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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

30.11.2023 um 23:12
Dass schon bei fahrlässiger Tötung des Erblassers über § 73 StGB das Erbe des Täters eingezogen werden kann, während fahrlässige Tötung des Erblassers nach § 2339 Abs. 1 BGB noch nicht zur Erbunwürdigkeit führt. ist in der Tat ein gewisser Widerspruch. Ein Fall, wo jemand wegen fahrlässiger Tötung des Erblassers verurteilt wurde und das Gericht gleichzeitig die Einziehung des Erbes angeordnet hat, ist mir allerdings nicht bekannt, vielleicht gab es so einen Fall fahrlässiger Tötung mal, aber das Gericht hat dann von der Einziehung nach § 73 StGB abgesehen.

Warum es aber so wichtig ist, dass das Erbe erhalten bleibt, nicht an den Staat, sondern auf jeden Fall an einen dann Erbberechtigten fällt und und ob der Gesetzgeber das auch genau so will, kann man diskutieren.

Nehmen wir mal an, BT hätte trotz Ermordung der Erbtante weiter sein Erbe gehabt, es wäre nicht im Strafurteil eingezogen worden. Er hätte damit ja nun tun und lassen können, was er will, es verschenken, verschleudern, jemand anders außerhalb der Familie vererben können. Eine Garantie bzw. Vertrauensschutz dahin, dass Tante Charlottes Erbe am Ende natürlich der bekommt, der bei BTs Wegfall als Erbe dran gewesen wäre, also Mate, hätte es da nicht gegeben.

Wieso soll es nun Aufgabe des Staates sein, unter Verzicht auf die Einziehung quasi Mate den Erbteil von BT, den dieser weiß Gott wie anderweitig hätte verbrauchen können, zu sichern? So ganz kann ich dem BGH, der munter postuliert, dass das Erbrecht vorgehe, da nicht folgen.

Und auch das Argument, dass bei Einziehung Nachlassgläubiger das Nachsehen hätten, überzeugt nicht unbedingt. Denn selbstverständlich geht das Eingezogene so, wie es ist, also mit allen Verbindlichkeiten, auf den Einziehungsberechtigten über. Der muss dann aus dem Eingezogenen die Gläubiger befriedigen.

Jedenfalls finde ich den Gedanken, dass der, der aus einer Straftat einen Vermögensvorteil erlangt hat, diesen Vorteil bei Verurteilung wegen einer vorsätzliche Straftat verliert, an sich nicht verkehrt, auch und gerade aus präventiven Gesichtspunkten. Straftaten sollen sich halt nicht lohnen, das soll sich rumsprechen. Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass der Staat verpflichtet sein soll, im Fall der vorsätzlichen Tötung des Erblassers durch den Erben auf die Einziehung zu verzichten, damit der Erbe zum Zuge kommt, der nach dem Verurteilten dran wäre. Wie gesagt hat der, der dann dran wäre, bei „normalen Verhältnissen“ keinen Vertrauensschutz, wieso sollte der Staat ihm den im Fall der Verurteilung des Erben geben bzw. geben wollen? Der BGH meint aber, den Willen des Gesetzgebers da zu kennen, dann isses halt so….


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01.12.2023 um 00:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass schon bei fahrlässiger Tötung des Erblassers über § 73 StGB das Erbe des Täters eingezogen werden kann, während fahrlässige Tötung des Erblassers nach § 2339 Abs. 1 BGB noch nicht zur Erbunwürdigkeit führt. ist in der Tat ein gewisser Widerspruch. Ein Fall, wo jemand wegen fahrlässiger Tötung des Erblassers verurteilt wurde und das Gericht gleichzeitig die Einziehung des Erbes angeordnet hat, ist mir allerdings nicht bekannt, vielleicht gab es so einen Fall fahrlässiger Tötung mal, aber das Gericht hat dann von der Einziehung nach § 73 StGB abgesehen.
Ob keiner Dir bekannt ist, spielt keine Rolle. Der Widerspruch existiert, weil das Gesetz nicht wirklich durchdacht/ausgearbeitet ist.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nehmen wir mal an, BT hätte trotz Ermordung der Erbtante weiter sein Erbe gehabt, es wäre nicht im Strafurteil eingezogen worden. Er hätte damit ja nun tun und lassen können, was er will, es verschenken, verschleudern, jemand anders außerhalb der Familie vererben können. Eine Garantie bzw. Vertrauensschutz dahin, dass Tante Charlottes Erbe am Ende natürlich der bekommt, der bei BTs Wegfall als Erbe dran gewesen wäre, also Mate, hätte es da nicht gegeben.

