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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 12:53
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Man muss nur eine plausible Geschichte parat haben, wo der Hammer herkommt. Vielleicht lag er ja auch zufällig auf der Kommode, etc.
Wollen wir doch mal realistisch bleiben.

Natürlich hätte BT vor Gericht - und auch schon vorher - eine "Geschichte" erzählen können, in der er einen Totschlag an der Tante gesteht. Aber mit dem Erzählen ist es eben nicht getan. Nur weil ein Geständnis vorliegt, werden Ermittlungen ja nicht einfach für abgeschlossen erklärt oder in einem Prozess dann schon am nächsten Verhandlunsgtag das Urteil gesprochen.

Vielmehr wäre diese "Geschichte" dann eben überprüft worden und man hätte versucht, sie mit dem Spurenbild und den weiteren Indizien in Einklang zu bringen. Dabei hätten ich dann aber eben keine Widersprüche ergeben dürfen.

BT kannte die Ermittlungsergebnisse ja aber nicht im Detail. Einige dürften dem Anwalt aus den Gerichtsakten bekannt gewesen sein, andere wird er während des Prozesses erfahren haben.

Aber um z.B. die Story vom spontan gegriffenen Hammer oder mit Werkzeuglack überzogenen Statue als Tatwaffe erzählen zu können, hätte er wissen müssen, dass an der Leiche Rest von schwarzem Werkzeuglack gefunden worden waren. Hätte er in seiner "Totschlag-Phantasy-Story" also vom Nudelholz aus der Küche oder einer weiß lackierten Statue erzählt, einfach zu verdecken, dass er einen Hammer als Tatwaffe mitgebracht hatte, weil die Tat eben geplant wear und nicht im Affekt begangen wurde, dann hätte man ihm das ganz einfach widerlegen können.

Es ist ja ein bekannten Nachtatverhalten, dass Täter ihre Story Schritt für Schritt dem Kenntnisstand anpassen. Man sagt dann immer so schön, sie haben das an den "Ermittlungsstand der Polizei" angepasst. Das stimmt ja aber natürlich nicht, sondern sie passen das an den Erkenntnisstand an, den sie von den Ermittlungsergebnissen der Polizei haben. Und die Polizei teilt einem Tatverdächtigen eben genau aus diesem Grund diesen Erkenntnisstand gar nicht mit. Es werden auch nicht zu jedem Detail Vorhaltungen gemacht oder der TV mit Widersprüchen konfrontiert, damit er sie erklären kann ( = seine Aussage an den Kenntnisstand der Polizei anpassen).
Vielmehr weiß der TV ja nicht, was die Polizei weiß.

Es wäre für BT also bei weiten nicht so einfach gewesen, wie hier getan wird, wie er selber tut und wie die Unterstützer behaupten, sich mit einem falschen (!) Geständnis rauszureden.
BT hat ja während den Vernehmungen und auch vor Gericht ständig gelogen und Geschichten als Begründung für irgendwelche Sachverhalte aufgetischt. Die sind aber eben aufgeflogen, weil sie in sich nicht schlüssig waren, an sich schon mal unglaubwürdig oder eben nicht in Einklang mit den Ermittlungsergebnissen zu bringen waren.


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03.05.2023 um 12:58
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Ich kann mich jetzt aus dem Urteil zb gar nicht erinnern, dass diesbezüglich ( fehlt etwas?) Überhaupt bei irgendjemandem nachgefragt wurde.
Wieso sollte da auch im Urteil stehen? Ein Urteil ist eine zusammenfassende Begründung, in der das Gericht darlegt, warum es von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist und warum es zu dem Urteil kommt, das es gefällt hat.

Darin sind selbstverständlich nicht alle Ermittlungsergebnisse, nicht mal alle im Prozess besprochenen Details aufgeführt. Das würde doch absolut den Rahmen sprengen.

