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Mordfall Charlotte Böhringer

28.933 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.12.2024 um 20:14
Mehr habe ich nicht dazu gefunden, was auch nicht zu erwarten war:

https://smago.de/ws2/party-schlager/DJ-OETZI-ua-Heute-26042013-zum-116712/
Dr. Bence Toths Sohn sitzt als verurteilter Mörder lebenslänglich hinter Gittern. Nach einem Indizienprozess kam das Gericht zu dem Urteil, dass er aus reiner Habgier seine millionenschwere Tante mit 24 Hieben getötet hat. Doch sein Vater glaubt weiterhin fest an seine Unschuld und kämpft für ein Wiederaufnahmeverfahren: „Ich stehe zu meinem Sohn. Nichts kann das Band zwischen meinem Sohn und mir zerschneiden“.



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09.12.2024 um 20:51
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wie anstrengend das ist, hat aber Axel Petermann eindrücklich dargestellt. Das passt alles nicht zusammen.
Aber ich gebe freilich zu, dass das mit der Händigkeit neutral ist, ihn weder be- noch entlastet.
Mich wundert ja, das man als Linkshänder dann so gut Autofahren kann und mit rechts schalten muss, obwohl man ja eigentlich Linkshänder ist.


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09.12.2024 um 21:16
Zitat von InspMorandInspMorand schrieb:Gibt es zu "Kraft" und "Motorik" der rechten Hand Genaueres?
Man stelle sich vor, man müsste beispielsweise mit der nicht präferierten Hand einen Nagel in die Wand schlagen, das geht im wahrsten Sinne des Wortes daneben.
Als Rechtshänder mit links einen Nagel in die Wand schlagen geht wahrscheinlich daneben. Als Linkshänder einen Nagel mit rechts in die Wand schlagen nicht unbedingt, wenn man mit rechts auch andere Dinge macht wie Gang einlegen beim Autofahren usw.
Einen Kopf oder Schädel einschlagen - da wäre es wahrscheinlich egal, ob man Rechts - oder Linkshänder ist - da der Kopf/Schädel ja nicht recht klein ist, wie bei einem Kopf von einem Nagel. Den würde man garantiert treffen ob nun als Links - oder als rechtshänder


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09.12.2024 um 21:43
@curt
Zitat von curtcurt schrieb:Mich wundert ja, das man als Linkshänder dann so gut Autofahren kann und mit rechts schalten muss, obwohl man ja eigentlich Linkshänder ist.
Wie Millionen von anderen Linkshänder in Deutschland. Bei uns ist Rechtsverkehr. Die Gangschaltung ist Rechts. Sind das alle keine echten Linkshänder?

In England ist die Gangschaltung in der Mitte, aber der Gang wird mit Links geschaltet.
In England herrscht bekanntlich Linksverkehr. Sind das alle keine echten Rechtshänder?
Meinst du in England sind alle Rechtshänder die den Gang mit Links schalten müssen, schlechte Autofahrer?

Heißt das in England mehr Linkshänder leben als Rechtshänder?

Oder meinst du das alle Autofahrer beidhändig sind, weil die Gangschaltung sonst nicht bedient werden kann?
Was meinst du mit "so gut Autofahren"?
Ich kann deinen Gedanken nicht folgen.


Wer Geld hat kann sich seine Gangschaltung Sonderanfertigen lassen.


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09.12.2024 um 21:52
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Ich kann deinen Gedanken nicht folgen.
Ich kann Deinen Gedanken leider auch nicht folgen. Wir sind hier in Deutschland und nicht in England.


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09.12.2024 um 22:15
@curt
Zitat von curtcurt schrieb:Mich wundert ja, das man als Linkshänder dann so gut Autofahren kann und mit rechts schalten muss, obwohl man ja eigentlich Linkshänder ist.
Zitat von curtcurt schrieb:Ich kann Deinen Gedanken leider auch nicht folgen. Wir sind hier in Deutschland und nicht in England.
Ich habe dir einen Beispiel gegeben, wo es genau andersrum ist. Ein Vergleich.
Ich kann mir tatsächlich vorstellen, das du meinen Gedanken nicht folgen kannst, ansonsten würde es dich nicht verwundern, das Linkshänder mit Rechts die Gangschaltung bedienen und trotzdem gute Autofahrer sind. Es ändert nichts an der Tatsache der Linkshändigkeit.


