Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2024 um 14:50
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Vielleicht habe ich was überlesen, aber was für ein Beleg gibt es genau, dass es so ein Angebot, noch dazu in dem Wortlaut gab?
Abgesehen davon, dass ich dem Bence das auch nicht abkaufe:

So viel Macht hat die Polizei nun auch wieder nicht.

Selbst wenn man Totschlag statt Mord angeklagt hätte, hätte sich während der Hauptverhandlung noch rausstellen können, dass es doch ein Mord war.

Also alles Humbug, selbst wenn wir jetzt mal wohlwollend unterstellen würden, dass die Geschichte der Wahrheit entspricht.
Zitat von MauserMauser schrieb:Matthi Birkmeyer
Also er meint damit wenn der Bence zugegeben hätte das er es war, also wenn er ein Geständnis abgeliefert hätte, dann hätte er ihm ein anderes Strafmaß bzw. eine andere Straftat gegeben.
Hier krankt es alleine an der Tatsache, dass nicht der Staatsanwalt verurteilt und das Strafmaß festlegt, sondern die fünf Richter.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2024 um 14:53
Zitat von MauserMauser schrieb:Um diesen ganzen Schwurbeleien der Anti-Toth-Fraktion mal ein paar Fakten entgegenzusetzen: Natürlich kann man, auch in Deutschland, als Beschuldigter/Angeklagter eine Verständigung, umgangssprachlich auch "Deal" genannt, mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erreichen.
Ist doch bekannt.

Und wenn schon, dann bitte richtig: Nicht oder, sondern und.

Dass es in diesem Fall eine Verständigung gegeben hat, halte ich allerdings immer noch für ein Gerücht.

Da sind dem StA Kronester schlicht die Wort im Mund umgedreht worden.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2024 um 15:08
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Bis zu einem gewissen Grad gibt es das ja schon in Deutschland. Meistens beschränkt es sich auf Rechtsgespräche in der Hauptverhandlung mit dem Gericht, aber es kann durchaus sein, dass der Staatsanwalt wenn du frisch festgenommen bist zu dir kommt und dir gewisse Zusagen verspricht, wenn er sich Aufklärung erhofft, meistens hängen aber dann andere Leute mit drin. Aber gewisse Sachen liegen ja schon in der Macht der STA auch wenn sie kein Urteil zusichern können.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Dass es in diesem Fall eine Verständigung gegeben hat, halte ich allerdings immer noch für ein Gerücht.
Bei Mord gibt es auch gar keinen Raum für eine Verständigung, bei der aus dem Mord ein Totschlag gedrechselt wird. So viel Spielraum hat das Gericht da eben auch nicht. Würde man das als "Belohnung" für ein Geständnis machen, dann wäre das Rechtsbeugung.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2024 um 16:19
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Bei Mord gibt es auch gar keinen Raum für eine Verständigung, bei der aus dem Mord ein Totschlag gedrechselt wird. So viel Spielraum hat das Gericht da eben auch nicht. Würde man das als "Belohnung" für ein Geständnis machen, dann wäre das Rechtsbeugung.
Vor der Hauptverhandlung und dem Urteil ist doch noch gar nicht klar, ob das Gericht auf Mord erkennt oder nicht. Angeklagt kann Mord sein. Oder auch Totschlag. Das entscheidet die StA. Das Gericht entscheidet dann im Eröffnungsbeschluss, welche Straftat Gegenstand der Hauptverhandlung sein soll. Es kann in seiner rechtlichen Würdigung von der Einschätzung der StA abweichen (§§ 199, 207 StPO), aber keinen anderen Sachverhalt zum Inhalt der Anklageschrift machen.

Gibt also die Anklageschrift keine Tatsachen her, die Mordmerkmale als hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen, dürfte nicht Mord sondern eben nur Totschlag Gegenstand des Eröffnungsbeschlusses sein.

Insofern ist es, auch wenn es dem Einen oder Anderen nicht gefällt, durchaus möglich, eine Anklageschrift so oder so zu formulieren, ohne dass das Legalitätsprinzip verletzt wird. Auch die Akten, die dem Gericht (wie auch der StA) übersandt werden, sind nur ein Bruchteil der polizeilichen Akten. In einem Fall wie hier kommen gut und gerne 1.000 polizeiliche Aktenordner (a 500 Seiten) zusammen. Die will weder die StA noch das LG. Stattdessen will man die Unterlagen, die die polizeiliche Einschätzung von Tat und Verdächtigen in wesentlichen Teilen belegen. Das sind dann 10 oder 60 Leitz-Ordner, je nachdem. Häufig sind es zusammenfassende Vermerke, die wesentlichen Beweismittel, Gutachten, die entscheidenden Zeugen- oder Beschuldigtenaussagen.