Selbstverständlich wurden Zeugen von den Ermittlern befragt, ob etwas in der Wohnung fehlte. Man hatte ja das Arbeitszimmer und den Schreibtisch durchwühlt aufgefunden. CB war als reiche Frau bekannt (auch wenn nur wenige Personen wussten, dass es die große Wohnung über der Parkgarage gab). Allein schon deshalb konnte man doch einen Raubmord nicht ausschließen.
Und deshalb hat man mit Sicherheit mehrere Personen, die schon öfter in der Wohnung waren, befragt, ob etwas fehlte.

Aber wieso sollte so etwas in der Urteilsbegründung schreiben, wenn offensichtlich nichts fehlte?


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 13:02
@cododerdritte
Er hätte halt das Tatwerkzeug abgeben können und gestehen ausserdem eine Geschichte parat haben warum der Hammer oder was es war, nicht zum Töten mitgebracht wurde sondern, ....


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03.05.2023 um 13:11
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er hätte halt das Tatwerkzeug abgeben können und gestehen ausserdem eine Geschichte parat haben warum der Hammer oder was es war, nicht zum Töten mitgebracht wurde sondern, ....
Ja genau, und zusätzlich noch eine Geschichte, warum er am Abend seiner Tante vor der Tür aufgelauert hat und sie, als sie die Wohnung verlassen wollte, überfallartig angefallen hat....

Wahrscheinlich hat er sich so wahnsinnig über die schlechte Qualität des sauren Weins aufgeregt, den sie ihm kurz vorher angeboten hatte, dass er gar nicht mehr anders konnte, als sie vor die Tür auf die Lauer zu legen. Wie gut, dass er zufällig den Hammer einstecken hatte, mit dem er verabredungsgemäß die Spüle des Opfers hatte reparieren wollen, wozu er aber dann nicht mehr gekommen ist, weil er beim Wein in den Ausguss kippen gemerkt hat, dass die Spüle doch nicht defekt ist.


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03.05.2023 um 13:13
Ja, vielleicht war es so. Das weiß nur er selbst.


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03.05.2023 um 13:25
@JosephConrad
Dann erzähl doch hier mal eine plausible Totschlag-Geschichte, die mit allen Erkenntnissen übereinstimmt. Mir fällt keine ein.
Übrigens hatte der Moshammer-Mörder den Mord gestanden, aber als Totschlag darstellen wollen. Der ermittelnde Staatsanwalt und der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer waren übrigens dieselben wie beim Parkhausmord. So einfach geht's also nicht. Ich werde nicht müde zu erinnern:
- Spuren am Testament
- Raub von vier 500 Euro Scheinen
- Er wurde zuvor quasi aus dem Parkhaus rausgeschmissen und stand also ohne Beruf, Ausbildung und Tätigkeit da
- CB war, als sie erschlagen wurde, ausgehbereit. Keine Anzeichen von Gegenwehr. Die Tat fand nicht im Wohnzimmer statt, sondern unmittelbar vor der Wohnungstür. Zusammen mit den Handschuhspuren sieht alles danach aus, dass CB von BT überrascht wurde.


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03.05.2023 um 13:28
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Dann erzähl doch hier mal eine plausible Totschlag-Geschichte, die mit allen Erkenntnissen übereinstimmt. Mir fällt keine ein.
Er wollte noch einmal mit ihr reden, sie wolllte weg, es kam zum Streit -> Totschlag, dann ist er in die Wohnung und hat all das getan wie es ermittelt wurde, dann hat er alles getan um es zu verschleiern, so wie ermittelt. Hätte er alles gestehen können.

Schau Dir mein Beispiel mit der 18 Jährigen an. Ihre Geschichte: sie langt nach hinten, wo zufällig ein Hammer liegt und erschlägt die Tante, die sie aus der Wohnung drängen will --> Totschlag.


