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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

08.12.2024 um 09:29
Zitat von WMWM schrieb:Sicher kann auch ein planender Täter Fehler machen, aber mit Geldscheinen rumlaufen, an denen Blut des Opfers ist?
In dem Interview mit Gisela Friedrichsen verweist der Journalist, der sie interviewt ca ab Min. 6 darauf, dass die letzten Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden, obwohl Benedikt Toth Linkshänder war. Beitrag von emz (Seite 1.398)

Mal rein fiktiv, Benedith Toth wäre die Tat untergeschoben worden, wäre es doch denkbar, dass der Täter die Tat bewusst mit der linken Hand ausgeübt hat und bei den letzten Schlägen aus Reflex mal die Hand gewechselt hat, weil er einen Moment "vergessen hat", dass er die Tat als Linkshänder ausübt. Das wäre ein Fehler, von dem ich mir vorstellen kann, dass er trotz akribischer Planung passiert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.12.2024 um 10:44
Zitat von WMWM schrieb:Kommt es dabei nur auf die Quantität oder auch auf die Qualität der Indizien an? Bzw. kann nicht durchaus ein herausfallendes Indiz zur Folge haben, dass auch andere infrage gestellt werden?
Weder noch. Oder besser: Beides. Jedenfalls ist das Ganze (die gerichtliche Überzeugung von der Täterschaft) mehr als die Summe seiner Teile.

Es mag ein Indiz geben, dass die anderen jedenfalls massiv abwerten würde: Das Motiv. Aber das ist ziemlich unerschütterlich.
Zitat von WMWM schrieb:Nur weil keine Spur in Richtung eines anderen Täter gefunden wurde heißt es nicht dass es keine gibt.
Ja. Aber rein denkbare andere Möglichkeiten mögen keinen "vernünftigen Zweifel" zu begründen, also kein "in dubio pro reo". Sie werten auch nicht das Gewicht der existenten Spuren bzw. Indizien ab.
Zitat von WMWM schrieb:In dem Interview mit Gisela Friedrichsen verweist der Journalist, der sie interviewt ca ab Min. 6 darauf, dass die letzten Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden, obwohl Benedikt Toth Linkshänder war
Dazu kann ich jetzt nichts Konkretes sagen. Das Urteil (im Wiki) nimmt dazu ausführlich Stellung und hier im Thread war es immer wieder (kontroverses) Thema. Es gibt aber zwei Gesichtspunkte, die die Rechtshänder-Theorie für nicht so relevant erscheinen lassen:

1. Auch Linkshänder können ihre rechte Hand gebrauchen. Der Unterschied zeigt sich in der Feinmotorik, also v.a. beim Schreiben, ggf. auch beim Gitarrespiel (am Klavier muss sich dagegen auch der Linkshänder anpassen).

2. Die Übertötung: Das Opfer wurde mit über 20 Schlägen getötet. Da steckte also richtig Wut und Hass drin. Und da nimmt ein Täter die Hand, mit der er das sich wehrende/schützende/fliehende Opfer am besten treffen kann.

Siehe auch:
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Und wie die Friedrichsen auch richtiger Weise betonte, der Tathergang und die Tat spricht sehr dafür das aus persönlichen Gründen , Wut , Hass etc , so brutal vorgegangen wurde.
Und genau die hatte er mMn auf sie. (...) Er hat bei der Tat vollkommen die Nerven verloren und seinen Frust verarbeitet und nachdem er mit seiner linken Hand nicht mehr schlagen konnte, hat er weiter mit rechts geschlagen ,mMn.



