Stefan1477 schrieb:Der Verdacht besteht schon. BT geriet schnell in den Verdacht und man ermittelte nur noch gegen ihn ab dem Zeitpunkt der Festnahme. Das verbietet sich von selbst.
Das ist leider ein Eindruck, der bei Laien häufig entsteht, wenn sie sich einen Gerichtsprozess anschauen und/oder mit einem Gerichtsurteil genauer befassen.
Ein Gerichtsprozess dient vor allem dazu, die Schuld einer bestimmten Person (= des Angeklagten) in Bezug auf einen bestimmten Sachverhalt festzustellen und zu bewerten. Insofern kommen in einem Prozess eben auch nur die Ermittlungsergebnisse zur Sprache, die sich mit der Schuld oder Unschuld des Angeklagten beschäftigen. Ermittlungen in andere Richtungen kommen deshalb eben auch nur zur Sprache, wenn sich aus ihnen etwas ergibt, das den Angeklagten entlastet.
Und auch, wenn BT und sein Anwalt das öffentlich immer gerne so darstellen, aber dass z.B. eine Zeugin am Nachmittag des Tattages einen ihr unbekannten Mann in der Parkgarage gesehen hat oder dass eine Person aus dem Freundeskreis des CB ein Alibi gefälscht haben soll, ist eben nichts, was BT entlastet. Deshalb hat es im Prozess und bei der Urteilsfindung und -begründung eben auch keine Rolle gespielt.
Von uns hier weiß niemand, wie lange und wie viel die Polizei in "andere" oder meinetwegen sogar "in alle Richtungen" ermittelt hat. Ganz sicher ist die von BT stammende Aussage, man habe einseitig nur in seine Richtung
ermittelt aber einfach eine Lüge, die er benutzt, um sich als Justizopfer zu gerieren. Leute, die das unkritisch und geprüft nachplappert haben leider keine Ahnung von Polizeiarbeit und vom deutschen Justizsystem.
Lanza schrieb:Zu dem Zeitpunkt war er kein Täter, sondern "nur" ein TV. Täter wurde er mit dem Urteil
Zum Täter wird man in der Sekunde, in der man die Tat begeht. Und da BT die Tat begangen hat, ist er eben in der Minute, in der er zum ersten Mal zugeschlagen hat auch zum Täter geworden.
Und jemand, der wegen einer Straftat festgenommen wird, ist auch nicht "nur" Tatverdächtiger, sondern es muss ein dringender Tatverdacht gegen ihn bestehen, den die Staatsanwaltschaft auch plausibel und ausführlich darlegen und begründen muss, damit ein Richter dann einen Haftbefehl erlässt. Dass BT ein Motiv hatte oder dass er kein Alibi hatte reicht für so einen dringenden Tatverdacht bei weitem nicht aus, sondern es müssen schon gewichtigere Indizien vorliegen.
Und natürlich wird nach einer Festnahme eines Tatverdächtigen immer intensiv weiter in dessen Richtung ermittelt. Der Tatverdacht muss untermauert und gefestigt werden und bestimmte Ermittlungen im Umfeld des TV können auch erst nach dessen Festnahme statfinden, wenn man den TV nicht vorab aufscheuchen und warnen will.
Dass ist weder ungewöhnlich, sondern eher der Standard und vor allem ist kein Zeichen dafür, dass BT ein armes Justizopfer ist, das nur ausgesucht wurde, weil man den Fall schnell klären wollte, er so unsympathisch war und man ihm ein Motiv unterschieben konnte.