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03.05.2023 um 14:10
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Nein, es KANN nicht nur zu der Erkenntnis kommen, es MUSS. Wenn Mordmerkmale vorliegen, kann ein Gericht nicht einfach trotzdem für Totschlag verurteilen.
Ja, das ist klar...

Du hast mich vielleicht einfach missverstanden.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Das Spurenbild vor Ort ließe aber meines Erachtens auch einen Totschlag zu, also ein ungeplantes Verbrechen, Streit, Affekt usw.
Auch eine ungeplante Tötung kann ein Mord sein...auf Planung oder nicht Planung kommt es nämlich nicht an.


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03.05.2023 um 14:21
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Schau Dir mein Beispiel mit der 18 Jährigen an. Ihre Geschichte: sie langt nach hinten, wo zufällig ein Hammer liegt und erschlägt die Tante, die sie aus der Wohnung drängen will --> Totschlag.
Der Fall liegt dann aber doch noch komplett anders. Da gab es ja die Vorgeschichte, dass sie im Grunde von ihrer Mutter zusammen mit ihrer Tante regelrecht gemobbt wurde. Und der Besuch bei der Tante mit der dann erfolgten erneuten Zurückweisung die gesamte Situation noch verschlimmerte.
Da lag Totschlag auch einfach viel näher als Mord. Zumal das Strafmaß, wenn man sich die damaligen Äußerungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft ansieht, selbst bei einer Verurteilung wegen Mordes wohl in einem ähnlichen Bereich gelegen hätte.
Die Situation war demnach eine komplett andere als bei dem hier im Thread diskutierten Fall, wo man auch als Gericht viel schwerer zu Totschlag gekommen wäre.
Man muss sich halt immer den gesamten Fall anschauen.


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03.05.2023 um 14:42
Zitat von simiesimie schrieb:Der Fall liegt dann aber doch noch komplett anders. Da gab es ja die Vorgeschichte, dass sie im Grunde von ihrer Mutter zusammen mit ihrer Tante regelrecht gemobbt wurde. Und der Besuch bei der Tante mit der dann erfolgten erneuten Zurückweisung die gesamte Situation noch verschlimmerte.
Jeder Fall liegt anders. Hier der ständige Druck, der Tante als Lebenslüge den erfolgreichen Studenten vorgaukeln zu müssen, die ihn dann wie eine heiße Kartoffel fallen lässt. Der Versuch sie doch noch umzustimmen, ein Streit ...

Wer weiß wie es wirklich war? Der Grad zwischen Mord und Totschlag ist oft schmal. Wenn Herr Toth gestanden- und eine plausible Erklärung gehabt hätte, dann wäre es möglicherweise auch anders gekommen. So sagte ja selbst der Staatsanwalt:
Zitat von AndanteAndante schrieb am 30.12.2019:Was die StA gesagt hat, geht aber offenbar nicht in Richtung Deal. Sondern der Staatsanwalt hat darauf hingewiesen, dass die StA, wenn sie durch BTs Aussagen Anlass dazu gehabt hätte, durchaus auch auf Totschlag im Affekt oder auf etwas hätte plädieren können, was nicht mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist.



