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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

19.02.2023 um 23:52
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Aus eigenem Entschluss wollte er Schauspieler werden - im Gefängnis versucht er sich als "schöngeistiger Dichter".
Dann kann er nun seiner Begabung nachgehen, ohne den Druck der Tante
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Im Jahre 2019 urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main, dass das Knüpfen des Erbes an ein bestimmtes Verhalten sittenwidrig ist. Dieses Urteil hat mich sehr gefreut.
Also darf Mann das Verhalten der CB als sittenwidrig bezeichnen. Hat sie das Leben gekostet.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:So in etwa sehe ich das auch und wundere mich darüber, dass da eben keiner mal richtig nachgebohrt hat. Gerade weil die Story immer abgedrehter wurde. So nach dem Motto, wenn schon, denn schon....?
Im Bereich Storytelling hat Bence also auch Begabungen. Nur von freiwillig Jura Studium weiter machen lese ich nichts.

Im Nachgang war die Beziehung zwischen Tante und Neffe leicht toxisch- trotz Lieblingsneffe.
Diese sittenwidrigen Abhängigkeiten, schlimm

Gibt es einen echten alternativ Täter?


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20.02.2023 um 00:09
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Im Bereich Storytelling hat Bence also auch Begabungen. Nur von freiwillig Jura Studium weiter machen lese ich nichts.

Im Nachgang war die Beziehung zwischen Tante und Neffe leicht toxisch- trotz Lieblingsneffe.
Diese sittenwidrigen Abhängigkeiten, schlimm
Mir aus der Seele gesprochen.
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Gibt es einen echten alternativ Täter?
Mehr als vage Möglichkeiten wohl eher nicht im Augenblick.


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20.02.2023 um 00:10
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Na ja, okay. Du hälst nicht soviel von dem, scheint mir ;-) Aber Lotterleben? So leicht hat es wohl mit CB keiner gehabt.
Ich frage mich halt, was er den ganzen lieben langen Tag gemacht hat, wenn er der Verlobten und anderen Menschen aus seinem Umfeld erzählt hat, er sei als Referendar bei der Justizverwaltung unterwegs. Und das ganze fast zwei Jahre lang.
Natürlich kann er mal gesagt haben, dass er frei hat, sich krank gemeldet hat, dass "heute nicht viel los war und er schon mittags gehen konnte". Aber im Großen und Ganzen muss er doch zumindest an den meisten Tagen 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche irgendwo anders als zuhause und in der Parkgarage totgebummelt haben....
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Also darf Mann das Verhalten der CB als sittenwidrig bezeichnen. Hat sie das Leben gekostet.
Ich denke, wir kennen die genauen Wortlaute dieser Diskussionen nicht und sollten uns deshalb auch kein Urteil darüber erlauben, ob CB sittenwidrig gehandelt hat oder nicht.

Sie hat ein abgeschlossenes Jura-Studium als die notwendige Qualifikation angesehen, um die Parkgarage erfolgreich als Geschäftsführer führen zu können und dies deshalb zur Bedingung dafür gemacht, dass BT die Parkgarage zunächst leiten und später dann erben sollte.

Es wurde mehrfach berichtet, dass die ja selber durch Erbschaft an das Vermögen gekommen war, sich mit der Leitung der Parkgarage überfordert fühlte und oft Angst hatte, in geschäftlichen Angelegenheiten übervorteilt zu werden, weil sie sich wirtschaftlich und juristisch nicht gut genug mit den Angelegenheiten auskannte. Genau diese Situation wollte sie wahrscheinlich einfach vermeiden

Man kann jetzt sagen, dass sie das Erbe an einen bestimmtes Verhalten geknüpft hat (also daran dass er erfolgreich zu Ende studiert) und dass das damit sittenwidrig sei.
Man kann aber auch sagen, dass es ihr wichtig war, das Lebenswerk und das Vermögen ihres verstorbenen Mannes in qualifizierte Hände weiterzugeben, damit es erhalten bleibt.


