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Mordfall Charlotte Böhringer

28.933 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:21
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wo war jetzt in der Presseerklärung bitte noch mal die Rede von mehrdeutigen Aussagen?
Das hat mit der Pressemitteilung über den neuen Wiederaufnahmeprozess nichts zu tun. Nur @emz und @Lanza haben sich über die Interpretation der Ausssage des Steuerberaters unterhalten, darauf habe ich geantwortet. Das Gericht schreibt es so im Urteil.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:23
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und es ist von einer Zeugin,also einer weiblichen Person die Rede. Der Steuerberater wird also kaum gemeint sein.
Es geht um den Gesamtkontext die sogenannte Indizienkette sprengen zu können, indem rausgearbeitet wird, dass dem Umfeld und damit auch CB bewusst war, dass BT nicht mehr studierte.

Und für ein WAA geht das wohl indem man versucht eine offensichtlich unvollständige/falsche Zeugenaussage zu sprengen.

Der Steuerberater wurde ja "nur" missinterpretiert


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:25
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat laut merkur.de nun Beschwerde eingelegt. Das OLG München muss nun entscheiden, wie es weitergeht. Irgendwie war das ja fast schon zu erwarten von der Staatsanwaltschaft Augsburg. Ob das OLG dieses Jahr noch entscheidet, ist fraglich. Ich gehe aber davon aus, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird. Alles andere würde sehr verwundern.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:28
Zitat von LanzaLanza schrieb:Doch selbstverständlich spielt das eine Rolle für das WAA. Es geht um eine wahrheitsgemäße Zeugenaussage.

Und wenn er selbst sagt, dass er sich wundert wie er interpretiert wurde, sollte er das klarstellen können.
Das hat Witting längst in einem der vorangegangenen Wiederaufnahmeanträgen versucht.
Seine Bemühungen waren allerdings nicht von Erfolg gekrönt.
Was er seinerzeit ausführte darf ich aus dem Wiki zitieren:
Auf Vorhalt dieser Passage aus dem Strafurteil hatte sich der Zeuge B. im Zivilverfahren über die Interpretation seiner Angaben – ‚Beendigung‘ auszulegen im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses – in der mündlichen (S. 25) Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht äusserst verwundert gezeigt. Im Protokoll der 4. Zivilkammer findet sich hierzu die bereits oben zitierte, durchaus bemerkenswerte Erklärung des Zeugen:
„Frau Böhringer hätte sich ganz bestimmt nicht geärgert, wenn ihr Neffe das Studium erfolgreich abgeschlossen hätte, ganz im Gegenteil, dann hätte sie sich gefreut, das war ja ihr Ziel. Ich wundere mich, dass ich im Strafurteil so interpretiert worden bin. Das höre ich zum ersten Mal.“

(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des LG München I, 4. Zivilkammer, vom 6.4.2011 – Anlage 10, S. 13 f – Hervorhebung durch Verfasser)
Dass seine Erklärungen in der Hauptverhandlung vom Schwurgericht als „mehrdeutig“ verstanden worden waren, vermag der Zeuge erkennbar nicht nachvollziehen. Hat sich Herr B. allerdings - wie von ihm ausdrücklich vor der 4. Zivilkammer zu Protokoll gegeben – im Strafverfahren bereits wie im Zivilverfahren erklärt, bleibt – soll der Vorwurf einer bewussten Entstellung des Aussageinhalts in den schriftlichen Urteilsgründen nicht erhoben werden – nur, dass die Kammer den Zeugen missverstanden hat. Dann allerdings hätte das Schwurgericht den tatsächlichen Inhalt der Angaben dieses Zeugen infolge eines Wahrnehmungsfehlers nicht zutreffend zur Kenntnis genommen. In Konsequenz sind die im Zivilverfahren protokollierten Angaben dieses Zeugen neu im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO.

