Mordfall Charlotte Böhringer
24.04.2023 um 13:27https://www.radiogong.de/benedikt-toth-parkhausmord-muenchen-urteil-frei-gefaengnis
Hier wird erklärt, warum er schon zweieinhalb Wochen vor dem Erreichen der Mindestverbüßungsdauer rauskam.
Hier wird erklärt, warum er schon zweieinhalb Wochen vor dem Erreichen der Mindestverbüßungsdauer rauskam.
Statement der Staatsanwaltschaft München 1Nichts anderes habe ich erwartet. Schließlich gibt's ja immer noch den nunmehr dritten Versuch, ein Wiederaufnahmeverfahren auf die Füße zu stellen.
Mittlerweile liegt auch die Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft zur überraschenden Freilassung vor. Oberstaatsanwältin Anne Leiding teilt mit: "Die Mindestverbüßungsdauer wäre am 17.05.2023 erreicht. Der Verurteilte hat durch seinen Verteidiger beantragt, mit deren Erreichen aus der Haft zur Bewährung entlassen zu werden. Auch hier wurde wiederum ein Gutachten über den Verurteilten eingeholt, welches ihm eine positive Sozialprognose attestiert. Aufgrund der Gutachten und Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt erschien ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht erfolgversprechend. Während der Haftzeit hat der Verurteilte sog. Freistellungstage nach dem Vollzugsgesetz erhalten, beispielsweise aufgrund seiner Arbeitstätigkeit, sodass sich das Entlassungsdatum auf heute vorverlegt hat."
Toth sagte heute direkt nach seiner Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Straubing im Gong 96.3-Interview: "Ich kann jetzt noch nicht aufatmen. Für mich ist der Fall noch lange nicht erledigt. Für mich geht's jetzt erst richtig los." Damit meint Toth die juristische Aufarbeitung seines Falles.