Tonycolombo schrieb:Das ist so nicht richtig, denn: Bei dem Zeugen R. handelt es sich um den langjährigen Mitarbeiter, den C.B. angeblich loswerden wollte. Der Name des Steuerberaters fängt mit B. an.
Tonycolombo schrieb:Das ist so nicht richtig, denn: Bei dem Zeugen R. handelt es sich um den langjährigen Mitarbeiter, den C.B. angeblich loswerden wollte. Der Name des Steuerberaters fängt mit B. an.
Der Zeuge R. hatte ausgesagt, dass CB ihm Anfang Mai zu BT geschickt habe, um sich nach dem Ausbildungsstand von BT zu erkundigen.
Hieraus schloss das Gericht, dass CB eben nicht über die Beendigung des Jurastudiums informiert gewesen sein könne; nach Auffassung des Gerichts hätte dies sonst keinen Sinn ergeben.
Mir erschließt sich allerdings nicht, wie die Kammer darauf kommt, dass die blosse Informationsgewinnung das einzige Motiv von CB für diesen Auftrag an R. gewesen sein muss.
Das ist schon allein deswegen nicht plausibel, da - wie viele andere User hier auch schon angemerkt haben - sowohl der Steuerberater und somit auch CB schon allein aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen jederzeit zumindest über den formalen Status von BT informiert gewesen sein müssen.
Ab dem 30.09.2005 konnte BT keine Studienbescheinigungen mehr vorlegen, da er sich nicht mehr zurückgemeldet hatte (Quelle: Urteil/Allmywiki).