Dass dies auch erst Recht gelten muss, wenn sich der Zeuge in der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht tatsächlich noch mehrdeutig erklärt haben sollte, liegt auf der Hand. Neu in klassischer Weise wäre dann die erläuternde Erklärung, der nunmehrige, nur in eindeutiger Weise zu verstehende Hinweis darauf, dass CB über die ‚Beendigung‘ des Studiums „verärgert“ gewesen war.



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:29
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat nach merkur.de nun Beschwerde eingelegt
Es geht ja hier nur hopp oder topp. Da dürfte auch verdammt viel Kohle im Spiel sein. Sollte es wirklich noch zu einem anderen Urteil kommen, müsste die Staatskasse Anwaltskosten und Entschädigung leisten.

Da wären wir im Millionenbereich.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:33
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat laut merkur.de nun Beschwerde eingelegt. Das OLG München muss nun entscheiden, wie es weitergeht. Irgendwie war das ja fast schon zu erwarten von der Staatsanwaltschaft Augsburg. Ob das OLG dieses Jahr noch entscheidet, ist fraglich. Ich gehe aber davon aus, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird. Alles andere würde sehr verwundern.
Gibt es dazu auch einen Link?
Danke


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:33
Zitat von LanzaLanza schrieb:Es geht um den Gesamtkontext die sogenannte Indizienkette sprengen zu können, indem rausgearbeitet wird, dass dem Umfeld und damit auch CB bewusst war, dass BT nicht mehr studierte.
Aber BT selbst hat das doch ganz anders gesagt:
Er behauptete vielmehr, seine Tante sei die einzige Person aus seinem Umfeld gewesen, die gewusst habe, dass er das Erste Juristische Staatsexamen noch nicht abgelegt habe.
Zitiert aus dem Wiki

Er hat selber also gesagt, er habe sein Umfeld nicht darüber informiert, sondern nur die Tante. Wenn jetzt die Ex-Verlobte behauptet, sie habe davon gewusst, dann ist das doch absolut unglaubwürdig. V.a. wenn man sich anschaut, in wie viele Widersprüche sie sich schon im Prozess verwickelt hatte, weshalb sei vom Gericht als absolut unglaubwürdig eingeschätzt wurde. Es steht mehrmals im Urteil, dass sie durch massiven Entlastungseifer aufgefallen ist.

Wenn sie jetzt 20 Jahre später ankommt und meint, sie wolle eine Aussage machen, dass sie von BT's Studienabbruch gewusst habe, welches Gericht soll ihr das denn bitte glauben?!
Das ist doch alles nur wieder eine der typischen Heiße-Luft-Nummern des BT-Wittig-Gespanns...


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 21:40
Zitat von GrillageGrillage schrieb:V.a. wenn man sich anschaut, in wie viele Widersprüche sie sich schon im Prozess verwickelt hatte, weshalb sei vom Gericht als absolut unglaubwürdig eingeschätzt wurde. Es steht mehrmals im Urteil, dass sie durch massiven Entlastungseifer aufgefallen ist.
Du hattest es doch selbst herausgearbeitet, dass es um ihr Zeugnisverweigerungsrecht gehen müsste.

Von daher wird sie sich zu bestimmten Thematiken eben bisher noch nicht geäußert haben.


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04.12.2024 um 21:47
Ja, sie hat z.B. zu dem Punkt, ob sie wusste, dass BT sein Studium abgebrochen hat, die Aussage verweigert.

Aber in der Presseerklärung steht ja auch, dass wenn jetzt die Zeugin X doch aussagt, dass dadurch offensichtlich wird, dass die Zeugin Y unvollständig ausgesagt hat und zwar zu Ungunsten von BT.

Man braucht also, um herauszufinden, um wen es sich bei Zeugin X handelt und um welchen Sachverhalt es gehen könnte, auch noch die Aussage einer zweiten Zeugin, die dadurch unvollständig erscheint.
Und: der Sachverhalt, den diese Zeugin gemacht hat, muss so relevant sein, dass wenn er nicht mehr gilt, er entlastend für BT wirkt.