Kurz und gut: Entscheidend für die Rechtmäßigkeit eines verbindlichen "Deals" ist die Transparenz, die konsensuale Einbeziehung von Gericht, StA und Verteidigung und die entsprechende Information der Öffentlichkeit und die Protokollierung in der Hauptverhandlung.

"Deals" außerhalb eines Prozesses sind damit nicht ausgeschlossen. In komplexen Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen sind sie sogar Gang und Gäbe. Wenn Polizei und StA wie z.B. beim Wirecard-Verfahren vor Zigtausenden Ordnern bzw. Dateien stehen, z.T. verschlüsselt und aufgrund Doppeldeutigkeit mit viel Futter für die Verteidigung, dann versucht man relativ früh eine Schneise zu schlagen. Man dürfte aber auch relativ früh abklopfen, wie Polizei, StA, Verteidigung und das für den Eröffnungsbeschluss zuständige Gericht die Sache sehen.

Ich halte es für selbstverständlich und im Sinne der Prozessökonomie sogar für geboten, hier keine Monsterverfahren vom Zaune zu brechen, die dutzende anderer Verfahren blockieren und nur unter Mühen nach Jahren eine überzeugende Sachverhaltsaufklärung bieten.

Zu Bence will ich mich nur insoweit auslassen, dass zumindest sein Verteidiger die Geschichte vom "Deal" stützt. Rechtlich ändert dieser Umstand nichts. Auch wenn man von der These "Totschlag" (ohne Heimtücke) ausgeht, bleiben natürlich die ganzen Indizien, die Richtung Habgier oder sonstige niedrige Beweggründe gehen. Ob die zwingend sind, weiß ich nicht. Sie wären aber vermutlich nicht Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung geworden, wenn die StA Totschlag angeklagt und das LG entsprechend eröffnet hätte. Mit einem Geständnis wäre der Prozess dann in wenigen Tagen vorbei gewesen.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2024 um 17:40
Les hier eigentlich nur sporadisch, aber btw ...
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Bei Mord gibt es auch gar keinen Raum für eine Verständigung, bei der aus dem Mord ein Totschlag gedrechselt wird. So viel Spielraum hat das Gericht da eben auch nicht. Würde man das als "Belohnung" für ein Geständnis machen, dann wäre das Rechtsbeugung.
In der Tat, das deutsche Strafrecht sieht für Mord (§ 211 StGB) eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, und die Möglichkeit einer Strafmilderung zu Totschlag (§ 212 StGB) ist stark eingeschränkt. Ein Geständnis kann zwar als mildernder Umstand berücksichtigt werden, aber es würde nicht automatisch dazu führen, dass aus einem Mord ein Totschlag wird.

Das Gericht muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, und eine Herabstufung der Tat nur aufgrund eines Geständnisses könnte tatsächlich als Rechtsbeugung angesehen werden. Es ist wichtig, dass die Justiz unparteiisch bleibt und sich an den rechtlichen Rahmen hält, um das Vertrauen in das Rechtssystem zu BEwahren - hofft man doch.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2024 um 18:54
Zitat von .druide..druide. schrieb:Das Gericht muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, und eine Herabstufung der Tat nur aufgrund eines Geständnisses könnte tatsächlich als Rechtsbeugung angesehen werden.
Rechtsbeugung halte ich unter jeden erdenkbaren Gesichtspunkt für völlig abwegig.

