Mordfall Charlotte Böhringer
28.08.2013 um 09:18@dundee10
dundee10 schrieb:@ScipperRichtig. Wenn der Bence der Täter sein sollte, hätte er die Tat gestehen sollen, um dann vielleicht durch seine beiden Strafverteidiger Milderungsgründe vortragen zu lassen, gestützt auf Gutachten. Bence beteuert jedoch seine Unschuld, kann aber keinen Unschuldsbeweis erbringen. Daher traf ihn die gesamte Härte des Gesetzes: Lebenslänglich wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld. Die Maximalstrafe. Noch schlimmer hätte es in diesem Prozess gar nicht kommen können. Man kann sich verteidigen, wenn man ein Täter ist. In diesem Fall war das aber kaum möglich, da er ja die gesamte Tat abstritt. Somit war keine Reue oder Einsicht vorzeigbar, sofern er denn wirklich der Täter ist. Er beharrt darauf, dass er unschuldig ist. Er kann daher nicht mehr sagen als dies: "Ich war es nicht."
Wenn ich das richtig verstanden habe (siehe Staatsanwalt in der Doku) hätte es Milderungsgründe geben können, wenn Bence Reue gezeigt hätte, das heißt wenn er eine Affekttat gestanden hätte.
Die besondere schwere der Schuld resultiert doch auch aus seinem Schweigen.