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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

04.07.2024 um 19:44
Zitat von YariYari schrieb:Wieso wurde es als Auflage bestimmt, dass er bei denn Eltern leben muss und für wie lange?
Keine Ahnung warum.
Auf jeden Fall so lange die Bewährung andauert, das sind insgesamt fünf Jahre.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Kann ich nicht glauben . hat dazu jemand mal einen Link?
Dann glaubst du es eben nicht.
Einen Link hatte @Swagger heute früh eingestellt und ich dann ein paar Stunden später nochmal.
Aber du hast ja bereits deine Erklärungen hierzu ausgeführt.
Zitat von YariYari schrieb:Jedoch sollten noch viele Millionen über sein, bei einem solchen Erbbetrag.
Die Millionen wird er aber nicht auf dem Konto liegen haben, die sind wohl eher in Immobilien gebunden.
Mate lebt jetzt nicht unbedingt in Saus und Braus, sondern anscheinend immer noch in der Wohnung, die die Familie bei der Übersiedlung aus Ungarn in einem Mehrfamilienhaus bezogen hatte, wie wir hier schon mal diskutierten, was wir aber nicht unbedingt erneut aufwärmen müssen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.07.2024 um 20:33
Zitat von emzemz schrieb:Seine Mutter hat geerbt, weil sie die Schwester war.
Ich wüsste nicht, warum Bences Mutter von Frau Böhringer geerbt haben sollte, denn deren Eltern haben zu diesem Zeitpunkt doch noch gelebt?

Außerdem gab es ein Testament, in dem die Schwester meines Wissens nicht bedacht war.
Zitat von emzemz schrieb:In jedem Fall bekäme aber Mate seinen Pfichtteil.
Nur, wenn er ihn einfordert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.07.2024 um 20:49
Zitat von emzemz schrieb:Seine Mutter hat geerbt, weil sie die Schwester war.
So ein Schwachsinn.

Gab es nicht extra den Zivilprozess, dass Mate Bence für erbunwürdig erklären ließ?

Demnach war doch das Testament gültig, dass die beiden Neffen erben sollen.

Und durch den "Trick" der Erbunwürdigkeit (mit dem weiteren Zweck nochmal eine neue Beweisaufnahme zu versuchen) bekam Mate dann alles.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich wüsste nicht, warum Bences Mutter von Frau Böhringer geerbt haben sollte, denn deren Eltern haben zu diesem Zeitpunkt doch noch gelebt?
Genau. Wenn hätten die Eltern einen Pflichtteil beanspruchen können.


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04.07.2024 um 20:54
Zitat von emzemz schrieb:Keine Ahnung warum.
Auf jeden Fall so lange die Bewährung andauert, das sind insgesamt fünf Jahre.
Fraglich ist es halt, ob das wirklich genauso als Auflage festgelegt wurde. Vielleicht tue ich Unrecht, aber es hört sich halt auch vllt etwas bemitleidenswerter und bodenständig an.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Gab es nicht extra den Zivilprozess, dass Mate Bence für erbunwürdig erklären ließ?

Demnach war doch das Testament gültig, dass die beiden Enkel erben sollen.

Und durch den "Trick" der Erbunwürdigkeit (mit dem weiteren Zweck nochmal eine neue Beweisaufnahme zu versuchen) bekam Mate dann alles.
Ja. Deswegen wundert mich die Diskussion, das war doch immer klar, dass Mate alles gehört, nachdem er BT verklagt hat. Das mit den Pflichtteilen ist schon richtig, aber wie du sagst wahrscheinlich haben sie ohnehin darauf verzichtet und sie sind ja anscheinend während Bences Haft gestorben. So ein Pflichtteil ist ja nicht unerheblich bei dem Vermögen und Bar hätte man das sicher nicht aufbringen können. Er hätte dann ziemlich viele Wohnungen verscherbeln müssen oder vllt irgendwas aufs Parkhaus aufnehmen und das werden die uralten Großeltern im Ausland nicht verlangt haben.


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04.07.2024 um 21:22
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich wüsste nicht, warum Bences Mutter von Frau Böhringer geerbt haben sollte, denn deren Eltern haben zu diesem Zeitpunkt doch noch gelebt?

