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Mordfall Charlotte Böhringer

29.204 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

28.11.2024 um 11:47
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Aber für die Anklage und den Vorwurf der Bestechung kann der Beklagte ja nichts.
Aber dass es in den Medien breitgetreten wird, das wird nicht von ungefähr kommen.
Vielleicht bin ich da aber auch nur etwas boshaft mit meiner Einschätzung, mag sein.


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04.12.2024 um 13:10
Der 3. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist für teilweise zulässig erklärt worden. Das Landgericht Augsburg wird nun das Probationsverfahren zunächst durchführen, sollte die StA Augsburg keine Beschwerde einlegen. Das bedeutet freilich noch nicht, dass es zur erfolgreichen WA kommt, aber die Chancen stehen gut. Schade, dass diese Vorverfahren nicht öffentlich sind.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php

Es bleibt spannend. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass BT nicht der Täter war.


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04.12.2024 um 13:17
Von Reaktionen der Verteidigung oder Staatsanwaltschaft war bislang übrigens noch nichts zu finden.


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04.12.2024 um 13:57
Eigenartiger Typ Mensch, der Bence.
Hat praktisch viele in seinem Umfeld belogen und manipuliert- und die finden ihn trotzdem gut und Supporten ihn.

So etwas kann auch nicht jeder


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 13:58
Zitat von Ray.Ray. schrieb am 04.07.2024:Ich will doch hoffen das er was von seinem Bruder bekommt... Er arbeitet ja auch für ihn.
Macht er nun eigentlich sein Jura Studium zu Ende?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 14:03
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Eigenartiger Typ Mensch, der Bence.
Hat praktisch viele in seinem Umfeld belogen und manipuliert- und die finden ihn trotzdem gut und Supporten ihn.
Das kann man ja sagen, aber nur weil jemand eigenartig ist, darf ihn das nicht in den Verdacht bringen. Und wenn man sieht hat man sich auf BT ja auch extrem schnell festgelegt und auch nicht sauber ermittelt. So war vom AB von CB alle Aufnahmen gelöscht, bis man die sichern wollte.


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04.12.2024 um 14:12
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Macht er nun eigentlich sein Jura Studium zu Ende?
Während seiner Haftzeit hätte er dies wahrscheinlich beenden können. Jetzt da das pralle Leben auf ihn wartet, hat er wahrscheinlich etwas besseres mit seiner Zeit zu tun.


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04.12.2024 um 14:32
Das Landgericht Augsburg führt in seinem Beschluss aus, dass es eine neue Zeugenaussage gibt. Die betroffene Zeugin war zwar schon in der Hauptverhandlung des Landgerichts München I vernommen worden, berief sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auf der Grundlage dieser neuen Angaben ist nunmehr zu prüfen, ob eine andere Zeugin in der früheren Hauptverhandlung zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte. Im Hinblick auf die jetzt erstmals erfolgte Aussage, wird im Probationsverfahren geprüft werden, ob der Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 2 StPO vorliegt.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php

Interessant! Hier ist explizit von einer ZeugIN die Rede, also einer Frau, die sich damals auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat. Dann ist von einer anderen ZeugIN die Rede, die damals "zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte".

Bei der Zeugin, die damals die Aussage verweigert hat und jetzt aussagen will, kann es sich nur um die Mutter oder die ehemalige Verlobte handeln. Andere Zeuginnen hatten kein Zeugnisverweigerungsrecht, zumindest wenn man davon ausgeht, dass sich besagte Zeugin damals nicht auf ein "Zeugnisverweigerungsrecht aus sachlichen Gründen" berufen hat, weil sie sich nicht selbt belasten wollte und musste.
Was kann denn mit "verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat" gemeint sein? Unmittelbar vor der Tat würde ich jetzt als Zeitraum von wenigen Stunden und sicher nicht Tagen einschätzen. Also z.B. nicht die Aussage, dass Todt in den Tagen vor der Tat Geld aus dem Kassenautomaten "geliehen" hatte.