Wieso soll es nun Aufgabe des Staates sein, unter Verzicht auf die Einziehung quasi Mate den Erbteil von BT, den dieser weiß Gott wie anderweitig hätte verbrauchen können, zu sichern? So ganz kann ich dem BGH, der munter postuliert, dass das Erbrecht vorgehe, da nicht folgen.
Das ist kein Problem. Ein Erbe fällt nicht automatisch den Erben zu, dazwischen gibt es immer die Erbauseinandersetzung und normalerweise taucht dann fast schon automatisch die Frage der Erbunwürdigkeit auf. Die Frage ist eher, warum soll der Staat ohne wirklichen Grund in diesen Ablauf eingreifen.

Es gibt natürlich auch Gefahren bei Erbauseinandersetzungen, diese gibt es immer, nicht nur bei Straftaten. Jemand der z.B. Vollmacht über die Konten hat, kann da schon sein Unwesen treiben. BT dürften durch die Untersuchungshaft zu dem Zeitpunkt jedoch weitaus stärker die Hände gebunden gewesen sein als bei normalen Erbschaften. Deine Annahme ist daher in so einem Fall fast nur noch theoretischer Natur und hat genaugenommen nichts mit der Straftat zu tun.

"Verzicht der Einziehung", das Geld steht dem Staat schlicht und einfach nicht zu und daher kann er auch nicht verzichten.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Jedenfalls finde ich den Gedanken, dass der, der aus einer Straftat einen Vermögensvorteil erlangt hat, diesen Vorteil bei Verurteilung wegen einer vorsätzliche Straftat verliert, an sich nicht verkehrt, auch und gerade aus präventiven Gesichtspunkten. Straftaten sollen sich halt nicht lohnen, das soll sich rumsprechen.
Die Gefängnisstrafe dient der Abschreckung, wohl kaum der Einzug eines Erbes, das dem Staat nur in seltenen Fällen überhaupt zusteht. Nur wenn der Erblasser außer dem Täter keinen Erben hat, dann steht natürlich dem Staat dieses Erbe zu, dann könnte er eine entsprechendes Erbunwürdigkeitsverfahren führen.


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01.12.2023 um 01:29
Zitat von LentoLento schrieb:Die Gefängnisstrafe dient der Abschreckung, wohl kaum der Einzug eines Erbes, das dem Staat nur in seltenen Fällen überhaupt zusteht.
So rum meine ich das: Wer als Erbe weiß, dass ihm der Mord am Erblasser außer Gefängnis auch noch die Einziehung des Erbes einbringt, überlegt sich den Mord vielleicht eher und denkt nicht „Wenn ich erwischt werde, sitze ich halt meine 15 bis 17 Jahre ab, aber danach bin ich reich“.

Die meisten denken aber eh, dass sie so schlau sind und nicht erwischt werden. Wie BT halt auch. Ich muss ehrlich sagen, dass er selber kein Erbe mehr hat und nun völlig von Bruder Mate abhängig ist, wie eng das Verhältnis zwischen den Brüdern auch ist bzw. mit Fragezeichen bleiben wird, niemand kann ja in die Zukunft sehen: Krasses Unrecht ist das mE nicht.


