Mordfall Charlotte Böhringer
12.01.2025 um 13:38dots schrieb:Ok gehe ich mit, sagen wir die Annahme ist hinfällig.Natürlich ändert es nichts an all den anderen Indizien, die eindeutig daraufhin deuten, dass BT der Täter ist. Und selbst wenn Heimtücke wegfiele, bliebe ja immernoch das Mordmerkmal der Habgier. Prinzipiell würde man also annehmen, dass ein Verurteilung wegen Mordes bestehen bliebe und "nur" die besondere Schwere der Schuld wegfiele, was dann aber eben auch bedeuten würde, dass BT lebenslänglich bekommen hätte und dann auch in diesem Fall in etwa die 17 1/2 Jahre, die er jetzt gesessen hätte, hätte absitzen müssen. Vielleicht wäre er ein Jahr oder 1 1/2 eher raus gekommen, aber das ist alles Spekulation.
Wie genau entlastet das nun BT?
Dann hat er halt die 3 Sekunden gewartet, bis er innerhalb der Wohnung war und hat dann unmittelbar mit dem Angriff gestartet.
Wer, wenn nicht der Lieblingsneffe, genoss das entsprechende Vertrauen, um unbehelligt in die Wohnung gelassen zu werden?
Ich finde derlei Spitzfindigkeit so unfassbar primitiv und hirnrissig, dass mir fast die Worte dafür fehlen.
Im Urteil steht z.B. auch, dass BT im Juli 1995 eine Beziehung zu seiner Verlobten aufnahm.
Man stelle sich nun vor, die Beziehung begann rein fiktiv stattdessen bereits Juni..
Dann können wir das Urteil natürlich SO nicht mehr stehen lassen und er ist kein Mörder..
Aber darum geht es juristisch und damit BT und seinem Anwalt eben nicht. Wenn es ihnen gelingt, eine Wiederaufnahme durchzusetzen, muss ja alles neu verhandelt werden, es muss also ein neuer Prozess stattfinden. Man erinnere sich, wie siegessicher BT damals den Gerichtssaal zur Urteilsverkündung betreten hat und wie aufgebracht und überrascht Witting damals nach dem Urteilsspruch aus dem Saal gestürmt ist - keine Ahnung, ob das echet Überraschung und Überrumpelung oder "Drama, Baby, Drama" war. Aber beide waren sich wohl sicher, dass der Prozess mit einem Freispruch enden würde. Und ich denke, in der Blase hocken sie noch heute.
Deshalb ändert dieser kleine Unterschied, ob BT CB in der Wohnung oder an der Tür angegriffen hat, für uns hier nichts an der Überzeugung, dass BT natülich und eindeutig der brutale, habgierige und heimtückische Mörder seiner Tante ist.
Aber BT und Witting versuchen hier halt, einen neuen Beweis vorzulegen, der "einen Freispruch oder eine Milderung (Wegfall der besonderen Schwere der Schuld) bewirken könnten" (§ 359 Nr. 5 StPO) und hoffen dann, in einem neuen Prozess einen Richter zu bekommen, der bei Würdigung aller Indizien in ihrer Gesamtheit zu einem ganz anderen Urteilsspruch, kommt. Sie wollen sozusagen einen zweiten Versuch eines Prozesses bekommen.
WM schrieb:Genoss er das zu diesem Zeitpunkt noch, wenn er sich doch am Geldautomaten bedient haben soll?Ganz sicher genoss er in geschäftlichen Dingen nicht mehr ihr Vertrauen, sonst hätte sie ihn nicht rausgeworfen. Es ist aber meines Wissens unklar, ob CB wusste, dass BT sich am Kassenautomaten bedient hatte. Sie wusste nur, dass da Geld fehlte, aber ich meine, dass damals nicht klar war, wer das genommen hatte, sondern dass das erst durch die Ermittlungen zu ihrem Mord aufgedeckt wurde, dass BT der Dieb war. (Da kann ich mich aber täuschen!)
Die Frage ist aber doch wohl eher, ob sie ihn in ihre Wohnung gelassen hätte, wenn er bei ihr geklingelt, Reue gehäuchelt und gesagt hätte, er sei gekommen um sich wegen dem Streit wegen der Reifen zu entschuldigen. Und da bin ich mir ziemlich sicher, dass sie ihn da reingelassen hätte. Ob sie am Ende "Schwamm drüber" gesagt hätte, steht auf einem anderen Blatt, aber er war für sie ja letztendlich fast so wie ein eigener Sohn, in dem sie immer ihren Erben und Nachfolger in der Parkgarage gesehen hat. Es besteht also durchaus eine hohe Wahrscheilichkeit, dass die ihn sehr wohl reingebeten hätte und ihn nicht einfach wegegschickt hätte.
emz schrieb:Die Tür musst du nicht zuziehen, die fällt automatisch zu, sobald man sie nicht mehr aufhält.Danke für den Hinweis! Aber dann finde ich nicht, dass diese neuen Gutachten dem im Urteil angenommenen Tatablauf entgegenstehen. Im Gegenteil, das ist dann absolut naheliegend, dass eben auch an der Innenseite der Wohnungstür Blutspritzer zu finden sind, bei dem brutalen Gemetzel, mit dem BT da auf seine Tante eingedroschen hat.
Auf dem Foto sieht man, wenn man genau hinschaut, den automatischen Schließmechanismus oben am Türrahmen.
Auf dem Boden wurde ein Farbeimer platziert, damit die Tür offen beibt