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09.12.2024 um 22:32
Zitat von curtcurt schrieb:Als Rechtshänder mit links einen Nagel in die Wand schlagen geht wahrscheinlich daneben. Als Linkshänder einen Nagel mit rechts in die Wand schlagen nicht unbedingt, wenn man mit rechts auch andere Dinge macht wie Gang einlegen beim Autofahren usw.
Einen Kopf oder Schädel einschlagen - da wäre es wahrscheinlich egal, ob man Rechts - oder Linkshänder ist - da der Kopf/Schädel ja nicht recht klein ist, wie bei einem Kopf von einem Nagel. Den würde man garantiert treffen ob nun als Links - oder als rechtshänder
Wieso geht es denn wahrscheinlich daneben wenn man als RH mit links den Nagel einschlägt, wenn man garantiert den Nagelkopf treffen würde, egal welche Hand man benutzt?


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09.12.2024 um 22:54
@curt
Zitat von curtcurt schrieb:Als Rechtshänder mit links einen Nagel in die Wand schlagen geht wahrscheinlich daneben. Als Linkshänder einen Nagel mit rechts in die Wand schlagen nicht unbedingt, wenn man mit rechts auch andere Dinge macht wie Gang einlegen beim Autofahren usw.
Einen Kopf oder Schädel einschlagen - da wäre es wahrscheinlich egal, ob man Rechts - oder Linkshänder ist - da der Kopf/Schädel ja nicht recht klein ist, wie bei einem Kopf von einem Nagel. Den würde man garantiert treffen ob nun als Links - oder als rechtshänder
Absolut, deswegen bevorzugen Engländer immer die Linke Hand, wenn sie jemanden erschlagen wollen, weil sie ja auch mit Links die Gangschaltung bedienen.
Absolut Logisch, das Deutsche immer mit Rechts erschlagen, auch wenn sie Linkshänder sind. Weil, du weiß schon, absolut Logisch.


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10.12.2024 um 01:00
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:CB hat ja wohl sehr zurückgezogen gelebt. Außerhalb ihrer Kreise, wird sie kaum jemanden ein Begriff gewesen sein.

In Bezug auf die arbeitende Mittelschicht vielleicht aber ihre öffentliche Aktivitäten, wöchentliche Stammtische etc. waren ihrem Umfeld durchaus bekannt insofern wäre es wohl auch nicht schwer gewesen ihre Gewohnheiten in Erfahrung zu bringen.

Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und wieso hätte der Mord vor der WM nicht unaufgeklärt bleiben dürfen? Morde passieren in jeder Großstadt. Glaube kaum, dass sich irgendjemand davon hätte abhalten lassen anzureisen.

Es geht ja nicht darum ob sich davon jemand hätte abhalten lassen anzureisen oder nicht sondern damit ein entscheidendes Großereignis vor der Tür stand, das berühmte Sommermärchen, und ohnehin bereits ein besonderer Druck auf den Sicherheitsbehörden lastete, Stichwort: Terrorgefahr! Da passte dann natürlich ein so brutaler Mord an einem prominenten Mitglied der Münchener Schickeria absolut nicht in das Bild einer sicheren Landeshauptstadt in welcher man alles unter Kontrolle hat. Bayern war ja im statistischen Bundesländervergleich an der Spitze in punkto Sicherheit und da konnte und durfte so eine schreckliche Tat auf keinen Fall ungesühnt bleiben gerade jetzt wo man schon bald im internationalen Fokus stehen würde.