Hat die Verlobte damals ausgesagt oder die Aussage verweigert? Hatte sie nicht zu der Story "Bence war krank und lag zum Tatzeitpunkt in der Badewanne" ausgesagt? Oder stammte das aus polizeilichen Venehmungen und nicht aus dem Prozess?
Was kam in dem Prozess überhaupt "zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat" zur Sprache? Und welche ZeugIN hat das dazu ausgesagt?

Ich muss sagen, dass ich es befremdlich finde, wenn sich nun, nachdem Todt jahrelang im Gefängnis sass, eine Zeugin zu seiner Entlastung zur Verfügung stellt, die all die Jahre geschwiegen hat.
Wir wissen sowohl von der Mutter als auch der Verlobten, dass sie damals und bis heute an Todts Unschuld geglaubt haben. Wieso haben die dann nicht vorher den Mund aufgemacht, wenn sie ihn doch hätten entlasten können? Damals bei der Polizei, im Prozess und dann in all den Jahren, als er immer wieder seine Wiederaufnahmeanträge stellen wollte!


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 15:04
Kann es um diese Aussagen gehen?
Die Ausführungen der Zeugin hinsichtlich dieser Punkte sind nicht glaubhaft. Die Zeugin, die Verlobte des Angeklagten, hat von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nur teilweise Gebracht gemacht und punktuell Angaben gemacht. Bereits ihre Wortwahl bei der Vernehmung in (S. 35) der Hauptverhandlung legt es nahe, dass sie für den Angeklagten lediglich positiv aussagen und ihm keinesfalls schaden will. Als sie aufgefordert worden war, den Angeklagten zu beschreiben, schilderte sie ihn als „gebildet, liebevoll, empfindsam, friedfertig und harmonieliebend“. Sie fügte aber gleich hinzu, dass „kein Adjektiv“ ausreiche, „um den Angeklagten zu beschreiben“. Bei der Befragung durch KHK B. gab die Zeugin, was sie in der Hauptverhandlung berichtete, an, sie habe die Wohnung in der G. und damit den Angeklagten am Abend des 15.05.06. – also dem Tattag – um ca. 19.00 Uhr verlassen. Nachdem der Angeklagte aber in der polizeilichen Vernehmung ausgeführt hatte, längere Zeit alleine in der Wohnung gewesen zu sein, korrigierte die Zeugin ihre diesbezüglichen Zeitangaben letztlich in der Hauptverhandlung. Sie gab nun an, dass sie bereits um ca. 16.00 Uhr in die Wohnung verlassen habe und um ca. 22.00 Uhr wieder zurückgekehrt sei. Sie verschaffte mit ihrer ursprünglichen Aussage gegenüber KHK B. dem Angeklagten zunächst ein falsches Alibi, das eine Täterschaft des Angeklagten nicht hätte möglich erscheinen liess. Hieraus folgt, dass die Zeugin bereit ist, massivste Verdunkelungshandlungen zugunsten des Angeklagten vorzunehmen. Es liegt daher nicht fern, dass sie auch versucht, die Verwertung der Zeugenvernehmung des Angeklagten – entsprechend dem Widerspruch der Verteidigung – zu verhindern.
(zitiert aus dem Allmy-Wiki zu diesem Fall)

Da geht es um das falsche Alibi, das sie ihm erst gegeben hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 15:07
Zitat von kittykakittyka schrieb am 19.02.2023:Dass passt aber nicht zur Aussage einer Freundin, dass sie damals quasi aus allen Wolken gefallen sei, als die Lügen herauskommen sind.
Es ist müsste um obigen Punkt gehen:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Hat die Verlobte damals ausgesagt oder die Aussage verweigert?
Die Verlobte ist eben nicht aus "allen Wolken gefallen", da sie den Studienabbruch zumindest dest stark ahnte und darüber auch schon mit Vertrauten gesprochen hatte