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20.02.2023 um 00:16
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich frage mich halt, was er den ganzen lieben langen Tag gemacht hat, wenn er der Verlobten und anderen Menschen aus seinem Umfeld erzählt hat, er sei als Referendar bei der Justizverwaltung unterwegs. Und das ganze fast zwei Jahre lang.
Natürlich kann er mal gesagt haben, dass er frei hat, sich krank gemeldet hat, dass "heute nicht viel los war und er schon mittags gehen konnte". Aber im Großen und Ganzen muss er doch zumindest an den meisten Tagen 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche irgendwo anders als zuhause und in der Parkgarage totgebummelt haben....
Soweit ich das verstanden habe, hat der in der Parkgarage und bei CB praktisch Vollzeit gearbeitet. Das war ja Teil des Problems. So kann natürlich niemand Jura studieren und das hätte auffallen müssen. Ist ja auch einigen (siehe Posts oben).
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Man kann jetzt sagen, dass sie das Erbe an einen bestimmtes Verhalten geknüpft hat (also daran dass er erfolgreich zu Ende studiert) und dass das damit sittenwidrig sei.
Man kann aber auch sagen, dass es ihr wichtig war, das Lebenswerk und das Vermögen ihres verstorbenen Mannes in qualifizierte Hände weiterzugeben, damit es erhalten bleibt.
Es sagt ja auch keiner, dass CB hierfür nicht nachvollziehbare Motive gehabt hat. Dennoch wäre das nach aktueller Rechtssprechung dann sittenwidrig.

Aber darum geht es mir gar nicht. Es ging mir mehr darum aufzuzeigen, dass man das gesamte Beziehungsgeflecht eben problematisch sehen kann.


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20.02.2023 um 00:38
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Es sagt ja auch keiner, dass CB hierfür nicht nachvollziehbare Motive gehabt hat. Dennoch wäre das nach aktueller Rechtssprechung dann sittenwidrig.
Aber was hätte das für Konsequenzen gehabt, wenn ein Gericht festgestellt hätte, dass die Aussage "Wenn Du nicht das Jurastudium nicht erfolgreich zu Ende bringst, enterbe ich Dich!" sittenwidrig ist.

CB hatte keine eigenen Kinder. Ohne Testament wären ihre Eltern die gesetzlichen Erben gewesen (vor ein oder zwei Diskussionsseiten stand, dass diese zum Zeitpunkt ihres Todes noch lebten), nach deren Tod ihre Schwester, also BTs Mutter.
Bis zum Tod von BTs Mutter wäre BT in des gesetzlichen Erbfolge gar nicht vorgekommen, also leer ausgegangen.

Jetzt setzt CB BT als Alleinerben ein, sagt ihm aber, dass er dafür mal schön sein Studium abschließen soll. Was er nicht tut und nach dem das ganze Lügenschloss in sich zusammen fällt, enterbt CB ihn, indem sie ein neues Testament aufsetzt, in dem sie all ihr Vermögen an BTs Bruder, den Sohn des Arztes oder meinetwegen den Tierschutzverein München vermacht.

Meinetwegen ändert sie das Testament noch dreimal bis zu ihrem Tod, sie war nicht mal 60, hätte also gut noch 25 Jahr mit guter körperlicher und geistiger Verfassung leben können.
Will dann BT mit der Begründung, dass es vor 25 Jahren mal ein Testament zu seinen Gunsten gab, aus dem er gestrichen wurde, weil er den sittenwirdrigen Forderungen der Erblasserin nicht gefolgt ist, ein Erbe einklagen?


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20.02.2023 um 00:38
Zitat von HeribertHeribert schrieb:abberlineF schrieb:
Im Jahre 2019 urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main, dass das Knüpfen des Erbes an ein bestimmtes Verhalten sittenwidrig ist. Dieses Urteil hat mich sehr gefreut.

Also darf Mann das Verhalten der CB als sittenwidrig bezeichnen. Hat sie das Leben gekostet.
In dem Fall ging es um zwei Minderjährige, die keine Kenntnis davon hatten, dass die Erbschaft an sechs Besuche im Jahr beim Großvater gebunden war. Das ist schon ein anderer Sachverhalt.


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20.02.2023 um 03:19
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Soweit ich das verstanden habe, hat der in der Parkgarage und bei CB praktisch Vollzeit gearbeitet. Das war ja Teil des Problems. So kann natürlich niemand Jura studieren und das hätte auffallen müssen. Ist ja auch einigen (siehe Posts oben
BT musste nicht nur den Quasi-Vollzeitjob in der Parkgarage, sondern auch noch sein Referendariat (normalerweise auch Vollzeit) und seinen anderen Job bei der Beraterfirma unter einen Hut bekommen.
Daneben hat er ja auch noch ne Promotion angestrebt, die irgendwie auch nebenher noch so lief.
Sowas schafft man normalerweise nur, wenn man mindestens einen identischen Klon von von erstellt hat.

Das Kontrukt ist also nicht wirklich ausgereift. Dennoch funktionierte es bald 2 Jahre, ohne dass es jemand wirklich auseinanderpflückte und sagte : Komm, Junge, sei mal ehrlich, was machst du wirklich?