Wikipedia: Rechtsbeugung


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2024 um 22:34
@Origines:
So sehe ich das auch.
Gepaart mit folgender Überlegung: Das Rechtssystem in D ist qualitativ recht gut. Wer unschuldig ist, vertraut tendenziell darauf dass auch das Gericht dies erkennt und wird sich eher nicht auf einen Deal einlassen. Bei einem Schuldigen ist es genau umgekhrt - er muss befürchten, überführt zu werden und lässt sich weit eher auf einen Deal ein.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2024 um 22:53
Zitat von InspMorandInspMorand schrieb:an alle, die BT für schuldig halten: Warum hat er dann keinen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht und wegen Totschlags nur die halbe Zeit hinter Gittern verbracht?
Zitat von dotsdots schrieb:Was für eine seltsame Frage.
Hier mal eine Reihe von möglichen Antworten für dich:

-Weil er gedacht hatte, er kommt so davon?
-Weil er dachte hatte, sein hochkarätiger Verteidiger haut ihn auch ohne "Deal" raus
-Weil sich ein angeblich "Unschuldiger" nicht auf einen Deal einlässt?
-Weil es diesen angeblichen Deal bzw. das Angeobt eines Deals überhaupt nicht gab, by the way. Ich hätte gerne von dir 2 Quellen.
Zum einen hätte ich gerne belegt, dass es sowas wie "Deals" überhaupt im deutschen Strafrecht gibt.
Zum anderen, dass ein solcher "Deal" BT angeboten worden ist.

Frage an die Leute die BT für unschuldig halten:
Wie sind die Zeitungen von der Wohnung der erschlagenen Tante in das Altpapier von BT gekommen
@InspMorand
User @dots hat dir ausführlich geantwortet. Leider kann ich keine Antwort von dir auf die Frage bzgl. der Zeitung sehen. Sorry , falls ich es überlesen haben sollte.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 00:31
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zu Bence will ich mich nur insoweit auslassen, dass zumindest sein Verteidiger die Geschichte vom "Deal" stützt.
Tut er das wirklich? In einem Interview sagt der Rechtsanwalt auf die Nachfrage nach einem Deal:
Von einem Deal kann man nicht sprechen. Aber der Staatsanwalt hat damals Andeutungen gemacht: Mit einer Affekttat hätte man auf Totschlag kommen können mit dem Ergebnis einer zeitigen Freiheitsstrafe, also keiner lebenslangen. Für Benedikt Toth war das aber zu keinem Zeitpunkt ein Thema.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/toth-anwalt-peter-witting-die-haft-hat-ihn-hart-gemacht-art-484084

Also: Es gab keinen Deal. Punkt.

Und selbst wenn, hätte Toth diesen wahrscheinlich nicht angenommen. Er konnte sich schon vor seiner Tat nicht eingestehen, dass er im Jurastudium auf ganzer Linie gescheitert ist, er Geld aus dem Parkautomaten klauen musste und sogar Geld vom Konto seiner Ex-Verlobten abheben musste. Wie soll er es dann schaffen, einen eiskalten Mord oder "Totschlag" zu gestehen? Wenn er eingeräumt hätte, für den Tod seiner Tante verantwortlich zu sein, selbst wenn er es mit einer Toschlagsgeschichte probiert hätte, dann hätte die Gefahr bestanden, dass die Familie und Freunde ihn wie eine heiße Kartoffel hätte fallen lassen. Er hat sich entschieden, seine Lebenslüge durch eine viel schlimmere Lebenslüge auszutauschen, um sich wenigstens Unterstützung von Freunden und Familie zu sichern, so wie auch indirekt durch seinen Bruder das Erbe.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 00:44
Übrigens, im Fall Moshammer hatte auch Wilfling ermittelt, Kronester war Staatsanwalt (und Sitzungsvertreter), und die Verhandlung fand unter Vorsitz von Richter Götzl statt. Genauso wie im Fall Toth. Der Moshammer-Mörder hat gestanden, aber es als Affekttat darstellen wollen. Weder Staatsanwalt noch Gericht haben es ihm abgekauft, weil es objektive Spuren gab. Genauso wie hier: 25 Mal auf den Schädel eingeschlagen (schon da braucht man Humor, um von Affekt auszugehen), Griffel am Testament gehabt, Geld aus der Geldbörse entwendet, Handschuhspuren, und die Tante offensichtlich überrascht (es passierte beim Eingang, sie war ausgehbereit). Ganz ehrlich, ich wundere mich, warum die Verhandlung überhaupt 93 Tage dauerte. Wahrscheinlich hatte Toth den denkbar fairsten Prozess: er hätte 93 Verhandlungstage bzw. 15 Monate U-Haft Zeit gehabt, die belastenden Indizien plausibel zu erklären. Es kamen aber nur Ausreden, die sofort widerlegt werden konnten.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 06:30
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Also: Es gab keinen Deal. Punkt.
Deshalb sprach ich von "Deal". Im Übrigen dito.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:25 Mal auf den Schädel eingeschlagen
Diese "Übertötung" sehe ich gerade als Anhaltspunkt für die These, dass der Täter die Tat in großer emotionaler Erregung begangen hat. Und nicht "eiskalt".