Die Debatte um die Aussagekraft der Händigkeit von Benedikt Toth ist ohnehin eine einzige Quadratur des Kreises:

Ein weiterer Sachverständiger der Münchener Rechtsmedizin habe auf einen weiteren Beweisantrag hin bestätigt dass aufgrund der Tatsituation kein Handwechsel von links nach rechts anzunehmen ist. Das Gericht sieht das allerdings nicht als entlastenden Hinweis an. Vielmehr geht es davon aus dass Benedikt Toth als Linkshänder die Tat vollständig mit rechts begangen habe. Neben den Ausführungen des Sachverständigen werden im Urteil hierfür auch Zeugenaussagen aufgeführt die belegen sollen dass Benedikt auch gute Fähigkeiten auf der rechten Hand vorweisen kann. Darüber haben wir uns schon mal in der ersten Folge unterhalten. Im Urteil steht beispielsweise wörtlich:

Der Zeuge M. T. führte glaubhaft aus, der Angeklagte mache „alles mit der linken Hand“. Allerdings den Schaltknüppel im Auto betätige der Angeklagte „natürlich“ mit der rechten Hand.

Schriftliche Urteilsbegründung im Prozess des Mordfalles Charlotte Böhringer, Seite 188
Peter Witting:
Der Angeklagte ist zwar Linkshänder aber er schaltet auch mit der rechten Hand… ja geht’s noch? GEHT’S NOCH? Kann ich so was als Richter in Deutschland in ein Urteil aufnehmen? Kann es noch ernst sein oder muss ich mich verarscht fühlen um es mal ganz krass zu sagen. Das kann man sich sparen so was ins Urteil zu schreiben! Da verhöhnt man eigentlich eher nur! Also wenn ich ein Urteil begründen möchte dann wirklich mit Argumenten die auch tragfähig sind, das kann man sich sparen.
Dass wir die Aussage mit dem Schaltknüppel auch etwas an den Haaren herbeigezogen wahrnehmen haben wir dir ja bereits erzählt. Trotzdem wird sie als Indiz gegen Benedikt Toth im Urteil aufgenommen.

Ab Zeitindex 36.33 Minute
https://open.spotify.com/episode/5PWWnZUySu5rzwZ3EF9Csc

Also mal abgesehen davon das dieser Verweis auf die Nutzung der rechten Hand beim Schaltgetriebe eines Fahrzeuges schon ziemlich grotesk ist geht das Gericht in seinem Urteil ja davon aus das die Tat vollständig mit der rechten Hand begangen wurde, was bei den letzten vier Schlägen auch nachgewiesen ist. Ein eventueller Wechsel der linken auf die rechte Hand sei laut Bestätigung eines Sachverständigen aufgrund der Tatortsituation ebenfalls nicht anzunehmen. Aber Superkommissar Wilfling mit seiner 120 % Aufklärungsquote will dagegen auf Anhieb erkannt haben dass die Tat von einem Linkshänder begangen wurde...

Finde den Fehler kann ich dazu nur sagen...!


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10.12.2024 um 11:43
Im Urteil wird zu der Händigkeit von BT und der hierfür durchgeführten Untersuchungen wie folgt vom Gericht ausgeführt:
Da die Wohnungstür sich aus seiner Sicht nach links öffnete, nahm er – obwohl er Linkshänder ist – im Hinblick auf diese örtliche Gegebenheit das Werkzeug zum Zuschlagen in die rechte Hand, um ein mögliches sofortiges Zudrücken der Türe durch das Opfer durch den Einsatz seiner linken Hand im Sinne eines Abblockens zu verhindern und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu können.

(n.)
Der Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Linkshänder handelt und die Schläge nach den Feststellungen der Kammer ausnahmslos mit der rechten Hand, möglicherweise teilweise unterstützt mit der linken Hand geführt worden sind, spricht nicht gegen die Täterschaft des Angeklagten. Bei dem Angeklagten handelt es sich nämlich nicht um einen „extremen Linkshänder“, sondern um einen Linkshänder mit leichter Tendenz zur Beidhändigkeit, dem sowohl von der Kraft als auch von den motorischen Fähigkeiten her eine Tatbegehung mit der rechten Hand möglich gewesen ist.