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 15:23
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Verlobte ist eben nicht aus "allen Wolken gefallen", da sie den Studienabbruch zumindest dest stark ahnte und darüber auch schon mit Vertrauten gesprochen hatte
Das hat sie behauptet, Zeugen aus ihrem engsten Umfeld haben das im Rahmen des Prozesses aber anders und vor allem glaubhaft ausgesagt, während das Gericht im Urteil mehrmals betont, dass es die Verlobte als unglaubwürdig einschätzt, weil deutlich erkennbar sein, dass sie um jeden Preis vermeiden will, den Todt irgendwie durch ihre Aussagen zu belasten und weil sie sich auch nachträglich korrigiert hat, wenn ihrer unwahren Aussagen aufgeflogen sind (siehe Alibi).

Im Urteil ist laut Wiki zu der Frage, ob sie vom Studienabbruch wusste oder nicht, folgendes ausgeführt:
Die Verlobte des Angeklagten, die Zeugin F.S. äusserte sich zu diesem Punkt nicht, sondern machte in dieser Hinsicht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Jedoch berichtete die Zeugin T., eine gute Freundin von S. glaubhaft, die Verlobte des Angeklagten sei bis zur Festnahme davon ausgegangen, dass der Angeklagte kurz vor der Ablegung des Zweiten Staatsexamens stehe und nebenbei noch in einer Vermögensberatung arbeite. Die Zeugin S. sagte glaubhaft aus, es sei für F.S. ein „Schlag“ gewesen, als sie nach der Festnahme des Angeklagten habe erfahren müssen, dass der Angeklagte weder Referendar noch nebenberuflich Mitarbeiter in einer Beraterfirma gewesen sei und dass er noch nicht einmal das 1. Staatsexamen abgelegt habe. Auch die Mutter der Verlobten des Angeklagten gab glaubhaft an, der Kenntnisstand der Familie unmittelbar vor der Festnahme sei es gewesen, dass der Angeklagte sich auf das 2. Staatsexamen vorbereite. Das Examen hätte im Sommer 2006 stattfinden sollen. Nebenbei habe der Angeklagte noch bei einem „Berater“ gearbeitet. Der Zeuge L. gab glaubhaft an, die Verlobte des Angeklagten sei nicht darüber informiert gewesen, dass der Angeklagte das Jurastudium nicht abgeschlossen habe. Er habe die Verlobte des Angeklagten am 15.05.06 – also dem Tattag – auf der Geburtsfeier der Zeugin S. getroffen. An dieser Feier habe der Angeklagte nicht teilgenommen. F.S. habe erzählt, dass das Zweite Staatsexamen des Angeklagten am Dienstag in einer Woche (Erläuterung= 23.05.2006) beginnen würde. Nach den glaubhaften Angaben des Polizeibeamten Z. der über seine diesbezüglichen Ermittlungen berichtete, wäre die erste Klausur des Zweiten Juristischen Staatsexamens tatsächlich am 23.05.06 gestellt worden. (S. 62)
(iii.)



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 16:08
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das bedeutet freilich noch nicht, dass es zur erfolgreichen WA kommt, aber die Chancen stehen gut
Woher willst DU wissen, dass die Chancen gut stehen?
Immer mal bisschen den Ball flach halten.

Und selbst wenn es jemals zu einem Verfahren kommt, dass im Sinne von BT ausgeht, dann wäre das einzige, was damit bewiesen wäre, dass sich derjenige, der nur genug Geld hat, seine "Unschuld" kaufen kann.
Nicht mehr, nicht weniger.