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03.05.2023 um 14:55
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Vielmehr wäre diese "Geschichte" dann eben überprüft worden und man hätte versucht, sie mit dem Spurenbild und den weiteren Indizien in Einklang zu bringen. Dabei hätten ich dann aber eben keine Widersprüche ergeben dürfen.
Wo ist das Problem? Hätte er zb den Totschlag gestanden, den Ablauf geschildert und gesagt, die Tatwaffe hab ich auf'm Weg zum Freund in den Fluss x geworfen, Fahrrad hab ich gereinigt, weil ich Angst hatte, dass dort noch Blutreste von der tat hätten dran sein können, dann wäre genau diesen Spuren nachgegangen wurden und sie hatten sich vielleicht bestätigt. So musste man aber mit dem ermitteln, was möglich war. Und selbst wenn sich seine Aussagen nicht bestätigt hätten, hätte man immer noch in andere Richtungen ermittelt. Seine getätigten Aussagen haben sich doch auch als Quatsch herausgestellt. Sehe da jetzt keinen Unterschied. Der einzige Unterschied, den es tatsächlich gibt, ist sein ansehen/Ruf. Als armes Justizopfer mit treuer Anhängerschaft lebt es sich eben besser als als Totschläger oder gar Mörder mit der üppigen Vorgeschichte aus jahrelangen lügen und betrügen, die im Tod einer anderen Person mündete. Dass ihm die lügen und Betrügereien im Vorfeld problemlos nachgewiesen werden konnten, darüber wird er sich im klaren gewesen sein. Exmatrikulation usw kann man mit den besten lügen nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Eine Geständnis auf Totschlag im Affekt bei der Vorgeschichte und seinem Ego war doch viel zu risikobehaftet, dann lieber das Justizopfer mimen und seine Anhängerschaft behalten und seinen vermeintlichen ruf. Wurde bei dem oberflächlichen Umfeld ja auch problemlos geschluckt.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber um z.B. die Story vom spontan gegriffenen Hammer oder mit Werkzeuglack überzogenen Statue als Tatwaffe erzählen zu können, hätte er wissen müssen, dass an der Leiche Rest von schwarzem Werkzeuglack gefunden worden waren. Hätte er in seiner "Totschlag-Phantasy-Story" also vom Nudelholz aus der Küche oder einer weiß lackierten Statue erzählt, einfach zu verdecken, dass er einen Hammer als Tatwaffe mitgebracht hatte, weil die Tat eben geplant wear und nicht im Affekt begangen wurde, dann hätte man ihm das ganz einfach widerlegen können.
Wenn er schlicht die Wahrheit gesagt hätte, hätte sich das auch nachvollziehen und beweisen lassen können anhand von Spuren. Du gehst aber ja davon aus, dass ein Geständnis wegen Totschlag nur eine weitere Lügengeschichte gewesen wäre. Ich gehe dagegen davon aus, dass sie der Wahrheit entspricht.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es wäre für BT also bei weiten nicht so einfach gewesen, wie hier getan wird
Doch wäre es.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und deshalb hat man mit Sicherheit mehrere Personen, die schon öfter in der Wohnung waren, befragt, ob etwas fehlte.
Das einfach zu behaupten ohne dass es irgendwo niedergeschrieben wurde, ist zu wenig. Im Grunde ist alles möglich. Es wurde intensivst nachgefragt bis hin zur kurzen Frage an die Putzfrau und Thema beendet.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Auch eine ungeplante Tötung kann ein Mord sein...auf Planung oder nicht Planung kommt es nämlich nicht an
Das ist mir klar. Natürlich hätte der Totschlag im Affekt letztlich auch als Mord gewertet werden können, gerade bei der Vorgeschichte. Wobei die extrem belastete Beziehung inkl dem Konfliktpotential bestimmt auch zu einem netten Gutachten gereicht hätte, dass er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand aufgrund der Recht oberflächlichen Umfeldes, welches keinen Rückhalt und Hilfe bot und der Aggressivität seiner Tante ihm gegenüber über Jahre hinweg. Druck, zwang seitens der Familie usw usf.
Zitat von simiesimie schrieb:Der Fall liegt dann aber doch noch komplett anders. Da gab es ja die Vorgeschichte, dass sie im Grunde von ihrer Mutter zusammen mit ihrer Tante regelrecht gemobbt wurde. Und der Besuch bei der Tante mit der dann erfolgten erneuten Zurückweisung die gesamte Situation noch verschlimmerte.
Da lag Totschlag auch einfach viel näher als Mord. Zumal das Strafmaß, wenn man sich die damaligen Äußerungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft ansieht, selbst bei einer Verurteilung wegen Mordes wohl in einem ähnlichen Bereich gelegen hätte.
Gerade diese Geschichte passt doch wie Faust aufs Auge. Eine gewalttätige üppige Vorgeschichte, eine tat im Affekt, ist doch im Grunde nix anderes als im Fall CB.


