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Mordfall Charlotte Böhringer

28.933 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 18:02
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ja, weil man zu lange gewartet hat. Das solltest Du auch so schreiben ...
Wobei ich mich nach wie vor frage, was das für ein Anrufbeantworter war. Weißt du es?
Habe in dem Zusammenhang erstmals davon gehört, dass die Aufzeichnungen selbstständig löschen.
Könnte mir also gut vorstellen, dass die Ermittler das einfach nicht wussten und deshalb keine Eile hatten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 18:32
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-prozess-zu-parkhaus-mord-koennte-neu-aufgerollt-werden-675031cbf618ae209f6b05ec
Charlotte Böhringer machte mit Parkhäusern Millionen!

Das Gericht begründete den Beschluss damit, dass es inzwischen eine neue Aussage einer Zeugin gibt, die sich in der Hauptverhandlung am Landgericht München I noch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte.

Außerdem liegen zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vor, die „möglicherweise neue Beweismittel“ darstellen. „Das Gericht schloss in seiner Entscheidung eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus.“
Aufschlussreicher ist das jetzt auch nicht.
Wir müssen wohl noch warten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 19:01
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Im Urteil ist laut Wiki zu der Frage, ob sie vom Studienabbruch wusste oder nicht, folgendes ausgeführt:
Du führst doch hier genau die Stelle auf, die zu der Pressemitteilung passt und wie du selbst auch ausgearbeitet hattest, kann es sich ja nur um die damalige Verlobte handeln.
Zitat von emzemz schrieb:Aufschlussreicher ist das jetzt auch nicht.
Wir müssen wohl noch warten.
Hinsichtlich der Gutachten ja, bzw. Zeugenaussage sollte klar sein, worum es geht


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 19:08
Das wird hier auch nochmal dargestellt:
Und: „Frau Böhringer fand es schade, dass Benedikt sein Studium nicht fortsetzt.“ Somit sei belegt, aber nie berücksichtigt worden, dass das Mordopfer sehr wohl Bescheid wusste. Das Gericht sah das anders. Und noch mehr Gründe für eine Rechtsbeugung fügt Witting an. Unter anderem seien etwa DNA-Spuren mangelhaft untersucht worden.
Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/parkhausmord-und-kein-ende-neue-vorwuerfe-gegen-den-verurteilten-93330377.html

Interessant ist auch aus dem Artikel, dass Witting den Richtern Rechtsbeugung vorwirft


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 19:37
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hinsichtlich der Gutachten ja, bzw. Zeugenaussage sollte klar sein, worum es geht
Mag sein, dass sich das dir erschlossen hat. Das freut mich dann auch für dich.
Mir ist es leider nicht klar, um welche 'verdächtigen Vorgänge unmittelbar vor der Tat' es sich handelt.
Aber da übe ich mich gerne in Geduld.


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04.12.2024 um 19:47
Zitat von emzemz schrieb:Das Gericht begründete den Beschluss damit, dass es inzwischen eine neue Aussage einer Zeugin gibt, die sich in der Hauptverhandlung am Landgericht München I noch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Du führst doch hier genau die Stelle auf, die zu der Pressemitteilung passt und wie du selbst auch ausgearbeitet hattest, kann es sich ja nur um die damalige Verlobte handeln.
Ich sehe gerade nicht, dass diese Stelle zu der Pressmitteilung passt. Das musst Du mir tatsächlich bitte erklären.

Die Ex-Verlobte hat es damals versucht so aussehen zu lassen, dass sie gewusst hat, dass BT sein Studium abgebrochen hat. Andere Personen aus ihrem direkten Umfeld haben dagegen gesagt, sie hätten davon nichts geahnt, es sei also nicht so gewesen, dass die Verlobte das dritten, z.B. ihren Eltern gegenüber berichtet hat und damit offen umgegangen wäre.

