dafür, was sein Bruder getan hat.
Dafür kann er natürlich nichts. Aber für Äußerungen wie die nachfolgende kann er was:
"Anhand der Aktenlage wird ganz deutlich: Er kann es nicht gewesen sein und das hat der Richter auch gewusst. Deshalb erleben wir hier keinen Justiz-Irrtum, sondern einen Justiz-Skandal."
https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/familie-des-verurteilten-im-az-interview-ein-justiz-skandal-art-342486


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30.11.2023 um 16:17
Zitat von KölnerKölner schrieb:Woher soll das Geld für das ganze TamTam denn gekommen sein ? - vermutest Du etwa das der vater der beiden das Geld mit Schwimmunterricht von Kindern verdient hat, oder hat man es womöglich im Strassengraben gefunden ?
Das würde mich auch interessieren. Gab es einen Lottogewinn, den sie uns verschwiegen haben?

Aber es gibt auch jemanden, der es laut ausgesprochen hat. Josef Wilfling:
...Und ich bin schockiert: Der Mann verteidigt sich genaugenommen mit dem Geld des Tatopfers, das finde ich moralisch unglaublich. Wir haben korrekt ermittelt, und ich bin hier total im Reinen mit mir. Der hat seine Tante umgebracht...
Quelle:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/abgruende-wilfling-interview-moerder-gen-672051.html


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30.11.2023 um 18:31
Zitat von KölnerKölner schrieb:Sorry, aber es gibt Dinge die liegen nunmal ganz offensichtlich auf der Hand.
So offen sichtlich ist das nicht. Vielleicht wird es Leute gegeben haben welche die Aktion Porbence unterstützt haben. Auch wissen wir nicht ob die Familie sonst Geld hatte. Letztlich wissen wir nicht wann genau die Familie Todt Zugang zum Geld der Tante hatte. Weiter selbst wenn es noch zeitlich schnell möglich war, so sehe ich immer noch kein Grund sich da rüber aufzuregen. Da rege ich mich dann viel mehr darüber auf, wenn bewiesenermassen Fehlurteile gefällt werden. Die Staatanwaltschaft wie die Richter ihre Schuld nicht einsehen wollen. Von zugeben schon gar keine Rede. Aber die Opfer sollen dann noch die kosten bezahlen. Nebst dem Leid was ihnen zugeführt wurde. Das nenne ich schon Sauerei.

Bauer Rupp und Harry Wösch nur zwei Beispiele. Ich habe schon Äusserungen von Petermann gehört in welchen er sagt, und offensichtlich auch überzeugt ist davon, dass Fehlurteile gefällt werden.

Da ist doch das was der Familie Todt nachgesagt wird nur ein Binnaz. Zudem hat Bence die Strafe abgesessen, obwohl er sich unschuldig fühlt. Da mag ich ihm und der Familie ein schönes und gutes Leben gönnen.


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30.11.2023 um 19:18
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Zudem hat Bence die Strafe abgesessen, obwohl er sich unschuldig fühlt.
Um genau zu sein, BT hat seine lebenslange Strafe nicht abgesessen.
Er wurde auf fünf Jahre Bewährung entlassen.


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30.11.2023 um 19:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Punkt ist bei § 73 StGB ja nicht, dass der Staat sich bereichern will. Sondern der Täter, der durch eine Straftat etwas erlangt hat, soll dieses rechtswidrig Erlangte nicht behalten dürfen. Beim Dieb wird ja auch das Diebesgut, das bei ihm gefunden wurde und bei dem man den rechtmäßigen Besitzer nicht finden konnte, eingezogen, einige Zeit auf bewahrt und irgendwann, um Platz zu schaffen, öffentlich versteigert.
Es ist ziemlich egal, ob er sich nicht bereichern will, es stellt sich die Frage, ob er sich bereichert.