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08.12.2024 um 11:00
Zitat von WMWM schrieb:Sicher kann auch ein planender Täter Fehler machen, aber mit Geldscheinen rumlaufen, an denen Blut des Opfers ist?
Die Geldscheine lagen rum und da hat er sie halt eingesteckt. Da hat er doch nichts geplant.
Er wollte die Geldscheine ja danach auch eher verstecken. Dazu heißt es im Urteil:
(ii.)
Die bei der Festnahme noch im Besitz des Angeklagten befindlichen 500-€ Scheine steckten nicht im üblichen Scheinfach der Geldbörse, sondern waren gesondert und klein zusammengefaltet in einem Fach unter der Münztasche des Geldbeutels des Angeklagten verstaut:
(1.)
Der Festnehmungsbeamte KHK K. berichtete glaubhaft, er habe nach der vorläufigen Festnahme des Angeklagten die Geldbörse des Angeklagten durchsucht. Unter dem Münzgeldfach des Portemonnaies habe er in dem darunter angebrachten Fach drei klein zusammengefaltete 500-€ Scheine gefunden.
(2.)
Auch der Umstand, dass der Angeklagte die drei 500 € Schiene gesondert und relativ versteckt in seinem Geldbeutel verwahrte, weist darauf hin, dass er den Besitz dieser Scheine möglichst verheimlichen wollte. Dies wiederum deutet auf eine unrechtmässige Herkunft der Scheine hin.
(iii.)
Der Angeklagte verschwieg zunächst das Mitsichführen von 1500 € die bei einer genaueren Durchsuchung seines Geldbeutels, in der Stückelung von drei 500-€ Scheinen, dort aufgefunden wurden.
Und was das Blut des Opfers anbelangt, hierzu wird im Urteil ausgeführt:
(e.)
Auf zwei 500-€ Scheinen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, konnte DNA des Opfers nachgewiesen werden. Nicht zu klaren war, ob es sich dabei in einem Fall, bei dem es sich um eine Blutmischspur handelt, sogar um Blut des Opfers handelte. Diese Umstände wurden in dieser Gesamtschau nicht zulasten des Angeklagten gewertet, da nicht zu klären war, ob die DNA Spur vom Angeklagten nicht erst nach der Tat auf die Scheine gesetzt worden war. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte sich bei der Auffindung der Leiche mit (Blut-)DNA des Opfers z.B. an den Hände oder unter den Fingernägeln kontaminierte und die DNA-Muster des Opfer dann ach der Auffindung der Leiche unabsichtlich auf die zunächst lose in der Hosentasche getragenen 500-€ Scheine übertragen hat.



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08.12.2024 um 11:03
Zitat von WMWM schrieb:weil die dem Verurteilten attestierte akribische Vorgehensweise eine Diskrepanz zu dessen dilettantischen Handeln aufweist
Dieses Argument ist Käse.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Darüber hinaus.
"akribisch" ist folgendermaßen definiert:
mit sehr viel Rücksicht auf Details, sehr genau und äußerst sorgfältig
Quelle: https://de.wiktionary.org/wiki/akribisch

Dass einem dabei keine Fehler passieren können, ergibt sich daraus doch überhaupt nicht.

Wie viele Pannen passieren z.B. jedes Jahr in deutschen OP-Sälen? Obwohl da Vollprofis am Werk sind und die Planung nicht nur akribisch sondern sogar höchst professionell abläuft.
Wo Menschen agieren, können immer auch Fehler passieren.
Außerdem.
Wo genau, waren die Handlungen von BT denn dilettantisch?
Hast du dafür mal ein konkretes Beispiel?
Mir fällt nämlich ehrlich gesagt nicht auf, inwiefern BT dilettantisch agiert hätte.
Er hat Fehler gemacht ok, aber ich sehe kein dilettantisches Verhalten.
Du zielst wohl auf den Geldschein ab.
Aber vielleicht war BT überhaupt nicht bewusst, dass sich daran Blutspuren befunden hatten.
Des Weiteren, hatte er vielleicht nicht damit gerechnet, schon so früh verhört zu werden.
Wenn ich mich recht erinnere, war das schon 2-3 Tage nach der Tat.
Oder er hatte, aufgrund von Nervosität etc. einfach schlicht nicht an den Geldschein gedacht, weil er, als er zum Verhör musste, zu sehr damit beschäftigt war, eine glaubhafte Lüge vorzubereiten. Dem wird ordentlich die Düse gegangen sein.
Man stelle sich mal vor, man hat seine Tante mit 24 Schlägen erschlagen und muss nun wenige Tage später in eine Befragung.
Ist es da wirklich so abwegig, dass man "Fehler" macht?
Zitat von WMWM schrieb:In dem Interview mit Gisela Friedrichsen verweist der Journalist, der sie interviewt ca ab Min. 6 darauf, dass die letzten Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden, obwohl Benedikt Toth Linkshänder war.
Ok, dann führe doch mal den Gedanken logisch weiter.
Wenn die letzten Schläge mit der rechten Hand ausgeführt worden sind, bedeutet das umgekehrt, dass die ersten Schläge mit welcher Hand ausgeführt wurden? Na...? Ich helf dir. Sofern der Täter keine drei Arme Hand, bleibt nur die LINKE Hand.
Würde denn ein unbekannter Täter, der Rechtshänder ist, die ersten Schläge mit der LINKEN Hand durchführen?

