Mordfall Charlotte Böhringer
04.05.2023 um 20:57Wie war das noch mit dem Umschlag vom Testament. Der Umschlag wurde geöffnet und hinter wieder zugeklebt mit Tesa und auf den Tisch zurückgestellt? Waren denn am Tesa keine DNA Spuren zu finden?
jaska schrieb:Die muss man nicht leugnen, die sind halt schlicht irrelevant für den Fall.Falsch, die hat nur das Gericht nur für irrelevant erklärt.
Stefan1477 schrieb:Es war also sicher im Fall CB auch Druck auf die Behörden, BT freizulassen, da nicht jeder mehr hinter dem Urteil steht!Wen meinst Du mit "nicht jeder"? Dich? Die Unterstützer? Wer sollte da Druck auf die Behörden ausgeübt haben?
Stefan1477 schrieb:Hätte dieser Spur-Spur-Treffer zur Identifizierung des Mannes geführt, hätte es einen Alternativtäter gegeben. Und zwar auf jemand, der augenscheinlich zwei Mal getötet hat.Es wurde zweimal eine nicht unwesentliche Summe ausgelobt. man hat kein Phantom finden können. Warum hat die Verteidigung sich denn nicht bemüht, es zu finden? Geld war ja genug vorhanden.
curt schrieb:Wie war das noch mit dem Umschlag vom Testament. Der Umschlag wurde geöffnet und hinter wieder zugeklebt mit Tesa und auf den Tisch zurückgestellt? Waren denn am Tesa keine DNA Spuren zu finden?Im Urteil (Wiki) heißt es:
Dieser Umschlag sei nach dem äusseren Eindruck bereits geöffnet gewesen und wieder verschlossen worden. Er habe den Umschlag neben dem verklebenden Tesafilm geöffnet und darin verschiedene Schreiben - augenscheinlich von Frau Böhringer - vorgefunden.Zu einem Wiederverschließen ist im Urteil nichts ausgeführt.
jaska schrieb:Wer sollte da Druck auf die Behörden ausgeübt haben?Bestimmt Leute mit geld und macht, wie sich das gehört 🤪
Stefan1477 schrieb:Falsch, die hat nur das Gericht nur für irrelevant erklärt.Interessant ist ja, dass BT's DNA gleich an mehreren Stellen gefunden wurde, die in einem offensichtlichen und direkten Zusammenhang mit der Ermordung der CB stehen: am Testament, am Umschlag, am Opfer....
Hätte dieser Spur-Spur-Treffer zur Identifizierung des Mannes geführt, hätte es einen Alternativtäter gegeben. Und zwar auf jemand, der augenscheinlich zwei Mal getötet hat.
augenscheinlich zwei Mal getötet hat.
Stefan1477 schrieb:Es war also sicher im Fall CB auch Druck auf die Behörden, BT freizulassen, da nicht jeder mehr hinter dem Urteil steht!Ist ja richtig blöd für BT, dass dieser Druck erst nach soviele Jahren aufgebaut werden konnte. Der hätte schon längst draußen sein können, wenn sich die Unterstützer nur mal früher ins Zeug gelegt hätten... aber wenigstens wird die Wiederaufnahme jetzt dann endlich dazu führen, dass die Wahrheit ans Licht kommt, richtig? Na dann drück mal schön die Daumen, dass es im 3. Anlauf dann endlich klappt. Wird es zwar nicht, da sich nichts geändert hat, aber wenn man die Augen nur fest genug zumacht, sieht man all das, was gegen BT spricht, ja anscheinend nicht.