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03.05.2023 um 15:00
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Gerade diese Geschichte passt doch wie Faust aufs Auge. Eine gewalttätige üppige Vorgeschichte, eine tat im Affekt, ist doch im Grunde nix anderes als im Fall CB.
Finde ich eher nicht. In dem einen Fall haben wir eher ein Opfer, welches sich gegen den Täter wendet und damit ebenfalls zum Täter wird, in dem anderen haben wir doch eher einen Menschen, der auch in der Vorgeschichte eher dubios agiert hat.


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03.05.2023 um 15:06
Zitat von simiesimie schrieb:Finde ich eher nicht. In dem einen Fall haben wir eher ein Opfer, welches sich gegen den Täter wendet und damit ebenfalls zum Täter wird, in dem anderen haben wir doch eher einen Menschen, der auch in der Vorgeschichte eher dubios agiert hat.
Das Merkmal ob es Mord oder Totschlag hat aber damit nichts zu tun. Eher ob es Heimtücke war, oder nicht, etc.


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03.05.2023 um 15:12
Zitat von simiesimie schrieb:Finde ich eher nicht. In dem einen Fall haben wir eher ein Opfer, welches sich gegen den Täter wendet und damit ebenfalls zum Täter wird, in dem anderen haben wir doch eher einen Menschen, der auch in der Vorgeschichte eher dubios agiert hat.
Kommt auf die Betrachtungsweise an. Wenn BT von Kind auf an in die Rolle des Erbprinzen inkl Jurastudium und Einmischung in der Partnerwahl gedrängt wurde von der Familie und Tante, zusätzlich noch Druck und zwang und andere Aggressionen von CB ertragen musste, keinen Rückhalt oder grosses Interesse, Hilfe von Familie, Freunden und Partnerin zu erwarten hatte, dann ist das meines Erachtens auch eine Form von gewalt, wie irgendwann auch aus einem Opfer ein Täter wurde. Lässt sich nur erahnen aufgrund der bekannten Tatsachen und letztlich ließe sich das auch nur mittels psychiatrischen Gutachten feststellen, was sich wann wie und wo entwickelt hat und warum er nicht in der Lage war andere Lösungen zu finden. Diesbezüglich wird sich aber nichts mehr tun. Ob das letztlich schon pathologisch war oder nicht wurde nie untersucht.


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03.05.2023 um 15:19
Doch, BT sollte wie regelmäßig bei Mordverdächtigen auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden. Er verweigerte aber die Untersuchung. Im Urteil ist dazu ausgeführt:
Die Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten beruhen auf den überzeugenden Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. S. Der Sachverständige führte aus, dass der Angeklagte eine Exploration durch ihn verweigert habe Gleichwohl stünden ihm aufgrund der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung genügend Anknüpfungspunkte für eine psychiatrische Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Verfügung. Die medizinische Vorgeschichte des Angeklagten habe keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung gegeben. Schwere Unfälle oder eine Schädel-Hirn-Verletzung habe es nach den Angaben des Vaters des Angeklagten bei seinem Sohn nicht gegeben. Ein Drogen- oder Medikamentenmissbrauch sei ebenfalls nicht bekannt geworden. Alkohol trnke der Angeklagte im Rahmen des sozial Üblichen. Der Lebenslauf des Angeklagten sei ohne spektakuläre Auffälligkeiten verlaufen. Seine Beziehungen zu Freunden und Bekannten sowie seiner Verlobten seien ohne psychiatrische Auffälligkeiten geblieben. Anhaltspunkte für eine Persönlichkeitsstörung lägen nicht vor.



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03.05.2023 um 15:39
Selbstverständlich streitet BT jegliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe an. Er hatte niemals Sex in der JVA und die Flasche Schnaps hat maximal 15 € gekostet.