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20.02.2023 um 10:06
Zitat von emzemz schrieb:In dem Fall ging es um zwei Minderjährige, die keine Kenntnis davon hatten, dass die Erbschaft an sechs Besuche im Jahr beim Großvater gebunden war. Das ist schon ein anderer Sachverhalt.
Aber das Alter der Enkelkinder spielt in dem Urteil des OLG überhaupt gar keine Rolle, vielmehr führte das OLG aus:
Dabei verkennt der Senat nicht, dass die von Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Testierfreiheit eines Erblassers gewährleistet, dass es ihm grundsätzlich möglich bleiben muss, die Erbfolge nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten, und eine Sittenwidrigkeit einer Bedingung nur in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen angenommen werden kann (vgl. hierzu u.a. Lenz-Brendel in jurisPK, Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, 8. Aufl. 2017, Stand 15.03.2017, § 2074, Rn. 29, m.w.N. auch zur Rspr.). Die Grenze zu derart schwerwiegenden Ausnahmefällen wird dabei nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, dann überschritten, wenn die von dem Erblasser erhobene Bedingung unter Berücksichtigung der höchstpersönlichen und auch wirtschaftlichen Umstände die Entschließungsfreiheit des bedingten Zuwendungsempfängers unzumutbar unter Druck setzt und durch das Inaussicht-stellen von Vermögensvorteilen Verhaltensweisen bewirkt werden sollen, die regelmäßig eine freie, innere Überzeugung des Handelnden voraussetzen (vgl. u.a. Lenz-Brendel, a.a.O. m.w.N.; Schmidt in Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 2074, Rn. 5 m.w.N., zitiert nach beck-online). Dabei können allerdings bei der entsprechenden Beurteilung keine pauschalen Feststellungen getroffen werden, sondern es sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Insoweit weist Leipold (Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2074, Rn. 21, zitiert nach beck-online) zu Recht darauf hin, dass die Umstände insbesondere erkennen lassen müssen, ob der Erblasser durch einen wirtschaftlichen Anreiz in einer gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßenden Weise ein bestimmtes Verhalten zu "erkaufen" sucht. Weiterhin weist Leipold (a.a.O.) zu Recht darauf hin, dass dann, wenn der Erblasser solche Ereignisse zur Bedingung macht, die vor dem Erbfall eintreten, und er den Bedachten von der bedingten Zuwendung nicht informiert, ein unbilliger Versuch einer Einflussnahme von vornherein ausscheidet. Im Übrigen ist unter anderem zu beachten, ob die Zuwendung nach ihrem Gewicht überhaupt geeignet ist, die Entscheidung des Bedachten zu beeinflussen und ob die Bedingung schlechthin über das Ob einer Zuwendung entscheiden oder nur deren Inhalt bestimmen soll (Leipold, a.a.O.).

Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Grundsätze sind die hier von dem Erblasser eingeforderten regelmäßigen, mindestens sechsmal jährlichen Besuche durch seine Enkelkinder als Voraussetzung der Erlangung einer Erbenstellung als sittenwidrig anzusehen.
Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190019835; retrieved 20.02.23; Hervorhebungen von mir.
Zitat von kittykakittyka schrieb:BT musste nicht nur den Quasi-Vollzeitjob in der Parkgarage, sondern auch noch sein Referendariat (normalerweise auch Vollzeit) und seinen anderen Job bei der Beraterfirma unter einen Hut bekommen.
Daneben hat er ja auch noch ne Promotion angestrebt, die irgendwie auch nebenher noch so lief.
Sowas schafft man normalerweise nur, wenn man mindestens einen identischen Klon von von erstellt hat.
Genau. Wer das glaubt, der will es auch glauben.


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20.02.2023 um 12:56
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Genau. Wer das glaubt, der will es auch glauben.
Ich denke auch. Es gibt ja auch Frauen, die sich jahrelang wider besseren Wissens einreden, ihr Mann geht nicht fremd, ist kein Trinker/Schläger...obwohl die Anzeichen, dass er eben doch ein Trinker ist, kaum zu übersehen sind.

So was in der Art war das bei BT wohl auch.


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20.02.2023 um 13:48
Ich denke auch. Es gibt ja auch Männer, die sich jahrelang wider besseren Wissens einreden, ihre Frau geht nicht fremd, ist kein Flittchen, Alkoholikerin...obwohl die Anzeichen, dass sie eben doch eine Trinkerin ist, kaum zu übersehen sind.