Nachtatverhalten kann ich nicht als Habgier werten, wenn sie nicht bei der Tötung subjektiv als Mordmerkmal vorhanden war (wofür freilich Einiges spricht). Bleibt noch die Heimtücke als objektives Mordmerkmal, da bin ich gerade nicht firm, was die Beweislage betrifft.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wahrscheinlich hatte Toth den denkbar fairsten Prozess: er hätte 93 Verhandlungstage bzw. 15 Monate U-Haft Zeit gehabt, die belastenden Indizien plausibel zu erklären.
Nun gut, die Beweislast liegt bei der Anklagebehörde bzw. dem verurteilenden Gericht. Es war sicher kein unfairer Prozess, den ich für wesentlich unerheblicher halte, als andere Urteile in dieser Rubrik. Selbst wenn der Vorsitzende Götzl war, den ich spätestens seit dem Zschäpe-Urteil mit großer Skepsis begegne (weil er auch dort Annahme auf Annahme schlichtete - aber das ist off topic).

Ich glaube Bence auch nicht, ich denke, er hat seine Tante jedenfalls getötet. Da sind die Indizien doch ziemlich erdrückend. Für möglich halte ich, dass Tat und Motive andere waren als im Urteil angenommen, insbesondere was die Mordmerkmale betrifft. Aber da fehlt uns die Alternative, weil der Verurteilte keinen entlastenden alternativen Tatverlauf anbietet.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Der Moshammer-Mörder hat gestanden, aber es als Affekttat darstellen wollen. Weder Staatsanwalt noch Gericht haben es ihm abgekauft, weil es objektive Spuren gab.
Das kommt relativ häufig vor, v.a. wenn die Tötung relativ zweifelsfrei vom Beschuldigten begangen worden ist. Dann droht angesichts der ausgreifenden Mordmerkmale lebenslänglich. Jeder Verteidiger muss hier abwägen, ob Schweigen den Nachweis von Mordmerkmalen erleichtert oder erschwert. Wenn sich der Beschuldigte bzw. Angeklagte auf Totschlag beruft, ist es dem Gericht unbenommen, Mordmerkmale zu prüfen. Und zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Ob dann Schweigen mehr genutzt hätte, ist fallabhängig. Es gibt ja auch noch Zwischenformen, der Verteidiger verliest im Gerichtssaal eine Erklärung des Angeklagten, in der er Totschlag einräumt, sich aber nicht um Kopf und Kragen reden kann.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 07:17
Zitat von YariYari schrieb:User @dots hat dir ausführlich geantwortet. Leider kann ich keine Antwort von dir auf die Frage bzgl. der Zeitung sehen. Sorry , falls ich es überlesen haben sollte.
Naja Fakten zählen halt nicht.
Da wirft man mit der Nebelkerze "Deal" um sich, den es nie gegeben hat und schwurbelt sich dann aus einem nicht vorhandenem Deal und der imaginären Ablehnung BTś dieses imaginärem Deals, dass dies auf seine Unschuld hinweist.
Was für ein Unsinn.
Sich mit den Zeitungen zu beschäftigen, würde ja bedeuten, man müsste auf Faktenbasis agieren.
Wenn man nun die Thematik um die Zeitungen kennt und gleichzeitig an die Unschuld von BT glaubt, dann muss man eine plausible Erklärung haben, wie die Zeitungen von der Tür der Tante in seinem Altpapier gelandet sind.
Man kann jetzt natürlich hergehen und weitere Verschwörungstheorien aufbauen.
"Die wurden ihm untergeschoben, weil man ihn als Sündenbock brauchte" aber wie stichhaltig ist so ein Argument?
Zitat von InspMorandInspMorand schrieb:Bei einem Schuldigen ist es genau umgekhrt - er muss befürchten, überführt zu werden und lässt sich weit eher auf einen Deal ein.
Absoluter Unsinn.
Der ganze Fall und vor allem die Taten und Äußerungen des Angeklagten sind von jeher von einer fast beispiellosen Hybris geprägt.
BT hat sich doch im Grunde den Menschen um ihn herum überlegen gefühlt.
Er wird schlichtweg gedacht haben, dass er schlauer als die Ermittler, das Gericht und vor allem sein Anwalt ist.
Du verbreitest jede Menge Meinung, aber ohne jeden Beleg.
Wo sind jetzt die Belege dafür, dass es sowas wie Deals in Deutschland überhaupt gibt und dass BT ein solcher angeboten worden ist?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn sich der Beschuldigte bzw. Angeklagte auf Totschlag beruft, ist es dem Gericht unbenommen, Mordmerkmale zu prüfen.
BT hätte meiner Meinung nach durchaus eine halbwegs plausible Story erzählen können, bei der, mit etwas Glück. "nur" Totschlag dabei rausgekommen wäre. z.B. so:
"Mir war in den Tagen vor der Tat einfach alles zu viel geworden. meine Lebenslüge war kurz vor der Aufdeckung, ich wurde vom Geschäftsführer, des Diebstahls überführt, noch dazu kam ein Streit mit der Tante, der mich zusätzlich psychisch sehr belastet hat, weil sie mir einfach so verdammt wichtig war.
Am Muttertag bin ich dann zu ihr, vor allem um mich mit ihr auszusprechen, aber das Gespräch ist eskaliert und wir haben uns wieder nur gestritten und dabei hat sie mir angedroht meine Familie und Freunde über mein Scheitern im Studium zu informieren. Ich war krank vor Angst und habe es am Folgetag kaum geschafft aus dem Bett zu gehen. Am Tattag bin ich nochmal zu ihr gegangen, um sie auf Knien anzuflehen, mich nicht zu verraten, mir noch etwas Zeit zu geben, aber hierbei hat sie mich nur verhöhnt und mich als Schlappschwanz und Heulsuse bezeichnet, darauf bin ich durchgedreht, hab mir das erstbeste Teil gegriffen und so lange zugeschlagen, bis Ruhe war. Als ich realisiert habe, was ich gerade getan habe, habe ich Panik bekommen und habe so gut es geht versucht meine Spuren zu verwischen. Ich bereue so unendlich, was ich meiner Tante angetan habe, ich habe sie fast so sehr wie meine Mutter geliebt, und werde mir selbst niemals verzeihen können"