Wenn also die Ex-Verlobte sagt, dass sie vom Studienabbruch gewusst hat, wer ist dann Zeugin Y und was hat Zeugin Y gesagt, was dann unvollständig wirkt.
Wie gesagt, dass eine Freundin sagt, die Verlobte sei überrascht gewesen über den Studienabbruch, wird dadurch nicht unvollständig. Es war der Eindruck dieser Freundin. Man kann ihr nicht vorwerfen, dass sie etwas weggelassen hat, so dass ihre Aussage negativ für BT gewertet wurde.

Also: welche Aussage solld die Ex-Verlobte Deiner Meinung nach machen und welche Zeuginnenaussage wird dadurch unvollständig?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 23:12
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Also: welche Aussage solld die Ex-Verlobte Deiner Meinung nach machen und welche Zeuginnenaussage wird dadurch unvollständig?
Darum scheint es nicht zu gehen. Vielmehr geht es um eine Freundin von Frau B. die am Tatabend einen Herren mit ihr gesehen haben soll, das einer Journalistin sagte, vor Gericht aber leugnet das gesagt zu haben. Als die Journalistin vernommen wurde hat diese das Zeugnis nach § 53 StPO verweigert. Siehe oben Beitrag von @Lanza mit Quelle.

Die Ex spielt keine Rolle bei dem Wiederaufnahme - Antrag.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 23:15
Also, ich habe nochmal nachgedacht:

Das ist die ursprüngliche PM der Justiz:
Das Landgericht Augsburg führt in seinem Beschluss aus, dass es eine neue Zeugenaussage gibt. Die betroffene Zeugin war zwar schon in der Hauptverhandlung des Landgerichts München I vernommen worden, berief sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auf der Grundlage dieser neuen Angaben ist nunmehr zu prüfen, ob eine andere Zeugin in der früheren Hauptverhandlung zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte. Im Hinblick auf die jetzt erstmals erfolgte Aussage, wird im Probationsverfahren geprüft werden, ob der Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 2 StPO vorliegt.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php

Und hier steht quasi die Antwort dazu:
Er erklärt, was es mit den neuen Beweisen auf sich hat: Bei der neuen Zeugenaussage handelt es sich um die einer Journalistin, die eine Freundin Charlotte Böhringers in die Verantwortung nimmt. Diese Freundin hatte damals der Journalistin erzählt, einen verdächtigen Mann vor der Tatwohnung gesehen zu haben, der eindeutig nicht Bence gewesen sei – später aber vor Gericht behauptete die Freundin, diese Info für einen Zeitungsartikel stamme nicht von ihr. „Das war gelogen“, so Witting.
Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/wiederaufnahme-im-parkhausmord-93450108.html

Das Problem war wohl, dass ich deinem guten Ansatz gefolgt bin:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Bei der Zeugin, die damals die Aussage verweigert hat und jetzt aussagen will, kann es sich nur um die Mutter oder die ehemalige Verlobte handeln. Andere Zeuginnen hatten kein Zeugnisverweigerungsrecht, zumindest wenn man davon ausgeht, dass sich besagte Zeugin damals nicht auf ein "Zeugnisverweigerungsrecht aus sachlichen Gründen" berufen hat, weil sie sich nicht selbt belasten wollte und musste.
Und man im Urteil unter dem Schlagwort "Zeugnisverweigerungsrecht" dann bei der Verlobten landet.

Inzwischen glaube ich jedoch, dass die einzig richtige Antwort hier steht:
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Aus beruflichen Gründen, Quellenschutz.
§ 53 Abs. 1 Nr 5 StPO
Heißt, dass die Journalistin wohl den Quellenschutz aufgibt und damit die Aussage der Freundin von CB zweifelhaft erscheint.

Würde bedeuten, die Journalistin hat damals im Strafprozess ihr Zeugnisverweigerungsrecht wahrgenommen. Dazu konnte ich aber keine Quelle finden.

