Mordfall Charlotte Böhringer
27.08.2013 um 21:54pfiffi schrieb:Ermittlung ist nicht Sache der Verteidigung. "Die haben ja keinen Alternativtäter präsentiert, also...", vor dieser Logik grauts mirWeiß ich doch und habs auch im zweiten Absatz so geschrieben . Wenn man aber mal von der hohen rechtsphilosophischen Kanzel herabsteigt und sich das ganze pragmatisch anschaut dann stellt es sich doch so dar:
Ein Angeklagter will in erster Linie freigesprochen werden und Aufgabe der Verteidigung ist es in erster Linie, den Angeklagten freizubekommen. Wenn sich also im Verlauf des Prozesses herausstellen würde dass sich die Waage der Justizia in Richtung des Angeklagten neigt, wenn also eine entsprechende kritische Masse an Indizien und Aussagen vorhanden wäre, dann müsste eine gute Verteidigung alles daran setzen, diese Neigung mindestens wieder auszugleichen. In diesem Falle hier hätte das durch die Untermauerung der Alternativtäterbehauptung geschehen können. Und es wird doch hier keiner behaupten wollen, dass die Verteidigung einen Alternativtäter nicht auf dem Silbertablett präsentiert hätte, wenn es denn einen gegeben hätte, auch wenn das evtl. nicht im Sinne der Verfassungsväter und Mütter wäre.