Herausheben möchte ich das Zitat:
"Es widert mich bereits an, solche haltlosen Schmutzeleien zu kommentieren", so Toth weiter.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/benedikt-toth-wehrt-sich-gegen-vorwuerfe-ich-hatte-niemals-sex-in-der-jva-art-898231

Da belügt einer Jahre und Jahrzehnte sein gesamtes Umfeld, aber kaum taucht einmal eine (angebliche!) Unterstellung zu seinen Lasten auf, "widert" es ihn gleich an, solche "Schutzeleien" zu kommentieren. Der Mann scheint im Gefängnis etwas dünnhäutig geworden sein...


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03.05.2023 um 15:47
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Schau Dir mein Beispiel mit der 18 Jährigen an. Ihre Geschichte: sie langt nach hinten, wo zufällig ein Hammer liegt und erschlägt die Tante, die sie aus der Wohnung drängen will --> Totschlag.
Blöd nur, dass der Angreifer, an der Stelle an der CB niedergeschlagen wurde, 100x hätte hinter sich greifen können. Da lag nämlich zufällig kein Hammer.....
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er wollte noch einmal mit ihr reden, sie wolllte weg, es kam zum Streit -> Totschlag, dann ist er in die Wohnung und hat all das getan wie es ermittelt wurde, dann hat er alles getan um es zu verschleiern, so wie ermittelt. Hätte er alles gestehen können.
Er wollte noch einmal mit ihr reden, sie wollte weg, es kam zum Streit - und dann hat sie sich ohne Gegenwehr von ihm einfach so erschlagen lassen.
Es wurden keine relevanten Abwehrverletzungen gefunden, deshalb geht das Gericht davon aus, dass BT heimtückisch gehandelt hat, also die Arglosigkeit von CMB ausgenutzt hat, in dem er ihr vor der Tür aufgelauert und sie schlagartig in dem Moment angefallen hat, als sie die Tür öffnete, um die Wohnung zu verlassen.
Und die Heimtücke ist eben eines der ihm zu Last gelegten Mordmerkmale.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 15:49
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Wenn er schlicht die Wahrheit gesagt hätte, hätte sich das auch nachvollziehen und beweisen lassen können anhand von Spuren. Du gehst aber ja davon aus, dass ein Geständnis wegen Totschlag nur eine weitere Lügengeschichte gewesen wäre. Ich gehe dagegen davon aus, dass sie der Wahrheit entspricht.
Das ist jetzt schon fast wieder drollig!

Wir zerbrechen uns hier den Kopf, welche Geschichte BT hätte erzählen können, die einigermaßen mit den gefundenen Spuren übereinstimmt. Jeder wirft so seine Ideen in die Runde, bis in etwas was rauskommt, was iregndwie passen könnte.

Und schwups: gehst Du davon aus, dass diese Geschichte "der Wahrheit entspricht".


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 15:59
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Wobei die extrem belastete Beziehung inkl dem Konfliktpotential bestimmt auch zu einem netten Gutachten gereicht hätte, dass er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand aufgrund der Recht oberflächlichen Umfeldes, welches keinen Rückhalt und Hilfe bot und der Aggressivität seiner Tante ihm gegenüber über Jahre hinweg. Druck, zwang seitens der Familie usw usf.
Es wird immer grotesker....
Jemand belügt sein gesamtes Umfeld, bestielt seinen Tante und die Verlobte, gaukelt allen einen schöne Scheinwelt vor. Und als er schließlich gezielt seine Tante erschlägt, um mit dem ganzen Lügenkonstrukt nicht aufzufliegen, muss man ihm diese Unehrlichkeit, diese Lügereien und diese Diebstähle noch als "mildernde Umstände" anrechnen, weil die Angst vor Entdeckungso schrecklich auf ihm lastete.
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Eine gewalttätige üppige Vorgeschichte, eine tat im Affekt, ist doch im Grunde nix anderes als im Fall CB.
CB mag kein einfacher Mensch gewesen sein und sie mag auch ungerechtfertigt hohe Ansprüche an ihren Neffen gehabt haben. Aber ihr jetzt "Gewalttätigkeit" gegenüber BT zu unterstellen, geht echt zu weit.