Aber nur so macht es eigentlich Sinn.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Die Ex spielt keine Rolle bei dem Wiederaufnahme - Antrag.
Genau.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 23:43
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat laut merkur.de nun Beschwerde eingelegt. Das OLG München muss nun entscheiden, wie es weitergeht. Irgendwie war das ja fast schon zu erwarten von der Staatsanwaltschaft Augsburg. Ob das OLG dieses Jahr noch entscheidet, ist fraglich. Ich gehe aber davon aus, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird. Alles andere würde sehr verwundern.
Was mich am meisten verwundert, dass da draußen ein Mörder rumläuft, der noch nicht gefasst ist. Das ist Wahnsinn.

Nicht das der nochmals zuschlägt !


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.12.2024 um 00:38
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Irgendwie war das ja fast schon zu erwarten von der Staatsanwaltschaft Augsburg. [...] Ich gehe aber davon aus, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird. Alles andere würde sehr verwundern.

Natürlich, der Staat verteidigt mit Zähnen und Klauen ein einmal gesprochenes Urteil als vermeintlich sakrosankte "Wahrheit" an der zu Zweifeln einem Sakrileg gleichkommt! Weil es kann ja nicht sein was einfach nicht sein darf - wenn jetzt möglicherweise herauskommt das man nach fast 20 Jahren hartnäckigen negierens ein grarvierenden Fehler begangen hat indem ein Unschuldiger völlig zu Unrecht eingesperrt und somit um 17 Jahre seines wertvollen Lebens gebracht wurde! Das wäre nicht nur eine weitere Ultra-Blamage für den Rechtsstaat sondern auch ein weiterer Minuspunkt auf der bayerischen Liste welche ja bereits mit den Fällen Kulac, Rupp, Genditzki, Mollath, Kaufmann usw. schon einiges an - erwiesenen - Justizirrtümern vorzuweisen hat!

Neue Beweise mit möglichen Auswirkungen auf den Schuldspruch

Tatsächlich kommt nun wieder Bewegung in den Fall. Denn das Landgericht Augsburg hat Bence T.s Wiederaufnahmeantrag für das Strafverfahren in zwei von sechs Punkten für zulässig erklärt. Das Gericht begründet den Beschluss damit, dass es jetzt eine neue Aussage einer Zeugin gibt, die sich in der früheren Hauptverhandlung noch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte. Außerdem liegen zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vor, die „möglicherweise neue Beweismittel“ darstellen, sagt Sprecher Michael Rauh. „Das Gericht schließt hier eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus.“ Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen diesen Beschluss des Landgerichts Beschwerde eingelegt. Das heißt: Nun entscheidet das Oberlandesgericht München, ob und wie es mit einer Wiederaufnahme weiter geht.

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/wiederaufnahme-im-parkhausmord-93450149.html

Mich würde interessieren was Gisela Friedrichsen oder Alexander Stevens zu dieser neuen - positiven - Entwicklung des Falls sagen weil beide ja felsenfest der Überzeugung sind das Toth schuldig sei. Aber diese Mauer beginnt immer mehr zu bröckeln...

Verdächtiger Mann vor der Tatwohnung

Peter Witting, der Verteidiger von Bence T., ist zunächst erfreut über die Entwicklung. „Das ist der erste wesentliche Schritt, den wir seit 16 Jahren machen“, sagt er, „endlich finden wir Gehör.“ Er erklärt, was es mit den neuen Beweisen auf sich hat: Bei der neuen Zeugenaussage handelt es sich um die einer Journalistin, die eine Freundin Charlotte Böhringers in die Verantwortung nimmt. Diese Freundin hatte damals der Journalistin erzählt, einen verdächtigen Mann vor der Tatwohnung gesehen zu haben, der eindeutig nicht Bence gewesen sei – später aber vor Gericht behauptete die Freundin, diese Info für einen Zeitungsartikel stamme nicht von ihr. „Das war gelogen“, so Witting. Die neuen Spurenanalysen hingegen beweisen nach Auffassung der Verteidigung, dass der Mörder nicht an der Wohnungstür klingelte und dann Böhringer nach innen trieb, sondern schon in der Wohnung war. Witting: „Die Tat geschah von innen nach außen, nicht anders herum.“