Oder zeigt das vielmehr, dass hier ein Linkshänder am Werk war, der irgendwann, warum auch immer, mal mit der rechten Hand zugeschlagen hat ODER, was für mich noch mehr Sinn macht mit der "Rückhand" der linken Hand....


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08.12.2024 um 11:22
Zitat von WMWM schrieb:Da er sich zudem am Geldautomat bedient hat und bezüglich seines Studiums gelogen hat, wird ihm klar gewesen sein, dass ihn das nicht in einem günstigen Licht erscheinen lässt, was die Angst, ihm würde nicht geglaubt werden, bestärkt haben mag.
Nicht nur das.
Vor allem die Studienlüge stellt ja auch ein starkes Motiv für die Tat dar, gerade weil die Tante wohl, zumindest wenn man den Aussagen, von Freunden und Familie des BT trauen darf, die einzige war, die auf ein erfolgreiches Studium gedrängt hatte.
ALLEN anderen war das Thema doch, laut eigenen Aussagen, nicht wichtig.

Wenn es doch allen so egal war, und die Tante ja angeblich sogar eingeweiht war.
Weshalb hat BT dann überhaupt gelogen?
Er begründet dies ja damit, dass er sich geschämt hatte.
Ja, aber vor wem denn?
Fakt ist:
Niemand wusste Bescheid.
Die Tante und vor allem die Verlobte haben wohl beide geahnt, was los ist.
Aber "enttarnt" war er noch nicht.
Die Ereignisse hatten sich so sehr zugespitzt, dass BT drauf und dran war, dass seine Lüge auffliegt und er sogar aus dem Testament gestrichen wird.

Bereits beim Auffinden der Leiche, scheinen sich ja schon Verdachtsmomente gegen BT ergeben zu haben.
Kein Wunder.
Die Beamten wussten ja zu diesem Zeitpunkt noch nichts von den Diebstählen oder der Studienlüge.
Was sie aber wohl schnell kapiert hatten, war, dass einer der Haupterben, der steinreichen Tante, derjenige war, der die Tante tot aufgefunden hatte (obwohl er an diesem Tag nichts in der Parkgarage zu schaffen hatte), über keinerlei Alibi verfügte und die Verlobte des Haupterben nicht zögerte, dem Verdächtigen ein falsches Alibi zu geben.


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08.12.2024 um 11:55
Zitat von WMWM schrieb:In dem Interview mit Gisela Friedrichsen verweist der Journalist, der sie interviewt ca ab Min. 6 darauf, dass die letzten Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden, obwohl Benedikt Toth Linkshänder war
Das Gericht hat meines Erachtens eine sehr plausible Begründung vorgelegt, warum evtl. sogar alle Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden: Aus Sicht von Benedikt Toth (von außen) ging die Wohnungstür zur Wohnung von CB nach links auf. Das heißt, BT musste seine linke Hand nutzen, damit CB die Türe nicht gleich zudrücken kann. Er konnte daher - zu Beginn des Angriffs - das Tatwerkzeug nur in der rechten Hand gehalten haben.

