emz schrieb:Dass zweifelHAFT.org vom Netz genommen wurde, sagt eigentlich genug, was die prominente Unterstützerszene anbelangt.
Es hat mich tatsächlich sehr gewundert, dass Ude immer noch "Unterstützer" ist und sich in dieser Rolle wohl für die Sky-Doku hat ablichten lassen. Zumindest steht unter der Szene, in der er in dem Brisant-Beirag zu sehen ist, die Sky-Doku als Quelle angegeben.
Man kann sich sicher streiten, ob Ude nun ein prominenter Unterstützer ist - in München ist er sicher prominent, aber ob ein Buxterhuder oder Dresdner Abiturient weiß, wer Christian Ude ist, wage ich mal zu bezweifeln...
Dieses Argument "Oh, er hat sogar prominente Unterstützer!" finde ich tatsächlich ziemlich lächerlich. In einem Rechtsstaat haben bei der Frage, ob ein Strafverfahren wieder aufgenommen wird die Meinungen eines Ex-Großstadtbürgermeisters, eines Youtubers oder eines Schlagersängers Gott sei Dank nicht mehr Gewicht als die eines Otto-Normal-Verbrauchers. Herr Ude kann sich also noch in 1.000 Pay-TV-Dokus und Boulevard-Magazin-Beiträge setzen und seine Meinung kund tun, BT kommt dadurch einer Wiederaufnahme keinen Millimeter näher.
Origines schrieb:Beides kann man seriös vertreten ("vertretbar, nicht abwegig" würden Juristen sagen), zum öffentlichen Unterstützer einer Kampagne würde ich mich deshalb nicht machen. Tja. Welchen Einfluss die Geldmittel der Familie haben, kann ich nicht beurteilen. Aber auch Millionen können dahinschmelzen, wenn man sie für unsinnige PR ausgibt.
Die Frage ist doch, was man damit wirklich erreichen will. BT bzw. die Familie ist ja anwaltlich vertreten und jeder Anwalt wird seinem Mandanten wohl erklären können, dass PR, und sei sie noch so gut, professionell, aufwendig und teuer nicht wirklich etwas an den Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeantrags beitragen kann.
Entweder, man hat diesen Rat also in den Wind geschlagen, weil man es anders sieht und/oder sich von einem PR-Profi, der da einen finanzkräftigen Dauerkunden gewittert hat, hat belabern lassen. Oder aber es ging bei den ganzen Aktionen gar nicht wirklich um das Wiederaufnahmeverfahren, sondern einzig und allein darum, dem armen BT ein Spielzeug in die Hand zu geben, weil der sich einfach besser fühlte, wenn er sich der Welt draußen möglichst oft als Justizopfer präsentieren kann und sich nicht ganz so vergessen fühlen muss hinter den dicken Stadelheimer Mauern...
dots schrieb:Ein Wiederaufnahmeverfahren wird doch nicht dann begonnen, wenn genug "Druck" vorhanden ist.
Das wäre dann allerhöchstens "Erpressung".
Interessant, dass gerade diejenigen, die am lautesten skandieren, BT sei Opfer eines schrecklichen Justizskandals geworden, der zeigt, wie schlimm es um unseren Rechtsstaat doch bestellt ist, gleichzeitig fordern, dass sich die Justiz öffentlichem Druck beugen soll und wenn dieser nur stark genug ist, jurstistische Entscheidungen abändern soll...
Origines schrieb:Manchmal schon. So die Regensburger StA im Falle "Mollath". Öffentlich aufgefordert durch den damaligen Ministerpräsidenten.
Das ist jetzt aber echt Äpfel mit Birnen verglichen.
Die Justizministerin hatte die Staatsanwaltschaft zu einem Wiederaufnahmeantrag aufgefordert, weil sie Indizien und Beweise als neue Tatsachen im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO sah. Es gab hier also eine konkrete Begründung für einen Wiederaufnahmeantrag, die den Vorschriften der StPO entsprach. Das hat mit öffentlichem Druck nichts zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit.
Bei BT dagegen gibt es ja eben keine neuen Tatsachen im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO und bisher ist auch nicht bekannt geworden, dass in seinem Verfahren unechte Urkunden vorgelegt worden. In BT's Fall könnte der bayr. Justizminister 100x die StA auffordern, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, weil er sich von BT's PR hat blenden lassen. Die StA wüsste ja gar nicht, was sie darein schreiben sollte.
"Herr BT beteuert weiter seine Unschuld und auch Herr Ude glaubt daran." ist kein Grund für eine Wiederaufnahme nach § 359 StPO.