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Mordfall Charlotte Böhringer

29.204 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2025 um 10:40
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und von den angeblich riesigen Mengen Bargeld in der Wohnung: Es wurde meiner Erinnerung nach doch Bargeld in der Wohnung gefunden...warum hat der Täter dieses nicht mitgenommen, wenn es ihm um das Geld von Frau Böhringer ging?
So ein Quatsch. Diese riesigen Mengen hatte BT in seinem Geldbeutel. Mit Blutspuren seiner Tante dran.
Die Zeitungen für die Nachtatverhalten Lektüre übrigens auch Zuhause für die Badewannen Lektüre 😂. Haha so ein blanker Unsinn. Belege bitte oder löschen


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2025 um 12:06
Zitat von emzemz schrieb:Man hat die Schrauben halt eingeölt, damit sie nicht verrosten.
Ob das irgendwelche Spuren erhalten hat oder vernichtet, keine Ahnung.
Du hast geschrieben, dass es dabei um die Sicherung von Fingerabdrücken ging. Was ist das anderes als Spurenerhalt?


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2025 um 12:42
@WM
emz hat doch die Original-Quelle hier gepostet, also die relevanten Passagen aus dem CB Urteil.

Und ich hatte es auch schon mal zusammengefasst:
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:- Zuerst Abruecke (die Schrauben waren noch in der Kiste), um Werkzeugspuren zu sichern
- dann das Herausnehmen der Schrauben, optische Untersuchung (ich vermute, mikroskopisch), dann Daktylskpie, also einpinseln mit Material zum Sichtbarmachen von Fingerabdruecken
(und ich vermute, dann das Abwischen dieses Pulvers)
- dann wurden Abruecke von den Schrauben gemacht (mit Mikrosil)
- dann einoelen (wie EMZ schrieb, eine gaengige Methode um Korrosion zu verhindern)
Danach waren die Asservate 'frei' und wurden nicht mehr als 'Spurentraeger' behandelt (als bes. geschuetzt). Es gab auch keine Zugangskontrolle (also keine Dokumentation, wer die Schrauben danach noch in der Hand hatte)
Was ist denn da jetzt noch die Frage?


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11.01.2025 um 17:36
Zitat von WMWM schrieb:Du hast geschrieben, dass es dabei um die Sicherung von Fingerabdrücken ging.
Ah, ich glaube, da hat sich ein Missverständnis eingeschlichen.

Schau mal hier:
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Zuerst Abruecke (die Schrauben waren noch in der Kiste), um Werkzeugspuren zu sichern
Dabei ging es nicht um Fingerabdrücke, sondern um Werkzeugspuren, die gesichert wurden von den Schrauben.

Der Begriff Abdrücke ist da leider meist ein wenig verwirrend, ohne nähere Erklärung.


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11.01.2025 um 17:41
Zitat von IlluminatiNWOIlluminatiNWO schrieb:Dabei ging es nicht um Fingerabdrücke, sondern um Werkzeugspuren, die gesichert wurden von den Schrauben.
Mag sein, dass es ein Missverstaendnis ist, aber Fingerabdruecke werden in dem Zitat, auf das ich geantwortet hatte, definitiv genannt. Beitrag von WM (Seite 1.411)


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2025 um 18:46
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Jede Nebelkerze die geschmissen wird findet hier in diesem Forum einen Abnehmer.
Menschen, die das Urteil gelesen haben, wissen genau, dass Benedikt Toth ein mieser Mörder ist. Es gibt keinen einzigen Hinweis auf einen Alternativtäter. Es ist alles ein großer Schwindel.
Dafür werden Erklärungen auf Fragen (wie zu den Schrauben der Kiste im Fall Herrmann) einfach ignoriert, die im Urteil zumindest plausibel erläutert werden. Selbst wenn die entsprechenden Stellen zitiert werden.

Es wird einfach darüber hinweg gegangen. Es ist noch nicht mal ein Schwindel. Der würde ja eine gewisse Raffinesse erfordern. Es ist einfach ein Mantra. Der Glaube daran wächst, wenn es nur oft genug und mit voller Überzeugung intoniert wird.