Der Gutachter hat vor Gericht sowieso gesagt, dass BT auch mit der rechten Hand sehr gute Kraftwerte erzielte und die Motorik gut ausgeprägt war.

Das Thema Händigkeit hilft hier also nicht weiter.


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08.12.2024 um 12:14
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Der Gutachter hat vor Gericht sowieso gesagt, dass BT auch mit der rechten Hand sehr gute Kraftwerte erzielte und die Motorik gut ausgeprägt war.
Wie anstrengend das ist, hat aber Axel Petermann eindrücklich dargestellt. Das passt alles nicht zusammen.
Aber ich gebe freilich zu, dass das mit der Händigkeit neutral ist, ihn weder be- noch entlastet.


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08.12.2024 um 12:15
Da er ja auch noch die Geldscheine von der Tante geklaut hat, kann man auch von Raubmord ausgehen,mMn


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08.12.2024 um 12:16
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Da er ja auch noch die Geldscheine von der Tante geklaut hat, kann man auch von Raubmord ausgehen,mMn
Beleg? Ein Raubmord wurde doch nie in Betracht gezogen. Das ist Blödsinn. Das war etwas sehr Emotionales.


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08.12.2024 um 12:22
Der eigentliche Kardinalsfehler, den BT meines Erachtens begangen hat, war, dass er den Anwalt, den ihm sein Freund in die Vernehmung geschickt hatte, wieder heimschickte. Der hätte ihm als Erstes geraten, den Mund zu halten. Statt dessen hat BT aber immer weiter und weiter geplappert. Und nun versucht Witting die Scherben, die BT dabei hinterlassen hat, wieder zusammenzukleben.


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08.12.2024 um 12:23
Zitat von emzemz schrieb:Der eigentliche Kardinalsfehler, den BT meines Erachtens begangen hat, war, dass er den Anwalt, den ihm sein Freund in die Vernehmung geschickt hatte, wieder heimschickte. Der hätte ihm als Erstes geraten, den Mund zu halten. Statt dessen hat BT aber immer weiter und weiter geplappert. Und nun versucht Witting die Scherben, die BT dabei hinterlassen hat, wieder zusammenzukleben.
Da muss ich Dir zustimmen. Deswegen sollten solche Verhöre nur mit Anwälten stattfinden. Der Unschuldige denkt sich immer: Ich hab nix zu verbergen, und so wird einem schnell etwas angehangen. BT hat viel geredet und sich genötigt gefühlt, bestimmte Sachen zu sagen. Das hat man dann gerne gegen ihn verwendet. Wobei man sicher auch sagen muss, dass Wilfling sich nicht richtig verhalten hat in vielen Dingen. Warum sollte Witting lügen? Der Leiter der Mordkommission hätte ihn mit BT reden lassen müssen. Für Witting stand augenscheinlich schon zu Beginn fest, BT und nur der könne ohne jeden Zweifel der Täter sein.


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08.12.2024 um 12:33
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Da er ja auch noch die Geldscheine von der Tante geklaut hat, kann man auch von Raubmord ausgehen,mMn
Nein, kann man nicht.
Die Geldscheine wurden gestohlen, nicht geraubt, also in unmittelbarer Verbindung mit Gewalt gegen eine Person an sich genommen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html


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08.12.2024 um 12:41
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wobei man sicher auch sagen muss, dass Wilfling sich nicht richtig verhalten hat in vielen Dingen. Warum sollte Witting lügen? Der Leiter der Mordkommission hätte ihn mit BT reden lassen müssen.
Auf was spielst du an? Ich denke, hier musst du mal deutlicher werden.

- Wo hat sich Wilfling nicht korrekt verhalten?
- Was hat Witting gesagt, das man als Lüge auslegen könnte?
- Wo ließ man Witting nicht mit BT reden? Das hätte ich gerne genauer ausgeführt.


