Lanza schrieb:Das hatte ja die weitere Zeugin ausgesagt, dass das ein "Schlag" gewesen sei.
Und das sei damit eben falsch.
Es heißt in der Presseerklärung aber nicht, dass jemand falsch ausgesagt habe, sondern dass
Grillage schrieb:eibe andere Zeugin in der früheren Hauptverhandlung zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte
.
Was soll also an der Aussage, dass es ein Schlag für die Verlobte gewesen sei, als sie durch die Ermittlungen und nach B's Festnahme erfahren habe, dass BT sein Studium abgebrochen hatte, unvollständig gewesen sein?
Jeder Zeuge kann, muss und darf nur das aussagen, was er weiß.
Wenn sie eben bemerkt hat, dass die Verlobte geschockt war, dann muss sie das so berichten, wenn sie danach gefragt wird.
Indem die Verlobte jetzt sagt, die hätte es schon vorher gewusst, wird die Aussage ihrer Freundin nicht unvollständig, solange die Verlobte das vorab nicht mit dieser Freundin besprochen hat.