Schlüssiger Argumente bedarf es dann gar nicht mehr. Auch einen Aufklärungswillen ("who done it?") vermag ich nicht zu erkennen. BT und JS weisen da - auch charakterlich wie strategisch - Parallelen auf. Beide sind verurteilte Mörder und basteln emsig an ihrer Legende.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 01:51
Entweder habe Charlotte Böhringer jemanden in die Wohnung gelassen und am Fuß der Treppe sei es zum Streit gekommen - "oder es war schon jemand in der Wohnung".
https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/muenchner-parkhaus-mord-wird-der-fall-jetzt-neu-aufgerollt-art-464032
So argumentierte bereits 2019 Axel Petermann.
In jedem Fall legt Petermann aber für den Ort des Angriffs den Flurbereich an der Eingangstür am Fuß der Treppe fest, wo dann auch die Leiche aufgefunden wurde. Also auch für den Fall, dass der Täter sich bereits in der Wohnung befunden hätte und hinter bzw. vor, in jedem Fall aber mit CB gemeinsam nach unten gegangen wäre. (So meine ich, ist das zu verstehen)

Ich darf hier ganz besonders auf diesen Beitrag hinweisen, in dem sich @Seps13 allergrößte Mühe gegeben hat, Petermanns Ergebnisse anschaulich darzustellen.
Beitrag von Seps13 (Seite 939)

Anscheinend ist aber nun dieses Petermann-Gutachten hinfällig.

Den neuesten Artikel zu den Blutspuren habe ich der Übersichtlichkeit halber etwas auseinandergezogen.

Es gibt also nun zwei neue Gutachten, die, so wie es ausschaut, von seriösen Instituten verfasst wurden und beide zum selben Ergebnis gekommen sein sollen.
Ein zweiter Aspekt, den das Landgericht Augsburg einer Wiederaufnahme für würdig befindet, sind die Blutspuren am Tatort. Zwei neue Gutachten ziehen sich über zahlreiche Seiten im Wiederaufnahmeantrag,

- eines von forensischen Physikern der Hochschule Mittweida,
- ein zweites vom Institut für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Beide kommen mit neuesten Laser- und 3D-Methoden, die es 2008 noch nicht gab, zum selben Ergebnis: Die Mehrzahl der Blutspritzer im Flur, wo die Parkhausmillionärin starb, fliegen vom Wohnungsinnern zur Eingangstür hin. „Und das heißt, dass der Täter zum Zeitpunkt seiner Attacke gegen Charlotte Böhringer bereits in der Wohnung war“, sagt Witting, „und er sein Opfer nicht, wie im damaligen Urteil angenommen, bei Verlassen der Wohnung abgepasst hatte. Damit ist das vom Schwurgericht angenommene Tatgeschehen vollständig auf den Kopf gestellt.

https://www.tz.de/muenchen/stadt/neue-fakten-im-parkhausmord-93508633.html
Ich verstehe den geschilderten Weg der Blutspuren nicht.
Die Eingangstür zu dem Flur, in dem CB aufgefunden wurde, liegt auf Etage 4.
Von dort aus geht eine Treppe nach oben in die Wohnung auf Etage 5.
Blutstropfen fliegen also aus dem Inneren der Wohnung, fliegen die Treppe hinab und landen dann unten bei der Eingangstür?
Offengesagt fällt es mir schwer, mir diese Szene vorzustellen.
Die Quelle dieser Blutspritzer liegt also in der Wohnung, Aber soweit ich dem Urteil entnehme, wurden nirgends in der Wohnung selbst weitere Blutspuren gefunden. Es wird nicht schlüssig.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 02:01
Zitat von emzemz schrieb:Aber soweit ich dem Urteil entnehme, wurden nirgends in der Wohnung selbst weitere Blutspuren gefunden. Es wird nicht schlüssig.
Magst du das hier auch nochmal darlegen.

Gerade weil du Dir beim vorigen soviel Mühe gemacht hast.

Da wäre es ja schade, das nicht direkt vergleichen zu können...