jaska schrieb:Die Frau Friedrichsen ist ja schnell dabei, als Unterstützer von rechtskräftig verurteilten Straftätern aufzutreten und die Fahne "Justizskandal!" zu schwenken. Dass sie das hier gerade nicht macht spricht auch irgendwie Bände :)Hat mich auch sehr gewundert, aber auch Fr.Friedrichsen hat verstanden das hier der Richtige verurteilt wurde. :)
Stefan1477 schrieb:Hätte dieser Spur-Spur-Treffer zur Identifizierung des Mannes geführt, hätte es einen Alternativtäter gegeben. Und zwar auf jemand, der augenscheinlich zwei Mal getötet hat.Ahja, das wiederum wär natürlich offensichtlich gewesen. Schon klar…
Stefan1477 schrieb:Wenn wir uns die Indizien im Fall Toth und Herrmann anschauen, sind diese doch sehr brüchig und allgemein sehr dünn.Mit dem Fall UH kenne ich mich sonst zu wenig aus, aber wie gesagt, im Fall BT sind die Indizien so zahlreich und eindeutig, wie es in deutschen Gerichtssälen tatsächlich eher selten ist.
Stefan1477 schrieb:Es war also sicher im Fall CB auch Druck auf die Behörden, BT freizulassen, da nicht jeder mehr hinter dem Urteil steht!Dieser „Druck“ hat die Behörden ja auch sonst in den letzten 17 Jahren schwer beeindruckt, wer erinnert sich nicht. So schwer, dass auch der 3. Wiederaufnahmeantrag - und da lehne ich mich gerne und beruhigt aus dem Fenster - unter Garantie abgelehnt werden wird.
cododerdritte schrieb:CB hat bei einer Sportwette hohe Summen in bar gesetzt und leider verloren; am nächsten Tag hatte BT den richtigen Riechen und hat im gleichen Wettbüro 2000 € gewonnen, woraufhin der Inhaber des Wettbüros froh war, dass er (nur wegen CBs Verlust am Vortrag!) überhaupt so viel Bargeld im Lokal hatte und hat BT die Scheine überreicht)Allein schon, dass BT sowas behauptet, ohne das Wettbüro benennen zu können, wo ihm der Gewinn ausgezahlt wurde, ist so dumm-dreist, dass es auch den treuesten BT-Unterstützer ins Auge springen müsste.
Smoover schrieb:Das ist ohnehin etwas, was ich auch den engen Unterstützerkreis von BT gerne mal fragen würde: War der Tag nach der Tat so, wie er gelaufen ist, ein typischer Tag für BT? Kam das öfter mal vor, dass er - eigentlich noch schwer erkältet oder über Nacht spontangeheilt- sein Fahrrad mit einem Dampfstrahler gereinigt hat, obwohl er arbeiten musste, wovon allerdings vor Ort keiner etwas wusste und wofür er auch nicht angemessen gekleidet war und wofür er gar nicht über einen Schlüssel verfügte und obwohl er eigentlich von CB zuvor gefeuert worden war? Ist es normal, wenn man - frisch und heimlich wieder eingestellt - gleich am ersten Arbeitstag morgens - anstatt zu arbeiten - erst einmal sein Fahrrad putzt und dann nach Augsburg fährt, um einen morgens unangekündigt einen erwerbstätigen Freund zu besuchen, wo man allerdings nie ankommt, weil einem spontan kurz vor der Ankunft dort einfällt, dass man ja eigentlich arbeiten muss (doch schon gemerkt!)? Ist es dann auch normal, zurückzufahren und auf dem Rückweg eine Apfelschorle mit einem 500 €-Schein zu bezahlen, während man in seinem Portmonee 3 weitere 500 €-Scheine hat, an denen Spuren des Tatopfers - mit dem man sich angeblich erst frisch versöhnt hatte und das natürlich zur Feier des Tages ihrem Neffen gleich mal ordentlich Kohle geschenkt hat - klebten? Ist es normal, dass ein Anfang 30-jähriger, der von ca. 1000 € im Monat lebt, mal eben vergisst, dass in seinem Portmonee 1.500 € versteckt sind, und dass er deren Herkunft teilweise mit einem Sportwettengewinn erklärt, wobei ihm das Wettbüro, wo er den Gewinn gemacht hat, auch in den folgenden 17 Jahren nicht mehr einfällt? Ist es auch normal, dass man Zeitungen, die zufällig später dem Opfer fehlen und die man in der Absicht mitnimmt, sie wieder zurückzubringen, zu Hause im Altpapier zwischenlagert? Wollte BT sie dort also später wieder herausholen und sie in die Tankstelle zurückbringen?Diese Fragen bzw sein ganzen Auftreten vor Gericht und in den Dokus, auch vom Unterstützerkreis und auch von der fanbase hier im Forum hätte ich auch gerne beantwortet.
