@ aberdeen: einiges an Einwänden.
Zunächst:
Nur ausgewiesene Kriminalisten/Sachverständige können, wenn sie sich denn zur (dann eiskalt geplanten!) Tat entschließen, die Wirkung des in Betracht gezogenen Tatwerkzueges einschätzen. Dass das Tatwerkzeug ggfls "zu leicht" war, beweist wenig. Die 24 Schläge könnten auf eine Steigerung verweisen, Täter hatte zunächst Hemmungen, die zu überwinden waren...indessen: Hätte hätte Fahrradkette.
aberdeen schrieb:In der Operativen Fallanalyse habe ich die "Übertötungshypothese" zu den Akten gelegt: Mordwerkzeug zu leicht.
Eben gerade aus besagten Gründen nicht.
aberdeen schrieb:Aber man muss sich natürlich die Frage stellen, warum benutzt jemand eine so leichte Tatwaffe?
a) weil sie gerade zufällig zur Hand war oder
b) weil man sie gut verstecken kann.
c) weil man über die Wirkung von Schlägen mit diesem Gerät nicht exakt informiert war