Kurze Info vorab dazu: Es steht nirgendwo, weder in meinem Beitrag noch dem von Stefan1477, das dies das tatsächliche Tatwerkzeug sein
MUSS. Auch steht irgendwo geschrieben dass nur
DAS die Tatwaffe sein kann. Also ist das keine Tatsachenbehauptung gewesen, und somit entfällt auch die Belegpflicht, sondern es diente der sichtbaren Veranschaulich der von Stefan1477 gemachten Aussage auf was für ein mögliches Tatwerkzeug er sich bezieht und woher es eventuell stammen könnte. Insofern sind die Feststellungen von
@Lanza an dieser Stelle vollkommen korrekt! Du musst in Zukunft genauer lesen.
Wenn du dich jetzt fragst wie man dann darauf kommt das gerade ein solches Werkzeug möglicherweise als Tatwaffe Verwendung fand empfehle ich einen Blick ins schriftliche Urteil zu werfen, dort steht unter anderem:
Der gerichtsmedizinische Sachverständige Professor Dr. P. der die Leiche obduzierte, führte überzeugend aus, dass an der Leiche eine Vielzahl von massiven Verletzungen festgestellt worden seien. Allein am Kopf habe man mindestens 24 ineinander übergehende Kopfschwartendurchtrennungen festgestellt. In einem Fall sei es auch zu einem Impressionsbruch des Schädeldaches gekommen. […] Die Verletzungen seien durch Einwirkung einer stumpfen oder halbscharfen Gewalt zu erklären. Die geradlinig, winkelig, geschürften Wundränder ließen an ein hammerähnliches Werkzeug mit einer langen, fast schneidenden, also scharfkantigen Endzone denken. Da keine klare Abformung erkennbar sei und man zudem nicht wisse, wie das Werkzeug aufgetroffen habe, seien weitere Angaben zur Art des Werkzeugs aus rechtsmedizinischer Sicht nicht möglich. Denkbar sei ein Hammer mit kleiner Kante oder ein Kombiwerkzeug. […]
[…]
Die Ausführungen von Prof. P. zum Tatwerkzeug wurden ergänzt durch die Angaben des Chemiesachverständigen Dr. F. Dieser führte aus, seine Untersuchungen mit Stereolupe, Ramanspektroskopie und Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie hätten ergeben, dass die schwarzen Spuren am Schädelknochen des Opfers und eine schwarze Antragung an einer Tapete vom Tatort einerseits materialgleich seien und es sich dabei andererseits um einen einschichtigen, schwarzen Lackabrieb handelte, dessen Infrarotspektrum auf einen Werkzeuglack hinweise.
Schriftliche Urteilsbegründung im Prozess des Mordfalles Charlotte Böhringer, Seite 75/76 |
Nimmt man diese spezifischen Angaben aus dem schriftlichen Urteil und setzt sie in Relation mit den neuen Erkenntnissen hier:
Fremdkörper in der Kopfwunde von Charlotte Böhringer
Einem weiteren Gutachten des BLKA war zu entnehmen, dass sich in einer Kopfwunde von Charlotte Böhringer Fremdkörper befanden. Hierbei handelte es sich um Rückstände eines schwarzen „Werkzeuglacks" sowie um mikroskopisch kleine in Kohlenstoff eingelagerte Eisenkügelchen, wie sie sich beim Schweißen, also dem Verbinden von Metallen, bilden. Das Vorhandensein dieser Fremdkörper in der Kopfwunde wurde im Urteil nicht thematisiert. Auch wenn das Tatwerkzeug nicht näher konkretisiert werden kann, so weist der Umstand daraufhin, dass es sich bei der verwendeten Tatwaffe um ein bereits benutztes Werkzeug handelte, das vor der Tat bei Schweißarbeiten eingesetzt worden war. Im diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zur Tatzeit die Heizung in der Parkgarage saniert, d.h., die alte Anlage gegen eine neue ersetzt wurde und bei den Instandsetzungen auch Schweißarbeiten durchgeführt wurden.
http://web.archive.org/web/20230503134953/https://zweifelhaft.org/glaubhaft.php |
Dann kann man zu einer deduktiven, logischen Schlussfolgerung kommen um was für eine Tatwaffe es sich möglicherweise gehandelt hat und wie sie dementsprechend aussieht:
SpoilerDabei handelt es sich um einen sogenannten Schlacke- oder Schweißerhammer. Er wird verwendet um die beim Schweißen entstandenen Schlackereste zu entfernen. Wie auf dem Vergleichsbild deutlich zu erkennen besitzen Hämmer dieser Art eine stumpfe und eine leicht gewölbte, spitzzulaufende Seite. Das im schriftlichen Urteil beschriebene Verletzungsmuster könnte also durchaus dazu passen und die in den Kopfwunden gefundenen Eisenkügelchen als auch Spuren von Werkzeuglack unterstützen eine solche Annahme. Es sind jedoch weitere Untersuchungen und Versuchen dazu notwendig um von einer bisher validen Möglichkeit zu einer erwiesenen Tatsache zu kommen. Aber all das bildet einen neuen Spurenansatz dem man nachgehen sollte.