(b.)
Dass ein relevanter Teil der sichergestellten Bargeldsumme von 2350 € aus Sportwetten stammt, kann als fern liegend ausgeschlossen werden.
(i.)
Der Zeuge L., der beste Freund des Angeklagten, gab in der Hauptverhandlung glaubhaft an, der Angeklagte habe gelegentlich in Wettbüros auf Sportergebnissen gewettet. Er habe nur ein einziges Mal von einem grösseren Gewinn des Angeklagten erfahren. Er sei im Februar oder März 2006 zusammen mit dem Angeklagten im Auto nach Andechs gefahren. Der Angeklagte habe ihm erzählt, er habe ca. 800 € gewonnen. In der Folgezeit sei nie mehr von einem Gewinn die Rede gewesen, obwohl er und der Angeklagte sehr engen, regelmässigen Kontakt pflegen würden und auch er – der Zeuge – derartige Sportwetten mache.
(ii.)
Der Zeuge P. führte glaubhaft aus, er habe ein paar Mal im selben Büro wie der Angeklagte auf Sportergebnissen gewettet Er habe auch einmal von einem grösseren Gewinn erfahren. Er könne aber nicht mehr sagen, um welche Summe es gegangen sei und wann dies gewesen sei. Er wisse aber, dass er nur ein einziges Mal von einem grösseren Gewinn des Angeklagten erfahren habe. (S. 115)
cododerdritte schrieb:Die Spur im Fall UH fand sich einzig an der einen einzigen Schraube, alles anderen Arbeiten an der Kiste, inkl. Einsperren des Mädchens darin, hat der Täter vollbracht, ohne seine DNA zu hinterlassen.Für Allle nochmal zur Erinnerung:
JosephConrad schrieb am 26.11.2020:JosephConrad schrieb am 04.07.2019:
Es wurde schon mit großem Aufwand versucht die DNA Spur zu validieren (Abgleich mit 250 + 300 = 550 Personen, s.u.).
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine neuen Verdächtigen. Vielleicht falls im Ursula Herrmann Fall wieder ermittelt werden sollte ...
Im Böhringer-Urteil wurde dies wie folgt gewürdigt:
...
(1.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F führte glaubhaft aus, die Küche der Wohnung, die am Ende des Ganges links vor dem Durchgang zum kleinen Esszimmer liege, sei spurentechnisch bearbeitet worden. In der dortigen Geschirrspülmaschine sei im oberen Spülkorb ganz hinten links ein geschliffenes Wasserglas mit rundem Boden aufgefunden worden. Es habe sich dabei um das einzige Glas dieser Art in der Spülmaschine gehandelt. Die anderen Gläser seien entweder Wein-, Bier oder ungeschliffene Wassergläser hauptsächlich mit eckigem Boden gewesen. Das Glas von hinten links und auch die anderen Gegenständen aus der Spülmaschine seien auf DNA-Spuren abgerieben worden. Die Spur des geschliffenen Wasserglases mit dem runden Boden sei mit 2.8.0.34 bezeichnet worden. Auch das Wohnzimmer, das nach dem sogenannten Salon liege, sei nach Spuren abgesucht worden. Im hinteren rechten Eck dieses Zimmers befinde sich eine Kommode. Die Griffe und die Schlösser der Kommode seien abgerieben worden. Der Abrieb der zweiten Schublade dieser Kommode sei mit 2.14.0.13 bezeichnet worden.
