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Mordfall Charlotte Böhringer

29.201 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 13:38
Zitat von dotsdots schrieb:Ok gehe ich mit, sagen wir die Annahme ist hinfällig.
Wie genau entlastet das nun BT?
Dann hat er halt die 3 Sekunden gewartet, bis er innerhalb der Wohnung war und hat dann unmittelbar mit dem Angriff gestartet.
Wer, wenn nicht der Lieblingsneffe, genoss das entsprechende Vertrauen, um unbehelligt in die Wohnung gelassen zu werden?

Ich finde derlei Spitzfindigkeit so unfassbar primitiv und hirnrissig, dass mir fast die Worte dafür fehlen.
Im Urteil steht z.B. auch, dass BT im Juli 1995 eine Beziehung zu seiner Verlobten aufnahm.
Man stelle sich nun vor, die Beziehung begann rein fiktiv stattdessen bereits Juni..
Dann können wir das Urteil natürlich SO nicht mehr stehen lassen und er ist kein Mörder..
Natürlich ändert es nichts an all den anderen Indizien, die eindeutig daraufhin deuten, dass BT der Täter ist. Und selbst wenn Heimtücke wegfiele, bliebe ja immernoch das Mordmerkmal der Habgier. Prinzipiell würde man also annehmen, dass ein Verurteilung wegen Mordes bestehen bliebe und "nur" die besondere Schwere der Schuld wegfiele, was dann aber eben auch bedeuten würde, dass BT lebenslänglich bekommen hätte und dann auch in diesem Fall in etwa die 17 1/2 Jahre, die er jetzt gesessen hätte, hätte absitzen müssen. Vielleicht wäre er ein Jahr oder 1 1/2 eher raus gekommen, aber das ist alles Spekulation.

Aber darum geht es juristisch und damit BT und seinem Anwalt eben nicht. Wenn es ihnen gelingt, eine Wiederaufnahme durchzusetzen, muss ja alles neu verhandelt werden, es muss also ein neuer Prozess stattfinden. Man erinnere sich, wie siegessicher BT damals den Gerichtssaal zur Urteilsverkündung betreten hat und wie aufgebracht und überrascht Witting damals nach dem Urteilsspruch aus dem Saal gestürmt ist - keine Ahnung, ob das echet Überraschung und Überrumpelung oder "Drama, Baby, Drama" war. Aber beide waren sich wohl sicher, dass der Prozess mit einem Freispruch enden würde. Und ich denke, in der Blase hocken sie noch heute.

Deshalb ändert dieser kleine Unterschied, ob BT CB in der Wohnung oder an der Tür angegriffen hat, für uns hier nichts an der Überzeugung, dass BT natülich und eindeutig der brutale, habgierige und heimtückische Mörder seiner Tante ist.
Aber BT und Witting versuchen hier halt, einen neuen Beweis vorzulegen, der "einen Freispruch oder eine Milderung (Wegfall der besonderen Schwere der Schuld) bewirken könnten" (§ 359 Nr. 5 StPO) und hoffen dann, in einem neuen Prozess einen Richter zu bekommen, der bei Würdigung aller Indizien in ihrer Gesamtheit zu einem ganz anderen Urteilsspruch, kommt. Sie wollen sozusagen einen zweiten Versuch eines Prozesses bekommen.
Zitat von WMWM schrieb:Genoss er das zu diesem Zeitpunkt noch, wenn er sich doch am Geldautomaten bedient haben soll?
Ganz sicher genoss er in geschäftlichen Dingen nicht mehr ihr Vertrauen, sonst hätte sie ihn nicht rausgeworfen. Es ist aber meines Wissens unklar, ob CB wusste, dass BT sich am Kassenautomaten bedient hatte. Sie wusste nur, dass da Geld fehlte, aber ich meine, dass damals nicht klar war, wer das genommen hatte, sondern dass das erst durch die Ermittlungen zu ihrem Mord aufgedeckt wurde, dass BT der Dieb war. (Da kann ich mich aber täuschen!)

Die Frage ist aber doch wohl eher, ob sie ihn in ihre Wohnung gelassen hätte, wenn er bei ihr geklingelt, Reue gehäuchelt und gesagt hätte, er sei gekommen um sich wegen dem Streit wegen der Reifen zu entschuldigen. Und da bin ich mir ziemlich sicher, dass sie ihn da reingelassen hätte. Ob sie am Ende "Schwamm drüber" gesagt hätte, steht auf einem anderen Blatt, aber er war für sie ja letztendlich fast so wie ein eigener Sohn, in dem sie immer ihren Erben und Nachfolger in der Parkgarage gesehen hat. Es besteht also durchaus eine hohe Wahrscheilichkeit, dass die ihn sehr wohl reingebeten hätte und ihn nicht einfach wegegschickt hätte.
Zitat von emzemz schrieb:Die Tür musst du nicht zuziehen, die fällt automatisch zu, sobald man sie nicht mehr aufhält.