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20.02.2023 um 13:52
Zitat von KölnerKölner schrieb:Ich denke auch. Es gibt ja auch Männer, die sich jahrelang wider besseren Wissens einreden, ihre Frau geht nicht fremd, ist kein Flittchen, Alkoholikerin...obwohl die Anzeichen, dass sie eben doch eine Trinkerin ist, kaum zu übersehen sind.
Natürlich geht das auch so ;)


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21.02.2023 um 16:47
Eigenartig, aber auf zweifelHAFT ist gar nichts unter stimmHAFT darüber vermerkt, dass es in den Medien neue Artikel gibt, bezüglich einer Freilassung von BT, über die Mitte März entschieden werden soll. Normalerweise wird doch alles und jedes Detail dort verlinkt.


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21.02.2023 um 18:01
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Jetzt setzt CB BT als Alleinerben ein, sagt ihm aber, dass er dafür mal schön sein Studium abschließen soll. Was er nicht tut und nach dem das ganze Lügenschloss in sich zusammen fällt, enterbt CB ihn, indem sie ein neues Testament aufsetzt, in dem sie all ihr Vermögen an BTs Bruder, den Sohn des Arztes oder meinetwegen den Tierschutzverein München vermacht.
Es jetzt legitim ein Testament zu ändern, wenn die Person möchte jeden Tag Ihres Lebens. Gar ein mündlich getätigtes hat Gültigkeit.
Selbst wenn eine Person bis zum Todestag eingetragen ist - und es wird zu Lebzeiten geändert - hat man halt Pech gehabt.

Natürlich wird auch der ein oder anderer heiß gemacht mit einem Erbversprechen - plötzlich gibt es mal einen Konflikt -und es wird mit Erbentzug argumentiert.

Letztlich ist man angewiesen - der Person die vererbt mehr oder weniger gut gesinnt und Konfliktfrei im Leben zu begegnen. Ansonsten war es das.

Der eine hat sich auf „sein Erbe“ verlassen, die andere Person launisch (cholerisch?) und im Arbeitgeber/ Arbeitnehmer Verhältnis.

Ist schiefgegangen. Besser wäre es, das Erbe einer Organisation zu geben. Dann wäre Klarheit und sie am Leben


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2023 um 18:27
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber was hätte das für Konsequenzen gehabt, wenn ein Gericht festgestellt hätte, dass die Aussage "Wenn Du nicht das Jurastudium nicht erfolgreich zu Ende bringst, enterbe ich Dich!" sittenwidrig ist.
Dann hätte BT entsprechend der Auffassung des OLG Frankfurts trotzdem geerbt.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Will dann BT mit der Begründung, dass es vor 25 Jahren mal ein Testament zu seinen Gunsten gab, aus dem er gestrichen wurde, weil er den sittenwirdrigen Forderungen der Erblasserin nicht gefolgt ist, ein Erbe einklagen?
Das ist was für die Juristen - aber einen Versuch wäre es aus meiner Sicht wert gewesen. Jedenfalls besser, als seine Tante zu erschlagen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich denke, wir kennen die genauen Wortlaute dieser Diskussionen nicht und sollten uns deshalb auch kein Urteil darüber erlauben, ob CB sittenwidrig gehandelt hat oder nicht.
Das brauchen wir auch nicht. Wir brauchen bloß den Ausführungen des Strafgerichts folgen. Stimmt das so wie dort dargestellt, hätte man - zumindest 2019 vor dem OLG Frankfurt/M - gute Chancen gehabt.
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Ist schiefgegangen. Besser wäre es, das Erbe einer Organisation zu geben. Dann wäre Klarheit und sie am Leben
Ja, es wäre viel besser gewesen, aus dieser Zwangslogik auszusteigen.


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21.02.2023 um 18:47
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Dann hätte BT entsprechend der Auffassung des OLG Frankfurts trotzdem geerbt.
Zumal von ihm ja deutlich mehr Leistung erwartet wurde, als 6 Besuche pro Jahr, die bereits als sittenwidrig eingestuft wurden...

Komisch Auffassung davon, wie jemand mit seinem eigenen Vermögen umgehen darf und wie nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2023 um 18:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Komisch Auffassung davon, wie jemand mit seinem eigenen Vermögen umgehen darf und wie nicht.
Ja, ich finde es auch interessant und bemerkenswert, wie das OLG F/M. argumentiert. Allerdings führen die Richter auch aus, dass es einer sehr genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um festzustellen, ob eine Sittenwidrigkeit vorliegt oder nicht. Mich freut es aber sehr. Auch das OLG der Auffassung ist der Auffassung, dass es nicht in Ordnung geht, andere Menschen über das Erbe zu bestimmten Verhaltensweisen zu zwingen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2023 um 19:09
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Auch das OLG der Auffassung ist der Auffassung, dass es nicht in Ordnung geht, andere Menschen über das Erbe zu bestimmten Verhaltensweisen zu zwingen.
Ich finde nicht, dass man da von Zwang reden kann.
Eher von einem Deal also einer Vereinbahrung oder Abmachung, auf die man eingehen kann oder nicht. Wenn ich sage, dass mein Erbe nur derjenige bekommt, der einen abgeschlossenen Studienabschluss in Jura vorweisen kann, dann ist das eine Bedingung, bei der sich jemand entschließen kann, die zu erfüllen oder eben nicht.