(2.)
Der im Verfahren „Hermann“ tätige Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtet glaubhaft, er habe am 16.11.2005 von Beamten des Landeskriminalamtes Hermann-Asservate übergeben bekommen. Darunter habe sich ein Umschlag mit der Beschriftung „Deckel-E“ befunden. In einer offenen Tüte hätte sich neben anderen auch eine Sechskantschraube, bezeichnet mit „E-V“, befunden. Diese Schrauben seien in die Holzkiste aus dem Verfahren Herrmann eingedreht gewesen sei. Die Schrauben sei sichtlich „blank und sauber“ gewesen. Er habe (S. 173) weder Russ noch Magnabrush, was Anfang der 1980-iger Jahre zur daktyloskopischen Spurensicherung verwendet worden sei, an den Schrauben festgestellt. Auch in der Verpackungstüre seien keinerlei Rückstände von Russ/oder Magnabrush festzustellen gewesen. Er habe zunächst versucht, DNA mit dem sogenannten Waschverfahren zu sichern. Dafür habe er alle überbrachten Sechskantschrauben gemeinsam verwendet. Anschliessen habe er jede Schraube und damit auch die Schraube „E-V“ mit je einem Q-Tip noch im Gesamten, also Schraubenkopf und Gewinde, abgerieben. Für jeden Abrieb sei eine Spurnummer vergeben worden. Der Schraubenabrieb „E-V“ erhielt die Nummer J 73.03.3.
(3.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. führte überzeugend aus, dass die vom Glas aus dem Geschirrspüler Böhringer und die von der Kommode aus dem Wohnzimmer Böhringer sowie die von der Sechskantschraube von der Kiste Herrmann gesicherten DNA-Muster ohne vernünftigen Zweifel von einer einzigen Person stammten, die mit keiner der in beiden Verfahren, also Herrmann und Böhringer, untersuchten Vergleichspersonen übereinstimme. Die Polizeibeamten KHK’in B. bzw. KK F. führten glaubhaft aus, dass aus dem Verfahren Herrmann von über 250 Personen bzw. aus dem hiesigen Vergleichsspurenentnahmen von fast 300 Personen Vergleichsspuren vorlägen.
(ii.)
Die Kammer kann es aufgrund einer Gesamtschau der nachfolgend dargestellten Umstände als fern liegend ausschliessen, dass die DNA-Spur auf der Schraube im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Vergraben der Kiste angebracht wurde. Die fragliche Schraube mit der Bezeichnung „E-V“ wurde im Jahr 1981 mit daktyloskopischem Spurensicherungsmittel eingepinselt und auch abgeformt. Sie wurde nach den Untersuchungen im Jahr 1981 nicht als Spurenträger im heutigen Sinne behandelt und wurde im Jahr 2005 gesäubert, dem mit der erneuten Spurensicherung beauftragten KOK N. übergeben. Die DNA Untersuchungen weiterer Schrauben der Kiste sowie deren Abformungen und Bohrlöcher verliefen negativ, so dass die DNA-Spur auf der Schraube „E-V“ die einzige DNA-Spur auf den Schrauben darstellt. Aus den dargestellten Umständen schliesst die Kammer, dass durch die Behandlung der Schrauben im Ermittlungsverfahren das „Überleben“ von eventuell zunächst vorhandenen DNA-Spuren auf den Schrauben als fern liegend ausgeschlossen werden kann. Daher kann die aktuell (S. 174) aufgefundene DNA-Spur auf der Schraube „E-V“ nicht im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Vergraben der Kiste im Jahr 1981 auf die Schraube gesetzt worden sein, sondern erst nach Abschluss der kriminaltechnischen Untersuchungen im bayerischen Landeskriminalamt Anfang der 1980-iger Jahre. Wann genau die Spur gesetzt wurde, liess sich nicht feststellen. Dies ist für hiesigen Fall aber auch ohne Bedeutung.
