Stefan1477 schrieb:Wie Axel Petermann gerade gestern bei Stern TV sagte, DNA Spuren an dem Brief, beweisen alleine auch nichts, denn man kann nicht wissen, wann die DNA-Spuren an den Brief kamen.
Es ist schon gefühlte 1000x oder öfter hier erklärt worden:
BT ist aufgrund von mehreren Indizien verurteilt worden. Ein einzelnes dieser Indizien kann und muss auch gar nichts für sich alleine BEWEISEN, sonst wäre es ja eben kein Indiz, sondern ein BEWEIS.
Es hat also auch nie irgendjemand behauptet, dass die DNA-Spur am Testament irgendwas beweisen würde.
Man kann also an jedem einzeln rausgepickten Indiz rumkritteln und sich beliebig viele Alternativbegründungen für seine Existenz ausdenken. Das ändert aber eben nichts am Urteil und an seiner Aussagekraft.
Tatsache ist doch aber, dass BTs DNA weder überall in der Wohnung gefunden wurde, noch an anderen Briefen, Umschlägen, Klarsichthüllen oder Stiften, die da noch auf dem Schreibtisch bzw. im Büro der Tante rumlagen. Seine DNA wurde jeweils genau in den Bereichen bzw. auf den Gegenständen gefunden, die in engem Zusammenhang mit der Tat stehen.
Es handelte sich zudem um den privaten Schreibtisch der CB in deren Privatwohnung. Du glaubst doch nicht wirklich, dass BT die "Aushilfstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Büroarbeiten" in CBs Privatwohnung durchgeführt hat.
Es gab einen Geschäftsführer, glaubst Du auch, dass der in CBs Privatwohnung und von ihrem privaten Schreibtisch aus die Geschäfte des Parkhauses geführt hat?!
Diese Tätigkeiten hat er im Büro des Parkhauses ausgeführt, genau wie der Geschäftsführer. Und im Büro des Parkhauses kann er auch keinen Kontakt zum Testament gehabt haben, denn das wurde dort nicht aufbewahrt, sondern in CBs privatem Büro in ihrer Wohnung.
Stefan1477 schrieb:Auf das was Frau Friedrichsen sagt, gebe ich nicht viel. Hallaschka hat die richtigen Fragen gestellt.
Brauchst Du ja auch nicht. Frau Friedrichsen ist Journalisten. Sie kennt den Fall sicherlich recht gut, weil die schon sehr lange als Gerichtsreporterin arbeitet und den Fall von Anfang an begleitet hat.
Aber es ist ja wohl kaum ihre Aufgabe, dieses Urteil gegen unsachliche und laienhafte Kritteleien zu verteidigen.
Das wird schon die Staatsanwaltschaft Augsburg tun, die gerade den dritten Antrag auf Wideraufnahme prüft!