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01.12.2023 um 08:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die meisten denken aber eh, dass sie so schlau sind und nicht erwischt werden.
Eben, Täter glauben meistens, dass sie nicht erwischt werden. Dass ihnen der Erbanteil weggenommen wird, ist daher so gut wie nicht abschreckend. Außerdem gibt es für Mord meist andere Motive, so wie – aus Sicht des Gerichts – im vorliegenden Fall. BT soll es um die gesellschaftliche Position gegangen sein, seine Lebenslüge sollte nicht auffliegen. Eine Abschreckungsfunktion hatte es in Wirklichkeit auch in diesem Fall wahrscheinlich nicht. Daher MUSS die Strafe ausreichend abschreckend sein und nicht der Verlust des Erbanteils, den man meist auf andere Weise verlieren wird.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Krasses Unrecht ist das mE nicht.
Das ist relativ. Wenn das Gesetz bei einer fahrlässigen Tötung angewendet worden wäre, dann ist es krasses Unrecht.

Wenn BT die Erbunmündigkeitsklage bis zum Ende durchgezogen hätte und das Zivilgericht hätte – wie angedeutet – die Klage abgewiesen und der Wiederaufnahmeantrag wäre – wie geschehen – abgelehnt worden, so wäre es in diesem Fall ebenfalls krasses Unrecht, die Firma wäre wahrscheinlich zerschlagen worden, der Staat hätte sich zu Unrecht bereichert.

Der allenfalls nur rein theoretisch existierende positive Effekt (Abschreckung) dürften daher nicht im Geringsten die allgemeine Problematik im Erbfall der Anwendung des § 73 StPO kompensieren.


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01.12.2023 um 10:28
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn BT die Erbunmündigkeitsklage bis zum Ende durchgezogen hätte und das Zivilgericht hätte – wie angedeutet – die Klage abgewiesen
Wieso BT hätte die Klage durchgezogen und sie wäre abgewiesen worden?

Es war Mate, der nach § 2342 BGB Klage darauf erhoben hat, dass der Beklagte BT für erbunwürdig erklärt wird. Und wäre kein Versäumnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (vg. § 313 b Abs. 1 ZPO) gegen BT ergangen, sondern ein sog. streitiges Urteil, wäre ebenso wie im Versäumnisurteil der Klage stattgegeben worden, dh Mate hätte gewonnen. BT war ja erbunwürdig, er hatte nun mal seine Tante vorsätzlich umgebracht.

Nur hätte im streitigen Urteil, also einem Urteil MIT Tatbestand und Entscheidungsgründen, noch mal glasklar dringestanden, das BT den Mord begangen hat. Also genau das, was BT ungelegen gekommen wäre. Im Versäumnisurteil, das nur aus Urteilstenor und Kostenentscheidung besteht, steht das halt nicht drin. Aber auch im Versäumnisurteil ist der Klage stattgegeben worden, sie wurde gerade nicht abgewiesen, Mate (und mit ihm natürlich BT, der absichtlich säumig war) hat gewonnen, alles richtig gemacht, am Ende war damit die Einziehung von BTs Erbe im Strafurteil wirkungslos, BTs Erbteil für Mate gerettet.

Wegen der Wirkungslosigkeit von § 73 StGB im Fall der erfolgreichen Erbunwürdigkeitsklage desjenigen, der „als Nächster“ mit dem Erben dran ist, besteht mE grundsätzlich ausreichend Schutz für diesen Nächsten. Freilich, dieser muss innerhalb der Frist des § 2082 BGB mit der Erbunwürdigkeitsklage in die Hufe kommen. Aber dass Erben grundsätzlich in solchen Fällen der Einziehung vorgehen soll, ist nicht unbedingt einsehbar.

Freilich, der Gesetzgeber sollte alsbald regeln, dass bei fahrlässiger Tötung des Erblassers durch den Erben keine Einziehung des Erbteils zu erfolgen hat.