(i.)
Der neuropsychologische Sachverständige Prof. Dr. J. führte überzeugend aus, er habe den Angeklagten ausführlich exploriert und eine Reihe von Testungen mit ihm gemacht. Zum Einsatz gekommen sei ein Test zur Feststellung der Handpräferenz (Edinburgh Handedness Inverntory), ein Verfahren zur Messung der Griffkraft beider Hände, ein klinisches Verfahren zur Feststellung diskreter neuromotorsicher Beeinträchtigungen, eine Untersuchung der manuellen feinmotorischen Koordinationsfähigkeit sowie ein Verfahren zur kinematischen Analyse der Schreibmotorik. Bei dem Test zur Ermittlung der Handpräferenz habe der Angeklagte insgesamt 10 Tätigkeiten ausführen müssen. Dabei wurde beobachtet, ob er die Tätigkeit mit der rechten oder der linken Hand verrichtete. Der Angeklagte habe dabei einen Lateralitätsquotienten von -80 erreicht. Damit sei der Angeklagte kein extremer Linkshänder, sondern ein so genannter typischer Linkshänder, bei dem eine leichte Tendenz zur Beidhändigkeit bestehe. Bei der Messung der Griffkraft beider Hände habe ich rechts ein Mittelwert von 45.3 kg und links ein Mittelwert von 50.0 kg ergeben. Diese Griffstärkendifferenz liege im Normbereich. Auch die Leistungen in den übrigen Tests seine ausnahmslos im Normbereich, überwiegend sogar im durchschnittlichen bis überdurchschnittlichen Leistungsbereich, gelegen. Der besser ausgeprägt seinen als rechts. Auffallend sei, dass bei einigen zunächst links, dann rechts und schliesslich beidhändig durchgeführten Tätigkeiten, das Leistungsniveau der rechten Hand bei der beidhändigen Ausführung angestiegen sei. Aufgrund der erreichten Testleistungen sei zusammenfassend festzustellen, dass die motorischen Leistungen der rechten Hand des Angeklagten gut bis sehr gut seien. Dies wäre anhand des Lateralisierungsquotienten von -80 an sich nicht zu erwarten gewesen. Allerdings sei die gute Einsetzbarkeit der rechten Hand ein bei Linkshändern häufig anzutreffendes Phänomen. (S. 188)



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10.12.2024 um 18:01
Bei dem Parkhausmord handelt es sich um das Verbrechen, das ich seit vielen Jahren wohl am intensivsten verfolge, beginnend mit der "Anklage Mord: Ein Freund vor Gericht"-Doku.

Es überrascht mich durchaus, dass der Wiederaufnahmeantrag nun zunächst teilweise für zulässig erklärt wurde. Es mag eine Erklärung sein, dass sich die Justiz hier wegen der enormen medialen Begleitung und Lobbyarbeit pro Bence Toth schlicht "nichts nachsagen" lassen will. Hier mag man sicherlich bereits kritisieren, dass ein anderer Verurteilter mit weniger finanziellem Background und weniger prominentem Unterstützerkreis hier weniger Aufmerksamkeit bekommen hätte und folglich auch diesen Mini-Erfolg nicht hätte feiern können.

Ich kann mir indes anhand der bekannten Fakten des Falles und der jetzt bezüglich des Antrags fundiert vermuteten Gründe (Spurengutachten, Zeugenaussagen zu vermeintlich "mysteriösem Fremden" im Parkhaus) schwer vorstellen, dass tatsächlich durchgreifende Zweifel an der Täterschaft Bence Toths geweckt werden können.

Der Umstand, ob die Tat nun von außen in die Wohnung oder von der Wohnung nach außen ausgeführt würde, ist für mich ohne entscheidende Relevanz. Es ist doch vielmehr so, als dass ein von Verteidigungsseite vorgebrachter Ablauf von innen nach außen eher schlechter für Bence Toth ist, da ein Raubmörder/Fremder als Täter noch unwahrscheinlicher wird und noch mehr auf einen Täter aus dem persönlichen Umfeld (zu dem Bence Toth zählt) hindeutet. Der vage Hinweis einer älteren Dame auf einen irgendwie im Zusammenhang mit CB gesehenen anderen Mann ist für mich zum derzeitigen Zeitpunkt derart substanzlos, dass er sicherlich auch nicht reichen kann, um BT zu entlasten.