Auf dem Foto sieht man, wenn man genau hinschaut, den automatischen Schließmechanismus oben am Türrahmen.
Auf dem Boden wurde ein Farbeimer platziert, damit die Tür offen beibt
Danke für den Hinweis! Aber dann finde ich nicht, dass diese neuen Gutachten dem im Urteil angenommenen Tatablauf entgegenstehen. Im Gegenteil, das ist dann absolut naheliegend, dass eben auch an der Innenseite der Wohnungstür Blutspritzer zu finden sind, bei dem brutalen Gemetzel, mit dem BT da auf seine Tante eingedroschen hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 14:18
Sieht ganz danach aus als müssten bestimmte Sachverhalte mal deutlich gemacht werden:

...vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss,um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen...

...und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu können...

...begann der Angeklagte sofort auf den Kopf seines völlig überraschten Opfers einzuschlagen...

... Nach den ersten Schlägen wich sich zurück...

Schriftliche Urteilsbegründung im Prozess des Mordfalls Charlotte Böhringer, Seite 16/17

Diese Formulierungen in der schriftlichen Urteilsbegründung sind eindeutig, daran gibt es nichts zu rütteln, und lassen keinen Spielraum für Interpretationen offen. An keiner Stelle schreibt das Gericht das Opfer sei zunächst zurückgewichen oder zurückgedrängt worden und dann erst seien die Schläge erfolgt sondern es ist klipp und klar festgehalten das der Angriff auf Charlotte Böhringer bereits beim Öffnen der Wohnungstür erfolgte! Ergo ist es daher völlig sinnlos herumzudeuteln und dabei zu versuchen sich die Situation nur irgendwie passend zu machen, zumal es ohnehin im Widerspruch zu der im Gerichtsurteil unterstellten Darstellung steht. Wer jetzt also behauptet der Angriff auf das Opfer habe erst begonnen nachdem es vom Täter an der Wohnungstür in den hinteren Flur zurückgedrängt worden sei der muss auch den konkreten Beweis dafür erbringen! Es ist nicht mehr durch die Darstellung im Urteil gedeckt und somit eine neue Tatsachenbehauptung.

Hier dagegen jetzt ernsthaft eine Debatte darüber führen zu wollen ob der Tatortflur zur eigentlichen Wohnung von Charlotte Böhringer gehört oder über Begrifflichkeiten wie "Wohungsinnern" zu diskutieren, obwohl schon rein vom logischen Kontext her klar ist was damit gemeint war selbst dann wenn die Formulierung möglicherweise unpassend erscheint, DAS sind dann in der Tat wahrlich Spitzfindigkeiten welche gleichermaßen primitiv wie hirnrissig sind! Nicht nur weil sie überhaupt keine Bedeutung für die eigentliche Thematik haben sondern vor allem weil es eine Nebelkerze ist die jedoch nichts, aber auch gar nichts, an den neuen Fakten ändern: Nämlich das es zwei neue Gutachten gibt welche beweisen das der Mord von innen nach außen geschah, der Täter sich also bereits in der Wohnung aufhielt. Dies wiederum steht gleichermaßen fundamental wie diametral zur Feststellung des damaligen Tatgerichtes weshalb § 359 StPO zur Anwendung kommt, siehe dazu: Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Benedikt T. („Parkhausmord“) teilweise für zulässig erklärt


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12.01.2025 um 14:45
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php
Erst am Ende dieses Probationsverfahrens erfolgt eine Entscheidung, ob der Wiederaufnahmeantrag begründet ist und ob gegebenenfalls eine neue Hauptverhandlung durchgeführt wird.
Der Weg ist noch lang.
Bis dahin lasst uns in Geduld üben. :popcorn:


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12.01.2025 um 17:03
Zitat von emzemz schrieb:Bei einem Juristen setze ich voraus, dass er sich präzise ausdrückt und nehme deshalb das, was er sagt, wörtlich.
Nachdem Du aber eine anderes Verständnis von "Wohnungsinneren" hast als ich, Wittig dies aber nicht wusste, hilft uns der Wortlaut nicht weiter. Für mich ist das schlicht ein Synonym, "innerhalb der Wohnung" = "Wohnungsinneres". Und da ist der Tatort. Die Hammerschläge erfolgten in dem Raum vor der Wohnungstüre, also noch im Wohnungsinneren.
Zitat von emzemz schrieb:Also nein, das Gericht hat sich nicht auf einen Tatverlauf festgelegt, es beschreibt einen Tatverlauf, den es als vermutlich annimmt.
Nein. Nicht vermutlich. Sondern der Sachverhalt, von dem es überzeugt ist. Das ist der festgestellte Sachverhalt, der unter § 211 StGB subsumiert wird.
Zitat von dotsdots schrieb:Ich finde derlei Spitzfindigkeit so unfassbar primitiv und hirnrissig, dass mir fast die Worte dafür fehlen.
Im Urteil steht z.B. auch, dass BT im Juli 1995 eine Beziehung zu seiner Verlobten aufnahm.
Das ist aber nicht strafbar und entsprechend strafrechtlich nicht relevant. Ein Fehler hätte keine Auswirkungen, weil er zu keinem anderen Schuldspruch führen würde.