Klar hätte er mit so einer Story auch scheitern können. Aber sie hätte eine Chance auf ein anderes Urteil ermöglicht.
Wenn man sich dann im Prozess schön reumütig zeigt, dann kann das schon Auswirkungen auf das Strafmaß haben.
Problem ist aber halt.
Dazu hätte er gestehen müssen, dass er der Täter ist.
Und das konnte bzw. wollte er halt einfach nicht.
Er wollte ganz grundsätzlich mit "reiner Weste" aus dem Fall rausgehen.
Heute, fast 18 Jahre später, sieht er das vielleicht mit anderen Augen...


3x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 10:22
Zitat von dotsdots schrieb:BT hätte meiner Meinung nach durchaus eine halbwegs plausible Story erzählen können, bei der, mit etwas Glück. "nur" Totschlag dabei rausgekommen wäre. z.B. so:
Der Mörder im Fall "Sophia L." hatte Ähnliches versucht. Hat aufgrund widersprechender Beweismittel nicht funktioniert:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/lebenslange-haft-fur-boujemaa-l-4101796.html

Und bei einem aktuellen Urteil in Sachsen-Anhalt hatten sowohl Verteidigung wie auch StA (!!!) auf Totschlag plädiert. Das Gericht ist dem nicht gefolgt und es verurteilte wegen Heimtücke einen Mord.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/prozess-totschlag-landsberg-sietzsch-urteil-100.html

Nur am Rande sei erwähnt, dass das Mordmerkmal "Heimtücke" ("bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers") ziemlich problematisch ist. Kleinste Nuancen können entscheidend sein, wobei Unrechtsgehalt der Tat und Straßmaß gewaltig auseinander klaffen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-2str32022-mord-heimtuecke-arglos-wehrlos-schuss-kopfschuss-zeitpunkt-examen-totschlag/