Was soll jetzt bitte die Ex-Verlobte in einer neuen Aussage anders darstellen, was BT entlastet?
Und die Aussage welcher Zeugin erweist sich dann dadurch unglaubwürdig oder zumindest unvollständig zu Lasten des BT?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 20:24
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb am 19.02.2023:Zumal sie als Verlobte vermutlich nicht gerade begeistert war, dass sich BT ihr nicht geöffnet hatte. FS nennt in ihrer Erklärung im WAA drei Zeugen, mit denen sie über ihre Vermutung gesprochen habe: ihre Mutter, ihre Schwester und eine Freundin. Das wäre also auch nachprüfbar.
Hier. Die Verlobte wusste vermutlich dass BT nicht mehr studiert, wenn sie mit mehreren Leuten darüber gesprochen hat.

Und das hat ja auch der Steuerberater gesagt, dass das bekannt war.

Und eben nicht in die Beweiskette gehört, dass CB das nicht wusste.

Das hatte ja die weitere Zeugin ausgesagt, dass das ein "Schlag" gewesen sei.

Und das sei damit eben falsch.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Die Ex-Verlobte hat es damals versucht so aussehen zu lassen, dass sie gewusst hat, dass BT sein Studium abgebrochen hat.
Nein, sie hat sich damals eben nicht dazu geäußert und das zitierte Zeugnisverweigerungsrecht wahrgenommen
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Was soll jetzt bitte die Ex-Verlobte in einer neuen Aussage anders darstellen, was BT entlastet?
Und die Aussage welcher Zeugin erweist sich dann dadurch unglaubwürdig oder zumindest unvollständig zu Lasten des BT?
Genau das soll sie Aussagen, dass ihr klar war, dass er nicht mehr studiert und es eben keine Überraschung für das Umfeld war.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 20:39
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ja, weil man zu lange gewartet hat. Das solltest Du auch so schreiben ...
Genau. Und weil der Anrufbeantworter nicht funktionierte, beziehungsweise die Anrufe sich gelöscht darauf haben. Und die Nachrichten. Ist Bence unschuldig. Deshalb auch das wieder Aufnahmeverfahren.


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04.12.2024 um 20:50
Ich nehme an, dass es bei der Zeugin, deren belastende Aussagen ggf unwahr/lückenhaft gewesen sein könnten um die Freundin des Opfers, die am Tattag noch zu Besuch gewesen sein soll und nur am Wein genippt haben will, gehen wird.

Das ergibt sich für mich jedenfalls sinngemäß aus diesem früheren Artikel:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-charlotte-boehringer-parkhausmord-ermittlung-1.5563498

Bzw die Freundin mit der das Opfer beim Italiener war und die gesehen haben soll, daß dieses von einem Mann (wohin?) begleitet wurde:
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/neue-hinweise-wird-der-muenchner-parkhaus-mord-neu-aufgerollt-79737802.bild.html

(Ist das dieselbe Person wie die Weinfreundin? Passt irgendwie nicht recht zusammen?)

Ich verstehe allerdings auch nicht, welche dann andere Zeugin, die ein Zeugnisverweigerungsrecht hatte, hierzu irgendwie was wissen sollte?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 20:57
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und das hat ja auch der Steuerberater gesagt, dass das bekannt war.

Und eben nicht in die Beweiskette gehört, dass CB das nicht wusste.
Ganz so hat er das aber nicht gesagt.
Schaun wir uns an, was der Steuerberater bei Gericht hierzu sagte.
Ich zitiere aus dem Urteil
(i.)
Der Zeuge B. der Steuerberater des Opfers, führte in der Hauptverhandlung aus, im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung des Angeklagten sei von Bedeutung gewesen, ob der Angeklagte noch studiere oder nicht. Bei einem Gespräch über den Status des Angeklagten habe das Opfer geäussert, der Angeklagte habe das Studium „beendet“, abgebrochen oder nicht fortgeführt“. Was das Opfer nun genau gesagt habe, könne er nicht mehr sagen. Die Angaben des Steuerberaters des Opfers in diesem Zusammenhang führen zu keiner Sachverhaltsklärung, weil sie mehrdeutig sind. Die Ausdrücke „Abgebrochen“ oder „Nicht-Fortgeführt“ lassen den Schluss zu, dass kein erstes Examen gemacht wurde. Der Ausdruck „Beendet“ lässt wiederum den Schluss zu, das Studium sei erfolgreich mit dem 1. Staatsexamen abgeschossen worden.