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/wiederaufnahme-im-parkhausmord-93450149.html


Zwecks der Aussage des Steuerberaters sei an dieser Stelle auch auf eine weitere Aussage von Peter Witting dazu verwiesen:

Peter Witting:
So und hier haben wir also nun das Protokoll des Steuerberaters: "Das habe ich damals auch schon gesagt das Charlotte Böhringer nicht enttäuscht gewesen wäre wenn sie mit beendet erfolgreich beendet gemeint hätte." Also ganz klar auf den Vorhalt aus dem Urteil, nach der Darstellung des Steuerberaters hätte es ja auch erfolgreich beendet sein können, sagt er ganz klar das habe ich damals schon gesagt das sie nicht enttäuscht gewesen wäre wenn mit beendet erfolgreich beendet gemeint gewesen wäre. Also noch klarer geht's nicht! Ja wie auch immer diese Stelle im Urteil zustande kommt ist nicht mein Thema es zu bewerten, das ist schon durch, aber es ist falsch!
Ab Zeitindex 13.54 Minute
https://www.youtube.com/watch?v=rP-NYm2mOZ0

Wenn Charlotte Böhringer also tatsächlich bereits gewusst hat das Benedikt Toth nicht mehr studiert dann entfällt damit natürlich auch das entscheidende, unterstellte, Mordmotiv...


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.12.2024 um 01:33
Zitat von MauserMauser schrieb:Wenn Charlotte Böhringer also tatsächlich bereits gewusst hat das Benedikt Toth nicht mehr studiert dann entfällt damit natürlich auch das entscheidende, unterstellte, Mordmotiv...
Sehe ich nicht so. Immerhin hat er nach der Tat nichts besseres und dringenderes zu tun gehabt, als in ihr Büro zu eilen und nach dem Testament zu wühlen. Es wurden drei gefunden. Das heißt nicht, dass es nur drei gab. Vielleicht gab es schon ein viertes, in dem er enterbt war wegen Studienabbruch, wegen dem Belügen und Bestehlen der Tante. Er musste es nur an sich nehmen und schon war für alle das dritte bzw. eigentlich vorletzte Testament das letzte vorgefundene und damit aktuelle und gültige.
Vielleicht ist BT doch nicht der chronische Lügner, für den wir ihn alle halten, sondern hat auch mal die Wahrheit gesagt, als er behauptete:
Er behauptete vielmehr, seine Tante sei die einzige Person aus seinem Umfeld gewesen, die gewusst habe, dass er das Erste Juristische Staatsexamen noch nicht abgelegt habe.
Zitiert aus dem Wiki

Vielleicht hat sie diese Nachricht ja aber nicht gut aufgefasst, ihm eine Szene gemacht und ihm erklärt, er werde jetzt aus dem Testament gestrichen. Das wäre dann das Motiv für den Mord gewesen.

aber wie wir ja festgestellt haben, bleibt die Aussage, dass CB nichts von seinem Studienabbruch gewusst hat, ja stehen.
Sondern es geht um die Luftnummer mit dem fremden Mann, der angeblich vor CB's Tür gesehen wurde. Das macht ihn natürlich noch lange nicht zum Mörder der CB und entlastet damit BT auch nicht wirklich.


