Mauser schrieb:Es geht übrigens an dieser Stelle weniger um die vom Gericht angenommene akribische Tatplanung als vielmehr um den fundamental-diametralen Widerspruch der sich daraus ergibt.
Die akribische Schilderung des Tatablaufs im Urteil habe ich schon immer mit sehr gemischten Gefühlen gelesen. Das ist ein Schwachpunkt im Urteil.
Da war mir zu viel richterliche Überzeugung und zu wenig Evidenz im Spiel. Sprich: Da wo die Beweislage dünne wird - hier mangels Geständnis beim genauen Tatplan und dem genauen Tatablauf - da wird die freie richterliche Beweiswürdigung ganz besonders bemüht. Das Gericht erzählt uns eine Story, die gut möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich ist, für die es aber in dieser Genauigkeit keine Beweisanzeichen gibt.
Das ist mir schon häufiger aufgefallen, bei Sachverhalten, wo das Gericht von etwas überzeugt ist, das sich auch in fünf anderen Variationen, immer mit dem gleichen Ergebnis (Opfer tot), genauso ereignet haben könnte. Warum kann man das nicht entweder offen lassen - oder wenn es rechtserheblich ist - mehrere Varianten durchprüfen. Man könnte z.B. - rechte Hand hin oder her, Theater Türe offen oder zu (offen doof, könnte ja jemand draußen hören, oder?) - einfach feststellen, dass das Opfer solche Verletzungen zu beigefügt bekommen hat, wenn es arg- und wehrlos war. Also Heimtücke.
Aber dieses Aufschwingen zum auktorialen Erzähler durch Gerichte kommt mir a) ziemlich antiquiert und b) auch ein Stück unehrlich vor, weil hier etwas durch richterliches Votzum zur "prozessualen Wahrheit" wird, das in anderem Kontext als "nicht unwahrscheinliche Möglichkeit" gesehen werden würde.
Disclaimer: Ich habe keinen Zweifel, dass Herr Toth seine Tante getötet hat. Aber Zweifel, dass der Tatablauf so war, wie im Urteil dargestellt.