Dagegen ist der Tathergang entscheidend, wenn es darum geht, ob der Täter heimtückisch (Mordmerkmal nach § 211 StGB) gehandelt hat. Ein anderer Tathergang könnte (muss nicht) zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Spitzfindigkeiten sind im Recht häufig entscheidend, nicht primitiv oder hirnrissig. Das ist in der Wissenschaft oder Technik nicht anders.


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12.01.2025 um 19:45
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nein. Nicht vermutlich. Sondern der Sachverhalt, von dem es überzeugt ist. Das ist der festgestellte Sachverhalt, der unter § 211 StGB subsumiert wird.
Wenn du dich an dem von mir verwendeten "vermutlich" störst, dann verweise ich auf das Urteil, wo unter Punkt "Tat": zu lesen ist: "vermutlich noch vor 19.00 Uhr," und "vermutlich einem Werkzeug,". Das mag es erklären.

Wir sind hier bei der freien richterlichen Beweiswürdigung - § 261 StPO
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0200-llm-digitalization-law/2023/39-freiebeweiswuerdigung_2023.pdf
Grundsatz: Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten – allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht.
Es ist schon beeindruckend, welche Entscheidungsfreiheiten so ein Richter hat - unbedingt lesenswert.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber dann finde ich nicht, dass diese neuen Gutachten dem im Urteil angenommenen Tatablauf entgegenstehen. Im Gegenteil, das ist dann absolut naheliegend, dass eben auch an der Innenseite der Wohnungstür Blutspritzer zu finden sind, bei dem brutalen Gemetzel, mit dem BT da auf seine Tante eingedroschen hat.
Zumal wir keine Kenntnis darüber haben, was auf den hunderten von Seiten dieser Gutachten steht.


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12.01.2025 um 20:54
Zitat von emzemz schrieb:Es ist schon beeindruckend, welche Entscheidungsfreiheiten so ein Richter hat - unbedingt lesenswert.
Mir fällt aber leider auch kein anderer, besserer Weg ein, wie man es regeln könnte. Letztendlich ist es keine mathematische Gleichung - 4 Indizien sprechen für die Schuld des Angeklagten, 5 dagegen also Freispruch vs. 5 Indizien sprechen für die Schuld, 4 dagegen also Verurteilung. Denn am Ende geht es dabei wohl eher um Qualität als Quantität eines Indizes. Ein schwerwiegendes Indiz mehr wert sein als 3, 5 oder gar 10 "leichte" Indizien.
Am Ende entscheidet ja nicht ein Richter, sondern immer mehrere, ggf. mit Schöffen und Strafverteidiger, Opferanwälte und nicht zuletzt der Staatsanwalt sowie Öffentlichkeit sind als Kontrollinstanzen anwesend.
Zitat von emzemz schrieb:Zumal wir keine Kenntnis darüber haben, was auf den hunderten von Seiten dieser Gutachten steht.
Genau da habe ich mich heute auch gefragt. Die Erkenntnis, dass am Inneren der Wohnungstür Blutspritzer waren, dürfte ja nicht neu sein. Neu ist lediglich ein Gutachten, das offenbar zu einer anderen Interpretation der gefundenen Spuren kommt, nämlich dass die Mehrzahl der gefundenen Spritzer in der Flugrichtung vom Inneren der Wohnung (= Flur) Richtung Wohnungstür geflogen sind - und eben nicht in der Richtung vom Bereich des Wohnungseingangs in den Flur hinein.
Jetzt stellt sich die Frage, ob im damaligen Gutachten, dass im Prozess verwertet wurde, entweder eine andere Flugrichtung der Blutspritzer festgestellt wurde, also das vorgefundene Spurenmuster anders interpretiert wurde.

