aberdeen schrieb:Und das machen die dann? Das mit den Rechtshändern war natürlich ein Scherz ... Aber stellt sich dann nicht wirklich die Frage, warum die Verteidigung das im Ermittlungsverfahren mehr genutzt hat?
Der Fehler passiert immer wieder, wenn man auf "Klappe zumachen" und "in dubio pro reo" spekuliert. DAS ist der klassische Ausfluss vom Denken, wie es Pfiffi dargelegt hat - die müssen mir ja was beweisen.
Falsch. Die müssen nur das Gericht überzeugen. Deswegen tut man, wenn man unschuldig ist, ganz gut daran mitzuwirken. "Klappe zu" ist allgemein ein Hinweis, den man 2 Arten von Mandanten gibt
- solche, deren Geschichte so abstrus ist, dass man die selbst kaum glauben kann oder
- solche, die aufgrund ihrer Persönlichkeit / ihres Verhaltens allenfalls noch das Gericht gegen sich aufbringen.
Bence scheint mir in beide Kategorien reinzufallen.
Und daneben gibt es auch noch selbstherrliche Anwälte, die von Mitwirken gar nichts halten, weil sie entweder
- Geld verdienen wollen oder
- glauben den Angeklagten aufgrund ihrer tollen Fähigkeiten rausschlagen zu können
Es macht da auch manchem Anwalt schlicht "Spaß" sich mit dem StA oder der Polizei zu "battlen". In gewissen Kreisen ist das so verinnerlicht, dass die das nicht mal mehr merken.