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01.12.2023 um 11:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es war Mate, der nach § 2342 BGB Klage darauf erhoben hat, dass der Beklagte BT für erbunwürdig erklärt wird. Und wäre kein Versäumnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (vg. § 313 b Abs. 1 ZPO) gegen BT ergangen, sondern ein sog. streitiges Urteil, wäre ebenso wie im Versäumnisurteil der Klage stattgegeben worden, dh Mate hätte gewonnen. BT war ja erbunwürdig, er hatte nun mal seine Tante vorsätzlich umgebracht.
Ich denke, Du weißt ganz genau, was ich gemeint hatte, wenn BT das Verfahren durchgezogen hätte und die Klage wäre - wie durch den rechtlichen Hinweis vom Zivilgericht absehbar - abgewiesen worden. Dann hätte es zwei konträre Urteile gegeben, und das Erbe von BT wäre an den Staat gefallen.

Dieser ganze vorherige Konstrukt war einfach überhaupt nicht durchdacht. Bei einer fahrlässigen Tötung war in Wirklichkeit diese Problematik offensichtlich. Bei anderen Fällen ist es jedoch immer möglich, dass zwei Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das sollte unter Juristen bekannt sein, man muss es auch in Kauf nehmen, weil es anders nicht geht. Aber diese Problematik darf nicht die Auswirkungen haben, das der Staat unrechtmäßig das Erbteil behält.

Daher war die Änderung der Rechtsprechung nun zwingend und ist glücklicherweise erfolgt. Die Begründung des BGH ist hier auch vollkommen schlüssig. Die geänderte Rechtssprechung hat in Wirklichkeit keine Nachteile, eine höhere Abschreckung hat es in Wirklichkeit nicht.


Den Rest, den Du da von Dir gibts, ist für diese Problematik vollkommen uninteressant. Fristversäumnisse sind immer problematisch, ob es dann entweder an den Staat fällt oder dem Täter, ist eigentlich vollkommen egal, beiden hätte es ohne Fristversäumnis nicht zugestanden. Und diese Fristversäumnis wird wohl - zumindest bei so hohen Werten - wohl kaum jemand unterlaufen.


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01.12.2023 um 12:15
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, Du weißt ganz genau, was ich gemeint hatte, wenn BT das Verfahren durchgezogen hätte und die Klage wäre - wie durch den rechtlichen Hinweis vom Zivilgericht absehbar - abgewiesen worden.
Das ist Unsinn. Die Klage wäre nicht abgewiesen worden. Warum denn hat Mate auf den von dir herbeiphantasierten Hinweis des Gerichts die Klage nicht zurückgenommen, wenn sie so wenig Erfolgsaussichten hatte?

Nein, die Klage wurde durchgezogen, WEIL sie so erfolreich war und man auf diese Weise BTs Erbe vor der Einziehung retten konnte.

Mate als Kläger der Erbunwürdigkeitsklage musste in der Klageschrift schlüssig behaupten, dass BT seine Tante umgebracht hat und damit erbunwürdig ist. Und Mate konnte sich dabei auf das Strafurteil stützen und hätte dann alle im Strafverfahren verwendeten Beweise einschließlich Zeugen im Zivilverfahren aufbieten können. BT als Beklagter hätte dem nichts entgegenzusetzen gehabt. er hätte dieses tatsächliche Vorbringen von Mate einschließlich dessen Beweisantritten niemals auch mur ein bisschen ernsthaft ernsthaft entkräften können. Er konnte sich ja schon im Strafverfahren nicht wirksam verteidigen, und mit den Wiederaufnahmeanträgen hat es bisher - trotz reichlich zur Verfügung stehender finanzieller Mittel - auch nicht geklappt.

Nein, das war schon genau richtig so, wie die Brüder das verabredet hatten mit dem Versäumnisurteil. Da waren sie juristisch gut beraten. Erbe gerettet UND BT hat kein unterliegendes Urteil im Zivilverfahren kassiert, in dem in der Begründung ausdrücklich steht, dass er erbunwürdig ist, weil er CB vorsätzlich getötet hat. So schwarz auf weiß im Zivilurteil hätte das bei seinen Fans seinem Ruf als Unschuldslamm doch sehr geschadet.