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 10:27
Zitat von dotsdots schrieb:Dazu hätte er gestehen müssen, dass er der Täter ist.
Und das konnte bzw. wollte er halt einfach nicht.
Er wollte ganz grundsätzlich mit "reiner Weste" aus dem Fall rausgehen.
Heute, fast 18 Jahre später, sieht er das vielleicht mit anderen Augen...
Er betont auch heute noch seine Unschuld.
Beitrag in "Brisant" am Freitag, 31.05.2024:

https://www.ardmediathek.de/video/brisant/brisant-vom-31-mai/das-erste/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI0MDUzMTE3MTUvYnJpc2FudC1zZW5kdW5nLTUxMzQ
(Ungefähr ab Minute 15)


3x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 11:37
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Er betont auch heute noch seine Unschuld.
Es bleibt ihm ja auch nichts Anderes übrig. Welchen Vorteil brächte es ihm, die Mär seiner Unschuld abzuschütteln? Dann ginge auch die "Beute" der Tante flöten, von der er familiär nur indirekt profitieren kann, wenn er sich als "unschuldig" darstellt.

Vielleicht ist darin auch das Motiv für sein hartnäckiges Leugnen begraben: Auch ein gestandener Totschlag hätte ihn um das erhoffte Erbe gebracht.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 12:23
Zitat von dotsdots schrieb:BT hätte meiner Meinung nach durchaus eine halbwegs plausible Story erzählen können, bei der, mit etwas Glück. "nur" Totschlag dabei rausgekommen wäre. z.B. so: ...
Und genau das und nichts anderes meint Kronester, wenn er sagt: "Hätte er sich eingelassen ...".

Es ist vielleicht nicht ganz so einfach, das Mitführen eines mit schwarzem Werkzeuglack* überzogenen Gegenstandes zu erklären, wenn man die Tante besucht, um sie milde zu stimmen. Aber sicher hätte sich da eine anstehende Reparatur in der Parkgarage finden lassen, für die er einen Kuhfuß gebraucht hätte, und die er nach Rücknahme des Hausverbots, worauf er vertraute, gedachte auszuführen, um seinen guten Willen zu demonstrieren.

Da sieht BT gerade seine gesamte Existenz wegbrechen, er will unbedingt mit Tantchen reden, er weiß, wann er sie zuverlässig beim Verlassen der Wohnung antreffen kann, und da wartet er nun. Doch CB hat es eilig, lehnt jedes Gespräch ab und zu seiner Verzweiflung gesellt sich Wut über die erneute Ablehnung - und plötzlich spürt er dieses Werkzeug in der Hand ... Mit einer derartig emotionalen Schilderung wäre selbst sein Nachtatverhalten erklärbar.

Beliebt war CB bei ihrer Familie ja nicht gerade, wenn man sich beispielsweise an die Interviews mit Schwager und MT erinnert, von denen ich nicht weiß, ob die noch abrufbar sind, oft genug wurden sie jedenfalls hier schon besprochen. Von daher möchte ich nicht generell ausschließen, dass man BT einen Totschlag verziehen hätte.


*siehe Urteil


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 12:27
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Er betont auch heute noch seine Unschuld.
Beitrag in "Brisant" am Freitag, 31.05.2024:
Danke für den Link.
Was ist denn der Anlass für diesen "Dokuschnipsel"? Soll das Werbung für die Sky-Doku sein, auf die da ja immer wieder verwiesen wird?
Wirklich neue Aussagen sind da ja nun ansonsten nicht wirklich drin.

Erschreckend finde ich, wie BT aussieht. Er scheint satt zugenommen zu haben, dabei war er doch so extrem stolz auf seinen asketischen, gesunden und disziplinierten Lebensstil im Knast. Was er da jahrelang durchgezogen hat, scheint ihm jetzt in nur einem Jahr Freiheit ziemlich abhanden gekommen zu sein.
Und er sieht extrem verbiestert aus. Kein Vergleich zu den Bildern, die ihn zeigen, wie er als locker-flockiger Gangster-Buddy von Knastkumpel Pollux durch die Gegend cruist....