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.12.2024 um 05:50
Zitat von MauserMauser schrieb:Wenn Charlotte Böhringer also tatsächlich bereits gewusst hat das Benedikt Toth nicht mehr studiert dann entfällt damit natürlich auch das entscheidende, unterstellte, Mordmotiv...
Unsinn.
Dann hatte er immer noch sein Umfeld massiv belogen, keine Zukunftsperspektive, unter Umständen kein Erbe und wäre weiterhin, wahrscheinlich auf Jahrzehnte hinaus unter der "Fuchtel" gestanden.
Leute haben schon für weitaus weniger getötet.
Genau das Gegenteil von dem was du sagst ist korrekt.
Hätte sie es gewusst dann wäre sein Motiv noch viel größer gewesen.
Ich weise dein Argument als unsinnig zurück.

Immer vorausgesetzt die Mär vom angeblichen Wissen der Tante über den Studienabbruch stimmt.
Ich denke sie wird einen berechtigten Verdacht gehabt haben aber noch keinen finalen Beweis.
Genau deswegen sollte BT doch entsprechende Unterlagen beim GF Einreichen...


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05.12.2024 um 08:41
Aussageverweigerungsrecht - klar die ExVerlobte sowie die Mutter hatten dieses Recht.

- ich kenne jedoch den Satz:" Sie müssen keine Aussage machen, wenn Sie sich damit selber belasten" - somit bin ich bei der Freundin die angeblich nur einen kleinen Schluck Wein getrunken hat. Diese Freundin hat u.U. ihre Aussage teilweise verweigert...........sie fuhr nach dem Besuch bei Frau Böhringer mit ihrem PKW weg, bekanntermassen vertragen sich Autofahren und Alkohol und Autofahren nicht so gut.
Wer weis, vielleicht hat die Dame inzwischen aus Altersgrüngen keinen Führerschein mehr und macht deshalb jetzt eine neue Aussage.....reine Spekulation


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.12.2024 um 09:56
Zitat von KölnerKölner schrieb:Aussageverweigerungsrecht - klar die ExVerlobte sowie die Mutter hatten dieses Recht.

- ich kenne jedoch den Satz:" Sie müssen keine Aussage machen, wenn Sie sich damit selber belasten"
So hatten wir ursprünglich gedacht.

Aber wir hatten doch nun festgestellt, dass es um die Journalistin gehen müsste, die damals aus Quellenschutz die Aussage wohl verweigerte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.12.2024 um 10:11
Es wäre vielleicht nicht das Schlechteste, wenn wir da ein bisschen differenzieren würden. Es gibt ein Aussageverweigerungsrecht und es gibt ein Zeugnisverweigerungsrecht. Letztendlich hat beides zur Folge, dass man bei Gericht nichts sagen muss. Nur eben aus unterschiedlichen Gründen.


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05.12.2024 um 10:43
Zitat von LanzaLanza schrieb:So hatten wir ursprünglich gedacht.

Aber wir hatten doch nun festgestellt, dass es um die Journalistin gehen müsste, die damals aus Quellenschutz die Aussage wohl verweigerte.
Ehrlich gesagt kann ich mich nicht erinnern, dass wir beide in diesem Thread mal das gleiche gedacht haben.
Und es waren auch nicht "wir" die iregndetwas festgestellt haben, sondern Benutzer @abgelenkt, der eine durch Zeitungsartikel gestützte Vermutung aufgestellt hat, sie ich persönlich recht gut begründet finde und damit für wahrscheinlich halte.
Deine Beiträge zu der "Feststellung" (die ja nicht mal eine ist, sondern nur eine Vermutung) waren ehrlich gesagt eher bescheiden bis wenig zielführend, weil es unbegründete Spekulationen waren, die dann von anderen Diskussionsteilnehmern widerlegt oder zumindest als weit hergeholt und unwahrscheinlich eingestuft wurden.

Ich würde Dich also bitten, hier nihct ständig von "wir" zu reden, wenn es zum einen um nur um Deine persönliche Einschätzung geht und vor allem nicht, wenn es gar keine gemeinsame Feststellung hier gibt. Mag ja ein nettes rethorisches Mittel sein, anderen zu unterstellen, man habe sich doch längst auf den von Dir jeweils favorisierten Standpunkt geeinigt, ist aber weder besonders fair, noch geht es hier darum, mit irgendwelchen rethorischen Trickereien die Meinungshoheit zu gewinnen.