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08.12.2024 um 14:02
Zitat von emzemz schrieb:Eben, aber wenigstens eines der beiden Mordmerkmale würde er halt gerne loswerden wollen, so wie ich das verstehe, entweder die Habgier oder die Heimtücke. Nur was das damit zu tun hat, ob er als Täter bereits in der Wohnung war oder noch vor der Tür stand, als er seine Tante attackierte, noch erschließt sich mir das nicht.
Geht es hier nicht schlicht und einfach um das Erbe?
Mit der Verurteilung war er als Erbe raus. Wenn er diese nun hinsichtlich Habgier, Mord irgendwie neu formuliert haben könnte, könnte so etwas ggf. dazu führen, dass er auf sein Erbe Anspruch erheben kann.


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08.12.2024 um 17:13
Zitat von emzemz schrieb:Aber mit dem Mordmerkmal Heimtücke hat das nichts zu tun, würde ich mal vermuten.
Das meine ich ja, dass man bei einer Tat aus der Situation heraus eben nicht Heimtückischen Mord bejahen kann. Ggf wegen den Testamenten immer noch Habgier order, aber auch nur mit Mühe. Also wäre wohl die Wiederaufnahme durchzuführen, weil sich das Urteil wegen Habgier UND Heintücke (=besondere Schwere der Schuld, die regelmäßig 2 Mord Merkmale voraussetzt ) nicht ohne weiteres halten lässt.


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08.12.2024 um 18:37
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Das meine ich ja, dass man bei einer Tat aus der Situation heraus eben nicht Heimtückischen Mord bejahen kann. Ggf wegen den Testamenten immer noch Habgier order, aber auch nur mit Mühe. Also wäre wohl die Wiederaufnahme durchzuführen, weil sich das Urteil wegen Habgier UND Heintücke (=besondere Schwere der Schuld, die regelmäßig 2 Mord Merkmale voraussetzt ) nicht ohne weiteres halten lässt.
Ich glaube, jetzt habe ich verstanden, worauf das Ganze abzielt.
Im Urteil heißt es:
(a.)
Das Opfer, das sich ausgehfertig gemacht hatte, war arglos, als es unmittelbar vor der Tat seine Wohnungstüre öffnete und ins Treppenhaus hinausgehen wollte. In dieser Situation hat der Angeklagte das Opfer mit seinem Angriff überrascht. Einen Angriff auf ihr Leben hat die Getötete in dieser Situation nicht erwartet. Dies hat der Angeklagte ausgenutzt, indem er auf den Kopf des Opfers einschlug, als dieses nichtsahnend die Wohnungstür geöffnet hatte. Aufgrund ihrer Arglosigkeit war Frau Böhringer auch nicht in der Lage, dem Anschlag auf ihr Leben zu begegnen bzw. diesen zu erschweren. Sie konnte nur vom Angeklagten und seinen Schlägen getrieben in die Wohnung zurückflüchten, wo sie dann nach wenigen Metern zu Boden ging und dort vom Angeklagten getötet wurde.
War nun BT aber schon vorher in der Wohnung, kann er CB nicht in der geschilderten Weise angegriffen haben.
Also will man nun noch mal einen Prozess führen, bei dem man zugrunde legt, dass er bereits in der Wohnung war.
Kommt dann aber immer noch drauf an, wie das die "freie richteriche Beweiswürdigung" beurteilt.


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08.12.2024 um 19:23
Ich frage mich, warum eigentlich nie ein Ermittlungsverfahren gegen die Verlobte eingeleitet wurde.

Zwar ist es ja absolute Regelmäßigkeit, dass Zeugen sich widersprechen und es offensichtlich ist, dass sie nicht ehrlich sind und das wird oft so hingenommen. Wahrscheinlich auch deswegen, weil es nicht immer so leicht ist, das zweifelsfrei nachzuweisen. Aber hier ist es ja Schwarz auf Weiß und es war ja immerhin eine Verhandlung wegen Mordes.