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12.01.2025 um 02:28
Zitat von LanzaLanza schrieb:Magst du das hier auch nochmal darlegen.
Dass in der Wohnung selbst keine Blutspuren laut Urteil gefunden worden waren?
Oder was soll ich "auch nochmal" darlegen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 02:32
War der Täter bereits in der Wohnung?

Ein zweiter Aspekt, den das Landgericht Augsburg einer Wiederaufnahme für würdig befindet, sind die Blutspuren am Tatort. Zwei neue Gutachten ziehen sich über zahlreiche Seiten im Wiederaufnahmeantrag, eines von forensischen Physikern der Hochschule Mittweida, ein zweites vom Institut für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Beide kommen mit neuesten Laser- und 3D-Methoden, die es 2008 noch nicht gab, zum selben Ergebnis: Die Mehrzahl der Blutspritzer im Flur, wo die Parkhausmillionärin starb, fliegen vom Wohnungsinnern zur Eingangstür hin. „Und das heißt, dass der Täter zum Zeitpunkt seiner Attacke gegen Charlotte Böhringer bereits in der Wohnung war“, sagt Witting, „und er sein Opfer nicht, wie im damaligen Urteil angenommen, bei Verlassen der Wohnung abgepasst hatte. Damit ist das vom Schwurgericht angenommene Tatgeschehen vollständig auf den Kopf gestellt.“

Für eine Wiederaufnahme heißt das, der Tatverlauf müsste ganz neu erörtert werden und mit ihm die 14 Indizien, die damals anstelle von Beweisen zur Verurteilung führten. Mehrere dieser Indizien wurden von Juristen in der Vergangenheit stark kritisiert, unter anderem etwa dasjenige, dass Benedikt Toth Linkshänder ist – obgleich der Mord laut gerichtlichem Gutachten von einem Rechtshänder begangen wurde. Oder das Indiz, dass der Angeklagte beim Auffinden der Leiche schockiert reagiert habe.

https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-neue-fakten-im-parkhausmord-das-angenommene-tatgeschehen-ist-auf-den-kopf-gestellt-93508633.html

Damit ist sowohl der unterstellte, offizielle Tathergang in der schriftlichen Urteilsbegründung als auch das extrem schwache Gegenargument, Benedikt Toth könnte Charlotte Böhringer ja zunächst ins Flurinnere zurückgedrängt und erst dann zugeschlagen haben, eindeutig widerlegt! Weil in dem vom Gericht angenommenen Szenario wird ja, fälschlicherweise, davon ausgegangen das der Angriff auf das Opfer bereits unmittelbar beim Öffnen der Tür begonnen hat. Das dies jedoch nicht stimmen kann davon zeugen die neuen Spritzgutachten als auch Blutverteilungsmuster sowie die nachgestellte Tatrekonstruktion, siehe zur näheren Erläuterung als auch besserem Verständnis hier: Beitrag von Mauser (Seite 1.403).


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12.01.2025 um 09:51
Zitat von emzemz schrieb:Offengesagt fällt es mir schwer, mir diese Szene vorzustellen.
Die Quelle dieser Blutspritzer liegt also in der Wohnung, Aber soweit ich dem Urteil entnehme, wurden nirgends in der Wohnung selbst weitere Blutspuren gefunden. Es wird nicht schlüssig.
Ich hatte es so verstanden, dass der Angriff im unteren Treppenbereich erfolgte, quasi beim Abstieg aus dem Wohn- in den Flurbereich.


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12.01.2025 um 10:09
Zitat von emzemz schrieb:Die Eingangstür zu dem Flur, in dem CB aufgefunden wurde, liegt auf Etage 4.
Von dort aus geht eine Treppe nach oben in die Wohnung auf Etage 5.
Blutstropfen fliegen also aus dem Inneren der Wohnung, fliegen die Treppe hinab und landen dann unten bei der Eingangstür?
Offengesagt fällt es mir schwer, mir diese Szene vorzustellen.
Die Quelle dieser Blutspritzer liegt also in der Wohnung, Aber soweit ich dem Urteil entnehme, wurden nirgends in der Wohnung selbst weitere Blutspuren gefunden. Es wird nicht schlüssig.
Ich glaube, die "Unschlüssigkeit" beruht darauf, dass für Dich die Wohnung erst im 5. Stock beginnt. Gemeint ist mit "Wohnung" jedoch auch der Bereich hinter der Wohnungstüre im 4. Stock und die Treppe in den 5. Stock.
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Ich hatte es so verstanden, dass der Angriff im unteren Treppenbereich erfolgte, quasi beim Abstieg aus dem Wohn- in den Flurbereich.
Ja, zum Beispiel.