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01.12.2023 um 12:28
Übrigens darf nach § 331 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO ein Versäumnisurteil überhaupt nur ergehen, soweit die Klage schlüssig ist.
Zivilprozessordnung
§ 331 Versäumnisurteil gegen den Beklagten

(1) Beantragt der Kläger gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beklagten das Versäumnisurteil, so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen….

(2) Soweit es den Klageantrag rechtfertigt, ist nach dem Antrag zu erkennen; soweit dies nicht der Fall, ist die Klage abzuweisen.

(3) Hat der Beklagte entgegen § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen wolle, so trifft auf Antrag des Klägers das Gericht die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; dies gilt nicht, wenn die Erklärung des Beklagten noch eingeht, bevor das von den Richtern unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übermittelt ist. Der Antrag kann schon in der Klageschrift gestellt werden. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist auch insoweit zulässig, als das Vorbringen des Klägers den Klageantrag in einer Nebenforderung nicht rechtfertigt, sofern der Kläger vor der Entscheidung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist.
Allein die Tatsache, dass hier zugunsten von Mate ein Versäumnisurteil erging, zeigt schon dass nach Auffassung des Gerichts Mates Klage schlüssig und sein tatsächliches Vorbringen zur Erbunwürdigkeit von BT ausreichend war. BT hätte dem nichts entgegenzusetzen gehabt, wäre der Prozess weitergegangen.


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01.12.2023 um 15:34
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Ich habe schon Äusserungen von Petermann gehört in welchen er sagt, und offensichtlich auch überzeugt ist davon, dass Fehlurteile gefällt werden.
Das bestreitet ja auch niemand. Jeden Tag gibt es tausende Gerichtsentscheidungen, natürlich geht dabei auch mal etwas schief. Da ist überall so, wo Menschen arbeiten.

Im Fall BT lief allerdings alles korrekt.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Zudem hat Bence die Strafe abgesessen, obwohl er sich unschuldig fühlt.
Never ever fühlt er sich unschuldig.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Da mag ich ihm und der Familie ein schönes und gutes Leben gönnen.
Von Vermögen, das durch einen brutalen Mord an einer wehrlosen Frau an Land gezogen wurde. Verstehe nicht, wie man das jemandem gönnen kann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.12.2023 um 15:50
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Zudem hat Bence die Strafe abgesessen, obwohl er sich unschuldig fühlt
Er fühlt sich vielleicht unschuldig, weiß aber ganz genau, dass er ein Mörder ist.


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01.12.2023 um 16:49
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Never ever fühlt er sich unschuldig.
Ich würde das glatt als Behauptung sehen wollen.
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Von Vermögen, das durch einen brutalen Mord an einer wehrlosen Frau an Land gezogen wurde. Verstehe nicht, wie man das jemandem gönnen kann.
Und ich versteh den Neid nicht. Und will auch ein gewisses nachschlagen erkennen. Geht doch ganz klar aus den Beiträgen hervor. Und nochmals es ging alles Rechtsstaatlich und legitim zu. Und wurde jetzt auf Bewährung frei gelassen. Wer hat das Vermögen an Land gezogen? Bence nicht. Oder! Zudem irgendwann wäre wohl das Erb an die Berechtigten verteilt worden.
Zitat von WattWatt schrieb:Er fühlt sich vielleicht unschuldig, weiß aber ganz genau, dass er ein Mörder ist.
Ob er das weiss kann man annehmen. Ich tu nichts annehmen.