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:00
Bei der neuen Zeugenaussage geht es um das hier:
Peter Witting, der Verteidiger von Bence T., ist zunächst erfreut über die Entwicklung. „Das ist der erste wesentliche Schritt, den wir seit 16 Jahren machen“, sagt er, „endlich finden wir Gehör.“ Er erklärt, was es mit den neuen Beweisen auf sich hat: Bei der neuen Zeugenaussage handelt es sich um die einer Journalistin, die eine Freundin Charlotte Böhringers in die Verantwortung nimmt. Diese Freundin hatte damals der Journalistin erzählt, einen verdächtigen Mann vor der Tatwohnung gesehen zu haben, der eindeutig nicht Bence gewesen sei – später aber vor Gericht behauptete die Freundin, diese Info für einen Zeitungsartikel stamme nicht von ihr. „Das war gelogen“, so Witting. Die neuen Spurenanalysen hingegen beweisen nach Auffassung der Verteidigung, dass der Mörder nicht an der Wohnungstür klingelte und dann Böhringer nach innen trieb, sondern schon in der Wohnung war. Witting: „Die Tat geschah von innen nach außen, nicht anders herum.“
Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/parkhausmord-und-kein-ende-neue-vorwuerfe-gegen-den-verurteilten-93330377.html

BT äußert sich auch bzgl. der neuen Entwicklung wie folgt:
Selbst wenn nun kein Freispruch entsteht, könnte ich besser damit leben, als mit dem gutsherrenartigen Vom-Tisch-Wischen der vorherigen Anträge. Ich glaube daran, dass es im Justizapparat noch richtige Menschen gibt. Aber euphorisch bin ich nicht.“
Außerdem äußert sich ein weiterer Strafverteidiger und hält eine andere Bewertung des Falles für wahrscheinlich:
Als „großen Erfolg“ wertet daher der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed die erneute Prüfung des Parkhausmords. Gerade die beiden Gutachten hält er für erfolgsträchtig. „Eine andere Bewertung des Falles scheint jetzt wahrscheinlich.“
Quellen: wie oben


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:02
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das hatte ja die weitere Zeugin ausgesagt, dass das ein "Schlag" gewesen sei.

Und das sei damit eben falsch.
Es heißt in der Presseerklärung aber nicht, dass jemand falsch ausgesagt habe, sondern dass
Zitat von GrillageGrillage schrieb:eibe andere Zeugin in der früheren Hauptverhandlung zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte
.

Was soll also an der Aussage, dass es ein Schlag für die Verlobte gewesen sei, als sie durch die Ermittlungen und nach B's Festnahme erfahren habe, dass BT sein Studium abgebrochen hatte, unvollständig gewesen sein?
Jeder Zeuge kann, muss und darf nur das aussagen, was er weiß.
Wenn sie eben bemerkt hat, dass die Verlobte geschockt war, dann muss sie das so berichten, wenn sie danach gefragt wird.
Indem die Verlobte jetzt sagt, die hätte es schon vorher gewusst, wird die Aussage ihrer Freundin nicht unvollständig, solange die Verlobte das vorab nicht mit dieser Freundin besprochen hat.


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04.12.2024 um 21:06
Zitat von LanzaLanza schrieb:Bei der neuen Zeugenaussage geht es um das hier:
Und aus welchen Grund sollte die Journalistin damals Deiner Meinung nach ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt haben?