Und es kann ja wohl nicht sein, dass Du jetzt entscheidest, dass die Sache für alle ( = wir) geklärt ist und damit die Vorschläge anderer Nutzer als unzulässig abtust. Du darfst @Kölner s Beitrag gerne inhaltlich kritisieren oder dagegen argumentieren, aber zu sagen: "Aus, Schluss, die Sache ist geklärt, also bitte keine weiteren Überlegungen mehr!" finde ich schon ein ziemlich starkes Stück in einem Forum, in dem es ums Diskutieren geht.
Zitat von KölnerKölner schrieb:- ich kenne jedoch den Satz:" Sie müssen keine Aussage machen, wenn Sie sich damit selber belasten" - somit bin ich bei der Freundin die angeblich nur einen kleinen Schluck Wein getrunken hat. Diese Freundin hat u.U. ihre Aussage teilweise verweigert...........sie fuhr nach dem Besuch bei Frau Böhringer mit ihrem PKW weg, bekanntermassen vertragen sich Autofahren und Alkohol und Autofahren nicht so gut.
Wer weis, vielleicht hat die Dame inzwischen aus Altersgrüngen keinen Führerschein mehr und macht deshalb jetzt eine neue Aussage.....reine Spekulation
Erstens wäre ein Fahren unter Alkoholeinfluss schon seit Jahren verjährt.

Zweitens müsstest jetzt Du noch erklären, wie die Aussage, CB und diese Freundin hätten statt jeder nur einen kleinen Schluck dann doch gemeinsam eine dreiviertel Flasche getrunken, BT entlasten soll?

Drittens wäre das ja mal eine ganz schön hartgesottene Dame, die einen Unschuldigen 17 Jahre im Gefängnis schmoren lässt, nur damit sie nicht zugeben muss, alkoholisiert Auto gefahren zu sein und damit riskiert, ein Bussgeld oder Punkte in Flensburg aubgebrummt zu bekommen.

Das gleiche sehe ich überings für die Journalistin. Was muss das für ein Mensch sein, der angeblich etwas den Angeklagten entlastendes weiß, dann im Prozess und all die Jahre schweigt, während der angeblich Unschuldige sein Lebenslang absitzt.
Jetzt mal ehrlich: der Name der "Informantin" der Journalistin war bekannt. Es gibg also nicht um den Namen der Informantin, den Journalisten ja tatsächlich oft schützen wollen, sondern um eine bestimmte Information. Die "Informantin" hat seber vor Gericht ausgesagt, hat aber dort abgestritten, CB an jenem abend mit einem fremden Mann gesehen zu haben.
Jetzt kommt die Jorunalistin und sagt aus, Frau XY hat mir gesagt, dass sie CB mit einem Mann gesehen hat.

Und nu?!
Die Zeugin hat ja aber ausgesagt, sie habe diesen mann nicht gesehen.

Wenn es so einfach wäre, sich aus einer Mordverurteilung rauszumogeln, müsste ja jeder Angeklagte nur eine Dritte Person ranschaffen, die behauptet, der Hauptbelastungszeuge habe ihr gegenüber aber was ganz anderes als er bei Gericht ausgesagt hat, erzählt.

In meinen Augen ist das wieder mal so eine Luftnummer wie all die anderen Wiederaufnahmeanträge, die Wittig bisher im Auftrag von BT gestellt hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.12.2024 um 10:54
@Grillage
Puh, trink mal ne Tasse Tee.

Es war Deine Vermutung bzgl. Zeugnisverweigerungsrecht welche in die Richtung geführt hat.

Da hinterfrage dich doch selbst bevor Du hier loslederst. Das hält Dir doch auch keiner vor.

Vollkommen unangebracht die Schärfe gerade. Schönen Tag


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