So klingt es jedenfalls im TZ-Artikel:
Beide kommen mit neuesten Laser- und 3D-Methoden, die es 2008 noch nicht gab, zum selben Ergebnis: Die Mehrzahl der Blutspritzer im Flur, wo die Parkhausmillionärin starb, fliegen vom Wohnungsinnern zur Eingangstür hin.
Quelle: https://www.tz.de/muenchen/stadt/gestellt-muenchen-neue-fakten-im-parkhausmord-das-angenommene-tatgeschehen-ist-auf-den-kopf-93508633.html

Oder ob man damals aus der "richtig" (der gleichen wie im neuen Gutachten) festgestellten Flugrichtung nur andere Schlüssse gezogen hat - nämlich dass der Angriff aus der Richtung der Wohnungstür und nicht aus der Richtung der Treppe erfolgte.

Wir können dazu leider nur spekulieren, weil wir weder die alten, noch das neue Gutachten kennen. Auf den genauen Wortlaut des TZ-Artikels gebe ich dabei nicht so viel, weil es die Worte eines Journalisten sind, der wiederum (wahrscheinlich) mit Witting gesprochen hat oder von diesem eine PM bekommen hat, der wiederum darin seine (und BTs Interpretation) der neuen Gutachten kund tut.

Ich weiß auch nicht, wass man da mit Laser- und 3D-Methoden ausrichten will. Am Originalschauplatz kann man die Blutflecken wohl kaum noch vermessen. Klar kann man da noch genaue Abstände zwischen den Wänden, die Länge und Breite des Flures etc. mit Lasern einmessen. Aber so viel genauer wird das auch nicht sein, dass man damit zu gänzlich anderen Ergebnissen als mit dem damals üblichen Zollstöcken und Maßbändern kommt. Schon die Frage, ob das Opfer sich beim Ausweichen 2 oder 3 cm mehr oder weniger oder gar nicht in den Knien gebeugt oder den Oberkörper im Vergleich zur Hüfte gedrehte hat, macht da deutlich größere Konsequenze für eine angenommene Flugbahn, als 5 mm Abweichung beim Messverfahren.
Und für eine 3D-Rekonstruktion ist man doch eh auf die Auswertung damals erhobenen Daten der Spurensicherung angewieden.
Also für mich ist das genauso mal wieder nur heißer Wind, wie die Journalistin, die der beschwipsten Freundin was anderes in den Mund legen will, als sie vor Gericht ausgesagt hat.


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12.01.2025 um 21:33
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und für eine 3D-Rekonstruktion ist man doch eh auf die Auswertung damals erhobenen Daten der Spurensicherung angewiesen.
Zumal man bereits seinerzeit - ich zitiere aus dem Urteil :troll:
(c.)
Der rechtsmedizinische Sachverständige Dr. S. führte aus, er habe am Tatort ein so genanntes 3D-Laserscanning durchgeführt. Auf der Basis der damit gewonnenen Daten habe er eine digitale Tatortrekonstruktion erstellt und eine digitale Blutspurenmusterauswertung im Hinblick auf die Schlaghand vorgenommen. Danach könne er lediglich ergänzen, dass die letzten 4-5 Schlage in Leichenendlage vom Täter mit der rechten Hand geführt worden seien. Dies ergebe sich aus den zurückberechneten sekundären Schleuderspuren am Deckenvorsprung, den räumlichen Verhältnissen des Tatortbereich, den festgestellten Blutspurenschatten und der Ausrichtung der asservierten Werkzeugspur an der Wand. (S. 74)



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12.01.2025 um 21:53
Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung

Ob es zur Wiederaufnahme kommt, hängt jetzt von zwei Dingen ab: Einerseits muss das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden, ob es einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg stattgibt. Eine solche wurde fast im selben Moment eingereicht, als das Landgericht den Wiederaufnahmeantrag Anfang Dezember annahm, bisher allerdings ohne die notwendige Erklärung. „Diese ist derzeit noch in Arbeit“, melden die Staatsanwälte auf Anfrage. Winkt das OLG die positive Entscheidung des Landgerichts Augsburg durch, entscheidet sich andererseits bei einem Probationsverfahren – einer Art nicht öffentlichem Mini-Prozess als Generalprobe –, ob es zu einer neuen Hauptverhandlung kommt. Der Verurteilte Bence Toth sagt: „Bis zu einem möglichen Freispruch ist es noch ein sehr langer Weg.“

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/neue-fakten-im-parkhausmord-93508696.html

Na dann wollen wir mal hoffen das sich die StA Augsburg mal sputet mit ihrer Erklärung und die Sache nicht unnötig hinauszögert wie einst das LG Augsburg mit dem vorherigen Wiederaufnahmeantrag den man über zwei Jahre hat schleifen lassen... :sleepy: :palm:

PS: Wer behauptet das an der Innenseite der Wohnungstür oder im unmittelbaren Bereich davon Blutspritzer zu finden seien der stellt damit eine Tatsachenbehauptung auf die erst belegt werden muss, sprich es besteht hier eine Beweispflicht! Wo sind die Tatortfotos die das eindeutig aufzeigen? Mir ist nichts dergleichen bekannt... Ansonsten schon bezeichnend was die Anti-Toth-Fraktion hier wieder für einen affentanzartigen Schwurbel abzieht nur um die - endlich mal positive - Entwicklung für Benedikt Toth a priori zu diskreditieren. Obwohl überhaupt keine detaillierten Informationen zu den für zulässig erklärten Gutachten bekannt sind und es daher sinnvoll wäre die weiteren Geschehnisse erst mal abzuwarten wird vornherein sofort versucht abstruse Zweifel daran zu streuen. Ob das die Vorzeichen vom großen Muffensausen bei der ATF sind? Für so manchen würde da schon eine Welt zusammenbrechen wenn sich am Ende herausstellt das Benedikt Toth als Justizopfer fast über zwei Jahrzehnte unschuldig im Gefängnis gesessen hat... ;)


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13.01.2025 um 01:14
Zitat von MauserMauser schrieb:Für so manchen würde da schon eine Welt zusammenbrechen wenn sich am Ende herausstellt das Benedikt Toth als Justizopfer fast über zwei Jahrzehnte unschuldig im Gefängnis gesessen hat... ;)
Nicht, dass ich befürchten würde, dass sich jemals so etwas herausstellen könnte, aber wie kommt jemand auf die Idee, der Zeitraum 2006 bis 2023 würde mehr als zwei Jahrzehnte umfassen?


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13.01.2025 um 01:37
Zitat von emzemz schrieb:Nicht, dass ich befürchten würde, dass sich jemals so etwas herausstellen könnte, aber wie kommt jemand auf die Idee, der Zeitraum 2006 bis 2023 würde mehr als zwei Jahrzehnte umfassen?
Und was bedeutet "fast über zwei Jahrzehnte"?

Unter "über zwei Jahrzehnten' kann ich mir was vorstellen, z.B. 21 oder 22 Jahre . Unter "fast zwei Jahrzehnten" auch, z.B. 18 oder 19 Jahre. Aber "fast über zwei Jahrzehnte"?!
Zitat von emzemz schrieb:Zumal man bereits seinerzeit - ich zitiere aus dem Urteil :troll:
Zählt denn dann ein neues Gutachten überhaupt als neuer Beweisim Sinne der StPO?
Ich dachte, dass das nur zählt, wenn das neue Gitachten auf einer Methode basiert, die damals noch nicht verfügbar war.
Was ich auch logisch finde, sonst könnte man ja einfach so lange suchen, bis man einen Gutachter findet, der die im Prozess verwendeten Rohdaten halt anders interpretiert als der Gutachter im Prozess. So einen wird man mit etwas Mühe und Aufwand immer finden.


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13.01.2025 um 11:14
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Zählt denn dann ein neues Gutachten überhaupt als neuer Beweis im Sinne der StPO?
Ich dachte, dass das nur zählt, wenn das neue Gitachten auf einer Methode basiert, die damals noch nicht verfügbar war.
Die Beweise müssen neu sein. Nicht aber die Methode.
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, ...
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__359.html
Was ich mich jetzt erst mal ganz laienhaft frage:

Haben denn die seinerzeitigen Gutachten des Gerichts definitiv ausgeschlossen, dass sich der Täter bereits vor dem ersten Angriff im Wohnbereich (hinter der Eingangstür) aufgehalten haben kann? Oder wäre diese Option weiterhin noch offen, sollten sich hierfür neue Beweise bzw. Anhaltspunkte finden? Schlösse das BT als Täter aus? Nein. Würde das also für ein Wiederaufnahmeverfahren reichen?


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13.01.2025 um 18:28
Zitat von MauserMauser schrieb:Ansonsten schon bezeichnend was die Anti-Toth-Fraktion hier wieder für einen affentanzartigen Schwurbel abzieht nur um die - endlich mal positive - Entwicklung für Benedikt Toth a priori zu diskreditieren.
Wer oder was ist die Anti-Toth-Fraktion?

Ich bin überzeugt davon, dass er der Täter ist, deswegen bin ich aber noch lange nicht anti Toth...ich kenne den Mann nämlich nicht persönlich.


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14.01.2025 um 12:00
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wer oder was ist die Anti-Toth-Fraktion?
Ich störe mich auch an diesem Begriff, als ob der Fall lediglich auf einer emotionalen Ebene diskutiert wird.

