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Mordfall Charlotte Böhringer

28.932 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

13.12.2024 um 18:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Warum kann man das nicht entweder offen lassen - oder wenn es rechtserheblich ist - mehrere Varianten durchprüfen. Man könnte z.B. - rechte Hand hin oder her, Theater Türe offen oder zu (offen doof, könnte ja jemand draußen hören, oder?) - einfach feststellen, dass das Opfer solche Verletzungen zu beigefügt bekommen hat, wenn es arg- und wehrlos war. Also Heimtücke.
Sehe ich auch so, das Urteil ist etwas sehr prosaisch geraten und etwas mehr offen lassen von auch möglichen Tatvarianten hatte die Überzeugungskraft erhöht (Und Bence vielleicht die Bewertung erspart, er hätte "so nie verurteilt werden dürfen" - auf die Frage ob er unschuldig sei wohlgemerkt).


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.12.2024 um 22:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da war mir zu viel richterliche Überzeugung und zu wenig Evidenz im Spiel. Sprich: Da wo die Beweislage dünne wird - hier mangels Geständnis beim genauen Tatplan und dem genauen Tatablauf - da wird die freie richterliche Beweiswürdigung ganz besonders bemüht. Das Gericht erzählt uns eine Story, die gut möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich ist, für die es aber in dieser Genauigkeit keine Beweisanzeichen gibt.

[...]

Aber dieses Aufschwingen zum auktorialen Erzähler durch Gerichte kommt mir a) ziemlich antiquiert und b) auch ein Stück unehrlich vor, weil hier etwas durch richterliches Votzum zur "prozessualen Wahrheit" wird, das in anderem Kontext als "nicht unwahrscheinliche Möglichkeit" gesehen werden würde.

Korrekt, es besteht ja - gerade im Mordfall Böhringer - der starke Verdacht dass es der Justiz weniger darum ging die Tat sauber aufzuklären als vielmehr rechtswirksam abzuschließen! Aber das funktioniert eben nur wenn am Ende auch jemand verknackt wird! Da man jedoch bei Benedikt Toth keinen objektiven Tatnachweis führen konnte, kein Geständnis, kein Fund der Tatwaffe sowie Tatkleidung, keine Fotografie, keine Kameraaufnahme, keine Augenzeugenbeobachtungen oder sonstige rechtsmedizinische, kriminaltechnische oder kriminalbiologische Fakten hat man sich das vermeintliche Tatgeschehen einfach über eine bis heute äußerst umstrittene und fragwürdige Kette von Indizien zusammenkonstruiert und entsprechend tatbelastend gedeutet!

Ein perfektes Beispiel dafür ist ja die Sache mit dem fehlenden Inhalt der Weinflasche bei der es in der Argumentation schon ziemlich abenteuerlich bis grotesk zuging…

Frank Seibert:
Argumentation des Gericht ist ja sie könnte es auch eingeschenkt haben und kurz vor dem weggehen, also aus der Wohnung verlassen, es weggekippt haben weil sie gemerkt hat sie kann das ganze Glas doch nicht trinken.

Peter Witting:
Wenn ich als Verteidiger solche Hypothesen aufstelle sagt man, was tragen Sie hier eigentlich vor, auf welcher Basis, welche Fakten haben Sie eigentlich für diese Annahme? Ein Gericht darf das! Ein Gericht darf erst mal sagen ja ob die Zeugin sich da tatsächlich zutreffend erinnert das da nur ein Viertel aus der Flasche genommen war, da ist schon die Frage außerdem war sie ja mit dem Auto in der Parkgarage, vielleicht hat sie mehr getrunken und will das nur nicht sagen. Da werden alle Argumente die nur irgendwie denkbar sind bemüht um dieses Thema aus dem Feld der Argumentation herauszuschieben – weil es stört! ES STÖRT HALT! Wo sind die 0,5 Liter geblieben? Und dann sagt man am Ende des Tages ja sie kann es sich ja eingeschenkt haben und dann nicht mehr getrunken haben. Und dann weisen wir nach das man in ein Glas… was ja klar ist, kein halben Liter einfüllen kann, sollen wir jetzt sagen sie hat zwei Gläser für sich eingefüllt und hat dann gesagt ne ich nehme gleich doppelt, ich trinke ja so gerne, ich nehme gleich zwei Gläser und die schütte ich dann beide weg… Was ist da noch vernünftig?

Ab Zeitindex 21.51 Minute
https://www.youtube.com/watch?v=rP-NYm2mOZ0

Und das war jetzt nur ein exemplarisches Beispiel, denke nur mal an die irrsinnige Aussage des Gerichts mit dem Schaltgetriebe zurück…Stell dir dabei auch einfach mal die Frage warum vor deutschen Gerichten – bis zum heutigen Tag – weder offiziell protokolliert wird noch Video- oder Tonaufnahmen zugelassen sind.