Beide Punkte reichen auch nicht, um ein taugliches Gegengewicht zu den vielen massiv belastenden Indizien gegen BT zu bilden, allen voran (wie hier zurecht aufgezeigt) das absurde Nachtatverhalten inkl. dem Fahrrad-Waschzwang, der irren "Augsburgfahrt" und den versteckten und in der Befragung ärgerlicherweise vergessenen Fünfhundertern. In all den Jahren hat aus dem Pro BT-Kreis hier niemand eine auch nur annähernd überzeugende alternative Erklärung (zu derjenigen, dass BT der Täter ist) für diese geben können. Gar nicht überzeugend gerät die als letzte Verteidigungslinie auch in anderen Fällen immer wieder gebrachte "wenn er der Täter gewesen wäre, wäre er doch nicht so dumm gewesen und hätte..."-Ausrede. Doch, auch intelligenten Menschen und ansonsten gut planenden Tätern passieren in der Rückschau reichlich naiv und dämlich erscheinende Fehler, das unterscheidet sie halt von Profi-Killern.


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10.12.2024 um 21:30
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb am 07.12.2024:Nach meinem Sprachverständnis bedeutet der Satz, dass @Mauser hinter dem Spoiler das genaue Tatmittel zeigt.

Kurze Info vorab dazu: Es steht nirgendwo, weder in meinem Beitrag noch dem von Stefan1477, das dies das tatsächliche Tatwerkzeug sein MUSS. Auch steht irgendwo geschrieben dass nur DAS die Tatwaffe sein kann. Also ist das keine Tatsachenbehauptung gewesen, und somit entfällt auch die Belegpflicht, sondern es diente der sichtbaren Veranschaulich der von Stefan1477 gemachten Aussage auf was für ein mögliches Tatwerkzeug er sich bezieht und woher es eventuell stammen könnte. Insofern sind die Feststellungen von @Lanza an dieser Stelle vollkommen korrekt! Du musst in Zukunft genauer lesen.

Wenn du dich jetzt fragst wie man dann darauf kommt das gerade ein solches Werkzeug möglicherweise als Tatwaffe Verwendung fand empfehle ich einen Blick ins schriftliche Urteil zu werfen, dort steht unter anderem:

Der gerichtsmedizinische Sachverständige Professor Dr. P. der die Leiche obduzierte, führte überzeugend aus, dass an der Leiche eine Vielzahl von massiven Verletzungen festgestellt worden seien. Allein am Kopf habe man mindestens 24 ineinander übergehende Kopfschwartendurchtrennungen festgestellt. In einem Fall sei es auch zu einem Impressionsbruch des Schädeldaches gekommen. […] Die Verletzungen seien durch Einwirkung einer stumpfen oder halbscharfen Gewalt zu erklären. Die geradlinig, winkelig, geschürften Wundränder ließen an ein hammerähnliches Werkzeug mit einer langen, fast schneidenden, also scharfkantigen Endzone denken. Da keine klare Abformung erkennbar sei und man zudem nicht wisse, wie das Werkzeug aufgetroffen habe, seien weitere Angaben zur Art des Werkzeugs aus rechtsmedizinischer Sicht nicht möglich. Denkbar sei ein Hammer mit kleiner Kante oder ein Kombiwerkzeug. […]

[…]

Die Ausführungen von Prof. P. zum Tatwerkzeug wurden ergänzt durch die Angaben des Chemiesachverständigen Dr. F. Dieser führte aus, seine Untersuchungen mit Stereolupe, Ramanspektroskopie und Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie hätten ergeben, dass die schwarzen Spuren am Schädelknochen des Opfers und eine schwarze Antragung an einer Tapete vom Tatort einerseits materialgleich seien und es sich dabei andererseits um einen einschichtigen, schwarzen Lackabrieb handelte, dessen Infrarotspektrum auf einen Werkzeuglack hinweise.