@Mauser deine nichtssagenden Textwände in allen "Ehren", aber wo sind nun die Belege für die Unschuld des BT und/oder alternativ die Belege für die Schuld eines anderen?
Beides nach fast 20 Jahren nicht vorhanden.
Zitat von MauserMauser schrieb:endlich mal positive - Entwicklung für Benedikt Toth
Befremdlich diese Aussage.
Wir reden hier von einem Mann, der heimtückisch seine Tante erschlagen hat und dafür, zurecht, im Knast gehockt ist.
Mein Mitleid hält sich da wirklich stark in Grenzen.
Nun ist seine Haft vorüber und er könnte das Thema nun endlich "ruhen" lassen, aber scheinbar ist das Ego immer noch so groß, dass der "Gesichtsverlust" weder akzeptiert noch verwunden ist.
Zitat von emzemz schrieb:Schlösse das BT als Täter aus? Nein.
Das ist ja eben genau der Punkt.
Im Grunde ist es doch völlig irrelevant, solange BT damit nicht entlasted ist.

Übrigens bin ich für meinen Teil, sofort bereit, meine Meinung hinsichtlich der Schuldfrage zu ändern.
Würden mir unumstößliche Beweise vorgelegt werden, die klar belegen, dass BT nicht der Täter ist, würde ich mich öffentlich entschuldigen und mit 3 mal so viel Elan, wie bisher, FÜR ihn sprechen..
Nur es kommt ja nichts..


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14.01.2025 um 15:39
Ich muss mich immer wieder auf das zurückbesinnen, worum es bei den Wiederaufnahmeanträgen geht, oder besser gesagt, worum es nicht geht. Wenn es in dem nunmehr erschienenen Artikel heißt:
Neue Infos und Beweise könnten infrage stellen, ob Neffe Bence Toth (49) vor 17 Jahren wegen Mordes an seiner Tante hätte verurteilt werden dürfen.
https://www.tz.de/muenchen/stadt/gestellt-muenchen-neue-fakten-im-parkhausmord-das-angenommene-tatgeschehen-ist-auf-den-kopf-93508633.html
oder wie es Witting schon vor Jahren sagte:
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb am 29.12.2022:Cpt.Germanica schrieb am 03.09.2022:
Der Anwalt von BT hat vor wenigen Jahren immerhin etwas bemerkenswertes gesagt, was ihm früher so wohl nicht über die Lippen gekommen wäre. Siehe hier ab ca. 39:28 Minute: "Ich kann doch nicht sagen er war nicht der Täter. Wie denn? Ich weiß es nicht.".
Es geht also nicht darum, ob nun BT schuldig ist oder unschuldig, sondern um "ein Urteil, das so hätte niemals ergehen dürfen", wie Witting sagt. Er strebt ein neues Urteil an, aber eben nicht um unbedingt einen Freispruch zu erzielten, sondern ein Urteil, das den Ansprüchen der Verteidigung entspricht, nach denen BT gegebenenfalls auch zurecht hätte verurteilt werden dürfen. Denn zu der Schuld BTs äußert er sich nicht.

Sicher, der Hintergrund ist natürlich die Hoffnung, es könnte in einem neuen Verfahren ein Freispruch rauskommen. Aber damit wird der Wiederaufnahmeantrag eben nicht von der Verteidigung begründet.


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14.01.2025 um 15:44
Zitat von emzemz schrieb:sondern ein Urteil, das den Ansprüchen der Verteidigung entspricht
muss ein Urteil denn den subjektiven Ansprüchen der Verteidigung entsprechen?
Da kann man auch die Frösche fragen, ob man den Teich trocken legen soll..


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14.01.2025 um 16:46
Zitat von dotsdots schrieb:muss ein Urteil denn den subjektiven Ansprüchen der Verteidigung entsprechen?
Da kann man auch die Frösche fragen, ob man den Teich trocken legen soll..
Ich denke, dass Strafverteidiger das anders sehen, zumindest die meisten. Ihr Job ist es eben nicht, die Schuld oder Unschuld ihres Mandanten zu beurteilen oder zu beweisen, sondern ihm rechlichen Beistand zu leisten.
Es geht vor Gericht ja nicht um die Frage: Bist Du schuldig, dann bekommst Du die Strafe A, bist Du dagegen unschuldig einen Freispruch. Sondern es geht da auch darum, wie das Deklikt, das verhandelt wird, überhaupt einzuordnen ist.
Wenn A den B tot schlägt kann das halt von Mord, über Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung bis Notwehr juristisch gesehen alles mögliche sein und dann bei der Strafe halt auch alles von Freispruch bis Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld rauskommen.
Hinzu kommt noch, dass es ja auch darum geht, die Schwere der Schuld des Angeklagten zu bewerten. War er überhaupt schuldfähig? Oder wiegt seine Schuld vielleicht besonders schwer.

