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Mordfall Charlotte Böhringer

28.636 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

um 19:44
Zitat von alias.aliasalias.alias schrieb:Wieso wurde es als Auflage bestimmt, dass er bei denn Eltern leben muss und für wie lange?
Keine Ahnung warum.
Auf jeden Fall so lange die Bewährung andauert, das sind insgesamt fünf Jahre.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Kann ich nicht glauben . hat dazu jemand mal einen Link?
Dann glaubst du es eben nicht.
Einen Link hatte @Swagger heute früh eingestellt und ich dann ein paar Stunden später nochmal.
Aber du hast ja bereits deine Erklärungen hierzu ausgeführt.
Zitat von alias.aliasalias.alias schrieb:Jedoch sollten noch viele Millionen über sein, bei einem solchen Erbbetrag.
Die Millionen wird er aber nicht auf dem Konto liegen haben, die sind wohl eher in Immobilien gebunden.
Mate lebt jetzt nicht unbedingt in Saus und Braus, sondern anscheinend immer noch in der Wohnung, die die Familie bei der Übersiedlung aus Ungarn in einem Mehrfamilienhaus bezogen hatte, wie wir hier schon mal diskutierten, was wir aber nicht unbedingt erneut aufwärmen müssen.

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Mordfall Charlotte Böhringer

um 20:33
Zitat von emzemz schrieb:Seine Mutter hat geerbt, weil sie die Schwester war.
Ich wüsste nicht, warum Bences Mutter von Frau Böhringer geerbt haben sollte, denn deren Eltern haben zu diesem Zeitpunkt doch noch gelebt?

Außerdem gab es ein Testament, in dem die Schwester meines Wissens nicht bedacht war.
Zitat von emzemz schrieb:In jedem Fall bekäme aber Mate seinen Pfichtteil.
Nur, wenn er ihn einfordert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 20:49
Zitat von emzemz schrieb:Seine Mutter hat geerbt, weil sie die Schwester war.
So ein Schwachsinn.

Gab es nicht extra den Zivilprozess, dass Mate Bence für erbunwürdig erklären ließ?

Demnach war doch das Testament gültig, dass die beiden Neffen erben sollen.

Und durch den "Trick" der Erbunwürdigkeit (mit dem weiteren Zweck nochmal eine neue Beweisaufnahme zu versuchen) bekam Mate dann alles.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich wüsste nicht, warum Bences Mutter von Frau Böhringer geerbt haben sollte, denn deren Eltern haben zu diesem Zeitpunkt doch noch gelebt?
Genau. Wenn hätten die Eltern einen Pflichtteil beanspruchen können.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 20:54
Zitat von emzemz schrieb:Keine Ahnung warum.
Auf jeden Fall so lange die Bewährung andauert, das sind insgesamt fünf Jahre.
Fraglich ist es halt, ob das wirklich genauso als Auflage festgelegt wurde. Vielleicht tue ich Unrecht, aber es hört sich halt auch vllt etwas bemitleidenswerter und bodenständig an.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Gab es nicht extra den Zivilprozess, dass Mate Bence für erbunwürdig erklären ließ?

Demnach war doch das Testament gültig, dass die beiden Enkel erben sollen.

Und durch den "Trick" der Erbunwürdigkeit (mit dem weiteren Zweck nochmal eine neue Beweisaufnahme zu versuchen) bekam Mate dann alles.
Ja. Deswegen wundert mich die Diskussion, das war doch immer klar, dass Mate alles gehört, nachdem er BT verklagt hat. Das mit den Pflichtteilen ist schon richtig, aber wie du sagst wahrscheinlich haben sie ohnehin darauf verzichtet und sie sind ja anscheinend während Bences Haft gestorben. So ein Pflichtteil ist ja nicht unerheblich bei dem Vermögen und Bar hätte man das sicher nicht aufbringen können. Er hätte dann ziemlich viele Wohnungen verscherbeln müssen oder vllt irgendwas aufs Parkhaus aufnehmen und das werden die uralten Großeltern im Ausland nicht verlangt haben.


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um 21:22
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich wüsste nicht, warum Bences Mutter von Frau Böhringer geerbt haben sollte, denn deren Eltern haben zu diesem Zeitpunkt doch noch gelebt?

Außerdem gab es ein Testament, in dem die Schwester meines Wissens nicht bedacht war.
Die Schwester von CB müsste eigentlich von ihren in Ungarn lebenden Eltern geerbt haben, also nicht direkt von der Schwester.


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