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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 14:19
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Naja, was soll er denn sonst arbeiten? Er hat ja schon vor seiner Haft nichts auf die Reihe gekriegt. Aber die Tante wird sich im Grab umdrehen.
Gibt doch angeblich so viele Unterstützer.
Da ist sicher der ein oder andere dabei, der BT einen Job irgendwo in der "Verwaltung" oder sowas geben hätte können.
Job im Parkhaus ist völlig daneben, meiner Meinung nach.
Das ist der letzte von allen Orten, an denen BT sich blicken lassen sollte.
Aber beweist halt wieder mal die starke Fixierung auf diesen Ort.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 14:25
Ich dachte es wäre eine Voraussetzung für einen "vorzeitigen" Straferlass das der verurteilte Täter Reue zeigt...?


Dieser leugnete bis zur Entlassung, schon komisch.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 14:29
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/parkhausmord-in-muenchen-taeter-benedikt-t-ist-frei-83668702.bild.html

Die Strafe ist lebenslang, wo ist die verbüßt?
Und frei ist auch was andres, er ist auf Bewährung raus, hat Auflagen zu erfüllen.
München – Der Parkhausmörder Benedikt T. ist frei. Er hat seine Strafe verbüßt!

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Neffe der ermordeten Millionärin Charlotte Böhringer hat am Montagmorgen (24. April) die Justizvollzugsanstalt Straubing verlassen. Der Fernsehsender „Sky“ war vor Ort, drehte seine Freilassung mit für eine True-Crime-Dokumentation mit neuen Einblicken in den Mordfall, die demnächst auf dem Sender läuft.
Und vorab können wir uns hier schon mal Fotos ansehen.


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24.04.2023 um 14:32
Zitat von Robert39Robert39 schrieb:Ich dachte es wäre eine Voraussetzung für einen "vorzeitigen" Straferlass das der verurteilte Täter Reue zeigt...?


Dieser leugnete bis zur Entlassung, schon komisch.
Hatte ich auch schon erwähnt, dass das schon komisch ist. Die durchschnittliche Haftdauer bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe beträgt gut 18 Jahre. Da wäre BT schon drunter trotz besonderer schwere der Schuld + Tatleugnung...


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24.04.2023 um 15:04
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Hatte ich auch schon erwähnt, dass das schon komisch ist. Die durchschnittliche Haftdauer bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe beträgt gut 18 Jahre. Da wäre BT schon drunter trotz besonderer schwere der Schuld + Tatleugnung...
Vielleicht wirkt es sich minimal positiv aus, wenn man von einem Ex-OB aus München Besuch in der JVA Straubing bekommt?
Der Mann ist nebenbei bemerkt auch Jurist.
Hätte ich zu entscheiden, dürfte der Mörder seiner Tante gerne noch ein wenig in der Strafhaft darüber nachdenken ob es gut war,
seiner Tante mit einem schweren Gegenstand 24 auf den Kopf zu schlagen. Wer dies leugnet, hat sich offensichtlich nicht mit seiner Tat auseinander gesetzt. Heute ist jedenfalls kein schöner Tag. In Gedenken seines Opfers:
Tatort Bhringer 1

Quelle:
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/parkhausmord-in-muenchen-taeter-benedikt-t-ist-frei-83668702.bild.html


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24.04.2023 um 15:06
Zitat von dotsdots schrieb:Die Tatsache, dass BT nun frei ist, ändert rein gar nichts an der Tatsache, dass er ein verurteilter Mörder ist.
Er ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder, man darf ihn selbstverständlich so nennen und sagen, dass er seine Tante ermordet hat. Das ist als Fakt im Urteil festgestellt, die Zeit der Unschuldsvermutung war mit Rechtskraft des Urteils vorbei. Und was er „juristische Aufarbeitung“ nennt, soll wohl heißen, dass er das rechtskräftige Urteil beseitigen will, eine andere „juristische Aufarbeitung“ gibt es nicht.

Und um die Rechtskraft des Urteils zu beseitigen, muss er erst einmal erfolgreich eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Zwei Versuche sind da bisher schiefgegangen, und es sieht nicht danach aus, dass der dritte Versuch klappt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 15:14
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Hatte ich auch schon erwähnt, dass das schon komisch ist. Die durchschnittliche Haftdauer bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe beträgt gut 18 Jahre. Da wäre BT schon drunter trotz besonderer schwere der Schuld + Tatleugnung...
Bin mal gespannt ob Werner Mazurek auch bald entlassen wird, der ist ja auch wie BT Tatleugner.