(1.)
Der beim LKA als daktyloskopischer Spurensicherer und Auswerter tätige Kriminalbeamte B. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft aus, die Holzkiste, in der Ursula Herrmann tot aufgefunden worden sei, sei kurz nach der Entdeckung zum LKA gebracht worden. Da es vor der Auffindung stark geregnet habe, sei die Kiste mit nassem Erdreich stark verschmutzt gewesen. Die Kiste sei daher zunächst gereinigt worden. Anschliessen seien u.a. alle Schrauben zur Sicherung von Werkezugspuren abgeformt worden. Nachdem das Drehmoment der Schrauben festgestellt worden sei, habe er die Schraubenköpfe im eingedrehten Zustand mit Spurensicherungsmittel zur Sichtbarmachung von Fingerabdrücken abgepinselt. An den Schraubenköpfen seien jedoch keine daktyloskopischen Spuren vorhanden gewesen. Anschliessend seien alle im Kistenkorpus befindlichen Schrauben entfernt und ihm zur daktyloskopischen Spurensicherung übergeben worden. Er habe sodann die Schrauben zunächst visuell nach Spuren abgesucht. Nachdem dies zu keinem Ergebnis geführt habe, habe er die Schrauben mit Spurensicherungsmittel überpinselt. Auch dies habe zu keiner Sicherung einer daktyloskopischen Spur geführt.
(2.)
Der ehemalige Sachverständige für Formspuren S. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft und überzeugend aus, die mit den Ermittlungen im Fall Herrmann beauftragten Personen hätten Anfang der 1980-iger Jahre die Schrauben natürlich als Spurenträger, aber eben im damaligen Sinne, behandelt. Es habe damals nur die Faserspurenuntersuchung, die Formspurenuntersuchung und die daktyloskopische Untersuchung gegeben. An DNA-Spuren habe damals noch niemand gedacht. Die damalige Behandlung als „Spurenträger“ habe natürlich nicht auf die Besonderheiten der DNA-Übertragung Rücksicht genommen. Nach Durchführung der genannten Untersuchung, insbesondere der Abformung aller Schrauben mit Mikrosil, seien die Schrauben eingeölt und eingetütet worden. Die Asservate und damit auch die Schrauben habe sein damaliger Chef Herr H. zunächst in seinem Zimmer und dann in einem Schrank auf dem Gang des Sachgebiets gelagert. Zugang hätten nur sein Chef, er und die Mitarbeiter des Sachgebiets sowie die Soko gehabt. Die Schrauben seien in der Regel beim LKA verblieben. Lediglich (S. 175) die Schraube „E-I“ und die hier relevante Schraube „E-V“ seien einmal im Original an die Soko in Fürstenfeldbruch ausgehändigt worden. Vermutlich habe man dort ein Muster benötigt. Im August 1988 seien die Ermittlungen und auch die Asservate an die Soko Herrmann des BLKA übergeben worden. Die Angaben von Herrn S. zur Behandlung der Schrauben nach Durchführung der damals üblichen Untersuchungen wurden durch eine Reihe von Zeugen bestätigt. So berichtete der für Physik sachverständige Zeuge Dr. P, der auch schon 1981 beim LKA beschäftigt war, dass damals die Reihenfolge der an der Kiste und ihren Teilen durchzuführenden Untersuchungen im Sachverständigenkreis besprochen worden sei. Nach Durchführung dieser Untersuchungen seien die Asservate dann „frei“ gewesen, d.h. es seine keine Schutzmassnahmen mehr nötig gewesen, da keine Untersuchungen mehr folgen sollten. Der Zeuge O., ein damaliger Mitarbeiter des kriminaltechnischen Instituts des BLKA führte glaubhaft aus, nach Durchführung der Untersuchungen habe auch er Kontakt zu den Schrauben gehabt. Man habe die Schrauben anfassen können, weil ja nach Abschluss der Untersuchungen „nichts mehr passieren“ habe können. Auch der Zeuge KHK a.D. B. von der Abteilung für Daktyloskopie berichtete glaubhaft, man habe nach Abschluss der Untersuchungen alle Asservate in die Hand nehmen können. Der sachverständige Zeuge S. erklärt glaubhaft, er habe damals im Nebenzimmer von Herrn H. und Herrn S. gearbeitet. Man habe als Mitarbeiter des Sachgebiets Zugang zu den Asservaten gehabt.
