@Interested Weißwurst-Essen wäre für mich fast ein Mordmotiv, aber müsste man eigentlich machen ...
hier it comes:
Die Kammer nimmt ja an, alle drei Zeitungen wurden von der Tür weggenommen.
Problem Nr. 1: widersprüchliche Angaben darüber, wie viele Zeitungen an der Tür hätten sein müsen
Zeuge S. sagte: TZ und Bild, M. T. sagte ebenfalls 2 Zeitungen
Problem Nr 2.: Anhand des Kassenjournals ließ sich der Verbleib der Zeitungen nicht klären
Problem Nr. 3: Keine Spuren auf den bei B. T. gefundenen Zeitungen
Problem Nr 4: die bei B. T. gefundene SZ enthielt eine Stadtteilausgabe, die in der Parkgarage nicht vertrieben wurde (Süd, hätte aber Ost sein müssen)
Problem Nr. 5: die Plastiktüte wurde nicht gefunden
Die Kammer muss also, will sie ihre Version aufrechterhalten, davon ausgehen, dass
a) sich beide Zeugen, die von zwei Zeitungen sprechen, irren
b) die SZ durch einen Packungsfehler die falsche Stadtteilausgabe hat
c) es schon einmal vorkommt, dass ein Gegenstand berührt wird und keine nachweisbaren Spuren hinterlassen werden (2 Sachverständige hierzu)
d) schlicht ignorieren, dass anhand des Kassenjournals nicht geklärt werden konnte, wie viele Exemplare von welcher Zeitung wie gebucht worden waren.
Wenn die Kammer einen Packungsfehler zuungunsten von B. T. annimmt (SZ war "Süd", hätte aber "Ost" sein sollen), hätte man dann nicht konsequenterweise Beweis über die Häufigkeit derartiger Packungsfehler erheben müssen? Ansonsten lässt sich doch aus den Stadtteilausgaben gar nichts mehr schließen?
Als Motivation für die Zeitungswegnahme durch B. T. nimmt die Kammer ferner an, dass hierdurch der Entdeckungszeitpunkt verzögert werden sollte, gibt aber keinerlei nachvollziehbare Begründung dafür an, warum das für B. T. von Vorteil hätte sein sollen, wäre er denn der Täter.
Tatsächlich wird meiner Ansicht nach anders herum ein Schuh draus. Sind die Zeitungen weg, müssen die Angestellten doch davon ausgehen, dass sie von Ch. B. in die Wohnung geholt worden waren. Dann ist es aber doch sehr merkwürdig, wenn sie zwar anwesend ist, aber nicht ans Telefon geht. So ist es ja wohl auch gelaufen.
Beobachtung 1 = Zeitungen weg - Schlussfolgerung = Ch. B. daheim
Beobachtung 2 = Ch. B. erscheint nicht - Schlussfolgerung = ?
Beobachtung 3 = Ch. B. meldet sich nicht telefonisch - Schlussfolgerung = ?
Wären die Zeitungen an der Tür verblieben und Ch. B. hätte sich nicht gemeldet, wären die Angestellten wohl davon ausgegangen, dass die gar nicht Zuhause ist?
Beobachtung 1 = Zeitungen da - Schlussfolgerung = Ch. B. abwesend oder nicht wach
Beobachtung 2 = Ch. B. erscheint nicht - Schlussfolgerung = abwesend/nicht wach
Beobachtung 3 = Ch. B. meldet sich nicht telefonisch - Schlussfolgerung = abwesend