Schriftliche Urteilsbegründung im Prozess des Mordfalles Charlotte Böhringer, Seite 75/76

Nimmt man diese spezifischen Angaben aus dem schriftlichen Urteil und setzt sie in Relation mit den neuen Erkenntnissen hier:

Fremdkörper in der Kopfwunde von Charlotte Böhringer

Einem weiteren Gutachten des BLKA war zu entnehmen, dass sich in einer Kopfwunde von Charlotte Böhringer Fremdkörper befanden. Hierbei handelte es sich um Rückstände eines schwarzen „Werkzeuglacks" sowie um mikroskopisch kleine in Kohlenstoff eingelagerte Eisenkügelchen, wie sie sich beim Schweißen, also dem Verbinden von Metallen, bilden. Das Vorhandensein dieser Fremdkörper in der Kopfwunde wurde im Urteil nicht thematisiert. Auch wenn das Tatwerkzeug nicht näher konkretisiert werden kann, so weist der Umstand daraufhin, dass es sich bei der verwendeten Tatwaffe um ein bereits benutztes Werkzeug handelte, das vor der Tat bei Schweißarbeiten eingesetzt worden war. Im diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zur Tatzeit die Heizung in der Parkgarage saniert, d.h., die alte Anlage gegen eine neue ersetzt wurde und bei den Instandsetzungen auch Schweißarbeiten durchgeführt wurden.

http://web.archive.org/web/20230503134953/https://zweifelhaft.org/glaubhaft.php

Dann kann man zu einer deduktiven, logischen Schlussfolgerung kommen um was für eine Tatwaffe es sich möglicherweise gehandelt hat und wie sie dementsprechend aussieht: SpoilerHammer SchweiC39Ferhammer DIN 5133

Dabei handelt es sich um einen sogenannten Schlacke- oder Schweißerhammer. Er wird verwendet um die beim Schweißen entstandenen Schlackereste zu entfernen. Wie auf dem Vergleichsbild deutlich zu erkennen besitzen Hämmer dieser Art eine stumpfe und eine leicht gewölbte, spitzzulaufende Seite. Das im schriftlichen Urteil beschriebene Verletzungsmuster könnte also durchaus dazu passen und die in den Kopfwunden gefundenen Eisenkügelchen als auch Spuren von Werkzeuglack unterstützen eine solche Annahme. Es sind jedoch weitere Untersuchungen und Versuchen dazu notwendig um von einer bisher validen Möglichkeit zu einer erwiesenen Tatsache zu kommen. Aber all das bildet einen neuen Spurenansatz dem man nachgehen sollte.


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10.12.2024 um 23:56
Erscheint mir etwas weit hergeholt, wie der Hammer in die Hände vor BT gelangt sein könnte und dem Handwerker nicht auffällt, dass ihm Werkzeug fehlt.

Urteil
(2.)
Der als Zeuge gehörte Heizungsbauer M. und der Maler N. bestätigten glaubhaft, dass sie in der Wohnung die immer ausgezogen hätten. Der Heizungsbauer M. schränkte glaubhaft ein, er habe seine Schuhe nur ausgezogen, wenn das Opfer anwesend gewesen sei.
Soll dieser Heinzungsbauer also möglicherweise seinen Hammer in der Wohnung vergessen haben?

Zivilprozess
(1.1.)
„Ich habe doch schon tausend Mal gesagt, dass ich mit hoch in die Wohnung ging, um Malerarbeiten abzunehmen. Ich habe mich dann mit dem Handwerker, der die Fussbodenheizung richten sollte, befasst.
Wurden hierbei Schweißarbeiten an der Fußbodenheizung durchgeführt?