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 12:59
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Erschreckend finde ich, wie BT aussieht. Er scheint satt zugenommen zu haben, dabei war er doch so extrem stolz auf seinen asketischen, gesunden und disziplinierten Lebensstil im Knast.
Und es ist wieder die Rede von angeblichen "entlastenden" Indizien die vom Gericht nicht berücksichtigt worden sind.
Das ist das alte Märchen wieder.
Ob man nun dieses oder jenes Indiz als belastend einstuft ist das eine.
Aber um Gottes Willen, welche Indizien "entlasten" ihn denn bitte schön?
In all den Jahren habe ich noch keins gehört.
Auch der angebliche "Spur-Spur-Treffer" ist ja keineswegs entlastend für BT.
Höchstens irgendeine Spur, die sich nicht klären lies. Also quasi plus minus Null.
Aber auf keinen Fall entlastend.
Die Tat ist 18 Jahre her, und wenn man in diesen 18 Jahren nicht mehr Gegenargumente aufbieten kann, als "es hätte auch ein anderer sein können, weil wir da an einem Glas eine Spur nicht zuordnen konnten", dann stützt das für mich eher das Urteil.

Ob er jetzt zugenommen hat oder nicht, kann ich schwer beurteilen und ist mir ehrlich gesagt auch Jacke wie Hose.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 13:12
Es ist das vornehmste Recht des Beschuldigten/Angeklagten/Verurteilten seine "Unschuld" (was auch immer im Einzelfall damit gemeint ist) zu beteuern - oder zu schweigen.

Das gilt auch nach Verbüßung der Strafe. Herr Bence T. darf also tun, was er tut. Wie man das moralisch beurteilt, wie man die öffentliche Berichterstattung, auch von öffentlich-rechtlichen Sendern, einstuft, mag jeder für sich entscheiden.

Tatsache ist, dass der "Münchner Parkhausmord" bis heute in der Öffentlichkeit auf Interesse zu stoßen scheint. Sonst würde nicht berichtet werden. Die immer noch existierende Unterstützung z.T. prominenter Personen für den seine Unschuld beteuernden Verurteilten dürfte hier ein wesentlicher Gesichtspunkt sein.

Auch das mag man moralisch bewerten, es bleibt aber Tatsache.


3x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2024 um 13:24
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist das vornehmste Recht des Beschuldigten/Angeklagten/Verurteilten seine "Unschuld" (was auch immer im Einzelfall damit gemeint ist) zu beteuern - oder zu schweigen.
Da hast du recht.
So bleibt dann aber den Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und vor allem dem Gericht nur, sich auf objektive Fakten zu berufen. Und da sah es halt verdammt schlecht für BT aus.
Irgendwelche „mildernden Umstände“ usw können ja nicht berücksichtigt werden, wenn der Angeklagte die Tat an sich bestreitet.
Auch die Verteidigung hat keine Möglichkeit mit "Die Tat ist geschehen, weil..und hierzu muss folgendes berücksichtigt werden..etc". zu argumentieren.
Jeder darf "beteuern" was er will.
Wenn aber die Faktenbasis dagegen spricht, dann sitzt man halt mal paar Jahre (länger)in Haft.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Tatsache ist, dass der "Münchner Parkhausmord" bis heute in der Öffentlichkeit auf Interesse zu stoßen scheint. Sonst würde nicht berichtet werden. Die immer noch existierende Unterstützung z.T. prominenter Personen für den seine Unschuld beteuernden Verurteilten dürfte hier ein wesentlicher Gesichtspunkt sein.
und weiter?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch das mag man moralisch bewerten, es bleibt aber Tatsache.
ja und?
Da wurde ja auch seitens BT und höchstwahrscheinlich finanziert mit dem Erbe der erschlagenen Tante, kräftig die Werbetrommel gerührt.
Du unterliegst doch hoffentlich nicht dem Irrglauben, dass die Bekanntheit des Falles darauf beruht, dass dieser so "kontrovers" oder "schockierend" ist.
Der Fall an sich ist relativ banal.
Eines der ältesten Motive der Menschheit.
Es dürfte jedes Jahr eine handvoll solcher Fälle geben, die außer in der jeweiligen Lokalzeitung nirgendwo Erwähnung finden.
Der Unterschied hier ist, dass das Opfer eine gewissen Bekanntheitsgrad hatte und dass kräftig Geld investiert worden ist, um den Fall medial "am Leben" zu halten.
Thats it.
Das sind die einzigen Unterschiede.
Wobei das Geld der wohl wichtigste Faktor ist.
Herr Mooshammer war weitaus bekannter als CB und dafür interessiert sich heutzutage kein Mensch mehr, weil hier halt niemand Geld investiert hat in irgendwelche Unschuldskampangen für den Täter..


1x zitiertmelden