Natürlich liegen die Gründe dafür auf der Hand: Weil es die Macht von Gerichten, Richtern & Co. erheblich einschränken würde wenn die Ereignisse und tatsächlichen Abläufe im Gerichtssaal, objektiv, festgehalten werden da man dann nicht mehr einfach subjektiv nach der sogenannten „freien richterlichen Beweiswürdigung“ urteilen kann, Stichwort: Steuerberater um ein weiteres themenbezogenes Beispiel zu bringen, sondern sich an bestimmte Normen, Richtlinien, Vorgaben und Vorschriften halten müsste.

Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann hat ja mal eine entsprechende Reform dazu angeregt gehabt und dreimal darfst du raten wer unter anderem massiv dagegen opponiert hat: Der deutsche Richterbund! Ein Schelm wer jetzt Böses dabei denkt...


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14.12.2024 um 10:12
Zitat von MauserMauser schrieb:der starke Verdacht dass es der Justiz weniger darum ging
Nein dieser Verdacht besteht nicht. Jedenfalls nicht bei normal denkenden Menschen die nicht von Schwurbelei befallen sind. Ebenso ist die Weinsache völlig unerheblich da die Hauptbelastungsbeweise dadurch unangetastet bleiben.


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14.12.2024 um 10:57
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Nein dieser Verdacht besteht nicht. Jedenfalls nicht bei normal denkenden Menschen die nicht von Schwurbelei befallen sind. Ebenso ist die Weinsache völlig unerheblich da die Hauptbelastungsbeweise dadurch unangetastet bleiben.
Der Verdacht besteht schon. BT geriet schnell in den Verdacht und man ermittelte nur noch gegen ihn ab dem Zeitpunkt der Festnahme. Das verbietet sich von selbst.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.12.2024 um 12:14
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:geriet schnell in den Verdacht
Natürlich er war ja auch der mit Motiv und sehr dumm
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:man ermittelte nur noch gegen ihn
Quelle bitte?


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.12.2024 um 12:59
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:man ermittelte nur noch gegen ihn ab dem Zeitpunkt der Festnahme
ja Wahnsinn, dass man, wenn man den Täter gefunden und keine anderen Verdächtigen exisitieren, nur noch gegen ihn ermittelt hat.
SKANDAL.

Frage.
Gegen wen hätte man denn dann ermitteln sollen?
Mal raus mit der Sprache.

Und auch ich hätte für dieses immer wieder erzählte Märchen gerne eine ordentliche Quelle.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.12.2024 um 13:50
Zitat von dotsdots schrieb:dass man, wenn man den Täter gefunden
Zu dem Zeitpunkt war er kein Täter, sondern "nur" ein TV. Täter wurde er mit dem Urteil


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14.12.2024 um 13:58
Zitat von LanzaLanza schrieb:Zu dem Zeitpunkt war er kein Täter, sondern "nur" ein TV. Täter wurde er mit dem Urteil
Täter war er ab der ersten Millisekunde nach der Tat..


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14.12.2024 um 15:44
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:man ermittelte nur noch gegen ihn ab dem Zeitpunkt der Festnahme
Hast du Einsicht in die Ermittlungsakten?