(3.)
Der Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtete glaubhaft, die Schraube sei ihm geputzt übergeben worden. Spuren der bei der daktyloskopischen Spurensuche damals verwendeten Mittel seien weder auf der Schraube „E-V“ noch in der Verpackungstüte der Schraube vorhanden gewesen (vgl. oben Teil E.9.m.i.2.).
(4.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. führte überzeugend aus, dass DNA-Spuren sehr empfindlich seien. Neben Feuchtigkeit würden auch mechanische Einwirkungen das Überleben der DNA als Spur verhindern. Auf die Untersuchungen im Fall Hermann bezogen führte sie überzeugend aus, dass insgesamt 17 Schrauben vom Deckel E – also dem Deckel, in dem sich die relevante Schraube befunden habe, auf DNA-Spuren untersucht worden seien. Lediglich an der Schraube „E-V“ sei eine DNA Spur feststellbar gewesen (Spur J. 73.03.3). Auf allen anderen 16 Schrauben sei keine DNA feststellbar gewesen. Weiter seien 33 Abformungen von Schrauben, die aus (S. 176) dem Deckel E stammten, und 28. Holzbohrungen mit jeweiliger Abformung untersucht worden. Sowohl die Untersuchungen der Abformungen als auch die Untersuchungen der Bohrungen seien bezüglich DNA negativ verlaufen. Sogar in der Abformung der Schraube „E.-V“ sei die DNA-Untersuchung negativ verlaufen.
...
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer
cododerdritte schrieb:Aber tatsächlich gelingt es Ermittlern, Staatsanwaltschaft und Gerichten höchst selten, einen Tatablauf genau nachzuvollziehen. Selbst bei einem Geständnis des Angeklagten bleibt immer noch die Möglichkeit, dass er lügt. Und selbst wenn es Videoaufzeichnungen, z.B. durch Überwachungskameras, der Tat gibt, fehlt z.B. der Ton und v.a. auch das Vor und Nach der Tat.Das trifft auf alle Personen zu, die sich mit einem Fall beschäftigen und man muß nicht zwangsläufig der Einschätzung von Gerichten folgen. Da ja der Mann auch Büroarbeiten für das Opfer erledigte, ist es auch möglich, daß ihm der Zugang zur Wohnung möglich war, was Spuren von ihm in der Wohnung erklärbar macht. Und für mich ist es ein Unterschied, ob der Täter in die Wohnung hineindrängte oder hinausgelangen wollte. Immerhin geht es hier um eine Mordanklage und nicht um die Verfolgung eines Radkappendiebstahls.
jaska schrieb:und wenn es eine örtliche/zeitliche/organisatorische Nähe zur Vergleichsspur gibt,Reden wir jetzt von dem Weinglas? Was gab es da für eine örtliche/zeitliche/organisatorische Nähe zur Vergleichsspur?
jaska schrieb:Ich weiß von zweien solcher weiteren Kontaminationen: das Heilbronner Phantom (hier war es eine Dame, die für einen Hersteller von Spurensicherungsequipment arbeitete und eine Vielzahl von Spuren setzte, die über Jahre hinweg in verschiedenen Kriminalfällen auftauchten)In dem konkreten Fall von dem Weinglas ist das gar nicht so dumm, denn wie ich das verstanden habe, als ich mich damit befasste, wurde die Spur an der Kiste erst viel später, also in zeitlicher Nähe, lassen wir mal diesen Begriff zu, zu diesem Fall gefunden. Diese Spur spielte damals, als man das Mädchen in der Kiste fand, noch keine Rolle. Aber eine richtige Erklärung fand ich bisher nicht. Man kann aber eine zeitliche Nähe nicht ausschließen. wir wissen leider nicht, was man unternahm, um den Verursacher der Spur ausfindig zu machen. Befand sich der unter den Mitarbeitern der Spurensicherung oder im Labor, kann man das ja nachweisen.