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24.04.2023 um 15:16
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Vielleicht wirkt es sich minimal positiv aus, wenn man von einem Ex-OB aus München Besuch in der JVA Straubing bekommt?
Der Mann ist nebenbei bemerkt auch Jurist.
Hätte ich zu entscheiden, dürfte der Mörder seiner Tante gerne noch ein wenig in der Strafhaft darüber nachdenken ob es gut war,
seiner Tante mit einem schweren Gegenstand 24 auf den Kopf zu schlagen. Wer dies leugnet, hat sich offensichtlich nicht mit seiner Tat auseinander gesetzt. Heute ist jedenfalls kein schöner Tag. In Gedenken seines Opfers:
Davon hat sich die Justiz eigentlich nie beirren lassen, der OB war ja zu jeder Zeit auf BT Seite und trotzdem jedes mal wieder der Schuldspruch. Wer nach 17 Jahren Haft seinen Fehler nicht einsieht, hat diesen ggf. nicht begangen, oder ist einfach unbelehrbar. Wir werden es vermutlich nie herausfinden.


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24.04.2023 um 15:24
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Bin mal gespannt ob Werner Mazurek auch bald entlassen wird, der ist ja auch wie BT Tatleugner.
Ist aus rein juristischer Sicht auf jeden Fall das mildere Delikt, er wurde ja ,,nur" des erpresserischen menschenraub mit todesfolge schuldig gesprochen. Ist schon krass wie da mit zweierlei Maß gemessen wird...


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24.04.2023 um 15:40
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ist schon krass wie da mit zweierlei Maß gemessen wird...
Nein, Mazurek wurde ja ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Und bei lebenslanger Freiheitsstrafe kommt nun mal nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB frühestens nach 15 Jahren die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung in Betracht, das ist gesetzlich halt so festgelegt. Da Mazurek erst seit 2008 sitzt (unter Anrechnung von U-Haft), kann er also frühestens 2023 auf Bewährung entlassen werden.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.
fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.
nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.
die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

…...



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24.04.2023 um 15:46
Wen es interessiert: Das Urteil im Fall Mazurek findet man im Wiki des (geschlossenen) Threads zu Ursula Herrmann:

https://www.allmystery.de/dateien/gnezh5mphfbt_Strafurteil-anonym.pdf


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 15:47
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Davon hat sich die Justiz eigentlich nie beirren lassen, der OB war ja zu jeder Zeit auf BT Seite und trotzdem jedes mal wieder der Schuldspruch.
Das wäre mir jetzt allerdings neu.
Christian Ude trat erstmalig für Bence Toth ein, als die Seite zweifelHaft.org im Netz erschien. Das war Ende Februar letzten Jahres. Von "zu jeder Zeit auf BT Seite" kann da wahrlich keine Rede sein.
Und was heißt denn "wieder der Schuldspruch"? Es gibt ein rechtskräftiges Urteil, einen Schuldspruch, und der wird nicht wiederholt.


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24.04.2023 um 15:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, Mazurek wurde ja ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Und bei lebenslanger Freiheitsstrafe kommt nun mal nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB frühestens nach 15 Jahren die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung in Betracht, das ist gesetzlich halt so festgelegt. Da Mazurek erst seit 2008 sitzt (unter Anrechnung von U-Haft), kann er also frühestens 2023 auf Bewährung entlassen werden.
Sorry, ich hatte da einen Zahlendreher drin hast natürlich recht!
Zitat von emzemz schrieb:Und was heißt denn "wieder der Schuldspruch"? Es gibt ein rechtskräftiges Urteil, einen Schuldspruch, und der wird nicht wiederholt.
Auch das Urteil des Zivilverfahren ist ein Schuldspruch gewesen, die Berufungen wurden bei den anderen Instanzen lediglich abgelehnt.
Das ist korrekt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 16:12
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Auch das Urteil des Zivilverfahren ist ein Schuldspruch gewesen, ...
Das war kein Schuldspruch sondern ein Versäumnisurteil, sonst hätte der Bruder nicht geerbt.
... die Berufungen wurden bei den anderen Instanzen lediglich abgelehnt.
Abgelehnt wurde die Revision.
Berufungen gab es keine, die wären rechtlich überhaupt nicht möglich gewesen.
Was abgelehnt wurde, das waren zwei Wiederaufnahmeverfahren.

Du bringst hier einiges durcheinander.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 16:30
Mit unter 50 schon wieder in Freiheit, da hat er jetzt noch viele Jahre vor sich.
Die Lüge aber bleibt zeitlebens an seinem Namen haften.