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14.12.2024 um 20:24
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Der Verdacht besteht schon. BT geriet schnell in den Verdacht und man ermittelte nur noch gegen ihn ab dem Zeitpunkt der Festnahme. Das verbietet sich von selbst.
Das ist leider ein Eindruck, der bei Laien häufig entsteht, wenn sie sich einen Gerichtsprozess anschauen und/oder mit einem Gerichtsurteil genauer befassen.
Ein Gerichtsprozess dient vor allem dazu, die Schuld einer bestimmten Person (= des Angeklagten) in Bezug auf einen bestimmten Sachverhalt festzustellen und zu bewerten. Insofern kommen in einem Prozess eben auch nur die Ermittlungsergebnisse zur Sprache, die sich mit der Schuld oder Unschuld des Angeklagten beschäftigen. Ermittlungen in andere Richtungen kommen deshalb eben auch nur zur Sprache, wenn sich aus ihnen etwas ergibt, das den Angeklagten entlastet.
Und auch, wenn BT und sein Anwalt das öffentlich immer gerne so darstellen, aber dass z.B. eine Zeugin am Nachmittag des Tattages einen ihr unbekannten Mann in der Parkgarage gesehen hat oder dass eine Person aus dem Freundeskreis des CB ein Alibi gefälscht haben soll, ist eben nichts, was BT entlastet. Deshalb hat es im Prozess und bei der Urteilsfindung und -begründung eben auch keine Rolle gespielt.
Von uns hier weiß niemand, wie lange und wie viel die Polizei in "andere" oder meinetwegen sogar "in alle Richtungen" ermittelt hat. Ganz sicher ist die von BT stammende Aussage, man habe einseitig nur in seine Richtung
ermittelt aber einfach eine Lüge, die er benutzt, um sich als Justizopfer zu gerieren. Leute, die das unkritisch und geprüft nachplappert haben leider keine Ahnung von Polizeiarbeit und vom deutschen Justizsystem.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Zu dem Zeitpunkt war er kein Täter, sondern "nur" ein TV. Täter wurde er mit dem Urteil
Zum Täter wird man in der Sekunde, in der man die Tat begeht. Und da BT die Tat begangen hat, ist er eben in der Minute, in der er zum ersten Mal zugeschlagen hat auch zum Täter geworden.
Und jemand, der wegen einer Straftat festgenommen wird, ist auch nicht "nur" Tatverdächtiger, sondern es muss ein dringender Tatverdacht gegen ihn bestehen, den die Staatsanwaltschaft auch plausibel und ausführlich darlegen und begründen muss, damit ein Richter dann einen Haftbefehl erlässt. Dass BT ein Motiv hatte oder dass er kein Alibi hatte reicht für so einen dringenden Tatverdacht bei weitem nicht aus, sondern es müssen schon gewichtigere Indizien vorliegen.
Und natürlich wird nach einer Festnahme eines Tatverdächtigen immer intensiv weiter in dessen Richtung ermittelt. Der Tatverdacht muss untermauert und gefestigt werden und bestimmte Ermittlungen im Umfeld des TV können auch erst nach dessen Festnahme statfinden, wenn man den TV nicht vorab aufscheuchen und warnen will.
Dass ist weder ungewöhnlich, sondern eher der Standard und vor allem ist kein Zeichen dafür, dass BT ein armes Justizopfer ist, das nur ausgesucht wurde, weil man den Fall schnell klären wollte, er so unsympathisch war und man ihm ein Motiv unterschieben konnte.


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14.12.2024 um 20:34
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Zum Täter wird man in der Sekunde, in der man die Tat begeht. Und da BT die Tat begangen hat, ist er eben in der Minute, in der er zum ersten Mal zugeschlagen hat auch zum Täter geworden.
Zum Täter wird man hier im Forum, wenn die Tat abgeurteilt ist und sich eine TVSchaft erwiesen hat. Vorher ist von einem TV zu sprechen.

Und solange damals die Ermittlungen liefen war er eben kein Täter sondern nur "TV"

Und das auch nur weil hier im Rückblick direkt vom Täter gesprochen wird, als die Ermittlungen noch liefen.

Das ist das nämlich dann ganz unvoreingenommen keine Unvorgenommenheit.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.12.2024 um 20:37
Zitat von dotsdots schrieb:Frage.
Gegen wen hätte man denn dann ermitteln sollen?
Mal raus mit der Sprache.
Ermittlungen sind nicht nur "gegen" einen Tatverdächtigen, den "Beschuldigten" gerichtet. Sondern dienen der Aufklärung einer Straftat. Es geht nicht darum, jemanden "hinter Gitter" zu bringen, sondern Beweismittel bzw. -anzeichen zu ermitteln, die entweder zur Erhebung der öffentlichen Anklage oder zur Einstellung des Verfahrens führen.

Bekanntermaßen heißt es auch in § 160 Abs. 2 StPO:
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
Das sind nicht nur hohle Worte, denn wenn in einem öffentlichen Strafprozess - wie hier über 90 Tage - unter regem Anteil der Öffentlichkeit verhandelt wird, dann wird jeder Verteidiger jede Chance nutzen, öffentlich auf Ermittlungsversäumnisse hinweisen, den Ermittlungsbehörden gar Voreingenommenheit und Blindheit zu unterstellen, um die Anklage zu erschüttern. Das ist sein Job.

Also sollte man schon aus Gründen des Selbstschutzes seine Ermittlungen nach allen Richtungen hin absichern. Und die Kriminalpolizei verfolgt routinemäßig weiter alle Spuren, die im Zusammenhang mit der Tat auftauchen, egal ob pro oder contra oder neutral für den jeweiligen Beschuldigten.

Hier war es halt so, dass man quasi nur über belastende Indizien gestolpert ist, egal in welche Richtung ermittelt wurde. Wo wurde unzureichend ermittelt? Wer wäre als Täter in Frage gekommen? Das Opfer ist ja offensichtlich nicht von alleine die Treppe herunter gefallen und zu Tode gekommen. Vage Andeutungen oder theoretisch denkbare Möglichkeiten bieten schlicht keinen Anhaltspunkt für eine Ermittlungshandlung.

