@Interested Ich habe nicht gesagt dass ich ihn für schuldig halte. Ich habe gesagt, dass man es nicht ausschließen kann dass er es war . Aber selbst wenn ich Ihn für schuldig halten würde.
Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht verlangen einen klaren Schuldnachweis. Und dieser ist in diesem Verfahren absolut nicht gegeben.
Und wenn man es ihm eben nicht nachweisen kann , dann muss er halt freigesprochen werden
Mir persönlich ist es 100 mal lieber dass 1000 bestialische Mörder frei herumlaufen als dass auch nur einer unschuldig sitzt
Mein Persönlicher Eindruck ist folgender
Ich habe ( sowohl als Zuschauer als auch als Azubi der Staatsanwaltschaft viele Schwurgerichtsverhandlungen erlebt. Schuldige verhalten sich ( auch wenn Sie leugnen ) in der Regel beim Prozess anders. Die Erfahrung hat mir PERSÖLICH ( andere mögen dass anders Empfunden haben) gezeigt; Je weniger ein Angeklagter Stellung zu den Vorwürfen nimmt umso unwahrscheinlicher wird eine spätere Verurteilung .Täter die sich nur herausreden machen vor GEricht eine Aussage und versuchen selbst Spuren am TAtort oder bestimmte Beweise zu erklären oder herunterzuspielen. Ist diese Schlacht aussichtslos, versuchen Sie die TAt als einen Totschlag oder gar eine KV mit Todesfolge abzutuen und dazustellen.
Ich will mich jetzt nicht als den Großén Kenner der Justiz und der Angeklagten aufspielen das wäre lächerlich aber du hast mich nach meinem persönlichen Eindruck gefragtl Ich habe es bis jetzt 4 mal erlebt dass Angeklagte in einem Prozess wegen eines Tötungsdeliktes komplett geschwiegen haben. In 3 dieser Fälle wurden die Angeklagten am Ende freigesprochen und der 4 Fall liegt derzeit beim BGH zur Prüfung