Im Fall von Diebesgut ohne erkennbaren Besitzer, weiß der Staat nicht, wem der Teil zusteht, dann bleibt ihm nichts anderes übrig. Das war im vorliegenden Fall ganz anders, trotzdem hat er das Geld erstmal eingezogen und das sehe ich als sehr kritisch an.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn also damals die Strafkammer BTs Erbe nicht eingezogen hötte, hätte BT es behalten, auch durch die ganze Zeit der Haft hindurch. Natürlich hötte Bruder Mate trotzdem zivilrechtlich Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit von BT erheben können und wäre damit durchgekommen, weil ja nun mal feststeht, dass BT die Erblasserin getötet hat. Aber hätte Mate es gemacht?
Dem BGH-Urteil ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Frage, ob der Bruder vom BT eine Erbunwürdigkeitsklage nicht versucht hätte, kann man hier nicht beantworten und wäre dann auch nur Sache der Beiden. Außerdem solche Geldsachen treiben dann sehr leicht Keile zwischen die Erben. Ich denke, es wäre genauso erfolgt, der Vorteil wäre gewesen, dass BT kein Versäumnisurteil hätte ergehen lassen müssen, damit sicher war, da sein Erbteil dann nicht an den Staat verfiel. Die Folge der damaligen Rechtsprechung ist die, dass er immer auch noch heute öffentlich behaupten kann, dass Zivilgericht die Klage sicher abgewiesen hätte. Das ist ein Nährboden für die, welche das Strafurteil als falsch ansehen.


Trotzdem wäre hier die Frage zu stellen, was wäre gewesen, wenn – wie das Zivilgericht laut rechtlichen Hinweises – BT das Verfahren weiter getrieben hätte (also kein Versäumnisurteil) und das Gericht die Klage abgewiesen hätte und so wie gehabt die Wiederaufnahme abgewiesen wurde? Aus meiner Sicht hätte sich der Staat dann definitiv und quasi endgültig bereichert. Man sieht, mit was wäre kommt man hier nicht weiter, man kommt dabei sogar so noch zu deutlich seltsameren Konstellationen und es ist sehr wichtig, dass die Rechtsprechung ihre frühere Position aufgegeben hat.


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30.11.2023 um 21:29
Ja, schwierig: Einerseits das Erbrecht (zumindest des Pflichtteils), andererseits die Kosten für jeden Steuerzahler zum Vorteil eines Mörders.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.11.2023 um 22:26
Zitat von WattWatt schrieb:Ja, schwierig: Einerseits das Erbrecht (zumindest des Pflichtteils), andererseits die Kosten für jeden Steuerzahler zum Vorteil eines Mörders.
Da gibt es keine Frage. wenn jemand erbunwürdig ist, dann hat der Staat nicht das geringste Recht an dem Erbe, das wäre ja noch schöner. Nur für den Fall, dass die anderen Erben hier keine Erbunwürdigkeitsklage erheben, hätte der Staat daran ein Recht, deerr Staat würde die Prozesskosten vom Täter verlangen. Schwierig ist das nicht im Geringsten.

Es ist eher die Regel, dass der Staat auf den Prozesskosten sitzen bleibt, dass ist bei den meisten schweren Verbrechen der Fall, denn der Täter kann selten die Kosten zurückzahlen, warum soll es hier anders sein. Teilweise ist das so oder so kontraproduktiv, denn man muss auch die spätere Resozialisierung (falls die überhaupt möglcih ist) im Auge behalten. "Zum Vorteil" des Verurteilten ist das auch in der Regel nie, es sei denn, er zieht die Privatinsolvenz durch.


Und der BGH hat ja auch in seinem Urteil Abschnit 7 klar hingewiesen, dass selbst bei der fahrlässigen Tötung nach der Regel des § 73 StGB das Erbe vom Staat einbehalten würde. Dagegen wird ein Erbe, der fahrlässig den Erblasser getötet hat, nicht als erbunwürdig angesehen, sprich das Geld würde beim Staat bleiben, er hätte sich also bereichert ohne dass die anderen Erben das Geld wieder zurückfordern könnten. Wie so häufig war das Gesetz einfach nicht ausreichend durchdacht, typisch Politiker halt. Nach dem Wortlaut des § 73 StGB wäre es klar zum Nachteil der wirklich Erbberechtigten.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=105342&pos=1&anz=401


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