Ergo: Einseitige Ermittlungen sind oft gehörtes Argument, meist ohne Substanz, aber gerne wiederholt. Und ja, es gibt einseitige Ermittlungen. Das passiert meist bei "Massenware". Fälle, da hört die Polizei das Tonband eines Notrufs nicht ab, das eindeutig ergibt, dass der Angeklagte nicht der Täter gewesen sein kann, man ihn aber wegen seines Vorstrafenregisters dafür gehalten hat. Peinlich. Noch häufiger: Der Täter wird nicht ermittelt, weil kaum ermittelt wird. Zumeist auch bei Massenware.

So ein Klopper wie der Fall Genditzki ist zum Glück wirklich selten.


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14.12.2024 um 20:41
Zitat von LanzaLanza schrieb:Zum Täter wird man hier im Forum, wenn die Tat abgeurteilt ist und sich eine TVSchaft erwiesen hat. Vorher ist von einem TV zu sprechen.
Das ist doch aber in diesem Fall hier reichlich irrelevant, denn die Verurteilung liegt ja nun schon Jahre oder wohl eher Jahrzehnte zurück. Hier lehnt sich also niemand zu weit aus dem Fenster, wenn er von BT als dem Täter und dem Mörder seiner Tante spricht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.12.2024 um 20:49
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Hier lehnt sich also niemand zu weit aus dem Fenster, wenn er von BT als dem Täter
Nein überhaupt nicht. Es kommt auf den Zeitraum an.

Der Bezug war die damalige Ermittlungsphase und das Aufwerfen der Fragestellung ob und ggf. warum nicht noch anderweitig ermittelt wurde:
Zitat von dotsdots schrieb:ja Wahnsinn, dass man, wenn man den Täter gefunden und keine anderen Verdächtigen exisitieren, nur noch gegen ihn ermittelt hat.
In diesem Zusammenhang ist es unglücklich davon zu sprechen, dass "der Täter gefunden" wurde.

Allein diese Formulierung bestärkt doch andere dann die diese Frage stellen, ob und warum ggf. Nicht es nicht noch andere Ermittlungen gab.


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14.12.2024 um 22:01
Aber natürlich wurde in alle Richtungen ermittelt. Nur hat die Polizei eben nicht jeden Schritt in die Medien hinausposaunt. Allein schon die ganzen Mitarbeiter, die Familie, der Freundeskreis usw., alle diese Personen sind überprüft worden. Nennt sich auch Ausschlussverfahren. Und mit dem, der übrig blieb, hatte man den Täter gefunden.


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14.12.2024 um 22:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ermittlungen sind nicht nur "gegen" einen Tatverdächtigen, den "Beschuldigten" gerichtet.
Bitte Beiträge ordentlich Lesen.
Dann hättest du erkannt das ich lediglich die Wortwahl des Users auf dessen Beitrag ich geantwortet habe verwendet habe.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Also sollte man schon aus Gründen des Selbstschutzes seine Ermittlungen nach allen Richtungen hin absichern.
Und wo sind nun die Beweise dass das hier nicht passiert ist?
Behaupten lässt sich vieles aber wo sind die Beweise? (Ganz allgemein. Nicht an dich direkt gerichtet)
Zitat von LanzaLanza schrieb:In diesem Zusammenhang ist es unglücklich davon zu sprechen, dass "der Täter gefunden" wurde.
Nö.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.12.2024 um 00:26
Zitat von dotsdots schrieb:Bitte Beiträge ordentlich Lesen.
Habe ich. Hättest Du meinen Beitrag ordentlich gelesen, wäre Dir aufgefallen, dass wir keinen Dissens haben. Sondern ich erläutert habe, warum hier keine Ermittlungsdefizite erkennbar sind.


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15.12.2024 um 00:34
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ganz sicher ist die von BT stammende Aussage, man habe einseitig nur in seine Richtung
ermittelt aber einfach eine Lüge, die er benutzt, um sich als Justizopfer zu gerieren
Natürlich ist es eine Lüge, denn er hatte keine Einsicht in die Ermittlungsakten! Er kann nicht wissen, gegen wen ermittelt wurde oder nicht .

@Stefan1477
Deswegen kannst du auch keine Quelle für deine Behauptung liefern und reagierst daher lieber nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.12.2024 um 00:54
Zitat von InterestedInterested schrieb am 27.08.2013:Die Verteidiung hat komplette Akteneinsicht
Hm das passt dann aber nicht hierzu:
Zitat von YariYari schrieb:denn er hatte keine Einsicht in die Ermittlungsakten!



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15.12.2024 um 00:56
@Lanza
Aber doch nicht in die Akten, wenn gegen eine andere Person ermittelt wird, oder?


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