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01.12.2023 um 22:57
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Ich würde das glatt als Behauptung sehen wollen.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Ob er das weiss kann man annehmen. Ich tu nichts annehmen.
Du gehst also davon aus, er hat vergessen, wie er seiner Tante den Schädel eingeschlagen hat?
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Und ich versteh den Neid nicht. Und will auch ein gewisses nachschlagen erkennen. Geht doch ganz klar aus den Beiträgen hervor. Und nochmals es ging alles Rechtsstaatlich und legitim zu. Und wurde jetzt auf Bewährung frei gelassen. Wer hat das Vermögen an Land gezogen? Bence nicht. Oder!
Faktisch halt doch. Durch seinen Mord ist das Vermögen 2006 an die Familie gegangen und jetzt profitiert er davon.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Zudem irgendwann wäre wohl das Erb an die Berechtigten verteilt worden.
Ja, wenn Charlotte Böhringer einen normalen Tod gestorben wäre. Sie könnte aber auch heute noch leben und auch noch einiges an Lebenszeit vor sich haben. Und wenn sie gewusst hätte, dass ihr Neffe sie erschlagen wird und die Familie anschließend von ihrem Geld profitiert und ihren Mörder weiter unterstützt, hätte sie mit Sicherheit alles getan, damit das Vermögen wem anders zufällt. Die jetzige Situation ist mit Sicherheit das Letzte, was CB befürwortet hätte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.12.2023 um 00:05
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Du gehst also davon aus, er hat vergessen, wie er seiner Tante den Schädel eingeschlagen hat?
Ich geh von gar nichts aus. Da ich nicht weiss wer der Täter ist.
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Faktisch halt doch. Durch seinen Mord ist das Vermögen 2006 an die Familie gegangen und jetzt profitiert er davon.
Faktisch hat die Familie seit 2006 vom Erb profitiert. Und tut es auch weiter. Wie viel Bence heute faktisch profitiert ist reine Spekulation. Weiter geht er für 1400 Euro arbeiten. Da muss man schon ordentlich kalkulieren, dass man über die Runden kommt.
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Ja, wenn Charlotte Böhringer einen normalen Tod gestorben wäre. Sie könnte aber auch heute noch leben und auch noch einiges an Lebenszeit vor sich haben. Und wenn sie gewusst hätte, dass ihr Neffe sie erschlagen wird und die Familie anschließend von ihrem Geld profitiert und ihren Mörder weiter unterstützt, hätte sie mit Sicherheit alles getan, damit das Vermögen wem anders zufällt. Die jetzige Situation ist mit Sicherheit das Letzte, was CB befürwortet hätte.
Ja wenn es die Wörter könnt, hätte, wäre, gäbe, wüsste nicht gebe was dann? In dem Sinne will ich auf obiges nicht eingehen.


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02.12.2023 um 01:05
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Zudem irgendwann wäre wohl das Erb an die Berechtigten verteilt worden.
Das ist mit das ekelhafteste, was ich hier seit langem gelesen habe.


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Mordfall Charlotte Böhringer

02.12.2023 um 02:31
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Ich geh von gar nichts aus. Da ich nicht weiss wer der Täter ist.
Das Urteil lesen würd vielleicht helfen. Danach weißt du es.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Ja wenn es die Wörter könnt, hätte, wäre, gäbe, wüsste nicht gebe was dann? In dem Sinne will ich auf obiges nicht eingehen.
Aja. Sehr logisch. Zumal das erste wäre ja von dir kam.

Hier wird offenbar getrollt.


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02.12.2023 um 03:13
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Zudem irgendwann wäre wohl das Erb an die Berechtigten verteilt worden.
Aber genau das war doch der Anlass, warum es überhaupt zu der Tat kam.

2006 hatten geerbt: die Eltern, die Schwester und die beiden Neffen.

Wer aber "irgendwann" später erben würde, genau das war doch das Problem. BT würde ohne Abschluss aus dem Testament gestrichen und CB erwog, ihr Vermögen dem Tierschutz zu vermachen. Deshalb musste CB getötet werden, bevor sie ihr Testament noch ändern konnte.


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02.12.2023 um 06:57
Zitat von emzemz schrieb:2006 hatten geerbt: die Eltern, die Schwester und die beiden Neffen.
Betonung liegt auf "hätten".
CB war zum Zeitpunkt ihrer Ermordung 58 Jahre alt und meines Wissens nach nicht tödlich erkrankt oder sowas.
Der Erbfall, lag also, nach menschlichem Ermessen, noch viele Jahre in der Zukunft.