Außerdem gab es ein Testament, in dem die Schwester meines Wissens nicht bedacht war.
Die Schwester von CB müsste eigentlich von ihren in Ungarn lebenden Eltern geerbt haben, also nicht direkt von der Schwester.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.07.2024 um 09:15
Hat der B eigentlich Schulden und muss die erst aussitzen oder warum tingelt er nicht durch Talk Shows und erzählt seine Version? Da wäre doch einiges an Geld zu holen. Oder rechnet der B damit, dass ihm die breite Öffentlichkeit eh nicht glaubt? Beim Unterstützerkreis vom Söring begann ja das aufwachen als er frei kam. Muss in diesem Fall nicht ähnlich sein, aber es verwundert schon, dass so viele Leute namentlich hinter dem B standen und nun die Webseite relativ schnell offline geschaltet wurde.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.07.2024 um 09:38
Zitat von greenmachinegreenmachine schrieb:warum tingelt er nicht durch Talk Shows und erzählt seine Version?
Was genau sollte das bringen?
"Seine Version" ist schon tausendmal erzählt worden.
Übrigens eignet sich BT als Person, meiner Meinung nach, auch eher schlecht, um in einer Live-Sendung bestehen zu können.
Gescriptete und hart bearbeitete Dokus sind das eine, YouTube-Videos mit Kumpel Pollux das andere.
Aber Live wird er niemanden überzeugen können.
Also wozu der Aufriss?
Noch dazu kommt.
Der Fall ist mit all seinen Details relativ umfangreich, dass kann er nicht in einem, sagen wir mal 15 Minuten Zeitfenster, dass ihm ein Talkmaster einräumt, darlegen.
Also würde man nur wieder kurz oberflächlich über den Spur-Spur-Treffer und vor allem viel über seine Zeit in Haft reden.
Da kommt doch nichts dabei rum.
Und das kann ja auch nicht in seinem Interesse sein.
Da ist das Medium einer Doku, dass ja schon mehrfach gewählt wurde, wahrscheinlich tatsächlich aus seiner Sicht besser geeignet.
Da kann man die eigene Sicht ohne Unterbrechung, so umfangreich darlegen wie man will.
Wenn hier und da die Wortwahl nicht passt oder ähnliches, kann man das einfach rausschneiden, bei passender Gelegenheit traurige Musik einblenden etc.
All das funktioniert Live nicht.

Habe gerade mal geschaut.
Das Video von ihm und Pollux hat auf YouTube noch nicht mal die 100.000 Views Marke geknackt, obwohl es seit 9 Monaten online ist.
So unfassbar groß ist da das öffentliche Interesse wohl eher nicht.
Wir dürfen auch nicht vergessen.
Die Tat ist mittlerweile 18 Jahre her.
Viele, vor allem jüngere Zuschauer, waren zur Tatzeit noch nicht mal auf der Welt.
Die interessieren sich wohl eher für Rebecca Reusch oder ähnliches.
Wir hier im Forum sind ja kein repräsentativer Schnitt der Bevölkerung.
Wir sind hier in einer absoluten Nische.
Wahrscheinlich schreiben zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Leute aktiv hier mit.


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06.07.2024 um 12:21
Zitat von emzemz schrieb:Die Schwester von CB müsste eigentlich von ihren in Ungarn lebenden Eltern geerbt haben, also nicht direkt von der Schwester.
Die Eltern haben nicht von Frau Böhringer geerbt, weil sie nicht im Testament bedacht wurden.

Sie hätten einen Pflichtteilsanspruch gehabt, ob sie den geltend gemacht haben, weiß man nicht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.07.2024 um 12:47
Ist doch egal, wer von wem und wie viel etc geerbt wrde. Als Fakt ann man annehmen das BT nach seiner Entlassung weich gefallen ist, auch wenn er das ja nicht gerne hört. Und seine Gründe haben wird sich offiziell arm zurechnen


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07.07.2024 um 20:48
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Eltern haben nicht von Frau Böhringer geerbt, weil sie nicht im Testament bedacht wurden.

Sie hätten einen Pflichtteilsanspruch gehabt, ob sie den geltend gemacht haben, weiß man nicht.
Sorry, ist das denn nicht ein Widerspruch ? Zuerst schreibst Du das sie nicht geerbt haben und im nächsten Satz dann "weiß man nicht" -

oder ist ein Pflichtteil kein Erbe ???


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.07.2024 um 21:23
Zitat von KölnerKölner schrieb:oder ist ein Pflichtteil kein Erbe ???
Den Pflichtteil kann man geltend machen, wenn man nicht Erbe geworden ist. Gilt aber nur für Verwandte in gerader Linie, also Kinder und Eltern sowie auch unter Ehegatten (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Anspruch in Geld gegen den Erben. Kann man geltend machen, muss man aber nicht.


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30.08.2024 um 08:53
Zitat von greenmachinegreenmachine schrieb am 06.07.2024:nun die Webseite relativ schnell offline geschaltet wurde.
Welche Webseite meinst du?


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30.08.2024 um 16:32
Zitat von Aloha-zugAloha-zug schrieb:Welche Webseite meinst du?
Die "zweifelhafte" wahrscheinlich


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30.08.2024 um 20:04
@Aloha-zug

hier Beitrag von MisterEko (Seite 1.221) kannst du noch zwei Archiv-Versionen zu dieser Site abrufen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.09.2024 um 22:08
Hier ein Artikel aus dem Merkur.