Die neuen Beweismittel (Blutspritzer) scheinen jedenfalls darauf hinzudeuten, dass die Wohnungstüre geschlossen war, als die Tathandlung (innerhalb der Wohnung) ausgeführt wurde. Und damit werden ein paar Annahmen des LG hinfällig. Denn das Gericht hat sich auf einen bestimmten Tatverlauf festgelegt, nach dem der Täter vor der Wohnungstüre auf sein Opfer wartete...

"...um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen..."

Hier die gesamte Passage:

Spoiler
Die Tat:

In Verfolgung seiner Tötungsabsicht begab sich der Angeklagte am 15.05.06 zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich noch vor 19.00 Uhr, zum Eingang der Wohnung seiner Tante, die sich im 4. Stock der Parkgarage im Anwesen Baaderstrasse 6 in München befindet. Er wusste aufgrund der Kenntnis ihrer Gewohnheiten, dass Charlotte Böhringer um etwa 19.00 Uhr ihre Wohnung verlassen würde, um, was sie montags regelmässig zu tun pflegte, einen Stammtisch in der Gaststätte … aufzusuchen. Er wartete mit Handschuhen an den Händen und einem teils scharfkantigen Gegenstände, vermutlich einem Werkzeug, dessen Aussehen nicht näher bekannt ist, vor der Wohnungstür im 4. Obergeschoss, um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen, um sie zu töten. Dabei kam es ihm darauf an, seine ausgehbereite völlig ahnungslose Tante, die mit keinerlei Angriff auf ihr Leben rechnete. Überraschend beim Öffnen der Türe zu attackieren, um von vorneherein jede Gegenwehr von ihrer Seite zu unterbinden. Dabei musste er schnell und effektiv vorgehen, da er sich das Risiko eines Scheiterns der Tötung im Hinblick auf seine Beziehung zum Opfer nicht leisten konnte. (S. 16)

Da die Wohnungstür sich aus seiner Sicht nach links öffnete, nahm er – obwohl er Linkshänder ist – im Hinblick auf diese örtliche Gegebenheit das Werkzeug zum Zuschlagen in die rechte Hand, um ein mögliches sofortiges Zudrücken der Türe durch das Opfer durch den Einsatz seiner linken Hand im Sinne eines Abblockens zu verhindern und gleichzeitig augenblicklich in den offenen Eingangsbereich durch das Türblatt nicht behindert, zuschlagen zu könne. Als C.B. ahnungslos die Wohnungstüre öffnete, begann der Angeklagte sofort auf den Kopf seines völlig überraschten Opfers einzuschlagen, um es zu töten. Der Geschädigte gelang es im Hinblick auf den überraschenden Angriff weder, sich zu wehren noch zu flüchten. Nach den ersten Schlägen wich sich zurück. Der Angeklagte schlug weiter mit dem Werkzeug, das er in der rechten Hand führte, wobei er möglicherweise zeitweise die linke Hand unterstützend zu Hilfe nahm, mindestens 24 Mal gegen den Kopf des Opfers, wobei er die letzten vier bis fünf Schläge ausschliesslich mit der rechten Hand von oben nach unten und von aussen nach innen führte. C.B. verstarb unmittelbar nach der Tat an zentraler Lähmung bei schweren Schädel-Hirnverletzungen in Verbindung mit massivem Blutverlust nach aussen.
Der Angeklagte begab sich vom Eingangsbereich der Wohnung über die Treppe nach oben und betrat das Büro seiner Tante...


Quelle: Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Wenn sich nun dagegen aufgrund der Blutspritzer auf der Innenseite der Wohnungstüre ergibt, der Täter sei zum Zeitpunkt seiner Attacke gegen Charlotte Böhringer bereits in der Wohnung gewesen, ist dieses Tatgeschehen im Urteil unzutreffend. Und damit auch die Begründung für das Mordmerkmal "Heimtücke", auf das es dem LG hier offenbar ankam.