Dass die ganze Familie von dem ermeuchelten Vermögen lebt, zwingt sie quasi dazu, an ihrer Geschichte festzuhalten. Wie würden sie sonst dastehen?
Deshalb wurde von Anfang an darauf gesetzt, Zweifel zu säen. Die Erfahrung zeigt ja, dass es immer Menschen geben wird, die für so was empfänglich sind.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 16:41
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Mit unter 50 schon wieder in Freiheit, da hat er jetzt noch viele Jahre vor sich.
wie passt das alles eigentlich mit der "bösen" Justiz zusammen, die ihn zu "Unrecht" weggesperrt hat?
Ich hätte niemals gedacht, dass ein Tat leugnender und mit besonderer Schwere der Schuld verurteilter Mörder, so schnell wieder auf freien Fuß kommt.
Ein unfassbarer Vorgang in meinen Augen.

BT hat noch viele Jahrzehnte in Freiheit vor sich, ein Millionenvermögen im Rücken und kann ab heute die Früchte seiner Arbeit ernten..
Andere Leute in seinem Alter haben noch fast 20 Arbeitsjahre vor sich.
Für BT beginnt ab sofort der angenehme Part seines Lebens.
Und wenn man sich BT so anschaut, dann hat die Haft, zumindest optisch, keine Spuren hinterlassen. Im Gegenteil.
Fit wie ein Turnschuh, gestylt und voller Selbstbewusstsein.
Ich fasse das alles nicht.
Mit Gerechtigkeit hat das alles in meinen Augen nichts zu tun.
Selbst der Moßhammer Mörder saß ein Jahr länger in Haft als BT.

Und da geriert sich BT allen Ernstes als Opfer?
Ich kann diesen Wahnsinn nicht verstehen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 17:42
Ich freue mich aufrichtig für Bence Toth, dass er heute freigelassen wurde. Er wird für seine Rehabilitierung kämpfen. Dass es schwierig sein wird, den 3.Wiederaufnahmeantrag durchzukriegen, ist klar, das zeigt die Erfahrung.
Warum die StA bis jetzt noch keine Ermittlungen eingeleitet hat, obwohl sich neue Fakten, wie ein wichtiger Zeuge, bewiesene Falschaussagen, mögliche Motive anderer Personen aus dem engen Dunstkreis C.B, sowie ein falsches Alibi ergeben haben, das wird sie irgendwann mal erklären müssen. Ich bin gespannt und ich traue Bence T. den nötigen Kampfgeist zu, seine Unschuld zu beweisen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 17:50
@Tonycolombo
Wo hätten sich neue Fakten ergeben sollen? Durch Ermittlungen? Oder meinst Du die unsäglich subjektiven Aussagen des Unterstützerkreises?
Warum sollte die Staatsanwaltschaft darauf anspringen?

Selbst wenn ein Alibi einer anderen Person widerlegt werden könnte(!) oder sich bei anderen ein Motiv ergeben sollte(!) macht das keines der Indizien und keinen Beweis gegen Bence Toth weniger stark.

Die Freiheit steht ihm nun rechtlich zu, die Freilassung ist halt mitnichten ein Zeichen, dass sich juristisch der Wind gedreht hätte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 18:09
Ich bin schon etwas empört. Wenn man sich die Vermögensverteilung in Deutschland über eine Lebensspanne anschaut, dann stellt man fest, dass BT mutmaßlich Zugang zu mehr Vermögen hat, als >90% der Deutschen jemals haben werden: https://www.iwd.de/artikel/mit-dem-alter-waechst-das-vermoegen-489710/
Wenn man es nur aufs Vermögen runterbricht (und davon absieht, dass er die besten Jahre seines Lebens auf wenigen Quadratmetern verbringen musste, keine Familie gründen konnte, etc.), dann hat es sich für BT gelohnt. So scheint das wohl in Deutschland zu laufen (vgl. Steuersünder oder den Goldmünzendiebstahl usw.).

Sehr befremdlich finde ich, dass er dort weitermachen will, wo er wohl gehofft hatte, nach seinem brutalen Mord anknüpfen zu können: Im Parkhaus arbeiten. Es fehlt nur noch, dass er in die Luxuswohnung des Opfers einzieht.

Ansonsten kann ich immer wieder nur empfehlen, das Urteil zu lesen. Hier wird wieder viel Quatsch (sorry) geschrieben. Ja, es waren "nur" Indizien, aber viele waren so eindeutig, dass kein objektiv urteilender Mensch Zweifel haben konnte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.04.2023 um 18:09
Ist doch immer das selbe Schema. Verurteilte Mörder, die nen Unterstützerkreis haben, machen mit Selbigen permanent Zirkus, von wegen Unschuld, während sie sitzen. Dann kommen sie irgendwann raus und kriegen gleich mal paar Mikros entgegen gehalten. Dann wird hintenrum die Freilassung umgedeutet, als ob ihre Unschuld damit bestätigt ist.

Der nächste Kandidat für so ne lächerliche Show wird wohl ein gewisser Andreas D. sein.
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Freiheit steht ihm nun rechtlich zu
Das ist natürlich korrekt.


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