Es geht darum, dass heute/morgen Bence wegen dem Bestechungsvorwurf vor dem AG Straubing steht.
Benedikt Toth und das Gesetz – eine unendliche Geschichte. Der Verurteilte im Mord an Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer ist gerade 17 Monate frei, nun steht er wieder vor Gericht: Er soll zu Haftzeiten einen Wärter der JVA Straubing mit einer Flasche Schnaps bestochen haben, um telefonieren zu dürfen, so der Strafbefehl
Heute ist die Verhandlung vor dem Amtsgericht Straubing. „Unsinn“, sagt Toth (49), „beides hat miteinander nichts zu tun. Das Handy hat mir der Wärter angeboten. Ich war der Meinung, das sei rechtens. Den Schnaps habe ich vom Freigang als Dank für eine Kiste Spezi mitgebracht, die die Häftlinge von den Wärtern bekommen haben.“
Quelle: https://www.rosenheim24.de/bayern/parkhausmord-und-kein-ende-neue-vorwuerfe-gegen-den-verurteilten-93330409.html

Quelle: https://www.rosenheim24.de/bayern/parkhausmord-und-kein-ende-neue-vorwuerfe-gegen-den-verurteilten-93330409.html


Es wurde im Vorfeld ein Strafbefehl in Höhe von 160 Tagessätzen erlassen, gegen den Einspruch eingelegt wurde.
Gefährlich für Toths Bewährung ist die Sache nicht, denn die Bestechung, so sie eine ist, wurde vor seiner Freilassung angezeigt. Auf dem Spiel stehen 160 Tagessätze Geldstrafe.
Quelle: https://www.rosenheim24.de/bayern/parkhausmord-und-kein-ende-neue-vorwuerfe-gegen-den-verurteilten-93330409.html



Weiter handelt der Artikel vom neuen Antrag auf Wiederaufnahme.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2024 um 08:24
Juristisch habe ich nur wenig Ahnung, aber diese Anklage halte ich für eine Posse.

Wäre der Wärter auf das Angebot von Benedikt Todt eingegangen, was er vermutlich nicht ist, hätte man diesen in seiner Eigenschaft als Justizbeamter belangen können wegen Bestechlichkeit im Amt.
Aber dem Angeklagten jetzt einen Strick zu drehen, weil er dem Wachmann eine Flasche Schnaps geben wollte, um telefonieren zu können, halte ich für völlig überzogen.

Wer kam denn zu Schaden?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2024 um 08:50
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Wäre der Wärter auf das Angebot von Benedikt Todt eingegangen, was er vermutlich nicht ist, hätte man diesen in seiner Eigenschaft als Justizbeamter belangen können wegen Bestechlichkeit im Amt.
Aber dem Angeklagten jetzt einen Strick zu drehen, weil er dem Wachmann eine Flasche Schnaps geben wollte, um telefonieren zu können, halte ich für völlig überzogen.
Bei Bestechung muss ja nicht zwingend groß jemand zu Schaden kommen, aber es wäre schon eine Anstiftung zu einer Pflichtverletzung. Gerade in Bayern wird ja telefonieren schon als sehr gefährlich eingeschätzt. In anderen Bundesländern kann man wohl jederzeit wie in eine Telefonzelle reinspazieren, das ist dort nicht selbstverständlich. Aber hätte er sich von jemandem illegal ein Handy in Dauerbesitz geben lassen, wäre er paradoxerweise günstiger weggekommen.

Aber wenn es so ist wie BT sagt, ist das schon nicht gerechtfertigt, wobei man da auch wieder Zweifel haben kann.

So oder so, finde ich die Anzahl der Tagessätze ganz schön happig.

Wenn es die Zeit erlaubt, gehe ich gerne auch in Verhandlungen, aber leider bin ich zurzeit außer Gefecht. Das wäre schon mal eine Möglichkeit gewesen BT mal live zu sehen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2024 um 12:23
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Quelle: https://www.rosenheim24.de/bayern/parkhausmord-und-kein-ende-neue-vorwuerfe-gegen-den-verurteilten-93330409.html

Weiter handelt der Artikel vom neuen Antrag auf Wiederaufnahme.
Neu eher weniger, es ist der dritte Versuch mit den, so wie's ausschaut, immer noch gleichen Argumenten. Es geht hierbei darum, wenn Böhringer längst wusste, dass BT das Jurastudium ohne Abschluss aufgegeben hatte, dann hätte es für BT keine Veranlassung gegeben, sie zu töten:

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/parkhausmord-und-kein-ende-neue-vorwuerfe-gegen-den-verurteilten-93330409.html
Schon zwei Wiederaufnahme-Anträge wurden abgelehnt