Ich habe diese Version des LG schon immer für fragwürdig gehalten, weil sie sich für mich nicht zwingend ergab und mir nicht klar war, wann die Wohnungstüre geschlossen wurde.

Beitrag von Origines (Seite 1.403)


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 10:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und damit werden ein paar Annahmen des LG hinfällig. Denn das Gericht hat sich auf einen bestimmten Tatverlauf festgelegt, nach dem der Täter vor der Wohnungstüre auf sein Opfer wartete...
Ok gehe ich mit, sagen wir die Annahme ist hinfällig.
Wie genau entlastet das nun BT?
Dann hat er halt die 3 Sekunden gewartet, bis er innerhalb der Wohnung war und hat dann unmittelbar mit dem Angriff gestartet.
Wer, wenn nicht der Lieblingsneffe, genoss das entsprechende Vertrauen, um unbehelligt in die Wohnung gelassen zu werden?

Ich finde derlei Spitzfindigkeit so unfassbar primitiv und hirnrissig, dass mir fast die Worte dafür fehlen.
Im Urteil steht z.B. auch, dass BT im Juli 1995 eine Beziehung zu seiner Verlobten aufnahm.
Man stelle sich nun vor, die Beziehung begann rein fiktiv stattdessen bereits Juni..
Dann können wir das Urteil natürlich SO nicht mehr stehen lassen und er ist kein Mörder..


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12.01.2025 um 10:57
Zitat von dotsdots schrieb:Wer, wenn nicht der Lieblingsneffe, genoss das entsprechende Vertrauen, um unbehelligt in die Wohnung gelassen zu werden?
Genoss er das zu diesem Zeitpunkt noch, wenn er sich doch am Geldautomaten bedient haben soll?


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 12:25
Zitat von dotsdots schrieb:Wie genau entlastet das nun BT?
1. Durch die Händigkeit. Du brauchst dann eine andere Begründung für den Umstand, dass zumindest die letzten Schläge mit der rechten Hand ausgeführt worden sind.

2. Durch das Zeitfenster. Das LG ging notwendigerweise von einem kleinen Zeitfenster für die Tatbegehung aus.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 12:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die neuen Beweismittel (Blutspritzer) scheinen jedenfalls darauf hinzudeuten, dass die Wohnungstüre geschlossen war, als die Tathandlung (innerhalb der Wohnung) ausgeführt wurde. Und damit werden ein paar Annahmen des LG hinfällig. Denn das Gericht hat sich auf einen bestimmten Tatverlauf festgelegt, nach dem der Täter vor der Wohnungstüre auf sein Opfer wartete...

"...um augenblicklich beim Öffnen der Türe durch seine Tante auf deren Kopf einzuschlagen..."
Es heißt aber bei den Ausführung Wittings nicht "innerhalb" der Wohnung, sondern er spricht vom "Wohnungsinnern". Und ich würde nun den Flurbereich am unteren Ende der Treppe nicht als Wohnungsinneres bezeichnen, wenngleich er sich durchaus innerhalb der Wohnung befindet, aber eben nicht das Innere der Wohnung darstellt. Wörtlich sagt Witting: "Die Mehrzahl der Blutspritzer im Flur, wo die Parkhausmillionärin starb, fliegen vom Wohnungsinnern zur Eingangstür hin." Bei einem Juristen setze ich voraus, dass er sich präzise ausdrückt und nehme deshalb das, was er sagt, wörtlich.

