Stefan1477 schrieb:kegelschnitt schrieb:Mit dem Auto in unmittelbarer Nähe konnte er Tatwerkzeug, Kleidung usw. im Auto deponieren. Ein sehr planvolles Vorgehen! |
Dafür gibt's überhaupt keinen Anhaltspunkt. Das ist eine reine Vermutung, die du hier anstellst. |
Genauso verhält es sich auch mit der Augsburgfahrt, von der jeder halten kann was er möchte, aber einen konkreten und eindeutigen Beweis dafür das Benedikt Toth auf dieser Fahrt Tatwerkzeug und Tatmittel entsorgt hat existieren nicht! Ergo kann man es auch nicht als belastendes Indiz anführen vor allem dann nicht weil man ja auf der gesamten Strecke gesucht hat jedoch nichts gefunden hat, null, nada, niente, zero, nothing, absolut gar nichts! Somit bewahrheitet sich wieder mal folgendes:
Es geht nicht darum ob irgendetwas sein könnte sondern darum was, wie oder ob es tatsächlich so ist! |
Was in der Kriminalistik zählt sind Fakten, Tatsachen und Beweise und nicht irgendwelche lose Vermutungen oder Annahmen die letztendlich aus der Luft gegriffen sind weil sie keinerlei konkrete Spuren oder Anhaltspunkte beinhalten! Darüber hinaus tritt auch hier wieder dieser krasse Gegensatz zu Tage: Auf der einen Seite so hyperkonspirativ und planvoll in der vermeintlichen Tatausführung und des verschwinden lassen von Tatwerkzeug und -mittel aber dann angeblich so dilettantisch und naiv wie etwa die abgehängten Zeitungen nicht zu vernichten oder mit gestohlenem Geld zur Polizeivernehmung zu gehen usw. etc. pp. Passt alles nicht zusammen!
Stefan1477 schrieb:Dieses Urteil besteht rein aus Vermutungen. Kein einziges Indiz ist gewichtig. Das spricht das Gericht selbst auch an, die Gesamtschau würde darauf schließen lassen. |
Korrekt deshalb besteht ja genau hier das grundsätzliche Problem das man bei einer alternativen Interpretation der Indizien auch zu einer völlig anderen Gesamtschau auf das Geschehen kommt was dann wiederum zur logischen Konsequenz führt das dieser sogenannte "Indizienring" komplett gesprengt wird!
Das ist eben die Kardinalfrage: Lag es an seinem hyperkonspirativen Tatverhalten einerseits und dem amateurhaften Nachtatverhalten andererseits oder spielte möglicherweise der Umstand eine Rolle das es sich bei Charlotte Böhringer um ein prominentes Opfer der Münchener Schickeria handelte dessen Ermordung kurz vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft 2006 nicht unaufgeklärt bleiben durfte.
Es steht der Verdacht im Raum das es weniger darum ging den Fall tatsächlich aufzuklären als vielmehr rechtswirksam abzuschließen aber abschließen kann man einen Fall nur wenn auch jemand dafür verurteilt wird. Sprich man benötigte ein Bauernopfer um die Öffentlichkeit zu beruhigen und die Tat selbst als vermeintlich "aufgeklärt" präsentieren zu können. Du hast ja in einem anderen Beitrag zu Recht angemerkt das der damalige Ermittlungsleiter Wilfling sich nicht korrekt verhalten habe, Stichwort:
Reid-Methode. Das alles sind Parallelen zu den noch offenen Fällen Darsow oder Mazurek als auch den - erwiesenen - Justizirrtümern Kulac oder Genditzki!