Auch jemandem, der jemand anderen tot geschlagen hat, steht deshalb nach dem deutschen Recht (Gott sei Dank!) ein Verteidiger zu, weil eben, selbst wenn geklärt ist, dass er derjenige war, der den tötlichen Schlag ausgeführt hat, nicht automatisch klar ist, wie schwer seine Schuld am Tod des anderen wiegt. Und Strafverteidiger sagen ja oft sogar, dass je schwerer die Tat ist, die jemand begangen hat, desto dringender benötigt er einen guten Verteidiger an seiner Seite.

Hinzukommt noch, dass der Staat die Schuld des Angeklagten darlegen muss, nicht der Angeklagte seine Unschuld. Weshalb der Standardratschlag jedes Strafverteidigers immer ist, am besten gar nichts zu sagen, wenn man als potentieller Täter zu einer Tat befragt wird, weder zur Polizei noch vor Gericht.
Und ich denke, genau darauf zielt der Satz ab, dass BT "so seiner Meinung nach nie hätte verurteilt werden dürfen". Diese Aussage beinhaltet tatsächlich keinerlei moralisch Wertung der Tat und keinerlei Aussage darüber, ob er persönlich BT für den Täter hält. Er sieht es halt so, dass es dem Staat nicht gelungen ist, BT's Täterschaft zweifelsfrei zu belegen und deshalb kein Schuldspruch hätte fallen dürfen.

Das fällt uns Laien natürlich schwer, so zu akzeptieren. Wenn man von jemandens Schuld überzeugt ist, will mann seinem moralischen Kompass folgend auch, dass derjenige dafür verurteilt wird und die dafür im gesetz festgeschriebene Strafe aufgebrummt bekommt. Ein Strafverteidiger sieht das privat vielleicht auch so, z.B. wenn das Opfer seine Frau oder seine Tochter gewesen wäre. Aber beruflich hat er eine andere Aufgabe und um die zu erledigen spielt die Frage, ob er den Angeklagten persönlich für schuldig hält oder nicht und wie verwerflich er die Tat findet, halt keine Rolle.


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14.01.2025 um 17:09
was der Verteidiger meint oder möchte oder denkt ist ja die eine Seite, aber das wird dem BT nicht reichen. Denn der sagt nach wie vor, das er es nicht war. Selbst wenn es auf Todschlag hinausgelaufen wäre, wäre der BT damit auch nicht einverstanden gewesen. Deswegen denke ich das da nicht mehr viel kommt. Für mich ist BT der Mörder und er hat es heimtückisch und aus Gier getan. Für mich sind das zwei Mordmerkmale und das bedeutet das er zurecht verurteilt wurde.
Es ist weit und breit auch kein anderer Verdächtiger in Sicht, das mit dem Spuren am Glas und der Schraube hat das Gericht schon im Urteil bewertet, ist also auch nichts Neues und ob eine
Beobachtung einen Mann in der Nähe der Wohnung von CB gesehen worden ist, ob das ausreicht , neeee weiß ich nicht. Denn es gibt noch sehr viel mehr Indizien die gegen BT sprechen.Warten wir mal ab, ich meine da ist wieder mal ne ganze Menge heiße Luft mit bei.


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14.01.2025 um 18:10
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Denn es gibt noch sehr viel mehr Indizien die gegen BT sprechen.Warten wir mal ab, ich meine da ist wieder mal ne ganze Menge heiße Luft mit bei.
Das sehe ich ganz genauso.
Für mich ist das ganze sowieso viel mehr sehr teuer gesponserte PR für BT als ein ernsthaft gemeinter Versuch einer Wiederaufnahme. Witting ist ja kein Anfänger, der wird BT schon erklärt haben, wie hoch (oder besser aussichtslos) sie Chancen sind, mit diesen Luftnummeranträgen erfolg zu haben. Und das liegt nicht an der statistisch gesehen geringen Erolgsquote, denn die sagt über die Erfolgsaussichten eines konkreten Antrags rein gar nichts aus. Wer eine gute Begründung in seinem Antrag liefert, eben weil er z.B. tatsächlich neue Beweise vorlegen kann, der hat auch sehr gute Chancen, dass dem Antrag statt gegeben wird.
Die schlechte Quote liegt vor allem an Leuten wie BT, die wegen jeden quersitzenden Furz einen Antrag einreichen, der natürlich abgelehnt wird und werden muss, einfach weil er nicht die in der StPO dargelegten Gründe für eine Wiederaufnahme liefert.