Ich hatte bereits hier ausgeführt:
Zitat von emzemz schrieb:In jedem Fall legt Petermann aber für den Ort des Angriffs den Flurbereich an der Eingangstür am Fuß der Treppe fest, wo dann auch die Leiche aufgefunden wurde. Also auch für den Fall, dass der Täter sich bereits in der Wohnung befunden hätte und hinter bzw. vor, in jedem Fall aber mit CB gemeinsam nach unten gegangen wäre. (So meine ich, ist das zu verstehen)
Letztendlich spielte es aber schon beim seinerzeitigen Wiederaufnahmeantrage keinerlei Rolle. Und es konnte das Urteil in keinster Weise erschüttern, egal ob BT bei den ersten Schlägen (ohne Blutspritzer) noch in der Tür stand oder sich von Anfang an längst im Flur befand. Denn das ändert nichts daran, dass er CB erschagen hat. Der im Urteil geschilderte Tatablauf erhebt nicht im Mindesten den Anspruch, eins zu eins das Tatgeschehen nachzuzeichnen. Vermutich war es so, und das ist vom § 261 StPO gedeckt. Mehr braucht's da nicht.

Also nein, das Gericht hat sich nicht auf einen Tatverlauf festgelegt, es beschreibt einen Tatverlauf, den es als vermutlich annimmt.


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12.01.2025 um 12:36
Zitat von emzemz schrieb:Ich verstehe den geschilderten Weg der Blutspuren nicht.
Die Eingangstür zu dem Flur, in dem CB aufgefunden wurde, liegt auf Etage 4.
Von dort aus geht eine Treppe nach oben in die Wohnung auf Etage 5.
Blutstropfen fliegen also aus dem Inneren der Wohnung, fliegen die Treppe hinab und landen dann unten bei der Eingangstür?
Offengesagt fällt es mir schwer, mir diese Szene vorzustellen.
Die Quelle dieser Blutspritzer liegt also in der Wohnung, Aber soweit ich dem Urteil entnehme, wurden nirgends in der Wohnung selbst weitere Blutspuren gefunden. Es wird nicht schlüssig.
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Ich hatte es so verstanden, dass der Angriff im unteren Treppenbereich erfolgte, quasi beim Abstieg aus dem Wohn- in den Flurbereich.
Ich würde es so wie @Bundesferkel interpretieren, dass "aus dem Wohnungsinneren" nur eine Richtungsangabe ist und angeben sollen, dass die Blutspritzer von innen gegen die geschlossene Wohnungstür flogen. Ich finde aber auch, dass es maximal ungeschickt formuliert ist, weil auch ich mir unter der Wohnung eben den Wohnbereich im 5. Stock vorstelle. Aber gemeint sind wohl die gesamten Räumlichkeiten hinter der Wohnungstür, also ink. Flur. Bei meiner eigenen Wohnung und allen anderen Wohnung würde ich das auch so verstehen, aber an dieser Wohnung ist halt die Besonderheit, das unten im 4. Stock nur die Wohnungstür und der kleine Flur war, von dem die Treppe nach oben "in die Wohnung" abknickte.
Zitat von emzemz schrieb:Es heißt aber bei den Ausführung Wittings nicht "innerhalb" der Wohnung, sondern er spricht vom "Wohnungsinnern". Und ich würde nun den Flurbereich am unteren Ende der Treppe nicht als Wohnungsinneres bezeichnen, wenngleich er sich durchaus innerhalb der Wohnung befindet, aber eben nicht das Innere der Wohnung darstellt. Wörtlich sagt Witting: "Die Mehrzahl der Blutspritzer im Flur, wo die Parkhausmillionärin starb, fliegen vom Wohnungsinnern zur Eingangstür hin." Bei einem Juristen setze ich voraus, dass er sich präzise ausdrückt und nehme deshalb das, was er sagt, wörtlich.
Die frage ist halt, ob die Formulierung wirklich genau so im Gutachten steht, von Wittig genauso genutzt wurde, oder das von Wittig gesagt vom Journalisten umformuliert wurde.