Der Fall füllt stapelweise Aktenordner, derer jetzt schon mehrere Etagen in Wittings Büro stehen. Ob der Dreh mit der Rechtsbeugung aber wirkt, ist eine andere Frage. Unsere Zeitung hat unabhängige Juristen gefragt. „Allgemein wird weniger als drei Prozent aller Wiederaufnahmeanträge stattgegeben“, dämpft der Münchner Rechtsanwalt und Strafrechtsexperte Marc Wederhake die Erwartungen. „Davon abgesehen, müssen auch beim Vorwurf der Rechtsbeugung neue Tatsachen her, die rechtfertigen, dass das bestehende Urteil falsch ist. Man muss belegen, dass bestimmte Fakten im Urteil keine Berücksichtigung gefunden haben, dafür bedarf es einer genauen Prüfung der Protokolle aus der Hauptverhandlung.“ Anders als in Zivilverfahren gibt es hier aber keine Wortprotokolle. Dem Gericht Rechtsbeugung vorzuwerfen, sei daher so „wie mit dem Handbohrer nach Erdöl zu suchen“, sagt ein anderer Experte, der nicht genannt werden will. Bereits 2012 und 2019 wurden vom Landgericht Augsburg Anträge auf ein neues Böhringer-Verfahren abgelehnt. Die Prüfer befanden die vorgelegten Beweise als ungeeignet oder als nicht neu.
Während sich der Steuerberater im Strafprozess laut Urteil (siehe Themen-Wiki) noch wie folgt äußert:
Der Zeuge B. der Steuerberater des Opfers, führte in der Hauptverhandlung aus, im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung des Angeklagten sei von Bedeutung gewesen, ob der Angeklagte noch studiere oder nicht. Bei einem Gespräch über den Status des Angeklagten habe das Opfer geäussert, der Angeklagte habe das Studium „beendet“, abgebrochen oder nicht fortgeführt“. Was das Opfer nun genau gesagt habe, könne er nicht mehr sagen. Die Angaben des Steuerberaters des Opfers in diesem Zusammenhang führen zu keiner Sachverhaltsklärung, weil sie mehrdeutig sind. Die Ausdrücke „Abgebrochen“ oder „Nicht-Fortgeführt“ lassen den Schluss zu, dass kein erstes Examen gemacht wurde. Der Ausdruck „Beendet“ lässt wiederum den Schluss zu, das Studium sei erfolgreich mit dem 1. Staatsexamen abgeschossen worden.
im späteren Zivilprozess war dann seine Erinnerung zurückgekehrt, wie ebenfalls im Themen-Wiki nachzulesen ist:
Wenn mir Rechtsanwalt Witting aus einer privaten Mitschrift des Hauptverhandlungstages 16. Juli 2007 vorhält, dass ich damals ausgesagt habe, dass Frau Böhringer es schade findet, dass Benedikt sein Studium nicht fortsetzt, ist dies richtig …
Frau Böhringer hätte sich ganz bestimmt nicht geärgert, wenn ihr Neffe das Studium erfolgreich abgeschlossen hätte, ganz im Gegenteil, dann hätte sie sich gefreut, das war ja ihr Ziel. Ich wundere mich, dass ich im Strafurteil so interpretiert worden bin. Das höre ich zum ersten Mal …

„Wenn ich mich richtig erinnere, äusserte sie über den Benedikt, dass er das Studium aufgegeben habe. Ich kann nicht genau sagen, bei welchem Gespräch Frau Böhringer sinngemäss äusserte, Beni habe das Studium hingeschmissen.“
Was ich übrigens vermisse, wie hoch hat denn das Gericht die Höhe des Tagessatzes angesetzt?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2024 um 12:49
Zitat von emzemz schrieb:Was ich übrigens vermisse, wie hoch hat denn das Gericht die Höhe des Tagessatzes angesetzt?
Ist leider dem Artikel nicht zu entnehmen.

Aber da er ja unterhalb der Pfändungsgrenze verdient, bin ich mir ziemlich sicher, dass es nicht mehr als 40€ sind. Wahrscheinlich sogar eher weniger. Aber auch nicht viel weniger, er kriegt ja keine staatliche Unterstützung und ist nicht Unterhaltspflichtig.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.10.2024 um 13:36
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Bei Bestechung muss ja nicht zwingend groß jemand zu Schaden kommen, aber es wäre schon eine Anstiftung zu einer Pflichtverletzung.
Anstiftung zu einer Pflichtverletzung…das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Also nicht Anstiftung zu einer schweren oder auch nur minderschweren Straftat, oder wie ist da die Bewertung?

Meine Vermutung geht dahin: wäre Benedikt Todt ein sympathischer bayrischer Kumpeltyp, statt ein gestelzt und etwas schnöselig wirkender Unsympath, hätte der angesprochene Wärter vielleicht gelacht und ihm nach bayrischer Sitte einen Vogel gezeigt, ohne Meldung darüber zu machen.


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