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08.12.2024 um 20:01
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich frage mich, warum eigentlich nie ein Ermittlungsverfahren gegen die Verlobte eingeleitet wurde.
Magst du konkret sagen, was du meinst? Weshalb hätte man gegen sie ermitteln können?

Das Alibi, das sie ihm zunächst bei der polizeilichen Vernehmung gegeben hatte, hat sie in der Verhandlung berichtigt.
Bei der Befragung durch KHK B. gab die Zeugin, was sie in der Hauptverhandlung berichtete, an, sie habe die Wohnung in der G. und damit den Angeklagten am Abend des 15.05.06. – also dem Tattag – um ca. 19.00 Uhr verlassen. Nachdem der Angeklagte aber in der polizeilichen Vernehmung ausgeführt hatte, längere Zeit alleine in der Wohnung gewesen zu sein, korrigierte die Zeugin ihre diesbezüglichen Zeitangaben letztlich in der Hauptverhandlung. Sie gab nun an, dass sie bereits um ca. 16.00 Uhr in die Wohnung verlassen habe und um ca. 22.00 Uhr wieder zurückgekehrt sei.
Ansonsten ist mir nichts weiter aufgefallen, was Anlass für ein Ermittlungsverfahren hätte sein können.


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08.12.2024 um 21:48
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Also wäre wohl die Wiederaufnahme durchzuführen, weil sich das Urteil wegen Habgier UND Heintücke (=besondere Schwere der Schuld, die regelmäßig 2 Mord Merkmale voraussetzt ) nicht ohne weiteres halten lässt.
Ich halte es für sehr schwer, die Heimtücke anzugreifen. Das Auto von BT war in unmittelbarer Nähe zur Wohnung von CB im 4. Parkdeck abgestellt, siehe Urteil:
Der Angeklagte räumte glaubhaft ein, dass sein PKW Golf im Parkhaus geparkt gewesen sei. Die Zeugen P. und S. ergänzten diese Aussage des Angeklagten glaubhaft um da Detail, dass der Wagen des Angeklagten im 4. Parkdeck gestanden habe.
Warum? BT und CB hatten kurz zuvor einen krachenden Streit. Sie hat BT Hausverbot erteilt! BT hat eine Woche vor der Tat nicht mehr in der Parkhaus gearbeitet:
Etwa eine Woche vor der am 15.05.06 begangenen Tat kam es zwischen dem Angeklagten und seiner Tante zu einem heftigen Streit über das Entsorgen und Einsortieren von Autoreifen, in dessen Verlauf sich beide wechselseitig beschimpften, sie ihn zum „Verschwinden“ aufforderte und der Angeklagte das Gelände der Parkgarage verliess. Bis zum Tod seiner Tante nahm er seine Arbeit nicht wieder auf.
Was macht also sein Auto ausgerechnet im 4. Parkdeck? Er wird es wohl kaum über eine Woche dort stehen lassen und nicht mehr abgeholt haben. Erst am nächsten Tag, den 16.05., fährt er mit dem Auto aus der Parkgarage weg (nachdem er sein Fahrrad mit einem Dampfstrahler sauber gemacht hat).

Mit dem Auto in unmittelbarer Nähe konnte er Tatwerkzeug, Kleidung usw. im Auto deponieren. Ein sehr planvolles Vorgehen!


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08.12.2024 um 22:25
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Was macht also sein Auto ausgerechnet im 4. Parkdeck?
Was ich mir durchaus vorstellen könnte, dass er das Auto durchgängig im Parkhaus abgestellt hatte.
Versuche mal in der Georgenstraße einen Parkplatz zu finden :D , da könnte es oftmals schneller gehen, das Auto im Parkhaus abzustellen und dann nach Hause zu radeln. Aber letztendlich weiß ich nicht wirklich, wie er es handhabte.

Aber natürlich entkräftet das nicht die Überlegung, das Auto als Depot genutzt zu haben.


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