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12.01.2025 um 12:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich habe diese Version des LG schon immer für fragwürdig gehalten, weil sie sich für mich nicht zwingend ergab und mir nicht klar war, wann die Wohnungstüre geschlossen wurde.
Wenn CB nach den ersten Schlägen zurückwich, dann wird ihr BT nachgefolgt sein, um weiter auf sie einzuschlagen. Dabei dürfte er die Tür losgelassen haben, die dann zufiel, oder er ließ die Tür los, als er möglicherweise die Schlaghand wechselte.
Das Urteil schreibt hierzu:
Der Geschädigte gelang es im Hinblick auf den überraschenden Angriff weder, sich zu wehren noch zu flüchten. Nach den ersten Schlägen wich sich zurück. Der Angeklagte schlug weiter mit dem Werkzeug, das er in der rechten Hand führte, wobei er möglicherweise zeitweise die linke Hand unterstützend zu Hilfe nahm, ...
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Die frage ist halt, ob die Formulierung wirklich genau so im Gutachten steht, von Wittig genauso genutzt wurde, oder das von Wittig gesagt vom Journalisten umformuliert wurde.
Alles möglich, trotzdem erwarte ich von einem derart medienerfahrenen Juristen wie Witting, dass er weiß, wo die Fallstricke liegen und deshalb Vorkehrungen trifft, dass die Infos unmissverständlich rüberkommen. Da ist meine Toleranzgrenze aber ganz niedrig.


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12.01.2025 um 13:11
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich habe diese Version des LG schon immer für fragwürdig gehalten, weil sie sich für mich nicht zwingend ergab und mir nicht klar war, wann die Wohnungstüre geschlossen wurde.
Dass die Tür geschlossen war, finde ich auch bei dem im Urteil geschilderten Szenario durchaus möglich. Wenn BT auf seine Tante in dem Moment losgeht, in dem sie die Tür öffnet und die ihm nach hinten zurück in die Wohnung versucht auszuweichen, muss er mit der Hand, in der er nicht das Schlagwerkzeug hält doch nur die Tür hinter sich zuziehen. Das muss nicht mal mit der Wucht passieren, dass sie direkt ins Schloss fällt, sondern einfach nur auch "zu" steht, damit man Blutspritzer am Inneren der Wohnungstür erklären kann.

Fraglich ist halt, ob Spritzer überhaupt in diese Richtung fliegen würden, wenn geschlagen wird. Ich kenne mich mit sowas nur gar nicht aus, aber rein intuitiv würde ich immer sagen, dass Spritzer von der Schlagwaffe wegfliegen. Wenn ich also von rechts haue, dass es dann nach links spritzt. Aber wenn ich näher drüber nachdenke, ist das unlogisch und einfach nur laienhaft gedacht. Ich denke es hängt vor allem vom Auftreffwinkel des Schlagwerkzeuges und dessen Form am, wohin es spritzt.
Wenn vor mir einen Orange auf dem Tisch liegt und ich mit einem Hammer von senkrecht oben drauf haue, würde ich erwarten, dass es in alle Richtungen spritzt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn sich nun dagegen aufgrund der Blutspritzer auf der Innenseite der Wohnungstüre ergibt, der Täter sei zum Zeitpunkt seiner Attacke gegen Charlotte Böhringer bereits in der Wohnung gewesen, ist dieses Tatgeschehen im Urteil unzutreffend. Und damit auch die Begründung für das Mordmerkmal "Heimtücke", auf das es dem LG hier offenbar ankam.
Wobei Heimtücke natürlich auch dann vorliegen kann, wenn sich der Täter zunächst länger mit dem Opfer in dessen Wohnung aufgehalten hat und dann hinter ihm die Treppe runter gegangen ist und CB von hinten angegriffen hat.
Dazu (also damit es bei der Heimtücke bleibt) müsste aber der erste Schlag/Angriff von hinten erfolgt sein. Ich weiß nicht, ob das rechtsmedizinisch nachweisbar war, dass CB auch durch Schläge/einen Schlag von hinten getroffen wurde.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.01.2025 um 13:28
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wenn BT auf seine Tante in dem Moment losgeht, in dem sie die Tür öffnet und die ihm nach hinten zurück in die Wohnung versucht auszuweichen, muss er mit der Hand, in der er nicht das Schlagwerkzeug hält doch nur die Tür hinter sich zuziehen.
Die Tür musst du nicht zuziehen, die fällt automatisch zu, sobald man sie nicht mehr aufhält.

Auf dem Foto sieht man, wenn man genau hinschaut, den automatischen Schließmechanismus oben am Türrahmen.
Auf dem Boden wurde ein Farbeimer platziert, damit die Tür offen beibt

https://www.allmystery.de/bilder/km75045-131


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