BT hätte die Beziehung zu der Tante jederzeit abbrechen können. Er hätte dafür recht große finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen. Aber das kommt bei Entscheidungen im Leben öfter vor, dass man bei einer Entscheidung für Selbstachtung und Lebenszufriedenheit finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Alles haben wollen geht eben nicht.

Und daraus jetzt eine gewalttätige Tante zu stricken und BT als deren Opfer hinzustellen, ist einfach eine Verdrehung der Tatsachen. CB ist hier das Opfer, das von einer anderen Person aus Gier auf hinterhältigste und brutalste Art und Weise mit 24 Schlägen zu Tode geprügelt wurde.
So hat es das Gericht festgestellt und so haben es die nachfolgenden Instanzen mehrfach bestätigt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 16:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Andante
um 15:19
Doch, BT sollte wie regelmäßig bei Mordverdächtigen auf seine Schuldfähigkeit untersucht werden. Er verweigerte aber die Untersuchung. Im Urteil ist dazu ausgeführt:
Das hatte die nicht mehr im Hinterkopf. Ohne sein mitwirken ist es natürlich schwierig. Dem Gutachter bleibt ja dann nur das bekannt gewordene. Auf der anderen Seite, wer breitet schon sein Seelenleben und seine Vergangenheit öffentlich aus inkl aller Konsequenzen. Das ist das Problem bei vielen Gewalttaten. Die Beschuldigten lassen sich nicht explodieren und letztlich bleibt es unklar, wie es zur Tat gekommen ist.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:widert" es ihn gleich an, solche "Schutzeleien" zu kommentieren.
Der trägt ja immer dick auf.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Blöd nur, dass der Angreifer, an der Stelle an der CB niedergeschlagen wurde, 100x hätte hinter sich greifen können. Da lag nämlich zufällig kein Hammer.....
Woher weißte das? Warst du vor Ort?
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:- und dann hat sie sich ohne Gegenwehr von ihm einfach so erschlagen lassen.
Wenn sie vor ihm die Treppe runterging, hätte er die zb problemlos von hinten angreifen können ohne Gegenwehr zu erwarten. Außerdem keine ich mich zu erinnern, dass sie blaue Flecken am Arm oder so hatte, die auf ein festes zupacken hinwiesen. Irgebdwas war da. Auch sonst geht man bei nahen Angehörigen nicht automatisch in abwehrstellung oder Verteidigungshaltung.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und schwups: gehst Du davon aus, dass diese Geschichte "der Wahrheit entspricht".
Was im Detail passiert sein könnte, weiss ich nicht, weiss niemand außer BT und CB. Aber ja, ich halte eine Affekthandlung aufgrund eines vorangegangenen eskalierte Streites für warscheinlicher als einen geplanten Mord. Vor allem deshalb, weil es unblutigere Mordmethoden gibt, weniger Spuren usw. Warum sollte man ausgerechnet ein blutiges erschlagen auswählen inkl aller damit behafteter Risiken.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:muss man ihm diese Unehrlichkeit, diese Lügereien und diese Diebstähle noch als "mildernde Umstände" anrechnen,
Nix mildernde Umstände. Aber man kann die lange Vorgeschichte auch nicht einfach ignorieren und als Standart abtun.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:gewalttätige
Du weisst s hin, dass es verschiedene Arten von Gewalt gibt. Psychische, verbale, physische usw usf. Auch ein jahrelanges unter Druck setzen, erpressen, bedrohen, niedermachen, anschreien, beleidigen usw usf ist form von Gewalt.


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