Wie gesagt sehe ich bei CB auch, dass sie durch die Bedingung einer bestimmten Qualifikation den Erhalt des Vermögens sichern wollte.
Es ging ihr sicher nicht um reine Schikane oder darum, einfach Druck auf ihren Neffen auszuüben. Vielleicht hat sie auch gesehen, dass BT nicht gerade zielstrebig im Leben war und dachte, sie könne so einen Anreiz schaffen, dass er das Studium abschließen würde.
ich weiß, gut gemeint ist nicht immer gut getan. Und die Grenzen zwischen "Ich weiß besser als Du, was langfristig gut für Dich ist und schaffe die deshalb einen Anreiz!" und einer Übergriffigkeit auf das Leben eines anderen Menschen, zu der man kein Recht hat, sind serh fließend und werden gerade in so einer Beziehung von den beiden Seiten meist sehr unterschiedlich empfunden.

Ich ärgere mich wirklich, wenn es hier so dargestellt wird, als hätte die cholerische und fordernde CB ihren Neffen BT in eine Zwangslage gebracht. Tatsächlich hat sie ihm doch wohl eher ein sehr attraktives Angebot (= sehr hohes Erbe, einen Job, ein Studium und den Lebensunterhalt finanziert) gemacht und ihn, sowie seine ganze Familie über einen langen Zeitraum großzügig unterstützt.
Er hatte aus meiner Sicht also mehr und vor allem bessere Optionen als viele junge Menschen in seinem Alter. Auch ein Jurist muss für das Vermögen, was ihm als Erbe in Aussicht gestellt wurde, in der Regel sehr lange arbeiten, wahrscheinlich sogar sehr gut sein in seinem Beruf und noch dazu Glück und besonderes Geschick in Geldanlagen haben. Wenn er sich für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt entscheidet, wird er durch diese Arbeit nie so vermögend werden, wie es BT durch das in Aussicht gestellte Erbe geworden wäre.

Insofern weigere ich mich hier, BT als Opfer der sittenwidrigen Anforderungen der CB zu sehen, die ihn in eine Zwangslage gebracht haben, aus der der arme Kerl sich nur durch den Mord an seiner Tante befreien konnte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2023 um 19:17
Der einzige der sich hier sittenwidrig Verhalten hat ist BT und dies in mehrfacher Hinsicht !!!
BT hat gelogen, geklaut und gemordet.

CB hat lediglich versucht das BT einen anständigen Beruf erlernt und ihm hierzu einen Anreiz geschaffen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2023 um 19:25
Mal ne Frage an die Experten:

Meines Wissens nach standen doch Mate und Bence zu gleichen Teilen im Testament.

Gab es für Mate auch irgendwelche Auflagen oder galt das nur für Bence ? Bence war doch scheinbar der Lieblingsneffe, warum muss der Lieblingsneffe ein schweres Jurastudium meistern und bei Mate ist nichts dergleichen bekannt ?


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.02.2023 um 19:29
Der ganze Mordfall Böhringer wird jetzt seit gut 17 Jahren kontrovers diskutiert.

Das Schlimmste ist, dass die bedauernswerte Dame tot ist, und nie mehr zurück kommt.

Dieses ganze öffentliche Ausgebreite des Falles widert mich aber bis heute an. Natürlich geht es um Mord, das ist mir schon klar.

Sollte der verurteilte Neffe schuldig sein (wonach es eher aussieht), sitzt er zu Recht in Haft, und das noch einige Zeit. Dann war es eine Familien- bzw. Verwandtschaftstragödie. Sowas braucht keine große Öffentlichkeit (auch nicht bei Mord, meiner Ansicht nach), kommt leider immer wieder vor - und ist traurig genug. Das sollten Familie, Polizei und Justiz klären. Die Öffentlichkeit geht das doch gar nichts an.

Sollte der Neffe unschuldig sein, und der Täter von außerhalb der Verwandtschaft stammen, so ginge es darum, den wahren Täter zu bestrafen, und vor Allem auch darum, zu verhindern, dass er weiterhin derartige Straftaten begeht.

Wer will sich anmaßen, beurteilen zu können, was da am Tattag passiert ist?


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