darauf können wir uns einigen. Es bedeutet - im scharfen Widerspruch zum Urteil!!! -, dass im Mai 2006 eben kein akuter Handlungsbedarf bestand.
Nur dann wenn man, wie du es wieder getan hast, die Motivlage unzulässigerweiße und dem Urteil entgegen auf die Studienlüge eingrenzt. Das war aber nur ein Aspekt der Motivlage. weitere Aspekte waren die Einstellung des 2. Geschäftsführers als Misstrauenserklärung, sowie der Rauswurf infolge des Reifenstreits.
pfiffi schrieb:Ggfls (ich kenne, wie gesagt, die Studienordnung derzeit nicht, wer weiß näheres?) war es sogar wahr, weil er sich wieder hätte immatrikulieren und den Abschluß machen können. Dann wäre "ich mache jetzt ne Pause" sozusagen eine kühne Ausdeutung, aber nicht völlig falsch.
Wenn eine Prüfung als "entgültig nicht bestanden" gilt, kann man sich in Deutschland nicht mehr in denselben Studiengang einschreiben. Soetwas wird in der Immatrikulation explizit abgefragt.
Die Behauptung mit der Pause ist für mich die plausibelste Variante, weil er einerseits seinen Status ummelden musste, sich andererseits aufgrund der angedrohten Konsequenzen aber nicht offenbaren wollte. Es ist und bleibt dennoch eine Lüge im Kontext aller bekannten Fakten.