BT war aber ganz konkret im Jahre 2006 in einer ausweglosen Situation.
-Studienlüge kurz vorm auffliegen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen
-keine echte Alternative wie es in seinem Leben weiter gehen kann
-keinerlei Berufsausbildung
-etc.

Außerdem hat die Tante wohl relativ klar gestellt, dass das Erbe sowie auch die Position des Geschäftsführers mehr oder weniger mit dem erfolgreichen Studienabschluss von BT verbunden ist.
Zitat von emzemz schrieb:. Deshalb musste CB getötet werden, bevor sie ihr Testament noch ändern konnte.
Komplette Zustimmung.
Für mich ist das aber nur ein Teil des Motives.
Genauso bedeutend war wahrscheinlich, dass der Mord an der Tante, falls er nicht überführt wird, ALLE seine Probleme auf einen Schlag gelöst hätte.
-Niemand nervt ihn mehr wegen seinem Studium
-Er hat eine adäquate Ausrede, weshalb er das Studium beendet hat (Führung der Parkgarage)
-Er schafft, ohne jede weitere Anstrengung, direkt den Sprung in gesellschaftlich höhere Kreise (Millionär und Geschäftsführer ist ja schon mal ne Hausnummer)
-Er ist in seinem sozialen Umfeld bzw. Freundeskreis dann nicht nur auf Augenhöhe, sondern übertrifft diese hinsichtlich seines eigenen gesellschaftlichen Status bei weitem.
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Zudem hat Bence die Strafe abgesessen, obwohl er sich unschuldig fühlt
oh je.
ist ja nicht so als ob er da irgendeine Wahl gehabt hätte und aus reiner Willensstärke, brav die Strafe abgesessen hat.
Er wurde verknackt und eingesperrt.
Ob er das will oder nicht, ist bedeutungslos.
Das Opfer hätte auch nicht sterben wollen.


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02.12.2023 um 07:45
Zitat von emzemz schrieb:Wer aber "irgendwann" später erben würde, genau das war doch das Problem. BT würde ohne Abschluss aus dem Testament gestrichen und CB erwog, ihr Vermögen dem Tierschutz zu vermachen. Deshalb musste CB getötet werden, bevor sie ihr Testament noch ändern konnte.
Das Gericht sieht das anders:
Motiv für die Tat war das Streben des Angeklagten, durch den Tot der Tante seine finanzielle Situation zu verbessern. Der Angeklagte rechnete damit, Nachfolger des Opfers als Leiter der „Parkgarage Böhringer“ zu werden und auf diese Weise in eine gut bezahlte berufliche Position einzurücken, die er ohne die Tat zeitnah nicht bekommen hätte. In diesem Handlungsmotiv sah das Schwurgericht ein über die Gewinnsucht hinaus gesteigertes, abstossendes Gewinnstreben um jeden Preis, mithin eine Handlung aus Habgier.
Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Auslöser war nicht, dass BT vorzeitig an das Erbe kommen wollte, sondern weil andernfalls seinen Lebenslüge aufgeflogen wäre. Dass dadurch das Erbe früher aufgeteilt wurde, war eher ein (vermutlich nicht ganz unerwünschter) Nebeneffekt. Ohne die Lebenslüge hätte BT seinen Tante wahrscheinlich nicht umgebracht. Er hat auch in die Testzamente geschaut, evtl. befürchtete er, dass diese Enterbung schon erfogt war. Das Erbe selber war wahrscheinlich für ihn war eher zweitrangig.


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02.12.2023 um 07:50
Zitat von dotsdots schrieb:ALLE seine Probleme auf einen Schlag gelöst hätte.
Mehrere Dutzend Schläge bitte


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02.12.2023 um 07:58
Zitat von LentoLento schrieb:Erbe selber war wahrscheinlich für ihn war eher zweitrangig
So ein völliger Quark:) daher auch die durchkontrollierten Testamente an Tatort. mei, manchen Leuten muss man echt zum Denken verhelfen.


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