Ich denke, eines der angeblich neuen Gutachten zum angenommenen Tatablauf wird dieses in dem zitiertern Artikel erwähnte sein:
35762049 schrieb:Die neuen Spurenanalysen hingegen beweisen nach Auffassung der Verteidigung, dass der Mörder nicht an der Wohnungstür klingelte und dann Böhringer nach innen trieb, sondern schon in der Wohnung war. Witting: „Die Tat geschah von innen nach außen, nicht anders herum.“



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:07
Zitat von emzemz schrieb:Schaun wir uns an, was der Steuerberater bei Gericht hierzu sagte.
Du unterschlägst aber die neueren Aussagen des Steuerberaters aus dem Zivilprozess von 2012:
Witting will diesmal die gesamte Argumentation des Gerichts zum Einsturz bringen. Eine Vertuschungsabsicht habe es nicht gegeben, denn: „Charlotte Böhringer wusste von dem abgebrochenen Studium“, so Witting, „das hat ihr Steuerberater in der Hauptverhandlung klar und deutlich gesagt. ‚Sie war enttäuscht wie die Mutter von ihrem Kind‘, erzählte er den Richtern über Böhringer.“ Im Urteil sei dagegen zu lesen, der Steuerberater habe sich „mehrdeutig“ geäußert. Später, in einem Zivilprozess im Jahr 2012, notierten die Protokolle außerdem diese Aussage von ihm: „Ich wundere mich, dass ich im Strafurteil so interpretiert worden bin.“ Und: „Frau Böhringer fand es schade, dass Benedikt sein Studium nicht fortsetzt.“ Somit sei belegt, aber nie berücksichtigt worden, dass das Mordopfer sehr wohl Bescheid wusste.
Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/parkhausmord-und-kein-ende-neue-vorwuerfe-gegen-den-verurteilten-93330377.html


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04.12.2024 um 21:13
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und aus welchen Grund sollte die Journalistin damals Deiner Meinung nach ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt haben?
Aus beruflichen Gründen, Quellenschutz.
§ 53 Abs. 1 Nr 5 StPO
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__53.html]

@Lanza Danke für die Infos


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:15
Zitat von LanzaLanza schrieb:Du unterschlägst aber die neueren Aussagen des Steuerberaters aus dem Zivilprozess von 2012:
Wir sind hier aber im Strafprozess und nicht im Zivilprozess.
Es geht nicht darum, welche Angaben früher und welche später erfolgt sind.
Was er später im Zivilprozess gesagt hat, spielt beim Strafprozess keine Rolle.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:17
Zitat von emzemz schrieb:Was er später im Zivilprozess gesagt hat, spielt beim Strafprozess keine Rolle.
Stimmt natürlich. Aber im Zivilprozess wird zumindest zusammen gefasst protokolliert, was die Zeugen sagen, was diese dann auch nach Diktat oder Vorlesen genehmigen.

Die Annahme "mehrdeutiger" Aussagen könnte auch mit unzureichenden Notizen oder Erinnerungen der Strafrichter zu tun haben...


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04.12.2024 um 21:18
Zitat von LanzaLanza schrieb:Du unterschlägst aber die neueren Aussagen des Steuerberaters aus dem Zivilprozess von 2012:
In der Presseerklärung wird eindeutig Bezug auf die damalige Hauptverhandlung genommen, nicht auf den Zivilprozess. Und es ist von einer Zeugin,also einer weiblichen Person die Rede. Der Steuerberater wird also kaum gemeint sein.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:18
Zitat von emzemz schrieb:Was er später im Zivilprozess gesagt hat, spielt beim Strafprozess keine Rolle.
Doch selbstverständlich spielt das eine Rolle für das WAA. Es geht um eine wahrheitsgemäße Zeugenaussage.

Und wenn er selbst sagt, dass er sich wundert wie er interpretiert wurde, sollte er das klarstellen können.


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04.12.2024 um 21:19
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Die Annahme "mehrdeutiger" Aussagen könnte auch mit unzureichenden Notizen oder Erinnerungen der Strafrichter zu tun haben...
Wo war jetzt in der Presseerklärung bitte noch mal die Rede von mehrdeutigen Aussagen?


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