Mordfall Charlotte Böhringer
05.12.2024 um 11:39Grillage schrieb:Die "Informantin" hat seber vor Gericht ausgesagt, hat aber dort abgestritten, CB an jenem abend mit einem fremden Mann gesehen zu haben.Ich denke man muss den Ablauf so verstehen, dass die Freundin zu dem Ablauf des Abends vor Gericht gefragt wurde. Dabei hat sie keinen unbekannten Mann erwähnt.
Jetzt kommt die Jorunalistin und sagt aus, Frau XY hat mir gesagt, dass sie CB mit einem Mann gesehen hat.
Und nu?!
Die Zeugin hat ja aber ausgesagt, sie habe diesen mann nicht gesehen.
Dem Gericht lag dann wohl auch irgendein Artikel/Blogpost/Podcast oder was auch immer vor, indem berichtet wurde - ohne Quellenangabe - eine Bekannte /Freundin des Opfers habe diese noch am Tatabend mit einem Mann gesehen /nach Hause gehen gesehen oder ähnliches. Die Journalistin hat dann wohl auf Nachfrage gesagt, sie verweigere das Zeugnis dazu, von wem diese Info stamme.
Ob die Freundin direkt mit dem Artikel o. Ä. konfrontiert wurde ist etwas unklar, ggf sagte sie, dass die darin beschriebene Angabe nicht von ihr stamme. Ggf passierte auch manches davon nur vor Polizei und/oder Staatsanwaltschaft. Ob die Journalistin überhaupt mal geladen war?
Insofern "weiß" man nur dann/deshalb, um welche Freundin es geht, weil sich die Journalistin jetzt nun doch zumindest gegenüber den Verteidigern dazu äußert. Diese neue Äußerung ist aber nur dann irgendwie verwertbar, wenn sie sich entsprechend im Probationsverfahren nach rechtlicher Belehrung nun auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht verzichtet und offiziell aussagt.