Aber was mir eine gewisse Genugtuung verschafft ist, dass egal wie viele Spielchen er auch da immer vor Gericht durchführen wird, ihm niemand die 17 Jahre, die er gehockt ist, nehmen kann. Die werden für immer an ihm kleben bleiben und ich bin mir sicher, dass er niemals wirklich frei sein wird.
In vielen Nächten wird er sich in seinen Alpträumen wieder in Straubing aufhalten.
Da gehört er hin und der Ort wird ihn niemals gehen lassen.
Völlig egal, wo er sich physisch auch immer befinden mag.

Für das, was er seiner Tante angetan hat, ist er ohnehin viel zu "weich gefallen"...


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 16:26
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:So war vom AB von CB alle Aufnahmen gelöscht, bis man die sichern wollte.
Das ist der eigentliche Skandal! Wer hat diese gelöscht?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 16:31
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Der 3. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist für teilweise zulässig erklärt worden. Das Landgericht Augsburg wird nun das Probationsverfahren zunächst durchführen, sollte die StA Augsburg keine Beschwerde einlegen. Das bedeutet freilich noch nicht, dass es zur erfolgreichen WA kommt, aber die Chancen stehen gut. Schade, dass diese Vorverfahren nicht öffentlich sind.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php

Es bleibt spannend. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass BT nicht der Täter war.

Hui diese Meldung wird der Anti-Toth Fraktion jetzt aber gar nicht gefallen... ;):)

Davon mal abgesehen sind das, neben der vorzeitigen Haftentlassung von Benedikt Toth, endlich mal positive Nachrichten! Vor allem ist es weiteres Zeichen dafür dass in der (bayerischen) Justiz, wenn auch nur sehr langsam, wohl endlich ein Umdenken stattfindet. Schon die vorzeitige Haftentlassung von Toth nach "nur" 17 Jahren Haft kam für viele überraschend wenn man bedenkt das ja nicht nur die Schwere der besonderen Schuld bei ihm ausgesprochen wurde sondern er auch darüber hinaus auch als sogenannter Tatleugner galt.

Aber gerade der skandalöse Justizirrtum von Manfred Genditzki haben die Öffentlichkeit aufgerüttelt und massiv empört so dass sich die Justiz wohl genötigt sah sich hier zu bewegen und zumindest in Erwägung zu ziehen das eventuell ein weiterer Justizirrtum vorliegt. Und das ausgerechnet von ein und demselben Landgericht welches schon zuvor zwei Wiederaufnahmeanträge abgelehnt hatte und es eigentlich ein absolutes Unding gewesen ist das ausgerechnet dieses Gericht zum dritten Mal über die Wiederaufnahme zu befinden hatte, was eine Ironie!

So oder so in jedem Fall sind das schon mal tolle, positive, Aussichten für das kommende Jahr 2025 und untermauert - einmal mehr - das die letzte Messe im Fall Böhringer noch lange nicht gelesen ist!

Zeugin berief sich damals auf Zeugnisverweigerungsrecht

Zur neuen Zeugenaussage teilt das Landgericht Augsburg mit, dass die betreffende Zeugin schon in der Hauptverhandlung in München vernommen worden sei. Sie habe sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Auf Grundlage der neuen Angaben müsse man jetzt prüfen, ob eine andere Zeugin damals "zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte".

Außerdem gebe es zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf, die möglicherweise neue Beweismittel darstellen. Eine "mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch" sei nicht auszuschließen.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/muenchner-parkhaus-mord-prozess-wird-eventuell-neu-aufgerollt,UVyuHOJ

Diese Passage birgt eine ungeheure Brisanz in sich aufgrund der neuen Erkenntnisse denn möglicherweise besteht damit die Chance endlich festzustellen wer der ominöse Besucher bei Charlotte Böhringer gewesen ist welcher den halben Liter Wein getrunken hat! Und möglicherweise ergibt sich dadurch dann auch der fehlende "missing Link" zum Fall Ursula Hermann...


