Mordfall Charlotte Böhringer
22.08.2013 um 20:03müsst mer halt uns in münchen treffen,die bedingungen in der parkgarage würden mich brennend interessieren
Wollte er nicht mit dem Geständnis seine kranke Ehefrau schützen?pfiffi schrieb:Kurz zu Kaufmann, er hat das falsche Geständnis abgelegt, weil er sich vor einem Lebenslänglich füchtete.
Du bist derjenige, der immer wieder gerne die "Justizopfer" in diesem Thread anbringt.pfiffi schrieb:beides. Aber hier ist nicht der Kaufmannthread
Die Anführungsstriche missbehagen mir. Wörz, Stellwag und auch Kaufmann (obwohl der sich selber mit reingeritten hat) sind nun mal Justizopfer. (Das Phänomen des falschen Geständnisses zu beachten sollte ebenfalls zu den Standards der Ermittlungsarbeit gehören; Kaufmanns sog. "Geständnis" passte hinten und vorne nicht zu den objektiven fakten.) Egal, gehört nicht hierher.muscaria schrieb:Du bist derjenige, der immer wieder gerne die "Justizopfer" in diesem Thread anbringt.
Gar nicht. Ich wohn ca. 800 km entfernt und mit den entsprechenden Flugverbindungen hätte sogar ich Ch. B. erschlagen und wieder zeitig genug hier sein können.pfiffi schrieb:ich war seit 1977, damals als ganz kleiner Junge, nicht mehr in München (woraus folgt: ich hab n Alibi ;-) )
yep, das ist die korrekte Bezeichnung. Mich ärgert "Profiler" auch immer, aber es hat sich nunmal eingebürgert.aberdeen schrieb:Operative Fallanalyse
Apropos, welche Beispiele gibt es eigentlich über Justizirrtümer der anderen Art? Also, dass jemand freigesprochen wurde, sich dann aber herausstellte, dass er/sie es doch war? Kennt da jemand entsprechende Fälle? @LivingElvis vielleicht?muscaria schrieb:Du bist derjenige, der immer wieder gerne die "Justizopfer" in diesem Thread anbringt.
das ist so, yep. darfst nicht vor gericht agieren, aber etwa in der Juraabteilung einer bank arbeiten o.ä.dundee10 schrieb:also ich hab gestern einen abgebrochenen juristen getroffen, der hatte allerdings das erste staatsexamen bestanden, der hat gemeint daß er sich diplom-jurist schimpfen darf...
naja, da Freispruch im angelsächsischen Rechtsraum bedeutet: keine neue Anklage mehr möglich, kenne ich eher daher Beispiel. Etwa den berühmten fall Hume, 50er jahre. der wurde freigesprochen und rühmte sich hinterher sogar der Tat (konnte er machen wg keine neue Anklage möglich). Auch OJ dürfte hierunter fallen.aberdeen schrieb:Apropos, welche Beispiele gibt es eigentlich über Justizirrtümer der anderen Art? Also, dass jemand freigesprochen wurde, sich dann aber herausstellte, dass er/sie es doch war? Kennt da jemand entsprechende Fälle? @LivingElvis vielleicht?