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11.12.2024 um 00:20
Zitat von emzemz schrieb:Handwerker nicht auffällt, dass ihm Werkzeug fehlt.
Hm, du willst über Hämmer sprechen, aber zitierst Schuhe.
Zitat von emzemz schrieb:Mehr habe ich nicht dazu gefunden, was auch nicht zu erwarten war:
Schön, dass du dich hier einmischt. Wie wir dadurch erfahren, hieß die damalige Sendung:
Eltern, Kind - ein Bund fürs Leben?
Quelle: https://www.wunschliste.de/episode/923862/nachtcafe-eltern-kind-ein-bund-fuers-leben#google_vignette

Und wurde sogar am 24.06.2016 nach dieser Quelle wiederholt.

Leider findet man insgesamt keine offiziellen Sendungen mit dem damaligen Moderator Wieland Backes, der leider inzwischen an Parkinson erkrankt ist.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Diese Journalistin war im damaligen Verfahren gar keine Zeugin, und sie hätte davon abgesehen auch kein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt.
Doch, was für die aktuellen Geschehnisse relevant ist bzgl. neustem WAA steht hier:
Er erklärt, was es mit den neuen Beweisen auf sich hat: Bei der neuen Zeugenaussage handelt es sich um die einer Journalistin, die eine Freundin Charlotte Böhringers in die Verantwortung nimmt. Diese Freundin hatte damals der Journalistin erzählt, einen verdächtigen Mann vor der Tatwohnung gesehen zu haben, der eindeutig nicht Bence gewesen sei – später aber vor Gericht behauptete die Freundin, diese Info für einen Zeitungsartikel stamme nicht von ihr. „Das war gelogen“, so Witting.
Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/wiederaufnahme-im-parkhausmord-93450108.html


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11.12.2024 um 00:41
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hm, du willst über Hämmer sprechen, aber zitierst Schuhe.
Der von dir angeführte Handwerker findet in dem Urteil nur in Zusammenhang mit Schuhen Erwähnung, jedoch nicht mit einem Hammer, wie von dir ausgeführt.


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12.12.2024 um 09:27
Zitat von SwaggerSwagger schrieb am 05.12.2024:Zusätzlich hatte er Geldscheine mit ihrem Blut in seinem Geldbeutel, die er ihr bei der Tat geklaut hat.
quote=Freigeist38 id=35764907]blut an 500 eu scheinen/[/quote]
Das wurde wohl widerlegt:
Zudem heißt es in Stevens’ Buch, in Toths Geldbeutel hätten sich zwei Fünfhundert-Euro-Scheine befunden, an denen Blut des Opfers klebte. Im Urteil ist jedoch von DNA-Anhaftungen die Rede
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/falschaussagen-in-9-12-perfekte-morde-unterlassungsbeschluss-fuer-alexander-stevens-art-444558
Zitat von Lionel_HutzLionel_Hutz schrieb am 06.12.2024:Mir erschließt sich nicht wirklich, was sich die Verteidigung von dem alternativen Tathergang verspricht.
Für mich ist der stärkste Widerspruch, dass BT als Linkshänder mit rechts zugeschlagen haben soll. Die Annahme, dass er die Tür aufhalten wollte und deshalb die rechte Hand benutzte, könnte widerlegt werden.
Für mich als Linkshänder sowieso unglaubwürdig, dass er mit rechts zuschlagen haben soll.
Kennt jemand andere Fälle, bei dem jemand mit anderer Hand als Links-oder Rechtshänder zugeschlagen haben soll?


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12.12.2024 um 10:12
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Für mich als Linkshänder sowieso unglaubwürdig, dass er mit rechts zuschlagen haben soll.
Kennt jemand andere Fälle, bei dem jemand mit anderer Hand als Links-oder Rechtshänder zugeschlagen haben soll?
Man sollte nicht von sich auf andere schließen. Linkshänder ist nicht gleich Linkshänder. Ich glaube es ist eher so, dass ein Rechtshänder selten mit der linken Hand solche Tätigkeiten ausführen kann. Bei Linkshänder dürfte die Spannbreite viel höher sein. Warum ist unklar, es kann damit zusammenhängen, dass vieles im Leben Rechthänder bevorzugen und damit Linkshänder ständig einem gewissen Training mit der rechten Hand/Arm ausgesetzt sind.