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04.12.2024 um 16:33
Zitat von MauserMauser schrieb:Außerdem gebe es zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf, die möglicherweise neue Beweismittel darstellen.
Ich hoffe mal, dass diese "Sachverständigen" keine Petermänner im Kolumbo-Mantel sind, denn sonst blamiert man sich vor Gericht.


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04.12.2024 um 16:40
Das Landgericht Augsburg führt in seinem Beschluss aus, dass es eine neue Zeugenaussage gibt. Die betroffene Zeugin war zwar schon in der Hauptverhandlung des Landgerichts München I vernommen worden, berief sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Zeugnisverweigerungsrecht hatten Mutter und Verlobte.
Die Mutter hat meiner Kenntnis nach gar nichts ausgesagt.
Verlobte hat teilweise nicht ausgesagt.
Diese neue Zeugenaussage kommt also anscheinend von der Exverlobten.

Auf der Grundlage dieser neuen Angaben ist nunmehr zu prüfen, ob eine andere Zeugin in der früheren Hauptverhandlung zuungunsten des Angeklagten möglicherweise unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat aussagte. Im Hinblick auf die jetzt erstmals erfolgte Aussage, wird im Probationsverfahren geprüft werden, ob der Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 2 StPO vorliegt.
Es hatte eine Zeugin Vorgänge geschildert, die unmittelbar vor der Tat stattfanden. Ist damit die Freundin gemeint, mit der CB noch einen Wein getrunken hat? Da wurde immer schon gezweifelt, dass die getrunkene Menge der Wahrheit entspricht.
Aber was hat die Exverlobte damit zu tun?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 16:42
Zitat von emzemz schrieb:Verlobte hat teilweise nicht ausgesagt.
Und bei dem, was sie gesagt hat, hat sie teilweise zugunsten des BT die Unwahrheit erzählt, hinsichtlich der Ereignisse am Tatabend..


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04.12.2024 um 16:43
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Das ist der eigentliche Skandal! Wer hat diese gelöscht?
Das war die pöhse Technik.
Die Aufzeichnungen haben sich bei diesem Gerät ganz von selber einfach so gelöscht.


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04.12.2024 um 17:27
Zitat von emzemz schrieb:Das war die pöhse Technik.
Die Aufzeichnungen haben sich bei diesem Gerät ganz von selber einfach so gelöscht.
Ja, weil man zu lange gewartet hat. Das solltest Du auch so schreiben ...


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.12.2024 um 18:01
Zitat von emzemz schrieb:Es hatte eine Zeugin Vorgänge geschildert, die unmittelbar vor der Tat stattfanden. Ist damit die Freundin gemeint, mit der CB noch einen Wein getrunken hat? Da wurde immer schon gezweifelt, dass die getrunkene Menge der Wahrheit entspricht.
Aber was wäre an der Angabe einer falschen Menge von getrunkenem Wein belastend für BT gewesen?
Und was könnte die Ex-Verlobte oder die Mutter wissen und jetzt dazu aussagen, was BT dann entlasten würde?

Die Ex-Verlobte kann zu CB eigentlich nichts aussagen, außer, dass diese versucht hat, die Beziehung zwischen ihr und BT zu sabottieren, was aber damals schon im Prozess zur Sprache kam. Aber sie weiß sicher nicht, wan CB sich mit wem getroffen hat und wie viel Alkohol da geflossen ist.
Die Mutter kannte die Lebensumstände der Schwester sicher besser. Aber woher sollte sie wissen, dass die Freundin eine falsche Angabe zum getrunkenen Wein gemacht hat. Und wenn es was wäre, was ihren Sohn tatsächlich entlasten könnte, wieso hat sie es damals nicht ausgesagt?

Ich werde aus dem Ganzen nicht klug. Wahrscheinlich ist es wieder nur so eine fixe Idee, mit der BT meint, sich reinwaschen zu können. Und am Ende bleibt nicht mal mehr heiße Luft übrig. Davon hatte er in den letzen Jahren ja schon genug ...


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