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14.01.2025 um 18:19
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Hinzukommt noch, dass der Staat die Schuld des Angeklagten darlegen muss, nicht der Angeklagte seine Unschuld
Und das gilt auch noch NACH der Verurteilung, wenn die SCHULD bereits bewiesen ist?
Das ist seit jeher diese komische Vermischung in dem Fall.
Als VERURTEILTER Mörder ist die Schuld ja bereits dargelegt worden.
Wenn nun einer kommt und sagt "Der ist aber unschuldig" dann kommt er doch gar nicht daran vorbei die Unschuld beweisen zu müssen.
Nur wie beweist man die eigentlich?
Eigentlich ein unmögliches Unterfangen.
BT hat kein Alibi, d.h. solange kein anderer die Tat glaubhaft und am besten noch mit ner Ladung Beweisen gesteht, schaut es halt schlecht für unseren BT aus.

Mir ist schon klar, dass es bei dem aktuell HickHack vor Gericht wohl darum geht, erstmal einen "Fuß in die Tür" zu bekommen um darauf aufbauend, dann das gesamte Urteil zu Fall zu bringen, aber rein logisch betrachtet, kann das überhaupt nicht funktionieren.
Die Schuldfrage (und nur um die scheint es ja zu gehen) hängt nicht davon ab, ob BT sich nun in der Wohnung, im Flur, in der Tür etc. befunden hat, als er mit dem Angriff begann.
Mir ist völlig bewusst, dass natürlich die Möglichkeit besteht, dass es sich hierbei um das größte Unrecht aller Zeiten handelt, und zwar alles auf BT hindeutet kann, und er dennoch nicht der Mörder ist, aber nach der Logik, kannst du wohl fast niemanden mehr für irgendwas verurteilen.

Bei den Indizien, die gegen BT vorliegen, handelt es sich ja auch nicht um das symbolische Kartenhaus, bei dem man nur eine Karte herausziehen muss, um es zum Zusammenbruch zu bringen.
Im Gegenteil.
Jedes Indiz steht für sich.
Aber in der Gesamtschau ergibt sich halt ein Bild.

Ein Beispiel.
Sagen wir, die DNA am Testament kam da wirklich unverfänglich bei anderen Bürotätigkeiten dran, dann kann man ja trotzdem nicht die in seiner Wohnungen gefundenen Zeitungen ignorieren.
Welche Erklärung gibt es eigentlich, fast 20 Jahre später, dafür?
Ich brauch keine mauserschen Textblöcke.
3 Zeilen müssten hier als Erklärung ausreichen.
Wo sind die Antworten?


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14.01.2025 um 19:37
Zitat von dotsdots schrieb:Und das gilt auch noch NACH der Verurteilung, wenn die SCHULD bereits bewiesen ist?
Das ist seit jeher diese komische Vermischung in dem Fall.
Als VERURTEILTER Mörder ist die Schuld ja bereits dargelegt worden.
Wenn nun einer kommt und sagt "Der ist aber unschuldig" dann kommt er doch gar nicht daran vorbei die Unschuld beweisen zu müssen.
Nur wie beweist man die eigentlich?
Eigentlich ein unmögliches Unterfangen.
BT hat kein Alibi, d.h. solange kein anderer die Tat glaubhaft und am besten noch mit ner Ladung Beweisen gesteht, schaut es halt schlecht für unseren BT aus.
Ja genau, er ist ein verurteilter Mörder. Der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt hat ausreichend viele und ausreichend belastende Indizien vorgelegt, damit ein Gericht von der Schuld des BT überzeugt wurde.
Wenn BT jetzt eine Wiederaufnahme ereichen will, ist er am Zug. Er muss neue Beweise vorlegen, die dem Gericht damals nicht vorlagen und die seine Unschuld belegen oder die zumindest nach "Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung" zur Folge haben können.

Dazu reicht es aber nicht, immer mal wieder an dem ein oder anderen damals relevanten Indiz rumzukritteln. Sein Motiv der Habgier wird nicht hinfällig, weil auch andere Personen durch Erbschaft vom Tod der Tante profitiert haben (zumal BT ja nun gleich einen ganzen Haufen Motive hatte, die Tante zu erschlagen, das hat er sicher nicht nur aus Habgier getan) und seine Gelegenheit zur Tat fällt nicht weg, nur weil jemand eine Person im Parkhaus gesehen hat, die nicht identifiziert werden konnte.
Zitat von dotsdots schrieb:Welche Erklärung gibt es eigentlich, fast 20 Jahre später, dafür?
Ich brauch keine mauserschen Textblöcke.
3 Zeilen müssten hier als Erklärung ausreichen.
Wo sind die Antworten?
Die gibt es eben nicht. Und wenn man ein dünnes Stücken Quark so ausbreitet, dass es 6 Textblöcke füllt, wird daraus halt immer noch keine Erklärung, warum man an BT's Schuld berechtigt zweifeln sollte...


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