Aber ich denke, das ist nicht der einzige Grund. Unserer Sohn ist ebenfalls Linkshänder, schreiben tut er mit der linken Hand, was ihn als Linkshänder auszeichnet. Die feinmotorische Dinge übt er meist mit der linken Hand aus. Aber interessant ist, seine Krafthand/-arm ist der Rechte. Eine Hammer nimmt er meist in die rechte Hand, es sei denn, es sind leichte, gezielte Schläge gefragt. Ich denke, das ist viel zu individuell, dass man es soweit ausschließen kann, dass es zu einer Wiederaufnahme reicht.


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12.12.2024 um 10:59
Zitat von emzemz schrieb:Bei der Messung der Griffkraft beider Hände habe ich rechts ein Mittelwert von 45.3 kg und links ein Mittelwert von 50.0 kg ergeben.
Seine linke Hand hat eine bessere Griffkraft
Zitat von emzemz schrieb:. Der Angeklagte habe dabei einen Lateralitätsquotienten von -80 erreicht.
Bedeutet er macht 80% mit Links
-100 wäre das Maximum an Linkshändigkeit, oder?
Finde ich sehr viel.
Zitat von emzemz schrieb:Aufgrund der erreichten Testleistungen sei zusammenfassend festzustellen, dass die motorischen Leistungen der rechten Hand des Angeklagten gut bis sehr gut seien.
Deswegen hat es das Gericht für möglich erachtet?
Das Gericht begründet es damit, er hätte die Tür gehalten.
Das könnte durch ein neues Tatgeschehen widerlegt werden.

Unterstellt man BT er war wütend und in Rage (Übertötung deutet daraufhin), dann hätte er sicherlich intuitiv mit Links zugeschlagen, meiner Meinung nach.
Zitat von LentoLento schrieb:Linkshänder ist nicht gleich Linkshänder.
Das stimmt natürlich. Trotzdem halte ich es für unwahrscheinlich. Möglich ist es.


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12.12.2024 um 11:08
Zitat von MauserMauser schrieb am 06.12.2024:Laut Gerichtsurteil soll Toth bei der Begehung der Tat Handschuhe getragen haben um Spuren zu vermeiden.
Ist das Tragen von Handschuhen eine blosse Vermutung oder gibt es Indizien, die das stützen, Spuren, die auf das Tragen von Lederhandschuhen schließen lassen oder etwas derartiges? Wenn es so wäre, hätte das Gericht mit der Annahme einer genauen Planung möglicherweise doch gar nicht so falsch gelegen hätte. Ein planender Täter würde doch sicher darauf bedacht sein, keine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Ob sie mit dem Täter richtig liegen ist eine andere Frage.
Zitat von MauserMauser schrieb:geht das Gericht in seinem Urteil ja davon aus das die Tat vollständig mit der rechten Hand begangen wurde, was bei den letzten vier Schlägen auch nachgewiesen ist.
Das Gutachten wird sich doch sicher nicht ausschließlich auf die letzten Schläge bezogen haben oder doch? Vielleicht habe ich etwas missverstanden, aber ich habe die Hervorhebung der rechtshändigen Ausführung der letzten Schläge bislang so interpretiert[/b], dass damit auch gleichzeitig gesagt wird, dass das für die Schläge davor nicht so eindeutig nachgewiesen wurde?

Nimmt das Gericht denn an, dass BT die rechte Hand mit Absicht benutzt hat, um nicht mit der Tat in Verbindung gebracht zu werden?



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12.12.2024 um 11:38
Zitat von LentoLento schrieb:Einen Hammer nimmt er meist in die rechte Hand, es sei denn, es sind leichte, gezielte Schläge gefragt. Ich denke, das ist viel zu individuell, dass man es soweit ausschließen kann, dass es zu einer Wiederaufnahme reicht.
Hätte es Möglichkeiten gegeben, BT diesbezüglich zu untersuchen?


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