emz schrieb:Wie könnte bzw. sollte denn so ein unumstößlicher Beweis aussehen, dass er vor deinen Augen Gnade findet?Na, umfassendes Geständnis des Täters plus Videoaufnahme der kompletten Tat. ;)
Ich habe da keine Vorstellung, also nenne doch mal bitte Beispiele, damit man weiß, was du meinst.
SolitaryMan schrieb:In dem konkreten Fall von dem Weinglas ist das gar nicht so dumm, denn wie ich das verstanden habe, als ich mich damit befasste, wurde die Spur an der Kiste erst viel später, also in zeitlicher Nähe, lassen wir mal diesen Begriff zu, zu diesem Fall gefunden.Von welchem Weinglas schreibst Du denn hier andauernd? Um welches Weinglas geht es bitte?
SolitaryMan schrieb:Da ja der Mann auch Büroarbeiten für das Opfer erledigte, ist es auch möglich, daß ihm der Zugang zur Wohnung möglich war, was Spuren von ihm in der Wohnung erklärbar macht.BT arbeitete im Büro der Parkgarage. Dass er auch im Büro der Tante in der Wohnung arbeitete, ist nicht anzunehmen. Im Urteil heißt es dazu:
(g.)
Auf Gegenständen im Büro der Opferwohnung, die einen Bezug zur Tag aufweisen, wurden daktyloskopische oder humanbiologische Spuren des Angeklagten gesichert. Sie weisen auf diese Anwesenheit des Angeklagten im Büro im Zuge der Tatbegehung hin. Für diese Spuren gibt es jeweils isoliert betrachtet theoretische Erklärungen ausserhalb des Tatgeschehens. Diese sind jedoch weder plausibel noch erklären sie den Umstand, dass die Spuren ausschliesslich auf Gegenständen mit Bezug zur Tat aufgefunden wurden. Diese Erklärungsansätze ohne Bezug zum Tatgeschehen lassen sich daher im Wege einer Gesamtbetrachtung als fern liegend ausschliessen.
Und für mich ist es ein Unterschied, ob der Täter in die Wohnung hineindrängte oder hinausgelangen wollte. Immerhin geht es hier um eine Mordanklage und nicht um die Verfolgung eines Radkappendiebstahls.Meinst du den von Petermann angenommenen Tatverlauf? Reicht wohl nicht für ein WAV.
SolitaryMan schrieb:wir wissen leider nicht, was man unternahm, um den Verursacher der Spur ausfindig zu machen. Befand sich der unter den Mitarbeitern der Spurensicherung oder im Labor, kann man das ja nachweisen.Doch, wissen wir. Musst du nur lesen: Beitrag von JosephConrad (Seite 1.349)
Cassandra71 schrieb:Na, umfassendes Geständnis des Täters plus Videoaufnahme der kompletten Tat. ;)Das könnte man ja selbst dann nicht. Das Geständnis könnte ja auch falsch und auf dem Video könnte ein Doppelgänger zu sehen sein. Oder ein Hologramm. Oder es ist gefälscht oder das Ergebnis von KI. Oder man sieht aus der Kameraperspektive nicht, dass der vermeintliche Täter von einem Dritten unter Androhung von Waffengewalt gezwungen wird, die Tat zu begehen. Oder dass der Täter zuvor hypnotisiert worden war.
Sonst könnte es ja immer noch jemand anders gewesen sein...man kann es zumindest nicht ausschließen.